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Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Loisachtaler » Sa Mär 23, 2013 17:53

Servus!

In einem meiner Waldstücke wurde vor langer Zeit eine Quelle gefasst. Die Leitung von dieser führte zu einem Bauernhof, der vor Jahrzehnten abgebrannt ist. Nun hat sich dieses Grundstück jemand gekauft, der dort ein Freizeithäusl und Fischteiche anlegen will. Nun wäre dieser natürlich wieder sehr an der Quelle und der Wasserleitung, die auch ca. 100 m durch meinen Grund führt, interessiert.

Wiederherstellungskosten würde der neue Besitzer übernehmen, natürlich in Absprache mit mir.

Nur möchte er sich natürlich das im Grundbuch eintragen lassen. Was kann man für so etwas verlangen? :klug:
Über den Tellerrand muss man immer noch selber schauen. :prost:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon ruthar_m » Sa Mär 23, 2013 18:10

Hallo

Ich würde im Sinne einer guten Nachbarschaft jährlich 50 Fische (da er er ja Fischteiche anlegen will), und für die Eintragung ins Grundbuch nur auf 10 oder 20 Jahre befristet, und SÄMTLICHE Wartungs- sowie Instandsetzungskosten zu Gunsten des Nachbars..... Geld halte ich nicht für zielführend, da es ja jetzt auch "kostenlos" irgendwo versickert...

mfg
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Loisachtaler » Sa Mär 23, 2013 18:42

Hm... Guter Ansatz das mit den "Naturalien". Andererseits, das sind neu zugezogene Leute und was heutzutage halt nicht geschrieben ist... :roll:
Über den Tellerrand muss man immer noch selber schauen. :prost:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon TLH » Sa Mär 23, 2013 18:46

auch 50 Fische kann man schriftlich fixieren - zu klären wären noch welche :mrgreen:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Deggendorfer » Sa Mär 23, 2013 19:02

Solche Dinge sind mit Vorsicht zu geniessen!
Ich hab auf meinem Waldstück insgesamt 4 Quellen eine davon meine eigene.
Alle anderen sind im Grundbuch eingetragen,würde was drum geben wenn es nicht so wäre.
Der Vorbesitzer durfte schon mal 50.000 DM in die Hand nehmen um eine neue Leitung zu verlegen weil die Nachbarn ihn verklagt haben das ihre Leitung abgesackt ist nachdem er Bodenaushub abgelagert hatte.
Dasselbe Problem hab ich jetzt auch das ich mich nicht traue im Bereich der Leitungen grössere Bäume zu fällen aus Angst das mit den Leitungen was passiert.
Sind zwar in 80cm Tiefe verlegt aber trotzdem ist da ein mulmiges Gefühl.
Also für 50 Fische im Jahr würde ich es sicher nicht machen,dann schon eher nur mit Handschlag ohne jede Gewähr,ist quasi eine Teilenteignung
Gruss Ingo


"Vielleicht legt mir am Ende meiner Tage der Herr mir diesen Hund mit auf die Waage."(Unbekannter Verfasser)
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon ruthar_m » Sa Mär 23, 2013 19:19

Loisachtaler hat geschrieben:Hm... Guter Ansatz das mit den "Naturalien". Andererseits, das sind neu zugezogene Leute und was heutzutage halt nicht geschrieben ist... :roll:


Hallo

Meinte auch "schriftlich fixieren".... :wink:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » Sa Mär 23, 2013 19:46

Moin,

nimm 100m PE Rohr 63mm, 2 PE Rohr T- Stücke, 2 große Muffen - Kugelhähne und schon könnt Ihr beide das ganze nutzen.... Ohne Grundbuch Eintrag oder sonst was..... i.d.R gibt das auf lange Sicht nur "stress".

Kosten ca. 600,00 - 800,00 EUR und fertig

Alternativ: Pacht für 15 Jahre mit Option auf Verlängerung / Pacht pro Jahr 240,00 EUR ( 20,00 EUR im Monat ) oder es bleibt alles wie es ist :lol:


Gruss Florian
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Pflanzmeister » Sa Mär 23, 2013 19:54

Niemals für die Quelle eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen!!!
Wem nützt das? Dir sicher nicht.
Der soll die Leitung verlegen, den Flurschaden anständig entschädigen und dann ist gut. Damit kommst du ihm schon sehr entgegen. Danach soll er sich dir gegenüber anständig aufführen und dann klappt das auch!
Du hast doch nichts von der Quelle, für die Grunddienstbarkeit bekommst du ein paar Hundert Euro und das wars und er hat dich immer am Sack!
Grunddienstbarkeit, Geh und Fahrtrecht und Vorkaufsrecht ist der größte Schwachsinn was man eintragen lassen kann. Streit vorprogrammiert.
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Loisachtaler » Sa Mär 23, 2013 19:55

Ich selbst brauche die Quelle überhaupt nicht. Sie liegt auch am Grund eines Grabens der heuer wohl eh noch ganz ausgeholzt wird und dann wohl nur sparsam aufgeforstet. Die jetzige Brunnenfassung dort hat uns vorher nie gestört und wird es wohl auch in Zukunft ist. Auch wenn eine neue Leitung verlegt werden muss, wäre dies auch am Grunde des trockenen Grabens, also auch forstwirtschaftlich nicht störend.

Es ist eher die Frage wie und für wie lange man so etwas im Grundbuch sichern lassen sollte und was mit als Entschädigung für die Fremdnutzung der Quelle zusteht? Die Zeiten des billigen Wassers sind ja auch ziemlich vorbei... :roll:
Über den Tellerrand muss man immer noch selber schauen. :prost:
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » Sa Mär 23, 2013 21:19

Loisachtaler hat geschrieben:Ich selbst brauche die Quelle überhaupt nicht. Sie liegt auch am Grund eines Grabens der heuer wohl eh noch ganz ausgeholzt wird und dann wohl nur sparsam aufgeforstet. Die jetzige Brunnenfassung dort hat uns vorher nie gestört und wird es wohl auch in Zukunft ist. Auch wenn eine neue Leitung verlegt werden muss, wäre dies auch am Grunde des trockenen Grabens, also auch forstwirtschaftlich nicht störend.

Es ist eher die Frage wie und für wie lange man so etwas im Grundbuch sichern lassen sollte und was mit als Entschädigung für die Fremdnutzung der Quelle zusteht? Die Zeiten des billigen Wassers sind ja auch ziemlich vorbei... :roll:



..... Grundbuch ist m.E. Blödsinn, für Dich schelcht.... für Deinen Gegenüber sehr gut.

Alles andere habe ich oben schon geschrieben.....

Und warum willst Du es ins Grundbuch eintragen lassen? Und dann auch noch zeitlich begrenzt? Grund?
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon Hinterwälder » Sa Mär 23, 2013 22:48

Hallo,
er bekommt nur die Baugenehmigung wenn er die Wasserversorgung nachweisen kann. Wenn das wasser aus irgendeinem Grund nicht der Trinkwasserverordnung entspricht hast du ein Problem, das teuer werden kann. Je netter er die jetzt kommt, um so vorsichtiger wäre. Ich würde es auf keinen Fall dies freiwillig machen. Es ist eine GrundDIENSTBARKEIT, und du kannst nur dienen für immer und ewig. Wenn du es trotz allem machst, lass dir dieses Dienen nach Aufwand bezahlen.

Gruß
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon togra » Sa Mär 23, 2013 23:38

Du hast Ihn doch in der Hand!
Deswegen einfachen Vertrag aufsetzen:
- Er fasst die Quelle und baut die Leitung etc. auf seine eigenen Kosten inkl. Entschädigung, und zwar so, dass all seine Maßnahmen einer gerechten Nutzung eurer Flurstücke niemals entgegenstehen können.
- Dafür wird eine Pacht xy berechnet (in der ist ausschließlich ein Wegerecht enthalten, seine "eigene Quelle" muss er kontrollieren dürfen)
Weitergehende Maßnahmen müssen mit dem Grundeigentümer abgestimmt werden...
- Ausgeschlossen wird von vornherein eine Gewähr der Wassermenge, Qualität etc....das ist Pächterproblem...

Alles nochmal von einem gscheiten RA prüfen lassen (die 200€ sind gut investiert!!) und auf gehts. Wenn er nicht will, PECH!!
Lieber eine gute Quelle 20 Jahre kostenlos versickern lassen, als einmal 100€ draufzulegen!
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon hvr-shop.com » So Mär 24, 2013 8:11

togra hat geschrieben:Du hast Ihn doch in der Hand!
Deswegen einfachen Vertrag aufsetzen:
- Er fasst die Quelle und baut die Leitung etc. auf seine eigenen Kosten inkl. Entschädigung, und zwar so, dass all seine Maßnahmen einer gerechten Nutzung eurer Flurstücke niemals entgegenstehen können.
- Dafür wird eine Pacht xy berechnet (in der ist ausschließlich ein Wegerecht enthalten, seine "eigene Quelle" muss er kontrollieren dürfen)
Weitergehende Maßnahmen müssen mit dem Grundeigentümer abgestimmt werden...
- Ausgeschlossen wird von vornherein eine Gewähr der Wassermenge, Qualität etc....das ist Pächterproblem...

Alles nochmal von einem gscheiten RA prüfen lassen (die 200€ sind gut investiert!!) und auf gehts. Wenn er nicht will, PECH!!
Lieber eine gute Quelle 20 Jahre kostenlos versickern lassen, als einmal 100€ draufzulegen!


....wenn die 100 EUR reichen....

Ich würde nie wieder ein Wegerecht in mein Grundbuch eintragen lassen ( nur Probleme ), und schon gar nicht eine Grunddienstbarkeit..... denn wenn es Eingetragen ist, macht Dein Nachbar Ernst^^

Wenn Du unbedingt willst, geh zu DEINEM Anwalt..... der wird Dir das dann schon erklären.

Gruss Florian
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon abu_Moritz » So Mär 24, 2013 9:15

sowas kann man auch in einem Vertrag festlegen OHNE Eintrag im Grundbuch oder Lastenheft,
trags ein - und wenn Wasser irgendwann knapp wird, kommst an deine eigene Quelle nicht mehr dran :-(
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Grunddienstbarkeit für Quelle im Wald

Beitragvon togra » So Mär 24, 2013 12:29

abu_Moritz hat geschrieben:sowas kann man auch in einem Vertrag festlegen OHNE Eintrag im Grundbuch oder Lastenheft,


Ganz so einfach geht's aber auch nicht:
Wenn Verträge -gerade was so wichtige Sachen wie Trinkwasserversorgung angeht- zu einseitig sind, haben sie im Zweifel vor Gericht meist keinen Bestand.

Deswegen ist eine genaue rechtliche Überprüfung unerlässlich, wobei selbst die keine 100%ige Sicherheit bietet: Gerichte entscheiden doch noch manchmal anders :regen:

Einen "Qellennutzungsvertrag" ohne Wegerecht wird wahrscheinlich kein normaler Mensch unterschreiben, und auch kein Gericht anerkennen.

Man stelle sich nur mal vor: Die Leitung platzt und der Quellennutzer steht mitsamt seinen 5 Häusern ohne Wasser da.
Jetzt muss er fragen, ob er seine eigene Trinkwasserversorgung reparieren darf :roll: :roll: Was, wenn der Waldbesitzer jetzt nein sagt??

Gewisse, übliche Einschränkungen muss man dann doch hinnehmen; einfach nur Pacht abkassieren geht nicht 8)
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