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Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Loisachtaler » Mo Mär 25, 2013 12:20

Servus und danke schon mal für die Anregungen.

Das andere Grundstück wurde gerade erst verkauft, die Leute kenn' ich überhaupt nicht. Das Quellwasser soll wohl nur für die Fischteiche verwendet werden. Ich habe ihm jetzt mal mündlich erlaubt die Brunnenfassung zu prüfen. Momentan versickert das Wasser nämlich und kommt am Talende des Grabens wieder zum Vorschein und wird dort von einem anderen Bauern zum Teil als Weidetränke genutzt. Das sollte man auch noch klären wenn man dem jetzt das Wasser abfasst, wobei das ja früher auch so war. :KK:

Grunddienstbarkeit werde ich keinesfalls übernehmen. Wenn dann nur ein schriftlicher, zeitlich begrenzter und vor allem anwaltlich geprüfter Vertrag. Vergütung werd ich anhand der Wassermenge verlangen denk ich.
Über den Tellerrand muss man immer noch selber schauen. :prost:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon abu_Moritz » Mo Mär 25, 2013 12:26

stamo hat geschrieben:das kostet bei uns das Leitungswasser...


bei uns 2,20€/m³
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon racker » Sa Jul 22, 2017 19:47

Hallo,
muß das Thema noch mal hoch holen.
Durch meinen Wald verläuft eine Trinkwasserleitung aus PE-Rohr zu zwei Wochenendsiedlungen.
Die Leitung wurde zu DDR Zeiten verlegt und auch niemand groß gefragt, das war damals so üblich.
Bei der letzten Durchforstung landeten einige Äste in dem Bach aus dem der Brunnen für die Siedlungen gespeist wird.
Ein paar Tage später standen die Siedler bei mir auf der Matte, ich solle gefälligt den Bach beräumen sie befürchten Rückstau in den Brunnen bei Hochwasser. Soviel Äste das ein Rückstau hätte entstehen können waren es zwar nicht, aber egal.
Nachdem ich ihnen zu verstehen gab das sie sich mir gegenüber nicht im Ton vergreifen sollen und das Bachbett zeitnah durch mich beräumt wird, beruhigte sich die Lage.
Ich wies sie außerdem noch darauf hin das ihre Wasserleitung zu ihren Bungalows durch meinen Wald verläuft und ich das dulde obwohl ich nichts davon habe.
Wahrscheinlich wurde danach auf Grund meiner Aussage im Vorstand darüber diskutiert und
jetzt bieten mir die Siedler eine Einmalzahlung, wieviel weiß ich noch nicht, sozusagen als Entschädigung an.

Soll ich mich darauf einlassen oder würdet ihr die Sache anders regeln? Was muß ich beachten um später keine Nachteile zu haben?
Ich hoffe ihr versteht mein geschreibsel. :oops:
Danke Euch.
MfG
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon MF-133 » Sa Jul 22, 2017 20:03

Ich würde es weiterhin dulden, ohne Bezahlung. Aber jederzeit widerrufbar.Und mit der Perspektive, dass die genaue Rechtslage noch zu klären ist. Wenn es eine zumutbare andere Lösung gibt, würde niemandem das Wegerecht (Leitungsbau fällt darunter) auf meinem Grundstück einräumen. Der Grundeigentümer ist nämlich verpflichtet, alles was eine Leitung beschädigen könnte, zu unterlassen. Dazu zählt auch der Bewuchs und für Schäden haftet dann der Grundeigentümer. MFG
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon T5060 » Sa Jul 22, 2017 20:13

Kann man alles individuell vereinbaren.
Duldung nach WHG wahrscheinlich, ggf. auch durch DDR Anpassungsrecht
Gewässer im Sinne WHG ist wieder was anderes.
An einem Gewässer geht kein Eigentum erwerben.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon stenz » Sa Jul 22, 2017 20:19

Hallo,
Forstarbeiten, insbesondere Rücke- und Schlepper- sind im Bereich einer Trinkwassergewinnung immer mit Vorsicht zu genießen.
Insbesondere Quellfassungen die nicht besonders tief liegen können dadurch beeinträchtigt werden.(Aufgewühlter Boden, Kontmination mit Bakterien)
Desweiteren könnte es sein wenn ein Recht eingeräumt wird, das die Behörde dann auch ein Trinkwasserschutzgebiet ausweist.
Zuletzt geändert von stenz am Sa Jul 22, 2017 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon brennholzfan » Sa Jul 22, 2017 20:23

Für die Einmalzahlung werden die ein Eintragung einer Grunddienstbarkeit haben wollen.
Das ist etwas was ich nie unterschreiben würde. An sowas werden noch deine Ur Ur Ur-Enkel knappern.

Wenn du Pech hast, kommst du für Beschädigungen auf, und im Bereich der Leitung darf nichts gepflanzt werden.

Durch mein Grundstück (in Brandenburg) geht auch eine Leitung vom Stromversorger, welche mal ohne Regelung mit dem Vorbesitzer verlegt wurde.

Eine Unterschrift hat die Eon trotz Anfrage nie bekommen, sind viel zu viel Nachteil für mich oder meine Nachbesitzer.

Wenn die Leitung mal defekt ist, und erneuert werden muß, dürfen schön außen rum neu legen, bei mir nicht !

Bei einer Reparatur (schon passiert) darf die Eon brav anfragen ob sie mal auf meinem Grundstück arbeiten dürfen. Mit Dienstbarkeit hätten die mir nur mitgeteil: wir kommen dann und dann, halten sie gefälligst den Zugang und den Bereich frei.

Bei eine eingetragenen Dienstbarkeit, könnten die kommen und bei Bedarf neu verlegen. Das will ich nicht.

Mir hat mal einer zum besseren Verständniß erklärt: das eine Grunddienstbarkeit kein Vertrag zwischen Leuten ist, sondern zwischen zwei Grundstücken, die jeweiligen Besitzer unterschreiben nur als Stellvertreter.

Wenn aus der Kolonie mal was anderes wird, hat der/die neuen Besitzer alle Rechte die der jetzige Verein hat.
Da kannst du dann nichts gegen machen.

Eine Grundschuld oder Hypothek kann man abbezahlen und löschen lassen, eine Dienstbarkeit wird immer auf dem Grundstück liegen, und der Eigentümer wird die nur für sehr sehr viel Geld wieder los.

In deinem Beispiel müsstest du dem Verein zB eine neue Leitung auf öffentlichen Grund zu deinen Lasten anbieten, damit die der Löschung der Dienstbarkeit zustimmen.
Wenn die dann aber merken das das für dich wichtig ist, können sie noch eine zusätzliche Entschädigung verlangen damit sie zustimmen. Du bist dann deren "Gutwill" ausgeliefert.
Also niemals ohne Not sowas unterschreiben. Verzichte auf das Angebot, und lass alles so wie es ist. Zwingen können die dich nicht.

Du kannst auf Grund von Bestandschutz nicht die Entfernung der Leitung verlangen (leider).
Aber du kannst später mal einen Neubau verhindern.

So viel können die gar nicht bezahlen, damit sich sowas lohnt.
Eine Dienstbarkeit kann nur (mit hohen Hürden) bei öffentlichen Interesse erzwungen werden. Beispiel Überlandleitungen.

Das bei einem Verein ein öffentliches Interesse vorliegt sehe ich nicht.

Kurz gesagt, lass es, die werden sich auch erkundigt haben, und deswegen jetzt auf einmal Geld anbieten, warum wohl ?

Die Gewässerschutz Angelegenheiten sind noch mal eine ganz andere Nummer, siehe oben.
Gruß Jürgen / brennholzfan
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon T5060 » Sa Jul 22, 2017 20:47

Grunddienstbarkeit gibt noch nicht das Recht zu Buddeln.

§ 1020 Schonende Ausübung

1Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen.
2Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.


Schonend heisst : Alles was wirtschaftlich noch vertretbar und technisch möglich ist ...

Bei Dienstbarkeiten schreibt man immer das Ende fest :

Sobald die Notwendigkeit nach EnWG, WHG nicht mehr vorliegt, löscht der Begünstigte die Dienstbarkeit auf eigene Kosten und baut die Anlage zurück
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon brennholzfan » Sa Jul 22, 2017 21:05

@ T5060

Du würdest also (bei gleichen Voraussetzungen) für eine Geldbetrag von x,xx € unterschreiben ??



Und wann ist die Notwendigkeit einer Wasserversorgung beendet ??

Ist mir zu viel Theorie, und zu wenig Vorteile für den Eigentümer der die Dienstbarkeit zulässt.

Wie immer ist die Frage, was habe ich davon, und welche Nachteile (Ärger/Rechtsstreit usw) habe ich zu erwarten.

Deswegen sollte keiner ohne Not sowas unterschreiben.
Gruß Jürgen / brennholzfan
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon T5060 » Sa Jul 22, 2017 21:31

Ich würde mit denen einen individuell vereinbarten schuldrechtlichen Vertrag machen.
Ich mein, wenn da nur DN 40 - 80 als PE Schlauch drin liegt ist das keine Hektik.

Wenn ein Gesetz ( hier : WHG ) eine Duldung vorsieht, ist eine Grunddienstbarkeit ohnehin nicht eintragungsfähig,
da das Gesetz die Leitung voll umfänglich schützt.
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