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Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Tinyburli » So Sep 11, 2022 6:31

Man informiere sich vorab erst mal auf der Seite Grundsteuer Bayern:
https://www.grundsteuer.bayern.de/
Man wähle ELSTER aus und nehme für Landwirtschaft das untere linke Erklärvideo .

Und dann geht alles wie von selbst!

Bei Fragen ruft man beim Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter an oder klickt sich durch die FAQ!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon agri10 » So Sep 11, 2022 7:33

was soll dein Hinweis ? jetzt sollten doch schon alle die Erklärung abgegeben haben , wir haben diese sofort bearbeitet und schon vor Wochen abgegeben .
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon beihei » So Sep 11, 2022 8:18

Ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht der 31.10.2022 ?
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 15, 2022 3:00

Dann werde ich mich doch mal dran machen, die Grundsteuer auszufüllen.
Stichtag ist der 01.01.2022.
Da habe ich noch einen Grundbuchauszug von den Sunovis.
Habe 4 Aktenzeichen bekommen.
Unterlaimbach 71
Landwirtschaft Unterlaimbach 71
Altes Haus Unterlaimbach 22
Neues Haus Unterlaimbach 22

Denke, da fange ich mal mit der Hauptsache Unterlaimbach 71 an!

Sollte ja mit dem Grundbuchauszug einfach einzugeben sein. Mal schaun.

Wo finde ich die Ertragsmeßzahl? Geht das vielleicht auch ohne die Angabe?

Im Bayern Atlas steht alles drinnen!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon beihei » Do Sep 15, 2022 6:41

Was ist mit dem Stichtag 01.01.2022 gemeint ?
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 15, 2022 11:33

Es werden die Daten vom 1.1.22 genommen. Denke der Bayern Atlas stellt auch die Daten vom 1.1. bereit.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Wini » Do Sep 15, 2022 20:17

Im Bayernatlas Grundsteuer ist auch bis Ende des Jahres
für jedes Grundstück in Bayern die EMZ auslesbar, sofern
der Eigentümer nicht widersprochen hat.

Gruß
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Kabel69 » Fr Sep 16, 2022 10:44

Und, wird die Grundsteuer nun für die Bayern billiger, teurer oder bleibt sie so?
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon agri10 » So Sep 25, 2022 6:01

Gestern kam der neue Grundsteuermessbetrag bescheid , gültig ab 01.01.2025 . Sehr schnelle Bearbeitung durch unser Finanzamt, ca.10 Wochen

https://www.drklein.de/was-ist-der-grun ... etrag.html
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Maaze » Mo Sep 26, 2022 7:33

Kabel69 hat geschrieben:Und, wird die Grundsteuer nun für die Bayern billiger, teurer oder bleibt sie so?

Was wird heute schon billiger?
Außerdem muss noch unterschieden werden, ob der Grundstücksbesitzer seine Flächen auf dem Land oder in der Stadt hat.
Der ländliche Raum wird klar benachteiligt!
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon S 450 » Mo Okt 03, 2022 10:50

Ganz blöde Frage: Die EMZ muss man dann noch durch die ha teilen? Es geht ja um die Flurstücke, nicht die Feldstücke..
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Tinyburli » Mo Okt 03, 2022 13:22

Ich habe die ganz direkt aus dem Bayern- Atlas übernommen und nichts geteilt. Vielleicht fragst da mal bei der Hotline an.

Dann müßte ich das auch noch korrigieren!

https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... schaft.pdf

Beispiel:
Ein Flurstück (amtliche Fläche 90.000 m2 bzw. 9 ha) wird zum Teil (64.000 m2 bzw. 6,4 ha) landwirtschaftlich genutzt
(EMZ 26.400). Auf einer zweiten Teilfläche (1.000 m2 bzw. 0,1 ha) wurde eine Windenergieanlage (einschließlich
Betriebsvorrichtungen und Zuwegung) errichtet, eine dritte Teilfläche (10.000 m2 bzw. 1,0 ha) wird zur Saatzucht (EMZ 5.200)
genutzt und eine vierte Teilfläche (15.000 m2 bzw. 1,5 ha) wurde als Geringstland bewertet. Die jeweiligen Nutzungen sind
mit ihren Teilflächen gesondert aufzuführen.


Ansonsten habe ich die Grundstücke doppelt eingegeben und dann halt die Erste Eingabe wieder gelöscht, bis ich die Anlage Land- und Forstwirtschaft gesehen habe, auf der die Angaben hin gehören.

Habe noch drei andere Aktienzeichen bekommen, denke für unser Wohnhaus, das Mietshaus und das Alte Haus, dass ich da noch die m2 angebe, was die wollen.

Habe dann für jedes Aktenzeichen die m2 angegeben. Hurra, ich habs geschafft!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Maaze » Mi Okt 12, 2022 8:18

In Bayern wird die Grundfläche mit 0,04 Cent pro Quadratmeter berechnet, und 0,5 Cent für jeden Quadratmeter Wohnfläche.

Und was zahlt man pro Quadratmeter Nutzfläche ?
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon Ecoboost » Do Okt 13, 2022 19:12

Servus,

die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wurde jetzt bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert.
https://www.focus.de/finanzen/drei-mona ... 43534.html

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Grundsteuer Bayern - am Beispiel vom Tinyburli

Beitragvon gaugruzi » Mo Okt 17, 2022 19:39

Ich habe mich ein bisschen eingelesen und habe eine erste Frage:
Muß ich jedes eigenes Flurstück erfassen ? Oder geht es nur um bebaute Grundstücke ?

Was ich schon herausgefunden haben, dass ich für meine
-eigene Betriebsleiterwohnung/ Haus,
-den Hof mit ehem. Stall und und Scheune / Halle),
-die Wohnung der Altenteiler,
-das anderes Grundstück im Nachbarort (mit Hallen) und
-das Haus meiner Großeltern (welches vermietet ist) jeweils eine Erklärung abgeben muß. Ist das so korrekt ?

Ich habe mich mal mit Elster und dem Onlineantrag 1 Stunde beschäftigt. Bin aber nicht so wirklich weiter gekommen. Ich befürchte, dass ich noch viele Stunden investieren muß.

Ich habe schon gehört, dass es am einfachsten ist, einen Papierantrag zu nehmen und diesen auszufüllen (oder am PC) und diesen einzureichen.

Wer kann mir Tipps geben ? Vielen Dank.
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