Lwk Niedersachsen hat einen Greening-Rechner als Excel-Anwendung:
http://www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/360,f57d8b3b-e7a2-6476-a2fbf87dac203914~xls.html
Aktuelle Zeit: Mo Mai 06, 2024 7:57
CarpeDiem hat geschrieben:@aNiederbayer, so wie ich die Sache verstanden habe, brauchst du nicht in Fruchtfolgen zu denken. Du musst deine Überlegungen ganz allein auf das Antragsjahr beziehen, indem du die Greeningverpflichtung hast. Einziger Haken an der Sache ist, dass die Zwischenfrucht bis zum 15.2. des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss. Ob das jetzt vor oder nach einer Hauptfrucht ist, ist eigentlich wurscht. So zumindest habe ich die Geschichte verstanden, lasse mich gerne aber eines besseren belehren.
Grenzwächter hat geschrieben:Wenn ich alles richtig verstanden habe muss die Zwischenfrucht für 15\16 im Antrag 15 angegeben werden und auch so umgesetzt werden. Ohne wenn und aber wenn es schief geht und aus welchen Gründen auch immer nichts aufgeht und du kontrolliert wirst haste ein Problem. Ob du die Tauschfläche im voraus angeben kannst müsstest du mit dem Amt abklären. Mir wäre diese Variante zu unsicher.
Heinrich hat geschrieben:In meinen Augen ist Stillegung gestorben.
CarpeDiem hat geschrieben:Heinrich hat geschrieben:In meinen Augen ist Stillegung gestorben.
Warum kommst du zu dieser Annahme?? Bei uns wird nur gewarnt die Greening-Verpflichtung auf Knicks, Gebüsch, Baumreihen etc. aufzubauen und zwar wegen der nur ungefähr festgestellten Flächen. Denn kommt man bei der Kontrolle zu niedrigeren Flächenangaben, dann ist die Verpflichtung in toto nicht erfüllt !
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