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Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon Mr.T. » Sa Nov 12, 2011 19:52

meyenburg1975 hat geschrieben:"Ackerrechte" werden hier z.Zt. mit 1000€ je ha gehandelt.

Kann das jemand genauer erklären wie das mit dem Ackerrecht bei Umbruchverbot abläuft ?
Ist denn ein Ackerrecht an den ZA gebunden oder ist das Ackerrecht unabhängig vom ZA nur an die jeweilige Fläche gebunden ?
Wenns an den ZA gebunden ist könnte man wenn eine Pachtfläche zurückgegeben wird das Ackerrecht mit dem ZA ja behalten ??

Und wie läuft das im folgenden Beispiel ab. Ich habe eine 4 ha Dauerwiese die ich umbrechen möchte. Hab aber nur 3 ha Ackerrecht das ich mit einer anderen Fläche tauschen kann. Muß ich nun jemand suchen der einen 1 ha Acker-ZA oder "nur" das 1 ha ein Ackerrecht ohne ZA verkauft wenn ich keinen Acker als Wiese umwandeln möchte ?
Oder kann ich von dem Grundstück nur 3 ha umbrechen und muß das restliche 1 ha als Wiese weiterbewirtschaften ? :shock:
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon forenkobold » Sa Nov 12, 2011 20:14

Das ist alles völlig unabhängig. Du kannst ackerrechte auch mit grünland aktivieren.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon H.B. » Sa Nov 12, 2011 22:42

Er meint in Bezug auf ein von Grünen Vollidioten gebastelten Umbruchverbots.

Bevor sich jemand aufregt. Grüne darf man aufgrund ihres Mangels an landwirtschaftlicher und ökologischer Sachkenntnis in diesem Bezug als Vollidioten bezeichnen. Das müsste jedes unabhängige Gericht bestätigen.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon Mr.T. » Sa Nov 12, 2011 23:23

Ich meinte schon in Bezug auf die CC Regelung mit dem Umbruchverbot ab 5 %, welches in eingen Bundesländer schon greift.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Nov 14, 2011 20:33

Mr.T. hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:"Ackerrechte" werden hier z.Zt. mit 1000€ je ha gehandelt.

Kann das jemand genauer erklären wie das mit dem Ackerrecht bei Umbruchverbot abläuft ?
Ist denn ein Ackerrecht an den ZA gebunden oder ist das Ackerrecht unabhängig vom ZA nur an die jeweilige Fläche gebunden ?
Wenns an den ZA gebunden ist könnte man wenn eine Pachtfläche zurückgegeben wird das Ackerrecht mit dem ZA ja behalten ??

Und wie läuft das im folgenden Beispiel ab. Ich habe eine 4 ha Dauerwiese die ich umbrechen möchte. Hab aber nur 3 ha Ackerrecht das ich mit einer anderen Fläche tauschen kann. Muß ich nun jemand suchen der einen 1 ha Acker-ZA oder "nur" das 1 ha ein Ackerrecht ohne ZA verkauft wenn ich keinen Acker als Wiese umwandeln möchte ?
Oder kann ich von dem Grundstück nur 3 ha umbrechen und muß das restliche 1 ha als Wiese weiterbewirtschaften ? :shock:


"Ackerstatus" ist in dem Sinne unabhängig von den aktivierbaren ZAs. Wenn Du in einem BL mit Umbruchverbot wohnst, musst Du beim Umbrechen einer Dauergrünlandfläche (DGL Status) eine gleichgroße Gesamtfläche (auch mehrere Parzellen) mit Ackerstatus als Ausgleich zur Verfügung stellen. Diese Fläche darf 5 Jahre nicht wieder umgebrochen werden und hat anschließend DGL-Status, heißt darf wiederrum nur mit Ausgleichsfläche geackert werden.
Unbedingt auch Flächen mit pDGL Status (steht im Antrag) im Auge behalten. pDGL 07 heißt zum Beispiel, dass die Fläche zuletzt in 2007 geackert wurde. Wird sie 5 Jahre als Grünland geführt, wandelt sie sich zu DGL -> nur mit Ausgleich und Genehmigung wieder umbruchfähig. Daher in 2012 Ackerstatus auffrischen.
Genehmigung bekommt man in der Regel ohne Probleme (mit Ausgleichsfläche versteht sich), von der unteren Wasserbehörde gibts meist Auflagen hinsichtlich org. Düngung und Gewässerabstand!
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon Franzis1 » So Mai 13, 2012 9:42

Wenn ich eine Dauergrünlandwiese habe mit schlechtem Ertrag darf ich die umbrechen und wieder neu mit einer ertragreichen Grünland(Kleegras)mischung neu einsäen?
Brauche ich eine Genehmigung vom LWamt ?
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon H.B. » So Mai 13, 2012 16:16

Du kannst sie umbrechen, dann zahlst du Strafe + CC und musst wieder einsäen. Ich würd ein Totalherbizid einsetzen und mit Kreiselgrubber neu einsäen. Am besten in zwei Aktionen als Grünlandsanierung. Keine Gewähr.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon TomDeeh » So Mai 13, 2012 16:40

Hi ,

falls er MEKA-Betrieb ist , darf er aber keine flächige Pflanzenschutzmaßnahme machen , nur Einzelbehandlung per Rückenspritze usw.
Ich täte mich einfach mal informativ mit dem Sachbearbeiter zusammensetzen. Grünlandneuersatzeinsaat sollte doch noch mgl sein.
Gruß Tom
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon H.B. » So Mai 13, 2012 18:25

Ohne Bodenbearbeitung führts nicht zum Ziel. Das ist dann ungefähr so, wie die ganzen nutzlosen Nachsaaten, wie sie zahlreiche Bauern Jahr für Jahr für die Katz machen.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon cerebro » Do Mai 17, 2012 9:48

Also hier in Bayern darfst du dein Dauergrünland trotz Kulap (ähnlich wie in BW MEKA) einmalig sanieren ! Du musst das beim zuständigen LW Amt anmelden. Vorgehensweise ist: als erstes einen Behandlung mit Totalherbizeden, danach Neuansaat und Mineralische Düngung. Für die Sanierte Fläche (nur für diese!) gibt es in dem Jahr der Sanierung keine Kulap Prämie.

In BW gibts doch bestimmt auch irgend so einen weg oder ? Einfach mal beim Amt anrufen.

p.s. ich bin froh das mein Kulap Ende 12 ausläuft...... paar Kühe mehr und gut ist :prost:
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon stamo » Do Mai 17, 2012 10:00

meyenburg1975 hat geschrieben:Unbedingt auch Flächen mit pDGL Status (steht im Antrag) im Auge behalten. pDGL 07 heißt zum Beispiel, dass die Fläche zuletzt in 2007 geackert wurde. Wird sie 5 Jahre als Grünland geführt, wandelt sie sich zu DGL -> nur mit Ausgleich und Genehmigung wieder umbruchfähig. Daher in 2012 Ackerstatus auffrischen.



Ich hab mal bei mir nachgegeguckt. pDGL011 heißt, dass im Antrag 2011 erstmals Kleegras dort stand. Nicht dass in dem Jahr geackert wurde? Oder?

Wann sind die 5 Jahre nun um?

2011
2012
1013
2014 wären 4 Jahre in Folge im Antrag Kleegras

habe ich dann , wenn ich 2015 wieder Kleegras angebe, Dauergrünland geschaffen oder erst 2016?
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon Mister M » Do Mai 17, 2012 10:34

Wenn du die Extensivierungsmaßnahme auf 5 Jahre über die EU-Programme angemeldet hast läuft die Kleegrassansat in der normalen Fruchtfolge, somit kannst du nach den 5Jahren die Fläche wieder kultivieren, ob du erneut die nächsten 5 Jahre anmeldest spielt keine Rolle, wichtig ist, dass eine Bearbeitung stattfindet und die Fläche nach wie vor als Ackerland deklariert bleibt.

Grünland wird es erst wenn du die Wiese die entstanden ist nicht erneut umbrichst. Die Unterbrechung ist also enorm wichtig ansonsten hast du in der Tat Dauergrünland geschaffen.

Gruß
MM
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon stamo » Do Mai 17, 2012 11:40

nein, das ist keine Extensivierungsmaßnahme. Das ist ganz normales Kleegras.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon meyenburg1975 » Do Mai 17, 2012 19:44

stamo hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:Unbedingt auch Flächen mit pDGL Status (steht im Antrag) im Auge behalten. pDGL 07 heißt zum Beispiel, dass die Fläche zuletzt in 2007 geackert wurde. Wird sie 5 Jahre als Grünland geführt, wandelt sie sich zu DGL -> nur mit Ausgleich und Genehmigung wieder umbruchfähig. Daher in 2012 Ackerstatus auffrischen.



Ich hab mal bei mir nachgegeguckt. pDGL011 heißt, dass im Antrag 2011 erstmals Kleegras dort stand. Nicht dass in dem Jahr geackert wurde? Oder?

Wann sind die 5 Jahre nun um?

2011
2012
1013
2014 wären 4 Jahre in Folge im Antrag Kleegras

habe ich dann , wenn ich 2015 wieder Kleegras angebe, Dauergrünland geschaffen oder erst 2016?


2016.
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Re: Grünlandumbruchverbot in Ba-Wü

Beitragvon meyenburg1975 » Do Mai 17, 2012 19:47

H.B. hat geschrieben:Ohne Bodenbearbeitung führts nicht zum Ziel. Das ist dann ungefähr so, wie die ganzen nutzlosen Nachsaaten, wie sie zahlreiche Bauern Jahr für Jahr für die Katz machen.

Totalherbizid+Vredo Schlitzdrille funzt hervorragend. Nachsaaten im Frühjahr eingeschlitzt kommen hier auch in trockenen Jahren auf die Beine. Allerdings schwerer Marschboden hier.

Preis Ackerstatsu hier angeblich schon über 2000€ :shock:
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