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Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Obelix » Fr Aug 28, 2015 19:45

wiso hat geschrieben: ... "Grünes Schild heißt "Keine KFZ-Steuer", sonst nix!!!" ...

Stimmt m. E. nicht!

Soweit ich mir bekannt, kann bei überwiegend "Grüner Nutzung" (sprich Landwirt) und einem kleinem Anteil "Schwarzer Nutzung" z.B. 25 % (Nebengewerbe), mit dem Finanzamt vereinbaren, dass Du Grün fährst, aber für die 25 % Schwarz etwas anteilig zahlst.

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Ich weiss nicht, warum das Thema alle ca. 3-6 Monate wieder neu aufgerollt wird. Es ist in den tiefen des Forums bis zum erbrechen ausdiskutiert.

Mit jeder Wiederholung wird das Thema auch immer schlechter und mit immer mehr Fehlern erörtert. Liegt vermutlich daran, dass die Leute, die schon x-mal darauf geantwortet haben, einfach keine Lust haben, immer wieder die gleichen Fehler richtig zu stellen.

Inzwischen habe ich auch den Eindruck, dass einige vollkommen beratungsresistent sind, die Wahrheit nicht wahrhaben wollen und so lange immer wieder neu nachfragen, bis die passende falsche Antwort für sie kommt und nicht richtig gestellt wird.

Zu dem ganzen Ergüssen weiter oben verzichte ich drauf zu antworten, da Äpfel mit Birnen vergleichen werden und alles mögliche wild durcheinander geschmissen wird, was Tage dauern würde, dass grundlegend richtig zu stellen.

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Bitte lest erst mal die Threads, die bereits zum Thema schon bestehen! Damit würden sich viele Fragen erledigen und Falschaussagen vermieden.
Obelix
 
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon rima0900 » Fr Aug 28, 2015 20:00

steff-f hat geschrieben:Dann drücke ich es mal so aus, dann dürfte man rein rechtlich auch das private Brennholz keinen Meter weit über einen Feldweg transportieren


Wenns aus dem eigenen Wald kommt, schon :wink:
Grüßle
Max

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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon langholzbauer » Fr Aug 28, 2015 22:25

steff-f hat geschrieben:wenn man es ganz Kleinlich nimmt, wie sieht es denn dann mit der Nutzung von Feldwegen aus mit schwarzer Nummer?
"Land-und forstwirtschaftlicher Verkehr frei"


Wer sein Brennholz im Wald abholt zählt als forstwirtschaftlicher Verkehr. Sonst dürfte ja der Spediteur des Sägewerkes auch nicht dort entlang fahren. :roll:
Wer aber über Feldwege fährt um abzukürzen.... :!:


Obelix hat geschrieben:
wiso hat geschrieben: ... "Grünes Schild heißt "Keine KFZ-Steuer", sonst nix!!!" ...

Stimmt m. E. nicht!

Soweit ich mir bekannt, kann bei überwiegend "Grüner Nutzung" (sprich Landwirt) und einem kleinem Anteil "Schwarzer Nutzung" z.B. 25 % (Nebengewerbe), mit dem Finanzamt vereinbaren, dass Du Grün fährst, aber für die 25 % Schwarz etwas anteilig zahlst.....


So eine Prozente -Regelung währe vielleicht sinnvol. Aber die gibt es in D. nicht.
Für jede "nicht steuerbegünstigte Fahrt" ist sofort die volle Kfz-Steuer für mindestens 1Monat zu entrichten. Außerdem sind gewerbliche Zugmaschinen(also Traktoren mit Schwarzer Nummer) bei der Haftpflicht anders eingestuft. Da könnte es im Schadensfall bei nicht LoF Einsätzen auch Überraschungen geben.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Obelix » Sa Aug 29, 2015 19:42

langholzbauer hat geschrieben: ... So eine Prozente -Regelung währe vielleicht sinnvol. Aber die gibt es in D. nicht. ...

Super! Deswegen ist die bei mir in der Praxis auch schon aufgeschlagen.

langholzbauer hat geschrieben: ... Für jede "nicht steuerbegünstigte Fahrt" ist sofort die volle Kfz-Steuer für mindestens 1Monat zu entrichten. ...

Genau, das ist der Punkt. Der zahlt Monatsweise bzw. 2 Monate mehr, muss aber nicht ummelden von grün auf schwarz.

langholzbauer hat geschrieben: ... Außerdem sind gewerbliche Zugmaschinen (also Traktoren mit Schwarzer Nummer) bei der Haftpflicht anders eingestuft. ...
Der Versicherung melden und dann ist alles o.k.

langholzbauer hat geschrieben: ... Da könnte es im Schadensfall bei nicht LoF Einsätzen auch Überraschungen geben.

Klar, Gefahrerhöhungen muss man der Versicherung immer melden.
Aber meldet ein einziger hier im Forum, dass sein "40 km/h-Traktor" 50 oder 60 km/h läuft oder seine Anhänger dauernd überladen sind oder das Frontarbeitsgerät weiter über die Fronthydraulik raus ragt, als erlaubt?
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Holzteufele » So Aug 30, 2015 7:15

Die meisten die sich mit dem Thema grünes Kennzeichen beschäftigen haben doch in der Regel eh nur einen uralten Schlepper für's Brennholz angeschafft um ihr heiliges Blechle nicht in den Wald zu jagen.

Wer das nur zum Hobby macht --> Getriebesperre, drosseln auf 6km/h und los gehts. Steuerfrei, Versicherungsfrei - und für die paar Std. Hobby im Wald ausreichend :klug:
Wer vor seiner Frau in den Wald flüchtet um sich dort auszutoben der freut sich wenns nur mit 6 km/h Richtung Heimat geht :lol:
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Infraforst » Mo Aug 31, 2015 12:24

Hallo zusammen.

Wollte mich für eure zahlreichen Meinungen bedanken.
Habe Freitag mit dem zollamt nochmal telefoniert.
Mir steht die grüne nummer zu.bzw darf sie behalten.
Das Finanzamt hat meinen schlepper wohl irgendwie als lkw eingestuft.
So sagte es mir die Dame vom Zoll.

Vielen Dank euch allen.
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Rainer72 » Mo Aug 31, 2015 15:30

Holzteufele hat geschrieben:Die meisten die sich mit dem Thema grünes Kennzeichen beschäftigen haben doch in der Regel eh nur einen uralten Schlepper für's Brennholz angeschafft um ihr heiliges Blechle nicht in den Wald zu jagen.

Wer das nur zum Hobby macht --> Getriebesperre, drosseln auf 6km/h und los gehts. Steuerfrei, Versicherungsfrei - und für die paar Std. Hobby im Wald ausreichend :klug:
Wer vor seiner Frau in den Wald flüchtet um sich dort auszutoben der freut sich wenns nur mit 6 km/h Richtung Heimat geht :lol:



Die 6km/h Regelung gibt es sseit 2003 nicht mehr :klug:

:prost:
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Holzteufele » Mo Aug 31, 2015 22:40

Rainer72 hat geschrieben:Die 6km/h Regelung gibt es sseit 2003 nicht mehr :klug:
:prost:


Das wäre aber nicht nett :klug: lass uns mal nachschauen, :idea: wir begeben uns in die Untiefen der Paragrafen :cry:
et voilà :idea: da isser doch noch, da ham wir nochmal := gehabt

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
Stand Mai 2015


:prost:

nun ja geändert hat sich 2003, daß auch die Fzge und Anh. bis 6km/h eine BE oder Ablichtung der ABE oder eine EBE benötigen :arrow: da hängt dann meistens das Problem bei den alten Agria und Bungartz usw. - Einachsern oder Anhängern denn Daten von den Kisten kann man suchen wie die Stecknadel im Heuhaufen, hier haben ja meist alte Kfz-Achsen, selbstgebastelte Deichseln und Zugösen eines ominösen Dorfschmiedes hergehalten, da wurden Stationärdiesel mit Rädern ausgestattet - kurz es war halt schon eine böse Wurschtelei was da auf die Straße gelassen wurde :regen:

2003 haben sich die meisten ja noch mit dem Alter ihrer Anhänger rausgebetet, da wurde dann auf :twisted: komm raus ein altes Typenschild gesucht damit man sich mit dem EZ des Anhängers schnell vor den 1.7.1961 retten konnte, juchhei Friede Freude Sonnenschein :prost: - doch aus die Maus auch hier hat die Obrigkeit reingeschlagen :gewitter: :evil: :shock:

Der Text ausm §72 (Übergangsvorschriften zur StVZO) -hat ein kleines "*" am Ende :|

§ 18 Abs. 3 (Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge)
gilt für Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
erst von einem vom Bundesminister für Verkehr zu bestimmenden Tage an.*)

Und da steht zu dem *) am Ende der Seite als Fußnote :arrow: *) Aufgehoben ab 1. 3. 2007.


So, genug der Gesetzeslektüre zurück zur grünen oder schwarzen Nummer

da fällt mir ein - es hat sich noch keiner auf die Variante mit der roten 06er Nummer gewagt - bin gespannt bis der Spaß hochpoppt n8 :prost:
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Jupiter6x6 » Di Sep 01, 2015 17:34

Holzteufele hat geschrieben:...
Der Text ausm §72 (Übergangsvorschriften zur StVZO) -hat ein kleines "*" am Ende :|
§ 18 Abs. 3 (Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge)
gilt für Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
erst von einem vom Bundesminister für Verkehr zu bestimmenden Tage an.*)

Und da steht zu dem *) am Ende der Seite als Fußnote :arrow: *) Aufgehoben ab 1. 3. 2007.


So, genug der Gesetzeslektüre zurück zur grünen oder schwarzen Nummer

da fällt mir ein - es hat sich noch keiner auf die Variante mit der roten 06er Nummer gewagt - bin gespannt bis der Spaß hochpoppt n8 :prost:

Hi,
der §50 Abs 1 FZV ist dir aber bekannt, oder....
...und schon isses wieder beim alten...
Gruss
Kami
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Holzteufele » Di Sep 01, 2015 21:24

Gut, den Querverweis hab ich nicht nachgeschlagen - aber damit hast Du Recht, die alten Anh. bleiben außen vor.
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Eicherfahrer » Mi Sep 02, 2015 7:24

Hallo,
bei uns wird bauartbedingt aber so interpretiert, dass das Fahrzeug schon ab Werk nur 6 km/h fahren darf. Also nichts mit Gänge sperren usw.
Gruß
vom Eicherfahrer
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Holzteufele » Mi Sep 02, 2015 20:17

Eicherfahrer hat geschrieben:Hallo,
bei uns wird bauartbedingt aber so interpretiert, dass das Fahrzeug schon ab Werk nur 6 km/h fahren darf. Also nichts mit Gänge sperren usw.
Gruß
vom Eicherfahrer


Wenn durch fest ein- oder angebaute Maßnahmen die v-max manipuliersicher auf 6 km/h gedrosselt wurde darf die Eintragung eigentlich nicht verweigert werden. :klug:
Es scheitert meist an manipuliersicher, einfach eine Stahlplatte über die Gangkulisse schrauben ist da etwas zu wenig.
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon Badener » Do Sep 03, 2015 7:15

Um einen Traktor auf 6km/h umzurüsten muss man nur einen Kreis mit weißem Heizungslack hinten auf den Kotflügel malen, und mit einem Dicken Edding eine große Sechs rein malen. Mehr ist da nicht zu machen, wird schon seit Generationen so gemacht.....

Grüße

Vorsicht Ironie
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon robs97 » Do Sep 03, 2015 13:23

Holzteufele hat geschrieben:
Eicherfahrer hat geschrieben:Hallo,
bei uns wird bauartbedingt aber so interpretiert, dass das Fahrzeug schon ab Werk nur 6 km/h fahren darf. Also nichts mit Gänge sperren usw.
Gruß
vom Eicherfahrer


Wenn durch fest ein- oder angebaute Maßnahmen die v-max manipuliersicher auf 6 km/h gedrosselt wurde darf die Eintragung eigentlich nicht verweigert werden. :klug:
Es scheitert meist an manipuliersicher, einfach eine Stahlplatte über die Gangkulisse schrauben ist da etwas zu wenig.


Glaub ich nicht ganz. Das wichtige ist glaube ich " Bauartbedingt"
Ich glaub es gab mal einen der keinen Führerschein hatte und irgend ein Auto dementsprechend umrüsten wollte oder gemacht hat. Wurde wenn ich mich recht erinnere nicht genehmigt.
PS: Ich glaube, das heißt nicht das meine Aussage auf fundiertem Wissen basiert :lol:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Grüne nummer in der Forstwirtschaft?

Beitragvon 4wheeler » Sa Sep 05, 2015 12:51

Hab einen kleinen Deutz mit 6Km/h Aufkleber und fehlendem Untersetzer Schalthebel. :lol:
Der verstorbene Vorbesitzer (kein LoF Wirt) ist mind. 15 Jahre mit diesem Gefährt auf öffentlichen Straßen und von der Polizei akzeptiert unterwegs gewesen.

Weil ich mit dem Traktor hin und wieder ein kurzes Stück auf öffentlichen Straßen kreuzen wollte hab ich bei einem Bekannten TÜV Mann nachgefragt ob so ne 6Km/h Regel legal ist.
Nein nur Fahrzeuge die Bauart bedingt ab Werk nicht schneller als 6Km/h laufen sind zulässig. :(
Es werden keine Umbauten mehr genehmigt und Bestandschutz ist auch nicht legal. :?
Gruß
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