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Haftung Waldarbeit bei mir?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Badener » Di Jun 30, 2020 12:35

Hallo,

im Endeffekt entscheidet dass dann der Richter. Und da ist es nicht so eindeutig. Es kam schon vor, dass trotz aller Einhaltung der Gesetze eine Teilschuld zugesprochen wird, weil man alleine durch den Besitz der Fläche mit Schadholz eine Personengefährdung hat.

Ob BG ja/nein
Das kommt meiner Meinung nach stark auf die Art der Anstellung an. Entnimmt der Selbstwerber auf Anweisung des Waldbesitzers die Bäume (auch für seine private Nutzung) würde ich hier auf eine Anstellung eines Subunternehmers tippen. Die Bezahlung erfolgt dann durch das eingeschlagene Holz. In dem Fall wäre wohl die BG und die Betriebshaftpflichtversicherung des Eigentümers bzw. des Selbstwerbers der Versicherer. Wenn man glaubhaft versichern kann, dass der Selbstwerber keine Arbeit (mit einem Anstellungscharakter) für den Eigentümer ausübt sondern lediglich für sich selbst arbeitet, dann wird die BG wohl die Versicherung verwehren. Hier würde dann die Haftpflichtversicherung des Selbstwerbers zur Haftung gezogen.

Aber!!!!
Nichts desto trotz würde die private Haftpflicht jede Haftung ablehnen, weil das Holz machen keine versicherte Tätigkeit ist. Fragt mal bei eurer Versicherung nach. Für genau so etwas gibt es ja die Betriebshaftpflichtversicherungen. Auch die BG würde die Haftung ablehnen weil es bei einer privaten Holzentnahme keine betrieblichen Charakter gibt. (Das war auch so als sich jemand beim Holzsägen für seinen Opa verletzt hat. Das wurde einmal in der Bauernzeitung berichtet). Was bleibt also? Ich glaube, dass im vorliegenden Fall die einzige Versicherung, die private Krankenversicherung ist. Im falle eines Fallen können sich BG und private Haftpflicht sowieso beide aus der Affäre ziehen und die Haftung ist rein mit dem Privatvermögen. Aber wie schon erwähnt, das entscheiden dann die richterlichen Instanzen.

Verlasst euch bloß nicht auf eine Privathaftpflicht oder in solchen Fällen auf die BG.

Entweder man Fällt die Bäume selber und lässt dann die Kollegen aufräumen (dann reicht die private Krankenversicherung des Selbstwerbers, der Rest ist Lebensrisiko) oder man verlangt von den Selbstwerbern eine Haftpflichtversicherung in der explizit diese Tätigkeit auch Versichert ist. Das geht nur über ein Schreiben der Versicherung in der die Haftung übernommen wird. Pauschalhaftungen gibt es nicht.

Grüße
(alles meine Meinung)
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Englberger » Di Jun 30, 2020 12:55

Hallo,
mein Senf dazu: In Baden Würtemberg und Tal ist das Flurstück bei der BG versichert (zwangsweise) und kommt für Unfälle mit land und forstwirtschaftlichem Charakter auf.
Beispiel: Ich hatte vor ca 25 Jahren einen illegalen Rumänen beschäftigt(Strafe ist bezahlt) und diesen gelegentlich untervermietet.
Bei so einer Tätigkeit ist der Mann verunglückt und im Krankenhaus zur OP gelandet.Sämtliche Kosten wurden von der BG übernommen.Nur die Flurstücksnummer war wichtig.
mfG Christian
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon moggälä » Di Jun 30, 2020 21:28

Hallo,

Nichts desto trotz würde die private Haftpflicht jede Haftung ablehnen, weil das Holz machen keine versicherte Tätigkeit ist.

wieso "private Haftpflicht"? Hier geht's doch wohl um die BG-Haftung.
Dieser Käse hinsichtlich "privates Brennholz" und BG (sorry, is aber so) kommt immer wieder hoch. Wie oben geschrieben - "Versichert sind Sie grundsätzlich bei allen betrieblichen Tätigkeiten."
Weder das Holz noch die Säge weiß, ob du am Ende damit deine eigene, private Wohnung heizen willst, oder damit Kohle machst und es verkaufst (is dem Finanzamt übrigens auch egal kassiert im einen wie im anderen Fall). Selbst bis zum letzten Handschlag der Brennholzerstellung kannst du die Entscheidung noch offen lassen, ob es zur eigenen Verwendung genutzt werden soll oder verkauft.

Es gibt kein "privates" Holz, ist alles "Betrieb". Wenn's dem BG-Prüfer einfällt, schnüffelt er deshalb auch in deiner mehr oder minder privaten Garagen etc rum und meckert, wenn ihm was nicht passt - alles schon erlebt. Dafür zahlt man aber auch jedes Jahr seinen Beitrag und hat seine Auflagen. Gerade wenn man wie Fred (oder auch ich) nur ein paar hA hat, is man mit den Auflagen und Kosten effektiv eh deutlich stärker gekniffen als jemand mit viel Fläche.

mfG
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Badener » Mi Jul 01, 2020 6:56

Nein, das ist wirklich ein Trugschluss! Hier hat die BG die Haftung auch abgelehnt!
Verlasst euch nicht auf die BG in solchen Fällen :klug:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... eitsunfall

Grüße
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Role77 » Mi Jul 01, 2020 8:16

Servus Moggälä.
Da hast du leider nicht recht. Brennholz, das nicht in den Verkauf geht, zählt nicht zum Betrieb und ist somit auch nicht über BG versichert wenn was passiert. Rein rechtlich sieht das so aus, aber wer soll dir das Nachweisen. Dann musst du aufpassen! :klug:
Alleine die Aussage " Habe MEIN Brennholz gemacht" nimmt dich aus dem Versicherungsschutz der BG! Habe darüber erst mit einem der sich da Auskennt und Schulungen gibt darüber gesprochen. Wenn das Holz in den Verkauf geht, also zur Gewinnerwirtschaftung beitragen soll gehört es zum Betrieb, also auch BG.
Was ich mich aber dann noch frage ist warum ich dann Steuern für e
Eigenentnahme zahlen muss? :?:

Wie dem auch sei, nur eine unbedachte Aussage und du bist aus dem Versichungsschutz der BG raus.
Nur mal ein Beispiel was so eine Aussage noch bewirken kann,zwar off-topic aber interessant.
Hatte Sportunfall mit Knie, hochgradiger Knorperschaden, Bänderriss und so weiter.
Erstuntersuchende Artzt gibt an "vorschädigung möglich", Versicherung beruft sich auf diese Aussage. Anstatt von 36000€ habe ich nur 1500€ von der Unfallversicherung bekommen. Wegen dem einen Satz der auch noch eine Vermutung war!

Also nie sagen das es dein Brennholz ist sondern für den Verkauf, falls mal was sein sollte.

Gruß Role
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon moggälä » Mi Jul 01, 2020 21:20

Hallo Role,

das mag dir richtig erscheinen - es is aber wie ich schon oben verwiesen hab. Falls dir das nicht reicht, hier ein kleines Urteil auf die schnelle gefunden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-119155?hl=true
"... Kläger erlitt am 14. November 2013 einen Unfall, als er im Staatsforst bei Holzarbeiten ausrutschte ..."
"... R. gab an, der Kläger sei zum Zeitpunkt des Unfalls für die Brennholzgewinnung tätig und das Holz sei für Eigenbedarf und Altenteil bestimmt gewesen. Es habe sich insgesamt um zehn Ster gehandelt. Der Kläger habe schon früher geholfen und anfallende Arbeiten an mehr als 21 Tagen im Jahr erledigt. ..."
"... lehnte die Beklagte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die Tätigkeit stehe nicht im Zusammenhang mit dem versicherten Unternehmen, denn der Kläger habe sich als Holzselbstwerber verletzt. ..."
"...der Unfall vom 14. November 2013 als Arbeitsunfall anerkannt. ..."
Also genau das, wovon ich geschrieben hab.

warum ich dann Steuern für Eigenentnahme zahlen muss

DAS is noch ein ganz anderes Thema - hör mir bloß auf! :evil: - sorry auch wenn's total OT is, aber da platzt mir derzeit echt der Kragen.
Seltsamerweise hört man keine Klagen mehr wegen des Entfalls der Pauschalierung vor ca. fünf Jahren. Jährlich wird einem vom Finanzamt einfach pauschal ein Wert für Brennholz angesetzt - völlig egal das man das mit eigener Kraft mit versteuertem Werkzeug, versteuertem Sprit (ja, nix Agrardiesel), versteuertem Sondersprit für die MS, in seiner Freizeit macht. Und Kosten wollen die Brüder aber keine Anerkennen. Lediglich mit so faulen Kompromissen offenbar zwischen den Obersten des bbv und des Finanzamtes wird man abgespeist - könnt grad raus kot.en!!!
Und wehe man kann doch mal wieder Holz gewinnbringend verkaufen - dann aber kommt die volle Steuerkeule. Gibt man aber keinen Gewinn an (weil man einfach jahrelang keinen hat), dann sind die grünen Nummern ein schöner Wackelkandidat.

Das mit deinen Bändern - dann schau dir das mal an
http://ffw-weilersbach.de/wordpress/?paged=85
im Dienst für die Allgemeinheit - und verarscht!

mfG
Axel

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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon FRED222 » Mi Jul 08, 2020 23:20

Danke für die vielen Antworten.

Schade das holz gammelt rum und könnte ja noch zuwas genutzt werden. irgendwie störts mich auch nicht wegen dem aussehen sondern weil da ja auch arbeit usw. drinsteckt

Wenn ich das so höre ist mir das dann doch zuheiss und man kann es eher lassen. ich sehe nicht ein warum ich wenn ich jemaden eine gefallen tue (bei dem holzüberhang will ich wirklich nichts dafür) ich am ende noch ärger kriegen kann. hinz kommt ich könnte ja auch nicht immer dabei sein (ändert wohl nichts am Problem nur könnte ich mir vorstellen, dass es dann noch verdrehter läuft)
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Steyrer8055 » Do Jul 09, 2020 6:16

Hallo!
Habe 2 Ebereschen aus einem Garten abgeführt. Der Mann wollte sie mit der KS klein machen,konnte ihm das sachlich ausreden! Nur weil man eine KS besitzt,ist man noch kein Fachmann an den Geräten,mit allen möglichen Folgen. Da wird man belächelt,und weil er Schneider ist,erklärte ich ihm wer eine Nähmaschine besitzt,ist auch noch kein Schneider.
Die gesetzliche Lage wer in meinem Wald arbeitet ist schon mehrere Gedanken wert! Wobei wir in Österreich noch im Land der "Seeligen" leben,gegenüber Deutschland.

mfg Steyrer8055
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Obelix » Fr Jul 10, 2020 15:48

Privatleute als Waldarbeiter oder Brennholzselbstwerber haben
im Wald nichts zu suchen! Das ist zu gefährlich. Da bestehen zu
viele Haftungsrisiken für den Waldbesitzer, die Ihn um Haus und
Hof bringen können.

Wer es trotzdem als Waldbesitzer zulässt, dem ist nicht zu
helfen. Es stand oft genug in dem Medien. Da gibt es nichts
zu diskutieren.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Obelix » Fr Jul 10, 2020 15:58

Ich bin wirklich sauer, dass das Thema immer wieder
auf gemacht wird, obwohl schon x mal diskutiert.

Wir diskutieren ja auch nicht 100 Mal, ob man ohne
Führerschein Auto fahren sollte und welche Risiken
das birgt.

Das geht nicht und fertig.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon langholzbauer » Fr Jul 10, 2020 16:11

Obelix hat geschrieben:Privatleute als Waldarbeiter oder Brennholzselbstwerber haben
im Wald nichts zu suchen! Das ist zu gefährlich. Da bestehen zu
viele Haftungsrisiken für den Waldbesitzer, die Ihn um Haus und
Hof bringen können.

Wer es trotzdem als Waldbesitzer zulässt, dem ist nicht zu
helfen. Es stand oft genug in dem Medien. Da gibt es nichts
zu diskutieren.

Definiere " im Wald"!
Klar hat der Waldbesitzer dafür zu sorgen, daß alle waldbaulichen Maßnahmen von qualifizierten Personal ausgeführt werden.
Aber,wenn der Waldbesitzer das Holz abgestockt liegend oder frei Waldstraße an "Selbstwerber" verkauft hat, dann ist er unfalltechnisch aus der Haftung raus. Ab da ist allein der SW . für seinen Unfallschutz verantwortlich.
Es sei denn der Waldbesitzer stellt Verstöße gegen die Zertifizierungs-Auflagen fest, ohne zu handeln.
Dann hat er viel Bürokratie aber immer noch keine Haftung zu erfüllen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon yogibaer » Fr Jul 10, 2020 17:12

Hier ist viel geschrieben worden aber das meiste ist, ich sag es mal drastisch, "Quark mit Soße".
Jeder Waldbesitzer kann und darf sein Holz an Selbstwerber verkaufen. Er hat sich aber davon zu überzeugen das der Selbstwerber ausreichende Kenntnisse über die Tätigkeit und den Unfallverhütungsvorschriften nachweisen kann. In der Regel geschieht das durch Nachweise, der entsprechenden, erfolgreich abgeschlossenen MKS-Kurse.
Im Vertrag mit den Selbstwerber wird dann noch eine Haftungsklausel eingearbeitet die den Waldbesitzer, von allen Schäden die durch die Tätigkeit des Selbstwerbers bei Ihm selbst, dem Waldbesitzer sowie Dritten enstehen, freistellt.
So ist dann den Forderungen der BG Genüge getan und der Waldbestzer ist aus der Haftung raus.
Ein Muster für einen wasserdichten Selbstwerbevertag findet man z. B. hier;http://www.wbv-wiehengebirge.de/pdf/Erlaubnisschein-fuer-Selbstwerber.pdf
Gruß Yogi
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Obelix » Fr Jul 10, 2020 17:41

Ihr möchtet jetzt - im übertragenen Sinne - regeln,
wie jemand ohne Führerschein doch Auto fahren darf.

Last bitte die Finger davon. Ein Richter haut Euch das,
wenn etwas passiert ist, richtig um die Ohren.

Ihr verleiht doch auch kein Auto an einen 6-jährigen
und glaubt, Ihr würdet dann nicht haften?

Es gibt Sachen, die könnt Ihr vertraglich nicht regeln.
Ihr könnt das zwar schriftlich machen. Das ist aber im
Ernstfall nichts wert. Ihr seit als Waldbesitzer Fachmann
und habt einen Laien mit Euren Schlauigkeiten "über's
Ohr gehauen". Das sehen Richter besonders gern!
Zuletzt geändert von Obelix am So Jul 12, 2020 8:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Obelix » Fr Jul 10, 2020 18:07

yogibaer hat geschrieben:Hier ist viel geschrieben worden aber das meiste ist, ich sag es mal drastisch, "Quark mit Soße". ...

Ja, Du bist Mitarbeiter bei der SVLFG in der entsprechenden Fachabteilung und weißt das natürlich.

yogibaer hat geschrieben: ... In der Regel geschieht das durch Nachweise, der entsprechenden, erfolgreich
abgeschlossenen MKS-Kurse. ...

Da Du der bist, der alles weiß, dann sag uns allen mal, bis zu welchen Durchmesser der Inhaber eines
üblichen Brennholz-Motorsägenführerscheins fällen darf.

yogibaer hat geschrieben: ... Im Vertrag mit den Selbstwerber wird dann noch eine Haftungsklausel eingearbeitet die den
Waldbesitzer, von allen Schäden die durch die Tätigkeit des Selbstwerbers bei Ihm selbst, dem Waldbesitzer sowie
Dritten enstehen, freistellt. So ist dann den Forderungen der BG Genüge getan und der Waldbestzer ist aus der
Haftung raus. Ein Muster für einen wasserdichten Selbstwerbevertag findet man z. B. hier; ...
http://www.wbv-wiehengebirge.de/pdf/Erlaubnisschein-fuer-Selbstwerber.pdf

Da fällt mir nur zu ein: "Der Mensch glaubt halt das, was er glauben möchte und nicht was richtig ist."

Hast Du Dich nicht mal gefragt, warum der Staatsforst Selbstwerbung inzwischen in vielen Bundesländern
ablehnt und nur noch "ab Waldstraße gerückt" verkauft?
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Deutscher Holzer » Sa Jul 11, 2020 22:50

Ich hab mir das gesamte Thema mal durchgelesen.
Leute, ihr labert hier seitenweise Unsinn, das ist kaum in Worte zu fassen !
Wie yogibaer völlig richtig schreib, das allermeiste ist völliger Quatsch! Geht völlig am Thema vorbei!

FRED schreibt im Ausgangsbeitrag klipp und klar:
,,mir geht's NICHT um schäden an den geräten sondern an den Personen''

Was wollt ihr dann mit einer ''Betriebshaftpflichtversicherung'' einer ,,privaten Haftpflichtversicherung'' oder gar einer ,,privaten Krankenversicherung''?
Keine dieser Versicherungen ist hier zuständig.

Die landwirtschaftliche BG ist eine landwirtschaftliche, betriebliche Unfallversicherung. Die Betonung liegt hier auf ,,wirtschaft.'' Für privat für den Eigenbedarf gemachtes Holz ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig.

Wenn die beiden privat im Wald arbeiten, brauchen sie eine Private Unfallversicherung ! Um mögliche Personenschäden abzudecken.
Es sollte eigentlich für jeden selbstverständlich sein, daß man eine solche private Unfallversicherung hat.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ....
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