Es ist irgendwie schon traurig,wenn man mit Gülle,Dünger oder PSM hantieren will und die Sperrfristen oder sonstige Auflagen nicht kennt!
In BW stehen solche Termine wie Sperrfristen,Abgabe des gemeinsamen Antrags,Frist zur Herbstbegrünung,Verbot zum Pflügen,usw usf,...
immer im Landwirtschaftlichen Wochenblatt.
Außerdem würde ich im zuständigen Amt nachfragen,dann weiss man ganz genau wer was wann darf oder muss!Die sind ganz harmlos wenn mann weiss wie man sich zu benehmen hat.


