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Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Maaze » Sa Feb 18, 2023 19:47

EIN Grundstück mit ZWEI Wohnhäusern (Familien) ergibt IMMER ein Problem, früher oder später!
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Pianist » Sa Feb 18, 2023 19:55

Das war vor rund 25 Jahren niemandem von uns klar und selbst in steuerlichen Beratungsgesprächen war davon keine Rede. Beim Bauantrag musste ich einfach nur eine Einverständniserklärung meines Vaters einreichen, mehr war nicht nötig. Nannte sich "Bauen auf fremdem Grund". Wir haben überhaupt erst seit wenigen Jahren den Erkenntnisstand, dass ein Haus laut BGB immer demjenigen gehört, dem das Grundstück gehört. Da hat einfach niemand von uns irgendwie drüber nachgedacht.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon baer-thomas » So Feb 19, 2023 6:52

Hallo Pianist. Ich selber hab auch ein Haus auf fremden Grundstück und Boden gebaut. Ebenfalls auf Vaters Grund im Außenbereich. Ich komme allerdings aus Bayern. Bisher hab ich schon immer grundsteuer b fürs Haus gezahlt und hab auch jetzt eine eigene Steuernummer für die grundsteuer vom meinem Haus. In Bayern ist es so dass der Eigentümer die Fläche angibt. Der Hauseigentümer die wohn und nutzfläche.
Warum sollte eine Grundstücksteilung in deinem Fall nicht funktionieren und sinnvoll sein?. Wenn das Finanzamt so hohe Werte ansetzt und nicht mit sich reden lassen dann würde ich das Grundstück teilen dann gibt es neue steuerlich Neubewertung/wertfortschreibung und du wirst viel günstiger damit fahren.

Gruß
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Pianist » So Feb 19, 2023 9:49

Im Außenbereich? Interessant... :-)

Aber zu Deinem Vorschlag. Wenn wir mal bei der BGB-Theorie bleiben, dann ist juristisch damals folgendes passiert: Mein Vater erlaubt mir, auf seinem Grundstück ein Haus zu errichten. § 96 sagt, dass alles, was fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, demjenigen gehört, dem das Grundstück gehört. Ich habe also praktisch meinem Vater ein Haus geschenkt. Vermutlich hätte er dafür sogar Schenkungssteuer bezahlen müssen, meinte neulich mal ein Jurist. Ist natürlich verjährt, und auf diese Idee ist das Finanzamt damals auch nicht gekommen. Die haben mir eine eigene Grundsteuernummer gegeben, und ich habe die Eigenheimzulage erhalten.

Wenn man jetzt das Grundstück teilen würde, dann fließt ja ein Vermögenswert (Teil des Grundstückes samt Haus) von meinen Eltern (mein Vater hat sich inzwischen davon überzeugen lassen, die Hälfte seines gesamten Besitzes an seine Frau, also meine Mutter, übertragen zu lassen, damit ich später mal zwei Freibeträge aus zwei Erbfällen habe) an mich, und dann bleibt genau das gleiche Problem bestehen, nämlich wem dieses Haus steuerlich zuzurechnen ist. Damit wäre also nichts gewonnen.

Meiner Meinung nach liegt die Lösung in einem (zurückdatierten) privaten Vertrag, in welchem er mir erlaubt, dort das Haus zu bauen, und in welchem er sich verpflichtet, mich mit dem Verkehrswert zu entschädigen, wenn die Nutzung durch mich mal beendet werden würde (was natürlich nicht geplant ist). Dann scheint wohl noch unstrittiger zu sein, dass das Haus mir zuzurechnen ist. Selbst ein Betriebsprüfer hat das vor vielen Jahren nicht durchblickt, als er mich fragte, ob ich Teile meines Hauses in mein Betriebsvermögen eingelegt habe (was ich nicht gemacht habe).

Man muss übrigens auch immer im Auge behalten, was passiert, wenn ich vor meinen Eltern sterbe. Dann beträgt der Freibetrag nämlich nicht 400.000 EUR, sondern nur 100.000 EUR. Das kann dann schon (neben aller Trauer) zu einem handfesten finanziellen Problem werden. In diesem Fall würde man sich nicht mehr darauf berufen, dass das Haus mir zuzurechnen ist, sondern komplett mit BGB argumentieren.

Substanzsteuern sind eben immer Mist. Aber ich sage dennoch: die einzige Partei, die sich komplett gegen Substanzsteuern ausspricht, werde ich niemals wählen.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon fedorow » Mi Mär 01, 2023 10:28

Ist diese neue Grundsteuerreform überhaupt rechtlich so zulässig ?
https://www.youtube.com/watch?v=IdZCU8gruFo
wenn das so kommt wie in diesem Fall mit 14 000 Euro Grundsteuer im Jahr für einen Rentner werden viele ihre Häuser verkaufen müssen.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon DMS » Mi Mär 01, 2023 10:42

Ich hab das Video geschaut, das ist in dem seinem Fall praktisch Enteignung. Der ist zwar durch die Wertsteigerung seiner 2.500 qm bei einem Bodenrichtwert von 1.000 € zum Millionär geworden -weil 2,5 Millionen=Wert-, das macht das aber auch nicht gerechter, eine Grundsteuer i.H. von 14.000 € jährlich aus der Rente zu bestreiten, weil Substanzsteuer.
Stoppen könnte das Ganze nur eine unabhängige Justiz, letztlich das Verfassungsgericht. Bleibt abzwarten ob das noch unabhängig ist.

Diese Substanzsteuer gehört sich sofort abgeschafft. Die Grundstücke sind höchst unterschiedlich, da ist keine pauschale Bewertung möglich bzw. höchst ungerecht !!!
Also Abschaffen, dafür die Schlüsselzuweisungen für die Städte, Gemeinden erhöhen und der Fall ist erledigt. Die Grundsteuer ist doch nur für die Selbstbeweihräucherung der Gemeinden. Jeder schreit nach Bürokratieabbau, der wäre durch einen Beschluss zur Abschaffung und zugleich Erhöhung der Schlüsselzuweisungen sofort verwirklicht.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon fedorow » Mi Mär 01, 2023 11:02

Klar war schon länger das sich die Politik das Geld vom vermögenden Bürger holen muss. Woher sonst um diese Ausgaben zu finanzieren. Da wird es zuerst Immobilienbesitzer und Grundstücksbesitzer treffen die man über mehrere Wege rasiert.
Der gute Mann im Video kann versuchen seinen Garten zu verkaufen. Bei seinem Haus mit 800 m² würde er dann nur noch knapp 5000 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen. Für einen Rentner auch zuviel wenn er wie im Video sein altes Haus noch instandhalten muss. Es kommt der CO² Sanierungszwang 2030. Das wird nochmal teuer, dazu andere Sachen die anfallen wie mal ne neue Heizung usw.
Kann sich kein Rentner leisten.

Und wenn er seinen Garten als Bauplatz verkauft : wer kauft seinen Garten als Bauplatz ohne Kanalanschlüße und vermutlich ohne Weg ? Also nichtmal erschlossen und vermessen. Das muss vor dem bauen Geld investiert werden. Und bei der hohen Grundsteuer wird sich da heute keiner mehr ein Haus auf Schulden bauen können.
Er müßte also sein Haus oder den Garten mit viel Rabatt billig verkaufen, um überhaupt einen Käufer zu finden.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon beihei » Mi Mär 01, 2023 11:23

Ja das kann man so sehen. Man kann es auch anders sehen. Ich mach es mal an einem , nämlich Meinen Beispiel fest. Ein Freund von mir und ich haben ca. zur gleichen Zeit vor 20 Jahren ein Haus erworben. Mein Freund den schicken Neubau im Speckgürtel von Köln , ich die renovierungsbedürftige Bude von 1964 in der strukturschwachen Eifel. Er hat über all die Jahre etwas mehr als 1/3 der Grundsteuer bezahlt , die ich bezahlen mußte..... warum?. Das geht in die Tausende.... warum? Nach neuer Berechnung würde ich nun selber nur noch etwas über 1/3 dessen bezahlen, was ich jetzt bezahle. Wäre das nicht gerechter?..... Wohlweislich hat die Gemeinde deswegen nochmals den Hebesatz erhöht- über 600 und einer der Höchsten die es gibt.
1/3 dessen bezahlen was ich jetzt bezahlen müßte... wenn ich das glaube werde ich seelig. Unsere Gemeinde würde massive Probleme bekommen.
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon DMS » Mi Mär 01, 2023 11:45

Ja, bei dir gilt ja auch das Bundesmodell, das unterscheidet da schon mehr !.
Der Mann in dem Video von "fedorow" wohnt ja in Freiburg, also BW. Die haben wiederum ein eigenes Grundsteuergesetz. Dort wird pauschal der Grund und Boden mit dem Bodenrichtwert angesetzt, mit den entsprechenden Folgen für Eigentümer großer Grundstücke. BW hat ja eine "grüne" Landesregierung. Wahrscheinlich will man auch dem "Flächenverbrauch" verringern. Interessant wäre, wen der gute Mann künftig bei der Wahl wählt. Ja, der Bürger will es halt -wie gewohnt- nicht wahrhaben. Erst wenn der Bescheid im Briefkasten bzw. im e-mail-Fach ist, wirds Realität. Wie noch so Vieles, wir haben es ja ausführlich vor Jahren beschrieben wie es wird.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon beihei » Mi Mär 01, 2023 11:58

Aber genau da fehlt mir der Glaube. In meiner schon recht langen Zeit hier auf den Planeten ist sehr selten etwas gerechter geworden.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Pianist » Mi Mär 01, 2023 12:38

Ja, leider...

Wobei ich wirklich nur dringend raten kann, Einspruch gegen die Grundlagenbescheide einzulegen, sich von den ablehnenden Schreiben nicht abwimmeln zu lassen, und nötigenfalls zu klagen. Also wenn man meint, dass bei der Wertermittlung massiv was falschgelaufen ist, so wie bei uns, wo große Teile des Grundstückes im Außenbereich liegen, aber der hohe Bodenrichtwert für das ganze Grundstück herangezogen wird. Das Fiese ist ja, dass man heute noch gar nicht sagen kann, wie hoch dann am Ende die Grundsteuer sein wird, weil Messzahl und Hebesätze ja irgendwann im nächsten Jahr angepasst werden sollen.

Wenn zum Beispiel in Berlin der Hebesatz von derzeit 810 Prozent auf 100 Prozent gesenkt wird, würde am Ende ungefähr die gleiche Grundsteuer herauskommen. Jedenfalls kommt bei allen, die schon ihren Bescheid haben, auf Grundlage der bisherigen Sätze ungefähr eine Verachtfachung heraus. Bei uns würde sich die Grundsteuer von 2.000 auf 16.000 EUR erhöhen. Das würde massiv meine Altersrücklagen gefährden.

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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Hauptmann » So Mär 19, 2023 18:00

Pianist hat geschrieben:Ja, leider...

Wobei ich wirklich nur dringend raten kann, Einspruch gegen die Grundlagenbescheide einzulegen,... am Ende ungefähr die gleiche Grundsteuer herauskommen. Jedenfalls kommt bei allen, die schon ihren Bescheid haben, auf Grundlage der bisherigen Sätze ungefähr eine Verachtfachung heraus. Bei uns würde sich die Grundsteuer von 2.000 auf 16.000 EUR erhöhen. Das würde massiv meine Altersrücklagen gefährden.

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Hallo M a t t h i a s.

Mit welchen Argumenten willst dann dagegenhalten? Die Grundsteuer ist mir zu hoch oder ich empfinde das als Enteignung, wird denen als Begründung nicht ausreichen.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon fedorow » So Mär 19, 2023 18:14

Einspruch sollte man einlegen in der Frist, wird aber nicht viel bringen. Und den Hebesatz legen die Gemeinden fest wie sie wollen bzw. was sie an Geldbedarf haben.
Das ist auch ungerecht aber das war schon immer so.

Das ganze geht in Richtung Enteignung wenn man noch die Zwangssanierung sieht oder die Altersheim/Pflegeheimkosten mit 5000 Euro im Monat.
Wird dann so aussehen das manchner Rentner der sein Leben lang hart gearbeitet und gespart hat am Lebensende nicht mehr über hat als ein Bürgergeldempfänger bei dem alles vom Staat finanziert wird.
Dem ist egal wie hoch die Grundsteuer liegt, was die CO² Haussanierung, das Heizöl, Gas, Pflegeheim oder der Zahnarzt fürs neue Gebiss kostet.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Hauptmann » So Mär 19, 2023 18:25

Na das sind ja rosige Aussichten. Unsere Gemeinde hat übrigens aktuell einen Hebesatz von 320%, wenn sich nix mehr ändert. :-(
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon fedorow » So Mär 19, 2023 19:00

Hauptmann hat geschrieben:Na das sind ja rosige Aussichten. Unsere Gemeinde hat übrigens aktuell einen Hebesatz von 320%, wenn sich nix mehr ändert. :-(

Besonders teuer wirds in Gemeinden und Städten wo noch Industrie ist. Die wandern langsam ab dann fehlt Gewerbesteuer. Das wird ein Problem. Das können die nur über steigenden Hebesätze ausgleichen.
Dazu gehen die Ausgaben nach den Preissteigerungen in die Höhe. Auf dem Bau sind + 50 % Mehrkosten fast schon normal in den letzten 5 Jahren
Ich denke deshalb das Hebesätze von über 1000 % die nächsten Jahre eher die Regel sind. Anders können sich die Gemeinden nicht mehr finanzieren. Besonders Agrarflächen werden wohl deutlich höher besteuert werden. Das ist noch eine Nische wo es was zu holen gibt.
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