meyenburg1975 hat geschrieben:"Ackerrechte" werden hier z.Zt. mit 1000€ je ha gehandelt.
Kann das jemand genauer erklären wie das mit dem Ackerrecht bei Umbruchverbot abläuft ?
Ist denn ein Ackerrecht an den ZA gebunden oder ist das Ackerrecht unabhängig vom ZA nur an die jeweilige Fläche gebunden ?
Wenns an den ZA gebunden ist könnte man wenn eine Pachtfläche zurückgegeben wird das Ackerrecht mit dem ZA ja behalten ??
Und wie läuft das im folgenden Beispiel ab. Ich habe eine 4 ha Dauerwiese die ich umbrechen möchte. Hab aber nur 3 ha Ackerrecht das ich mit einer anderen Fläche tauschen kann. Muß ich nun jemand suchen der einen 1 ha Acker-ZA oder "nur" das 1 ha ein Ackerrecht ohne ZA verkauft wenn ich keinen Acker als Wiese umwandeln möchte ?
Oder kann ich von dem Grundstück nur 3 ha umbrechen und muß das restliche 1 ha als Wiese weiterbewirtschaften ?