Hallo,
im Endeffekt entscheidet dass dann der Richter. Und da ist es nicht so eindeutig. Es kam schon vor, dass trotz aller Einhaltung der Gesetze eine Teilschuld zugesprochen wird, weil man alleine durch den Besitz der Fläche mit Schadholz eine Personengefährdung hat.
Ob BG ja/nein
Das kommt meiner Meinung nach stark auf die Art der Anstellung an. Entnimmt der Selbstwerber auf Anweisung des Waldbesitzers die Bäume (auch für seine private Nutzung) würde ich hier auf eine Anstellung eines Subunternehmers tippen. Die Bezahlung erfolgt dann durch das eingeschlagene Holz. In dem Fall wäre wohl die BG und die Betriebshaftpflichtversicherung des Eigentümers bzw. des Selbstwerbers der Versicherer. Wenn man glaubhaft versichern kann, dass der Selbstwerber keine Arbeit (mit einem Anstellungscharakter) für den Eigentümer ausübt sondern lediglich für sich selbst arbeitet, dann wird die BG wohl die Versicherung verwehren. Hier würde dann die Haftpflichtversicherung des Selbstwerbers zur Haftung gezogen.
Aber!!!!
Nichts desto trotz würde die private Haftpflicht jede Haftung ablehnen, weil das Holz machen keine versicherte Tätigkeit ist. Fragt mal bei eurer Versicherung nach. Für genau so etwas gibt es ja die Betriebshaftpflichtversicherungen. Auch die BG würde die Haftung ablehnen weil es bei einer privaten Holzentnahme keine betrieblichen Charakter gibt. (Das war auch so als sich jemand beim Holzsägen für seinen Opa verletzt hat. Das wurde einmal in der Bauernzeitung berichtet). Was bleibt also? Ich glaube, dass im vorliegenden Fall die einzige Versicherung, die private Krankenversicherung ist. Im falle eines Fallen können sich BG und private Haftpflicht sowieso beide aus der Affäre ziehen und die Haftung ist rein mit dem Privatvermögen. Aber wie schon erwähnt, das entscheiden dann die richterlichen Instanzen.
Verlasst euch bloß nicht auf eine Privathaftpflicht oder in solchen Fällen auf die BG.
Entweder man Fällt die Bäume selber und lässt dann die Kollegen aufräumen (dann reicht die private Krankenversicherung des Selbstwerbers, der Rest ist Lebensrisiko) oder man verlangt von den Selbstwerbern eine Haftpflichtversicherung in der explizit diese Tätigkeit auch Versichert ist. Das geht nur über ein Schreiben der Versicherung in der die Haftung übernommen wird. Pauschalhaftungen gibt es nicht.
Grüße
(alles meine Meinung)