Der Betrieb den ich meine ist weit über 15 ha der heute gefahren ist. Den ganzen Tag hat er Gülle mit Schwenkverteiler ausgebracht.
Da steht schon Gras drauf also entweder Zwischenfrucht oder Ackergras aus dem Vorjahr.
Aber eingearbeitet in 4 Stunden wurde nichts.
Gibts da eigentlich Sondergenehmigungen die man beantragen kann ?
Sonst könnte man bei einer Kontrolle falls eine kommt immer noch sagen das man in 4 Stunden einarbeitet und die Zwischenfrucht unterpflügt. Dann muss man halt gleich pflügen aber dann wäre es kein Verstoss ?
Ne andere Möglichkeit wirds nicht geben ?