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Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon abu_Moritz » So Mär 24, 2013 12:39

togra hat geschrieben:Man stelle sich nur mal vor: Die Leitung platzt und der Quellennutzer steht mitsamt seinen 5 Häusern ohne Wasser da.
Jetzt muss er fragen, ob er seine eigene Trinkwasserversorgung reparieren darf :roll: :roll: Was, wenn der Waldbesitzer jetzt nein sagt??

Gewisse, übliche Einschränkungen muss man dann doch hinnehmen; einfach nur Pacht abkassieren geht nicht 8)


nein, sowas muss natürlich auch im Vertrag geregelt sein,
klar geht sowas ohne einen Anwalt nicht,
aber ins Grundbuch käme bei mir nix rein, außer auf Gegenseitigkeit :prost:
Gruß Jo


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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon contra » So Mär 24, 2013 12:45

So wie sich das liest ist doch die ganze Anlage auch schon sehr alt .Wenn der neue Nachbar das ganze auch als Trinkwasser nutzen will muss vorab erst mal das Wasser an der Quelle auf Trinkwasserqualität untersuchen lassen .Wenn gut dann wird wohl die ganze Anlage auch erneeurt werden müssen ,sprich Quellfassung ,Quellschacht ,Reservior und Leitungen zum Haus .Ich hab bei mir sowas auch alles neu gemacht vor 6 Jahren .
In Eigenleistung ist man da schnell 10000 Euro los ,macht es eine Firma 15000 bis 20000 .
So alte unvorschriftsmässige ,unhygienische Eigenwasserversorgungen gibt es noch zu genüge ,problematisch kann es erst richtig werden wenn der Grundstückseigentümer bauen will ,manche Behörden wollen dann auch eine zeitgemässe ,vorschriftsmässige Versorgung sichergestellt haben .
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon togra » So Mär 24, 2013 13:00

abu_Moritz hat geschrieben:aber ins Grundbuch käme bei mir nix rein, außer auf Gegenseitigkeit :prost:


Ohne Wegerecht im Grundbuch würde ich das aber nicht unterschreiben, und die Behörden (die den Vertrag selbst auch zu Entscheidungsfindung heranziehen) werden dann die Baugenehmigung wahrscheinlich (mit Recht) ablehnen.

Was ist, wenn Du Deinen Wald verkaufst und der Vertrag ist auf einmal "verschwunden"????
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon ruthar_m » So Mär 24, 2013 13:25

So weit ich weiss, müsste man sogar Trinkwasser zu Verfügung stellen, wenn es "hart auf hart" geht, endgeldlich natürlich.
Bei mir ist es so:
Wir haben vor ca. 10 Jahren eine neue Quellfassung inkl. 2.9km Leitung sowie einen Entsäuerungsschacht, und zwei Behältern zu je 10000l gebaut. Die Quelle schüttet ca. 24000l pro Tag.Kostenpunkt damals. 270 000.- Ösi-Schilling!
Damals wurde in weiser voraussicht alles "Förderungstechnisch" gebaut, Leitung 1,8m unter der Erde und bla bla bla, kurz vor der Fertigstellung wurden die Förderungen gestrichen, auch gut, deshalb keine Eintragung des Landes im Grundbuch.
Vor 5 Jahren "versiegte" dann die Quelle eines eher unbeliebten Nachbarn.
Fazit: Nachbar MUSSTE, wenn auch endgeldlich lt. Wassergesetz an meine Quelle angeschlossen werden....... :roll:
Es geht also leider auch umgekehrt.

mfg
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon abu_Moritz » So Mär 24, 2013 13:27

togra hat geschrieben:Was ist, wenn Du Deinen Wald verkaufst und der Vertrag ist auf einmal "verschwunden"????


na der Nutzer von dem vertrag muss natürlich schon auf diesen aufpassen,
und bei Verkauf hat der neue Eigentümer die Rechte mitbekommen ...
Gruß Jo


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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Water » Mo Mär 25, 2013 9:11

Guten Morgen,

bei Verkauf hätte der Vertrag für den neuen Eigentümer wahrscheinlich keine Bedeutung, da er ohne Grundbuchseintrag nicht gesichert ist. Das wäre dann ein rein privatrechtlicher Vertrag ohne Folgen für den Rechtsnachfolger (Neuer Eigentümer). Deshalb will dein Nachbar mit Sicherheit auch die Eintragung im Grundbuch.

MFG
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Mär 25, 2013 9:32

Water hat geschrieben:Guten Morgen,

bei Verkauf hätte der Vertrag für den neuen Eigentümer wahrscheinlich keine Bedeutung, da er ohne Grundbuchseintrag nicht gesichert ist. Das wäre dann ein rein privatrechtlicher Vertrag ohne Folgen für den Rechtsnachfolger (Neuer Eigentümer). Deshalb will dein Nachbar mit Sicherheit auch die Eintragung im Grundbuch.

MFG


.... falsch, bei Verkauf "kauft" der neue Eigentümer die Grunddienstbarkeit mit..... deshalb wird sowas keiner mehr kaufen wollen.

Ausserdem ist das mehr Thema für einen Notar, als für einen Anwalt....

Gruss Floria
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Water » Mo Mär 25, 2013 9:39

Nein! Der neue Eigentümer kann die Grunddienstbarkeit nur mitkaufen wenn sie im Grundbuch steht.
Ein privatrechtlicher Vertrag begründet keine Grunddienstbarkeit, sondern fixiert nur die Absprache zwischen den beiden Parteien... Also muss müsste man diesen Vertrag mit dem neuen Eigentümer erneut abschließen.
Ich würde sowas auf jeden Fall mit einem Notar durchsprechen.
MFG
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Birlbauer » Mo Mär 25, 2013 9:42

Der Vertrag ist für mich mit einem Pacht- bzw. Mietvertrag vergleichbar. Und die gehen erstmal auf den neuen Eigentümer über. Ob dann Sonderkündigungsrechte bestehen, ist ein anderes Thema. Wäre bei einer Versteigerung z.B. der Fall.

Würde das Thema mit einem Rechtsanwalt besprechen, wäre mir ohne wirklich zu heikel. Aus der Sicht des Quelleneigentümers würde ich zu einem Pachtvertrag über z.B. 15 oder 20 Jahre tendieren, aber das Grundbuch sauber halten oder nur befristet etwas eintragen lassen.

Aus Sicht des Fischzüchters möchte ich natürlich Sicherheit auf "immer und ewig" - ich möchte ungern in einen Standort zigtausend Euro investieren, um in 15 Jahre im wahrsten Sinne auf dem Trockenen zu sitzen.

Da sind mir die Interesse auf Dauer zu gegenläufig. Eine wirklich saubere Lösung wäre der Verkauf, mit passendem Aufschlag für die Quelle oder Flächentausch - dann ist für immer Ruhe im Busch. Wäre meiner Meinung nach für beide die beste und sicherste Lösung.

Viel Erfolg bei der Lösung!

Grüße,

Manfred
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Mär 25, 2013 9:49

Water hat geschrieben:Nein! Der neue Eigentümer kann die Grunddienstbarkeit nur mitkaufen wenn sie im Grundbuch steht.
Ein privatrechtlicher Vertrag begründet keine Grunddienstbarkeit, sondern fixiert nur die Absprache zwischen den beiden Parteien... Also muss müsste man diesen Vertrag mit dem neuen Eigentümer erneut abschließen.
Ich würde sowas auf jeden Fall mit einem Notar durchsprechen.
MFG


... eine Grunddienstbarkeit steht immer im Grundbuch!

Und diese kann sogar "durch Zwang" eingetragen werden, ohne das der Grundstücksbesitzer etwas dagegen machen kann.
Als Bespiel dafür, Energieversorger oder die Wasserwirtschfaft.... sogar mit Wegerecht....

Gruss Florian
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Water » Mo Mär 25, 2013 10:03

@ hvr-shop: Nichts Anderes habe ich geschrieben. Klar steht die Grunddienstbarkeit immer im Grundbuch, nur wurde sie hier für alles verwendet.
Unter Zwang geht aber nur bei öffentlichem Interesse und machen kann man immer was. Nur ob man dann bis zur letzten greichtlichen Instanz erfolg hat ist die Frage.
MFG
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Mär 25, 2013 10:16

..... ok, dann habe ich "falsch" gelesen....^^

Nein, wir konnten nichts machen....
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon brennholzfan » Mo Mär 25, 2013 10:56

Ich hatte vor zwei Jahren das Problem mit einer Stromleitung für den Nachbarn durch mein Grundstück.
Zum Glück kann eine private Person ohne öffendliches Intresse keine Dienstbarkeit einklagen.
Eine Grunddienstbarkeit ist ja eigendlich ein " Vertrag zwischen zwei Grundstücken" welche von den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen werden.
Diese Dienstbarkeit bleibt auch gültig, wenn dein Nachbar verkauft.
Der Wert deines Grundstücks sinkt durch die Dienstbarkeit, weil ein Käufer auf sowas gerne verzichtet.
Sollte dein Grundstück belastet sein, oder auf Kredit finanziert, benötigst du zur Erteilung der Diensbarkeit sogar die Genemigung der Bank. Das sagt eigendlich schon alles.
Die Flächen wo das Rohr läuft kannst du nie wieder richtig nutzen.
Bei mir war das so :
Je einen Meter rechts und links der Leitung dürfen keine Bäume gepflanzt werden. Bei Schäden an der Leitung hätte ich haften müssen.
Die Diensbarkeit wollte mein Nachbar unbedingt, weil er sonst keine Baugenehmigung bekommen hätte.
Nach meiner Ablehnung war er ein wenig beleidigt, und mußte seine Leitung über öffentlichen Grund legen.
Das war teurer für ihn, sein Pech.

Ich würde niemals eine Grunddienstbrkeit eintragen lassen. Egal was der Nachbar vorher alles verspricht.

Gruß Brennholzfan
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 25, 2013 11:03

bekommst du dann wenigstens was fürs Wasser auch Geld?
so 1 Eur pro m³ sollte doch schon drinnen sein,
dann kannst das auch ins Grundbuch eintragen lassen.... hast dann wenigstens was davon
Gruß Jo


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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon stamo » Mo Mär 25, 2013 12:09

abu_Moritz hat geschrieben:bekommst du dann wenigstens was fürs Wasser auch Geld?
so 1 Eur pro m³ sollte doch schon drinnen sein,
dann kannst das auch ins Grundbuch eintragen lassen.... hast dann wenigstens was davon


das kostet bei uns das Leitungswasser...
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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