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Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon DMS » Fr Dez 02, 2022 19:24

Häuser werden/wurden ja nun zum 1.1.22 neu bewertet für die Grundsteuer. Ich befasse mich gerade damit (die Frist wurde ja bis 31.12.verlängert-Bayern).
Bisher wurde ja der Wohnteil bei dem (begünstigt) besteuerten Betrieb Landwirtschaft angesetzt. Nun wird ja der Wohnteil als Grundvermögen -und damit höher besteuert- angesetzt. So weit, so gut, ist ja Gesetz.
Das Büro jedoch (sowie Lagerräume, die der Landwirtschaft dienen) müssten aber dennoch dem Betrieb der Landwirtschaft zuzurechnen sein, so lese ich das zumindest aus § 232 Bewertungsgesetz heraus. Seht ihr das anders?
Nächstes Problem: Ich mache es über elster, dort kann man zwar die Bodenflächen als Anlage erklären, nicht aber das Büro/Lagerräume=landwirtschaftlich genutzte Teile des Wohnhauses. Eine Zuordnung zum Betrieb ist somit nicht möglich.
Das gibt bestimmt Rückfragen oder Einspruch, das kann m.A. nach nicht ohne Weiteres so pauschal erfolgen. Ich werde es notfalls so lösen, die Teile aus dem Grundvermögen aus der zu erklärenden (Wohn)-fläche herauszunehmen, weil diese landwirtschaftlich genutzten Räume gehören ja nicht zur Wohnfläche sondern sind dann Nutzfläche. Echt wiederum ausgegoren die Sache.......
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon S 450 » So Jan 01, 2023 20:49

Ich hab wieder mal ein Problem.
Ein Grundstück hat 76.602 m². Aber für die Gesamte Fläche gibt es keine Bodenschätzungen.

33.442 m² Grünland (Gr), Ton (T), Bodenstufe (II), Wasserstufe (3), Klimastufe 7.9° - 7.0° C (b), Grünlandgrundzahl 45, Grünlandzahl 45, Ertragsmesszahl 15049
15.471 m² Ackerland (A), Schwerer Lehm (LT), Zustandsstufe (5), Verwitterung (V), Bodenzahl 44, Ackerzahl 38, Ertragsmesszahl 5879
11.234 m² Ackerland (A), Schwerer Lehm (LT), Zustandsstufe (5), Verwitterung (V), Bodenzahl 44, Ackerzahl 39, Ertragsmesszahl 4381
3.176 m² Ackerland (A), Schwerer Lehm (LT), Zustandsstufe (5), Verwitterung (V), Bodenzahl 44, Ackerzahl 32, Ertragsmesszahl 1016
1.680 m² Ackerland (A), Schwerer Lehm (LT), Zustandsstufe (5), Verwitterung (V), Bodenzahl 44, Ackerzahl 28, Ertragsmesszahl 470
=61827m²
Was mache ich mit dem Rest? Da werd ich wohl die Hotline anrufen.... Wasn Sch..
S 450
 
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Grimli » Sa Jan 14, 2023 15:03

die ersten beiden Bescheide sind da. Grundsteuermessbetragsbescheid und der Bescheid Hauptfeststellung Grundsteuerwert, beide bisher nur für das Wohnhaus beantragt über das Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum vom BMF.
Ich vermute mal wegen des Arbeitsandrangs im Finanzamt ungeprüft. Jedenfalls aber korrekt ohne die Nutzfläche für Betriebs-Büro und etwaiger Zubehörflächen (Kellerräume/Heizungsräume/Waschküchen),Bereiche für Hygieneschleuse und Umziehräume im Übergangsbereich Wohnhaus/LW und Vorsicht nur Flächen oberhalb des Freibetrags von 30m² aller Nebengebäude mit zusammengerechnet beginnend ab >30m² = 0,1 angegeben.

Komplizierter wird die Überprüfung der vom Finanzamt festgelegten Rechenwerte

Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022, erstmalig und nur zum Zwecke der Haupt-Feststellung für Wohn -Immobilien im Außenbereich nach §35 BauGB ermittelt. Und jetzt kommt es, laut Gutachterausschuss nicht andwendbar für landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke und deren Wohneinheiten ?

Mietniveaustufe der Gemeinde : Bei uns plötzlich Stufe 3 weil erstmalig für das gesamte Gemeindegebiet inklusive aller Gemeindeteile die nach der letzten Hauptfesstellung eingemeindet wurden Gesamteinheitlich festgelegt.
Interresannterweise ist die Mietniveaustufe 3 zum Stichtag 1.1.2023 plötzlich auf Stufe 2 gesunken ? In ein paar anderen Gemeinden sogar von Stufe 2 auf Stufe 1 !
Quelle mit Tabelle : https://www.wohngeld.org/mietstufen-nor ... westfalen/

Dazu die in ganz Deutschland stattgefundene Eingemeindungsreform nach dem Städte und Kreis Modell, in NRW für Landesverfassungswiedrig erklärt
"So schwach die Bürger-Proteste bei der Auflösung von Randgemeinden ohne Tradition ausfielen" Bauernhöfe, Ortschaften alles ohne Tradition ...so so in unserer über 10.000 jährigen Kulturlandschaft mit bäuerlicher Bewirtschaftung seit der Bronzezeit :oops: Deutungshoheit der Medien als vierte Gewalt im Staat schon seit 50 Jahren :roll:
https://www.spiegel.de/politik/glabotki ... 0041652462

Das sogenannte Nikolausurteil vom 6. Dezember 1975, welches der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen – Az. 13/74 – gefällt hatte, besagte, dass Bürgernähe und höhere Verwaltungseffizienz durch die Neuordnung nicht gegeben waren. Dies war die Begründung für die Neuordnung gewesen.
https://dewiki.de/Lexikon/Glabotki

zurück zum Topic
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Einfamilien und Zweifamilienhäuser wurde von 60-80 Jahren Literatur 70 Jahren auf Einheitlich 80 Jahre zum Zwecke der Hauptfeststellung festgelegt.
Selbstverständlich Zeitparallel eingeführt die neue Verordnung.
Bewertungsgesetz (BewG)
Anlage 38 (zu § 253 Absatz 2 und § 259 Absatz 4)
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1834)
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_38.html
Während die technische Gesamtnutzungsdauer mit zunehmendem Technik Einsatz und unter den gegebenen Gesetzen zum BEG/Energieeinsparverordnung logischerweise sehr viel kürzer ausfällt.
In keinem Gewerk aber länger als 80 Jahre ! Statistisch wird also vom Finanzamt der Höchstwert zum Mittelwert gemacht :roll:
Der Liegenschaftszinssatz wird jedenfalls so herangezogen als wenn Heizung, Elektrik Bäder Dämmung nicht vor 80 Jahren neu gemacht werden müssten.
https://www.haustechnikdialog.de/SHKwis ... ebensdauer
Die technische Gesamtnutzungsdauer begrenzt aber auch die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für Wohngebäude.

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer bestimmt die Höhe vom Verfielvältiger und wenn nur noch 30% vom über 80 Jahre alten Haus angerechnet werden dann ist das schon auch noch ein Unterschied beim Verfielfältiger als wenn 30% vom über 60 Jahre alten Haus angerechnet werden.
Zumal für diese Häuser schon Grundsteuer mit Zins und Zinseszinsen entrichtet worden ist und der Zinseszinseffekt bei + 20 Jahren exponentielle Steigerungen mit sich bringt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_37.html
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon 2810 » Sa Jan 14, 2023 18:03

Darf man als BaWü hier auch schreiben :wink:

Was mich wundert bei dem Papierkram, welches man vom FA bekommt:
Die schreiben bei den Flurstücken nicht mehr "Flurstücksnummer und Unternummer",
sondern Zähler und Nenner. :lol:
Unsere Vermessungstechniker haben sich auch einen gegrinst.

Oder sind wir im Ländle mal wieder als Letzter bei den richtigen Begriffen :?:

Gibts in anderen Bundesländern schon länger (immer) die Bezeichnung "Zähler und Nenner"?
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Hauptmann » Sa Jan 21, 2023 9:17

Ich frag jetzt einfach mal in die Runde, ist jemand dabei der weniger Grundsteuer bezahlen wird?
Meine Grundsteuer hat sich in etwa verdoppelt, im Schnitt sollte es gleich bleiben also sollte es auch Leute geben bei denen weniger rauskommt.

Der Hebesatz der Gemeinde kann sich natürlich noch ändern, nur glaube ich nicht daran dass man das in die Richtung drehen wird dass man weniger bezahlen muss, das wäre wirklich das erste mal. :evil:
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon DMS » Sa Jan 21, 2023 10:38

Ja, der Hebesatz der Gemeinde kann sich ändern...... Allerdings nach oben.... Bei meiner stand heute in der Zeitung, künftig wird mehr bezahlt werden müssen! Zugleich wurden noch die Wasser/Abwassergebühren deutlich erhöht - wegen der Energiekrise..... Die landwirtschaftlichen Wohnhäuser -bisher im begünstigten Betrieb erfasst- m ü s s e n ja jetzt beim höher besteuerten Grundvermögen ("B") erfasst werden. Je nach Bundesland bedeutet das zwangsläufig höhere Zahlungen, allerdings werden das die wenigsten merken, ist ja "erst" ab 2025 zu zahlen. Zumindest in Bayern wird dafür ein Abschlag vom Äquivalenzbetrag von 25% gewährt (0,5 Euro/Wohnfläche x 0,70). Ich habe meine immer noch nicht abgegeben (absichtlich), weil ich die möglichst lange offen halten möchte (evtl. klagt einer rechtzeitig, da kann ich mich dann drannhängen). Ich habe aber rausgefunden, dass die betrieblich genutzten Teile (Lager, Büro usw.) der Hofstelle zugewiesen werden. Da kriegt man dann bestimmt Besuch vom FA, falls nicht vorher für verfassungswidrig erklärt. Wie kann es denn "Recht" sein, alle Häuser -egal welchen Baujahr/Bauweise- g l e i ch mit 0,50 Euro/qm anzusetzen??? Achtung: das ist die Rechtslage in Bayern, für andere Bundeländer gilt -soweit ich weis- das Ertragswertverfahren, da ist es wieder anders.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Neuland79 » Mi Feb 01, 2023 11:07

Wie sieht es bei den Bayern aus, vor allem im Norden. Hat sich bei euch die Grundsteuer deutlich erhöht oder nicht?
Ich frag für nen Freund.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Owendlbauer » Mi Feb 01, 2023 11:30

@Neuland79
Sagst dem Freund, im Norden von Bayern wurden die Hebesätze wegen des hohen Bearbeitungsaufwands der vielen Nachfragen generell deutlich erhöht. :lol: :lol: :lol:

Bayern hat übrigens die Abgabefrist nochmals, bis Ende April ´23, verlängert, andere Bundesländer soweit ich weiß nicht.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Neuland79 » Mi Feb 01, 2023 12:43

Ja schön, danke. Na wird er schauen, wie er seine Sauna im Betriebsgebäude angibt...
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon DMS » Mi Feb 01, 2023 15:33

Neuland: Ja, Bayern hat ja die Abgabefrist bis Ende April 23 verlängert, da kann ich mir noch ein wenig Zeit lassen. Zur Sauna (dummer Spruch: es kommt darauf an). Nutzt die Sauna nur der Landwirt, wäre es m.A. nach zur Wohnfläche zu rechnen, falls nicht als Kellerraum eingestuft - wenn z.B. nach Bauordnung nicht nutzbar (z.B. weil zu wenig Licht einfällt). Nutzen die Sauna aber überwiegend Angestellte der Landwirtschaft, kann es schon wieder dem Betrieb zuzurechnen sein, weil betriebliche Nutzung überwiegt -ähnlich einer Annehmlichkeit.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Neuland79 » Mi Feb 01, 2023 16:21

Naja aktuell ist er der Meinung, dass er gar nichts abgibt. Zumindest hat er jetzt erstmal die Unterlagen. Aber da sind einige Specials auf seinem Grundstück, wozu ich hier aber nicht schreiben kann. Ich fürchte die Sauna wird das geringste Problem.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Grimli » Fr Feb 17, 2023 19:03

https://www.agrarheute.com/management/r ... ete-603624
agrarheute.com Grundsteuer-Randstreifen

Eigentlich müsste es für Randstreifen eine negative Grundsteuer geben ! Sozusagen als Ausgleich für die Ökosystemleistungen die diese Flächen als einzige Fruchtziehung erbringen.
Das zweite ist die Trennung von Hof und Grundvermögen für das Wohnhaus. Hier müsste auch Randstreifenfläche/Hangfläche/Grabenkannte etc eigentlich konsequent vom Landwirtschaftlichen Grund getrennt werden und als eigene wirtschaftliche Einheit erfasst werden. Welchen Sinn macht es mit unproduktiver Fläche, aus der keine Land und Forstwirtschaftliche Nutzung gezogen werden kann für den Staat zu haften ?
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Pianist » Sa Feb 18, 2023 17:07

Das ganze Thema Grundsteuer ist extrem unerfreulich. Zumal man zum gegenwärtigen Zeitpunkt ja nicht mal weiß, wie hoch die neue Grundsteuer dann sein wird. Außerdem kann es sein, dass in vielen Bundesländern auch die neue Grundsteuer wieder verfassungswidrig ist, es laufen schon entsprechende Klagen, auch von einem renommierten Jura-Professor. Wer Bedenken hat, dass die Art der Wertermittlung nicht in Ordnung ist, muss schon jetzt gegen den Grundlagenbescheid Einspruch einlegen und nötigenfalls klagen. Wenn man das erst macht, wenn später der Grundsteuerbescheid kommt, ist es zu spät.

Bei uns in Berlin besteht unter anderem folgendes Problem: Unser Wohngrundstück ist mit zwei Häusern bebaut. Eins ist hundert Jahre alt, da wohnen meine Eltern drin. Und eins habe ich vor über 20 Jahren gebaut. Da das alte Haus offiziell ein Zweifamilienhaus ist, sagt das Finanzamt, dass dann ja drei Wohnungen auf dem Grundstück sind, betrachtet es als Mietobjekt, mittelt die Restnutzungsdauer beider Häuser und errechnet eine virtuelle Miete im Millionenbereich. Außerdem wird für jeden Quadratmeter des Grundstückes ein Bodenrichtwert von 420 EUR angesetzt, obwohl etwa ein Drittel des Grundstückes im unbeplanten Außenbereich liegen, so dass dort nichts weiter gebaut werden darf. Für diesen Anteil dürfte man unserer Meinung nach nur 15 EUR ansetzen, was laut Gutachterausschuss genau so ein korrekter Bodenrichtwert ist wie die 420 EUR.

Für mich persönlich kommt dann noch das Problem hinzu, dass durch die neue Grundsteuer die steuerlichen Eigentumsverhältnisse an meinem Haus verwässert werden. Bisher hatte ich eine eigene Steuernummer, aber das gibt es in Zukunft nicht mehr. Nun habe ich Sorge, dass irgendwann mein Haus zum Erbvermögen meiner Eltern hinzugerechnet werden könnte. Aber dazu kann einem niemand eine präzise Auskunft geben, so dass ich da vollkommen im Dunkeln tappe...
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Neuland79 » Sa Feb 18, 2023 17:44

Vielleicht das Grundstück offiziell teilen lassen, so mit 3m ums Haus?
Wie gibt man eigentlich Schwarzbauten an? Ich frage für einen Freund.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Pianist » Sa Feb 18, 2023 17:57

Das hätte man vor dem Bau des Hauses machen müssen, aber es hielt damals niemand für notwendig. Ich habe ja auch die Eigenheimzulage erhalten. Also für das Finanzamt war klar, dass das Haus steuerlich mir zuzurechnen ist. Und da weiß ich eben nicht, ob das in Zukunft auch noch so klar ist.

Es gab mal ein Urteil, wo jemand in gleicher Situation auf Eigenheimzulage klagen musste, und aus dem Urteil ergibt sich, dass es wohl gut wäre, privat einen Nutzungsvertrag mit den Eltern zu machen, worin sich die Eltern verpflichten, das Kind im Falle der Beendigung der Nutzung zum Verkehrswert zu entschädigen. Da muss natürlich klar sein, dass man diese Option niemals zieht...

Gibt es hier Leute in ähnlicher Situation?
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