Servus Kollegen,
update zur Ausbringtechnik: http://www.aelf-sr.bayern.de/mam/cms10/ ... bayern.pdf
Gruß sunnyboy
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 23:01
eifelrudi hat geschrieben:Wie sinnvoll manche Vorschrift ist: Auf mehrjähriger Grassamenvermehrung darf ich nicht mit Breitverteiler fahren, dasselbe als Ackerfutter gemeldet darf ich mit Breitverteiler. Wie ist es nun mit dem 2. Schnitt von der Grassamenvermehrung die als Feldfutter genutzt wird ?
broitbeil hat geschrieben:Sag ich doch schon lange.
Das gilt alles nur bei über 2% TS. Muttersauengülle kann man fahren wie seither.
Bei Mastschweinen baggert man die Schwimmschicht ab, und ist alles im grünen Bereich.
Man kann auch einfach nicht rühren und den dicken Rest später auf den Mais fahren, ist sowieso besser.
Leider ist das nicht ganz gesetzeskonform, da eigentlich vor der Ausbringung gerührt werden muss.
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