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Haftung Waldarbeit bei mir?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon FRED222 » Mo Jun 29, 2020 12:43

Ich habe zwar nur einige ha wald, allerdings sehr viel Totholz. wir haben zwar hauptsächlich kiefern, aber auc fichten und birken. die letzten beiden sind viele kaputt. an Brennholz habe ich genug und wegen der geringen Bezahlung lass ich dass was ich nicht brauche liegen.
jetzt habe ich bekannte die das holz gern wollen (ich nehme dafür nichts aber will dann da keine zeit reinstecken). jetzt die frage

der eine ist ein etwas wilder, der fährt auch schon mal ohne Zulassung mit seinen Oldtimer Traktor oder hat baut sich eine eigenbauwinde. was ist wenn der jetzt irgendetwas passiert wenn er sich bei mir holz macht?
ein anderer kumpel hat nur pkw und Anhänger, der ist aber umsichtig dem würde ich auch meine alten schlepper mit dreipunktwinde und säge leihen/anvertrauen. ansonsten dieselbe frage: was ist wenn bei mir holz macht und irgendetwas passiert.
mir geht's NICHT um schäden an den geräten sondern an den Personen selber, außerdem sind da ja auch Wanderer mauntainbike Fahrer und so.?
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon The Judge » Mo Jun 29, 2020 13:03

Als Waldbesitzer, der andere Personen in seinem Wald arbeiten lässt, musst du dafür sorgen, dass alle Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. D.h. ein passender Kettensägenschein ist dir vorzulegen, darüber hinaus ist es deine Pflicht zu prüfen, ob die PSA vollständig und auch noch zugelassen ist. Selbiges gilt auch z.B. für etwaige Geräte, wie der von dir genannten Eigenbau-Seilwinde.
Falls etwas passiert und man kann dir eine Vernachlässigung deiner Sorgfaltspflicht nachweisen, muss deine Haftpflicht-Versicherung für den Schaden aufkommen, was sie natürlich nicht tut. Das ist dann in erster Linie mal für den Geschädigten blöd. Dann wird die Krankenkasse des Geschädigten versuchen, das Geld von dir persönlich zu bekommen, was meistens in einem langen Rechtsstreit endet. Das ist dann sowohl für den Geschädigten, als auch für dich, ziemlich blöd.
Also man sollte dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Du kannst ja auch mal bei deiner Haftpflichtversicherung und/oder Berufsgenossenschaft anfragen, auf was du als Waldbesitzer beim Einsatz von Brennholzselbstwerbern zu achten hast.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Ernstfried » Mo Jun 29, 2020 13:25

Ich denke, d aß die Rechtslage etwas anders ist:
Ich würde Fred empfehlen, sich von dem Selbstwerber vor Beginn der Arbeiten bestätigen zu lassen, daß er (der Selbstwerber) sämtliche behördlich und amtlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt, um als selbstwerber arbeiten zu können, und im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung ist. Und diese Haftpflichtversicherung lässt Fred sich vorlegen, und nimmt eine Kopie in seine Akte.
Dann ist er mE ausreichend abgesichert.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Ecoboost » Mo Jun 29, 2020 13:57

Servus,

private Holzarbeiten in deinem Wald sind durch die BG nicht abgedeckt, anders sieht es meines Wissens aus wenn dir jemand dabei hilft dein Holz aufzuarbeiten oder Arbeiten durchführt die Du beauftragt hast.
Dann musst Du ihn aber auch entsprechend Unterweisen und dies am besten schriftlich protokollieren, Voraussetzung dürfte hier sein dass Du immer auch selbst vor Ort bist.
Motorsägenschein usw. dürften ohnehin Voraussetzungen dafür sein die zwingend erforderlich sind, einen Laien da hin lassen der das erste mal die Säge selbst in die Hand nimmt kann man vergessen. Nimm Abstand von irgendwelchen Eigenbaulösungen, unqualifizierten Personal usw. Wenn da was passiert hängst Du da mit Sicherheit mit drinnen.
Nächster Punkt ist der Publikumsverkehr:
ganz ehrlich, ich würde das lieber lassen oder zumindestens es dann so einrichten dass Du selbst bei den Fällarbeiten usw. immer mit dabei bist.
Wenn einer deiner Bekannten da bereits selbst versichert ist dürfte in diese Richtung schon eher was zu machen sein.
Mir hilft bei Fällungen immer ein Nachbar der selbst Waldbesitzer und bei der BG Mitglied ist.
Da ist das eine saubere Sache, vor allem ist jeder von uns hier versichert egal wer wem hilft. Natürlich wäre auch in diesen Fall die private Holzentnahme für mich in Nachbars Wald ebenfalls nicht mit versichert.
Aber den Kandidaten musste ich auch schon ein paar mal ausbremsen was Arbeitssicherheit usw. betrifft.
Das ist generell eine große Grauzone, würde mich da auf jeden Fall mal an die SVLFG wenden.
Inwieweit da überhaupt private Haftpflichtversicherungen einspringen weis ich nicht, nach meinen Kenntnisstand ist gerade bei Forstunfällen allein die BG dafür zuständig.

- Angaben ohne Gewähr -

Gruß

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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Südheidjer » Mo Jun 29, 2020 14:23

"Meine" FBG hat dafür ein PDF "Brennholzselbstwerber Merkblatt" als Download unter:

https://www.fbg-cellerland.de/download.html

Ob das dann rechtlich so alles "safe" ist, weiß ich nicht. Ich hab' es in der Vergangenheit erfolgreich vermeiden können, daß man bis zur Unterschrift unterm Merkblatt kommt. Die Frage nach Kettensägen-Lehrgang war immer gleich das Ausschlußkriterium.

Vielleicht bieten andere FBGs/WBVs auch entsprechende "Formulare" an.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Ernstfried » Mo Jun 29, 2020 14:59

Eine BG (Berufs Genossenschaft) ist zuständig für beruflich veranlasste Unfälle.
Wenn ein Privatmann in den Wald geht, und sich zB für den Eigenbedarf (nicht: für gewerblichen Brennholzhandel) Holz sägt incl Bäume fällen, und dann passiert was, ist das mE der klassische Fall einer privaten Haftpflichversicherung.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Falke » Mo Jun 29, 2020 15:06

Ich meine, der TE (Fred222) ist Schweizer - da gelten eventuell ganz andere Regelungen.

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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon yogibaer » Mo Jun 29, 2020 15:20

@Falke, ich glaube du irrst dich da, "FRED222" ist in der Nähe der "Stadt, die es nicht gibt" beheimatet.
Gruß Yogi
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Falke » Mo Jun 29, 2020 15:27

A ja, Verwechslung. :oops:
Hab's gefunden: PLZ 33813 Oerlinghausen NRW. post1719072.html#p1719072
Wenigstens das NRW sollte, bitte, ins Profil!

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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Westerwälder » Mo Jun 29, 2020 17:26

Finde es auch besser wenn wenigstens die ungefähre Heimat erwähnt ist, dann kann man Fragen besser zuordnen.

Wenn Du irgendwen bei Dir im Wald arbeiten lässt bist Du verantwortlich, das wurde schon oben alles beschrieben. Richtig versichert ist derjenige wenn du ihn als deinen Helfer in Deinem Forstbetrieb einsetzt und dann am Besten nicht gerade bei Brennholz für den Eigenbedarf.

Ich lass niemand Einfach so auf meinen Parzellen arbeiten außer Unternehmer und Helfer natürlich.

Die einzige legale Möglichkeit die mir einfällt ist die Verpachtung von dem Waldstück an Deinen Kumpel. Dann bist Du aus dem ganzen Versicherungskram raus und er ist verantwortlich. Würde ich mir aber gut überlegen.

Gruß
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Lemberger » Mo Jun 29, 2020 18:01

An Ernstfried:
Wenn ein Privatmann im Wald verunfallt, dann übernimmt die Arztkosten und was da dazugehört seine eigene Krankenversicherung. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die er durch sein Handeln Anderen zufügt, jedoch nicht seinen eigenen Schaden.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon GeDe » Mo Jun 29, 2020 20:15

Warum soll den der Waldbesitzer schuld sein wenn einem anderen was passiert?
Und warum soll die BG zahlen für einen Privatmann der sein Brennholz macht?Da bin ich dagegen,da sind auch meine Beiträge dabei und ich möchte nicht,daß die für "Irgendjemand" verklopft werden!
Wenn das so wäre,würden wahrscheinlich keine Gemeinden mehr Meterholz,Polter oder Flächenlose an die Bevölkerung verkaufen.Die ziehen sich den Schuh nicht an.
Ich würde hergehen und das Holz ab Wald für 10,99Euro verkaufen (soviel kostet eine Kiste Hofbräu im Angebot :prost: ).
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Florian1980 » Mo Jun 29, 2020 20:27

Kannst Du das irgendwie über den Förster laufen lassen? Bei uns gibt es fast keinen Privatwald. Allerdings ist manchmal bei den Versteigerungen der Flächenlose auch eine Privatparzelle mit dabei. Das läuft dann auch über das Forstamt...

Hört sich jetzt, nachdem ich es geschrieben habe irgendwie kompliziert an...
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon moggälä » Di Jun 30, 2020 6:12

Ernstfried hat geschrieben:Eine BG (Berufs Genossenschaft) ist zuständig für beruflich veranlasste Unfälle.
Wenn ein Privatmann in den Wald geht, und sich zB für den Eigenbedarf (nicht: für gewerblichen Brennholzhandel) Holz sägt incl Bäume fällen, und dann passiert was, ist das mE der klassische Fall einer privaten Haftpflichversicherung.

Versichert ist die Tätigkeit und nicht der End-Zweck.

Wenn ich in meinen Wald gehe bin ich immer noch Privatmann (Eigenbewirtschaftung). Wenn ich mir da den Fuß absäge, ist da trotzdem die BG/LSV erster Ansprechpartner. Und die werden dann auch dafür einstehen, nicht nur weil ich jedes Jahr schön meine Gebühren zahlen darf.
https://www.svlfg.de/waldarbeit
https://www.svlfg.de/leistungen-der-unfallversicherung
... Versichert sind Sie grundsätzlich bei allen betrieblichen Tätigkeiten. Dazu gehören auch die Wege, wenn Sie im Interesse des Betriebes unterwegs sind ...


https://www.svlfg.de/unternehmen-landwi ... ssenschaft
...Folgende Personen sind während einer Tätigkeit für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen versichert:


- Sie selbst, egal, ob Sie das Unternehmen allein betreiben oder zusammen mit anderen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften und dort regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind,
- Ihr im Unternehmen mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner,
- Ihre ständig mitarbeitenden Familienangehörigen; vorübergehend unentgeltlich tätige Familienangehörige sind nur versichert, wenn sie noch keine Altersrente beantragt haben oder beziehen,
- Arbeitnehmer einschließlich der Saisonarbeitskräfte und der Auszubildenden (Beschäftigte) sowie
- sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen). ...


hier
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:

is dann allerdings nichts von Bekannten erwähnt (wie auch). Also muss das Kind entweder einen Namen kriegen oder auf eigene Karte da arbeiten.


mfG
Axel
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Ernstfried » Di Jun 30, 2020 10:09

@Lemberger:
kein Widerspruch ! Habe mnich vlt etwas verkürzt ausgedrückt.

Wenn ein Waldbesitzer im eigenen Wald arbeitet, ist er als forstlicher Unternehmer tätig, mit allen haftungsrechtlichen und berufgenossenschaftlichen Konsequenzen, Auflagen usw
Wenn ein Privatmann im Wald eines Dritten arbeitet, ist er KEIN forstlicher Untermnehmer, sondern Privatmann.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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