Servus!
In einem meiner Waldstücke wurde vor langer Zeit eine Quelle gefasst. Die Leitung von dieser führte zu einem Bauernhof, der vor Jahrzehnten abgebrannt ist. Nun hat sich dieses Grundstück jemand gekauft, der dort ein Freizeithäusl und Fischteiche anlegen will. Nun wäre dieser natürlich wieder sehr an der Quelle und der Wasserleitung, die auch ca. 100 m durch meinen Grund führt, interessiert.
Wiederherstellungskosten würde der neue Besitzer übernehmen, natürlich in Absprache mit mir.
Nur möchte er sich natürlich das im Grundbuch eintragen lassen. Was kann man für so etwas verlangen?