Infraforst hat geschrieben:Es geht mir nicht um die steuerzahlungen.
Sondern das ich mit einem schwarzen kennzeichen nicht mehr das machen darf was ich mit einem grünen darf.
Ich bin aber ja auch kein brennholzhändler.
Auch mit grüner Nummer darfst keinen 25km/h-Anhänger zulassungsfrei ziehen, wenn es keinem LoF-Zweck dient. Die Schildfarbe is völlig wurst, der Einsatzzweck ist entscheidend. Auch mit schwarzer Nummer darfst nen 25er Zulassungsfreien ziehen, sofern es eben einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dient. Das eigene Brennholz als Selbstwerber im fremden Wald gemacht ist übrigens kein LoF-Zweck