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Greening

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Greening

Beitragvon Buer » Fr Nov 28, 2014 11:22

Lwk Niedersachsen hat einen Greening-Rechner als Excel-Anwendung:
http://www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/360,f57d8b3b-e7a2-6476-a2fbf87dac203914~xls.html
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Re: Greening

Beitragvon Grenzwächter » Fr Nov 28, 2014 15:04

Für die die es betrifft . Flächen für Greening tauschen aber Vorsicht.

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 12779.html

Für alle anderen natürlich auch.
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Re: Greening

Beitragvon aNiederbayer » Di Dez 02, 2014 15:46

Apropos Flächentausch:
Ich pachte oft einjährig Flächen bei denen als Vorfrucht WW Stand oder andersrum: Ich vertausche Flächen und der Tauschpartner sät auf meiner Fläche WW. Im nächsten Jahr kommt dann Gemüse.
In beiden Fällen übernehme ich die Stoppelbearbeitung und die ZF Aussaat. Jedoch wird die Fläche im iBalis erst im Winter auf mich "umgeschrieben". Das Mulchsaatverfahren nach Kulap kann ich für diese Flächen problemlos beantragen.
Aber meine Frage: zählen diese Flächen auch für's Greening? Muss die Greening-ZF nach der Hauptfrucht (WW) oder vor der Hauptfrucht auf meiner Fläche stehen?
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Re: Greening

Beitragvon Grenzwächter » Di Dez 02, 2014 16:00

Da fragtste was, Theoretisch ja wenn du das im Antrag schon angeben kannst aber da würde ich eher am Amt nachfragen die kennen sich da besser aus.
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Re: Greening

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 02, 2014 16:14

@aNiederbayer, so wie ich die Sache verstanden habe, brauchst du nicht in Fruchtfolgen zu denken. Du musst deine Überlegungen ganz allein auf das Antragsjahr beziehen, indem du die Greeningverpflichtung hast. Einziger Haken an der Sache ist, dass die Zwischenfrucht bis zum 15.2. des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss. Ob das jetzt vor oder nach einer Hauptfrucht ist, ist eigentlich wurscht. So zumindest habe ich die Geschichte verstanden, lasse mich gerne aber eines besseren belehren.
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Re: Greening

Beitragvon Heinrich » Di Dez 02, 2014 16:40

Wir hatten hier eine Infoveranstalltung.
Die Kammer meint wo die Böden passen wären Legimiosen eine echte Altanative.
Die Güllefläche bleibt erhalten.
Da spielt der Ertrag nicht die besonders grossen Rolle.
Zwischenfrüchte kosten auch Geld. Und die haben ein extrems Risiko.
Die Flächen werden alle foografiert. Wenn das Spure drauf sind hat man ein echtes Probelm.
Im Nachbarkeis wurde Uferrandstreifen im falschen Moment fotografiert Kurz vorher wurden die Gräben ausgehoben und der Aushub auf die Fläche gelassen. Und dann ging der Stress erst richtig los.
In meinen Augen ist Stillegung gestorben. Ackerbohnen oder Erbsen. Wenn es geht mit einem Hächsler weg und als Kuh oder Rinderfutter und gut is.
Bei unseren böden könnnen wir es uns auch nicht leisten bis zum 15.2 nichts zu machen. Und wenns dumm läuft kann man dan auchnoch nichts richitges machen. Entweder ist es zu nass oder tief geforen.
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Re: Greening

Beitragvon aNiederbayer » Di Dez 02, 2014 17:27

CarpeDiem hat geschrieben:@aNiederbayer, so wie ich die Sache verstanden habe, brauchst du nicht in Fruchtfolgen zu denken. Du musst deine Überlegungen ganz allein auf das Antragsjahr beziehen, indem du die Greeningverpflichtung hast. Einziger Haken an der Sache ist, dass die Zwischenfrucht bis zum 15.2. des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss. Ob das jetzt vor oder nach einer Hauptfrucht ist, ist eigentlich wurscht. So zumindest habe ich die Geschichte verstanden, lasse mich gerne aber eines besseren belehren.


ich mein jetzt auch nicht im Sinne der Fruchtfolge, habe mich vmtl. falsch ausgedrückt.
Wie läuft das nächstes Jahr ab? Die Greening ZF musste ja in diesem Jahr noch nicht gesät werden, muss ich dann nächsten Frühjahr schon angeben, auf welchen Flächen ich eine Greening ZF anbauen werde? Das Problem wäre nämlich dann, dass ich diese Flächen nächstes Jahr noch nicht in meinem MFA habe (sondern der Verpächter/Tauschpartner)... oder läuft das so ab wie beim Mulchsaatverfahren, dass ich dann erst im nächsten Frühjahr die ZF angebe? Aber wie würde ich dann nächstes Jahr meine Auflagen erfüllen? ZF ankreuzeln und erst im nächsten Jahr die Flächen dazu angeben? Oder muss man die Schläge gar nicht genau angeben sondern nur, dass man es so macht?
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Re: Greening

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 02, 2014 17:32

Also schlaggenau muss das wohl schon angegeben werden. Wie das mit diesen Tauschgeschäften ist, kann ich leider nicht sagen. Fakt ist ja, dass du die Flächen nicht durchgängig in deiner Verfügung hast.
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Re: Greening

Beitragvon Grenzwächter » Di Dez 02, 2014 17:45

Wenn ich alles richtig verstanden habe muss die Zwischenfrucht für 15\16 im Antrag 15 angegeben werden und auch so umgesetzt werden. Ohne wenn und aber wenn es schief geht und aus welchen Gründen auch immer nichts aufgeht und du kontrolliert wirst haste ein Problem. Ob du die Tauschfläche im voraus angeben kannst müsstest du mit dem Amt abklären. Mir wäre diese Variante zu unsicher.
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Re: Greening

Beitragvon Grimli » Di Dez 02, 2014 18:14

@ Heinrich
Ackerbohnen und Erbsen haben gerade mal einen P205 Entzug von 44-60 kg wenn das Erntegut verbleibt und mindestens 40 dt Ertrag erzielt werden . Dann darf die Fläche aber schon nicht in Versorgungsstufe D sein. Bei Mastschweine Gülle mit 2,8 kg P205 sind das gerade mal 15,7 -21,4 m³ n8 Bei Silomais oder Getreide mit Strohabfuhr ist die doppelte Düngung möglich. Bei 10-20 € m³ Gülleabgabe sind das alleine schon Kosten von 150 -300 €/ha :=

Mit P ärmerer Rindergülle mag die Situation anders aussehen, bei P Mangel in der Nährstoffbilanz sowieso aber mitten in der Schweinehochburg ?
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Re: Greening

Beitragvon aNiederbayer » Di Dez 02, 2014 18:33

Grenzwächter hat geschrieben:Wenn ich alles richtig verstanden habe muss die Zwischenfrucht für 15\16 im Antrag 15 angegeben werden und auch so umgesetzt werden. Ohne wenn und aber wenn es schief geht und aus welchen Gründen auch immer nichts aufgeht und du kontrolliert wirst haste ein Problem. Ob du die Tauschfläche im voraus angeben kannst müsstest du mit dem Amt abklären. Mir wäre diese Variante zu unsicher.


das verkompliziert die Sache aber schon sehr... das weiß man doch im Frühjahr noch nicht wie das genau ablaufen wird... und ob da was wächst oder nicht... sowas gehört doch eigentlich Ende des Jahres gemeldet... so wie es beim Kulap "Winterbegrünung" läuft
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Re: Greening

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 02, 2014 19:47

Heinrich hat geschrieben:In meinen Augen ist Stillegung gestorben.


Warum kommst du zu dieser Annahme?? Bei uns wird nur gewarnt die Greening-Verpflichtung auf Knicks, Gebüsch, Baumreihen etc. aufzubauen und zwar wegen der nur ungefähr festgestellten Flächen. Denn kommt man bei der Kontrolle zu niedrigeren Flächenangaben, dann ist die Verpflichtung in toto nicht erfüllt !
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Re: Greening

Beitragvon Grenzwächter » Di Dez 02, 2014 20:27

Die Flächenstillegung kommt jetzt erst richtig in Fahrt. Ist die sicherste Methode das Greening zu erfüllen. Werde ein teil Lupinen versuchen und die Flächenstillegung füllt die restlichen Lücken. Das mit den Zwischfrüchten würde zwar bei mir hin hauen ist mir aber zu riskant und der Umbruch Termin ist viel zu spät.
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Re: Greening

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 02, 2014 21:11

Das ist auch meine Meinung, dass die Stilllegung die sicherste Form der Erfüllung der Greeningauflagen darstellt, zudem kostet sie nix. Allerdings ist anschliessend Glyphos Pflicht. Die Offizialberatung propagiert natürlich auch Erbsen, aber die will keiner haben, wenn man sie nicht selbst verwerten kann. Mit dem Termin 15.2 habe ich keine Probleme, für Mais allemal. Ich habe ja schon immer geschrieben, der ganze Z-Frucht Anbau ist eine einzige Verneigung vor den Faulgasern!
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Re: Greening

Beitragvon Heinrich » Di Dez 02, 2014 22:16

CarpeDiem hat geschrieben:
Heinrich hat geschrieben:In meinen Augen ist Stillegung gestorben.


Warum kommst du zu dieser Annahme?? Bei uns wird nur gewarnt die Greening-Verpflichtung auf Knicks, Gebüsch, Baumreihen etc. aufzubauen und zwar wegen der nur ungefähr festgestellten Flächen. Denn kommt man bei der Kontrolle zu niedrigeren Flächenangaben, dann ist die Verpflichtung in toto nicht erfüllt !

Genau deshalb sagt die Beratung diese Flächen soll man als Puffer wenn man sich mal vermessen oder verechnet hat überbehalten
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