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Grüne Kennzeichen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grüne Kennzeichen

Beitragvon Neon » So Dez 21, 2008 21:05

Wie viel Hektar Land oder Tiere braucht man um grüne Nummernschilder zu bekommen
Neon
 
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Beitragvon MF-133 » So Dez 21, 2008 21:28

Da hängt vom Bundesland und vom Entscheidungsspielraum des Finanzbeamten ab. Grundsätzlich muss die "Gewinnerzielungsabsicht" glaubwürdig sein. Ich sag mal als Hausnummer: 1-3 ha. Die grüne Nummer kann auch wieder aberkannt werden, wenn der nächste Finanzbeamte trotz Fläche keine Gewinnerzielungsabsicht sieht.
Mit Fläche bist Du auch Berufgenossenschaftspflichtig.
Die Beiträge dürften ausreichen, um einen kleinen Schlepper mit Anhänger zu versteuern.
MFG
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Beitragvon Olli » Mo Dez 22, 2008 12:28

also ich hab ne grüne Nummer.
und das ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne BG-Beiträge bei 8 ha Land.

habe die Nr. als Privatperson beantragt zu Bewirtschaftung der privaten
Weideflächen(Ponys) und fürs Holz machen für den privaten Eigenbedarf.

Habe kein Gewerbe, die Nummer gabs problemlos!
Olli
 
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Beitragvon fichtenmoped » Mo Dez 22, 2008 18:28

Ich besitze 11 ha landwirtschaftliche Fläche , davon ca . 3,8 ha Wald . Wiesen und Felder sind verpachtet , der Wald wird von mir bewirtschaftet .
Auf meinen beiden Traktoren sind grüne Nummern und ich zahle keine Kfz -Steuer . Ist zumindest in Bayern kein Problem .

Gruß aus Oberbayern
Franz
Wer einmal Stihlt, Stihlt immer wieder......
geklaut aus dem Fendt Dieselroß Forum
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Beitragvon DX85 » Mo Dez 22, 2008 20:01

@olli:

also ich hab ne grüne Nummer.
und das ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne BG-Beiträge bei 8 ha Land.

Wenn 8 ha nich ausreichen würden wärs auch traurig. Die BG-Pflicht besteht aber. Rein rechtlich bist Du verpflichtet Dich dort zu melden. (rein rechtlich aber nur...)

habe die Nr. als Privatperson beantragt zu Bewirtschaftung der privaten
Weideflächen(Ponys) und fürs Holz machen für den privaten Eigenbedarf.

Natürlich geht das als Privatperson, die Flächen müssen ja auch bewirtschaftet/gepflegt werden, Holz machen dann aber nur aus dem eigenen Wald, sonst Steuerhinterziehung. Privater Brennholztransport aus fremden Wäldern zählt nicht zum LoF Bereich

Habe kein Gewerbe, die Nummer gabs problemlos!

Die grüne Nummer bekommt jeder immer und überall, die Steuerbefreiung und die damit verbundene Nutzungsbeschränkung obliegt dem zuständigen Finanzamt und dem jeweiligen Sachbearbeiter. Sollte dieser Dir eine Steuerbefreiung gewähren bist Du damit absolut Nutzungsgebunden und Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Wirst Du erwischt kanns halt Ärger geben. Kann, muß aber nicht.

Mit der Steuerbefreiung akzeptierst Du die Auflagen der reinen LoF Nutzung zwangsweise. Die Verwendung Deines Schleppers wird dadurch halt deutlich eingeschränkt.

Lars
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Beitragvon Tomsche » Di Dez 23, 2008 23:33

wir haben auch ne grüne nummer obwohl wir kein eigenes land (auser wos haus draufsteht und garten )
machen nur holz für eigenbedarf und so und haben auch ohne probleme die grüne gegriegt

mfg tomsche
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Beitragvon Weinbauer » Mi Dez 24, 2008 1:09

Wende dich an die zuständige Oberfinanzdirektion oder an das Finanzministerium deiner Landesregierung. Dort erhält man zwar Auskunft, diese ist aber NICHT rechtsverbindlich. Denn eine solche erteilt nur das jeweils zuständige Finanzamt, und auch dies nur im konkreten Einzelfall, auf gesonderte Anfrage. Die Erfahrung zeigt aber, dass die dort mündlich erteilten Auskünfte nicht immer so wirklich zutreffend und erschöpfend sind. Denn die „Steuerbefreiungspolitik“ der Landesregierungen ist zumeist recht kompliziert, wie das obige Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt. Wer mag es dem einzelnen Finanzbeamten da verdenken, wenn sie oder er da selbst nicht so ganz durchsteigt. Eine formale Anfrage oder das Einholen einer Auskunft „weiter oben“ macht oft Sinn.

in RLP ist es so, dass du mindestens 1ha bewirtschaften muss. d.h. zur pflege den traktor brauchst. die gewinnerzielung ist aus steuersicht d.h. grüne nummer dann nebensächlich. so reicht z.b. eine private pferdehaltung.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon KarlGustav » Mi Dez 24, 2008 8:27

in RLP ist es so, dass du mindestens 1ha bewirtschaften muss. d.h. zur pflege den traktor brauchst. die gewinnerzielung ist aus steuersicht d.h. grüne nummer dann nebensächlich. so reicht z.b. eine private pferdehaltung.


Ich lebe in einem Teil von RheinlandPfalz, da ist die Beantragung der grünen Nummer bei lediglich privater Pferdehaltung ein rotes Tuch für den zuständigen Finanzbeamten.
Karl
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Beitragvon Qtreiber » Mi Dez 24, 2008 11:50

Weinbauer hat geschrieben:in RLP ist es so, dass du mindestens 1ha bewirtschaften muss. d.h. zur pflege den traktor brauchst. die gewinnerzielung ist aus steuersicht d.h. grüne nummer dann nebensächlich. so reicht z.b. eine private pferdehaltung.


Nach der bewirtschafteten Fläche hat bei mir kein Finazbeamter gefragt. Nur danach, WAS ich denn für Tiere halte. Da ich Rinder halte, habe ich die grüne Nummer ohne Probleme bekommen. Bei einer privaten Pferdehaltung hätte DIESER Finanzbeamte mir KEINE gegeben. (Auch RLP).
Ich denke, es liegt viel am Sachbearbeiter.
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Beitragvon Ackerparty » Mi Dez 24, 2008 12:09

Also ich habe hier nen Spazi der bei mir schonmal ballen mim eigenen Schlepper mit fährt Fendt 311 LSA
Der Kerl hat keinen m² eigenes Land und hat ne grüne Nr. und gewerbe hat der auch nicht angemeldet.
ISt eben Hobby bei dem was er nur für LoF benutzen kann. was er aber auch nit immer so macht :lol: zb Karneval, Mainacht usw.
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Beitragvon Weinbauer » Mi Dez 24, 2008 23:18

lest bitte auch den auszug in meinem obigen beitrag. dort steht, dass leider einige finanzbeamte nicht durchblicken. ihr solltet euch also an die oberen stellen wenden. ....
auch ich habe schon erlebt, dass mir einer die nummer verweigern wollte, obwohl die voraussetzungen vorlagen. andere wiederum sind kulanter als sie müssten, aber da klagt niemand :wink:
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Beitragvon jojorose » Do Dez 25, 2008 16:55

also wir haben ne schwarze nr. am trecker. Wir haben ein Gewerbe. Können wir dahinter jetzt trotzdem Anhänger mit Folgekennzeiche hinterhängen oder muß der Anhänger aufgrund der Schwarzen Nr extra versichert werden?

jojo


www.die-gruenlandwerker.de
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Beitragvon DX85 » Do Dez 25, 2008 18:58

Folgekennzeichen kommt für Dich nicht in Frage. Gilt nur bei reinem LoF Einsatz. Du wirst Deinen Anhänger zulassen, versichern und versteuern müssen.

Vorraussetzung für Folgekennzeichen:
- Hänger im Besitz eine LoF Betriebes (nicht LU)
- gültige Betriebserlaubnis (notfalls TÜV Einzelabnahme)
- Kennzeichen eines auf einen LoF Betrieb zugelassenen Schleppers (zwecks Ermittelbarkeit des Halters)
- Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbeschränkung (25er Schild)

Wurde hier aber schon bis zum Erbrechen diskutiert. Wirst Du über die Suche einiges finden.

Auszug aus §3 Abs 2 der FZV:
folgende Arten von Anhängern:

a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,



Wofür setzt Du den Schlepper ein?
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Beitragvon jojorose » Do Dez 25, 2008 19:12

Landwirtschaftliches Lohnunternehmen. Habe am Anhänger ein Grünes Kennzeichen. Und am Schlepper wie gesagt schwarz. Jetzt wär es also besser den Schlepper auf grün umzustellen.

Ich weiß grünes kenzeichen wird hier genügend diskutiert. Aber überall liest man was anderes und alle sagen das andere stimmt nicht. Keiner konnte mir bislang sagen was definitiv stimmt :?
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Beitragvon DX85 » Do Dez 25, 2008 21:38

Die Kennzeichenfarbe ist nicht ausschlaggebend. Wie im Gesetzestext steht zählt der Einsatz. Als LU mußt Du aber Deinen Anhänger anmelden. Egal ob Schlepper versteuert (schwarz) oder nicht (grün). Nebenbei kann ein Schlepper mit grünem Kennzeichen auch versteuert sein (hatten wir auch für nen halbes Jahr da zeitweise nicht LoF Einsatz).

Siehe dazu auch die Broschüre: 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr.' ISBN 3-8308-0594-2 , kostet 3,50.

Da steht auch drin das LUs ihre Anhänger grundsätzlich anmelden müssen. Da hilft Dir auch ein steuerfreier Schlepper mit grünem Kennzeichen nicht. Trotzdem darfst Du aber zulassungsfreie Anhänger eines anderen Landwirtes nutzen sofern der Zweck wieder rein LoF ist. Paragraphendschungel, typisch deutsch halt.

Nebenbei, nutzt Du den nur für Dein Lohnunternehmen? Wenn dies halt nur im LoF Bereich tätig ist dann steht Dir die Steuerbefreiung für den Schlepper zu.

Siehe dazu §3 Abs 7 des KrafStG

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von

1.
Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

7.
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich

a)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)
zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
,
c)
zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)
zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)
von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

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