Häuser werden/wurden ja nun zum 1.1.22 neu bewertet für die Grundsteuer. Ich befasse mich gerade damit (die Frist wurde ja bis 31.12.verlängert-Bayern).
Bisher wurde ja der Wohnteil bei dem (begünstigt) besteuerten Betrieb Landwirtschaft angesetzt. Nun wird ja der Wohnteil als Grundvermögen -und damit höher besteuert- angesetzt. So weit, so gut, ist ja Gesetz.
Das Büro jedoch (sowie Lagerräume, die der Landwirtschaft dienen) müssten aber dennoch dem Betrieb der Landwirtschaft zuzurechnen sein, so lese ich das zumindest aus § 232 Bewertungsgesetz heraus. Seht ihr das anders?
Nächstes Problem: Ich mache es über elster, dort kann man zwar die Bodenflächen als Anlage erklären, nicht aber das Büro/Lagerräume=landwirtschaftlich genutzte Teile des Wohnhauses. Eine Zuordnung zum Betrieb ist somit nicht möglich.
Das gibt bestimmt Rückfragen oder Einspruch, das kann m.A. nach nicht ohne Weiteres so pauschal erfolgen. Ich werde es notfalls so lösen, die Teile aus dem Grundvermögen aus der zu erklärenden (Wohn)-fläche herauszunehmen, weil diese landwirtschaftlich genutzten Räume gehören ja nicht zur Wohnfläche sondern sind dann Nutzfläche. Echt wiederum ausgegoren die Sache.......