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Haftung Waldarbeit bei mir?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Obelix » So Jul 12, 2020 8:58

Deutscher Holzer hat geschrieben: ... Wenn die beiden privat im Wald arbeiten, brauchen sie eine
Private Unfallversicherung ! Um mögliche Personenschäden abzudecken. ...


Also mal übertragen: der 6-Jährige, den Ihr Autofahren lasst, braucht eine Unfallversicherung.
Richtig aus Sicht des 6-Jährigen und dessen Eltern.

Aber die private Unfallversicherung wird denjenigen, der den 6-Jährigen hat Autofahren lassen,
also i.d.R. den Besitzer des Wagens, in Regress nehmen.

Und im Wald wird es für den Besitzer ähnlich ausgehen.
Obelix
 
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Waldmichel » So Jul 12, 2020 11:15

Obelix hat geschrieben:
yogibaer hat geschrieben:Hier ist viel geschrieben worden aber das meiste ist, ich sag es mal drastisch, "Quark mit Soße". ...

Ja, Du bist Mitarbeiter bei der SVLFG in der entsprechenden Fachabteilung und weißt das natürlich.


@Obelix,
aber DU bist Mitarbeiter bei der SVLFG in der entsprechenden Fachabteilung?

Obelix hat geschrieben:Und im Wald wird es für den Besitzer ähnlich ausgehen.


Dann wohl auch nicht, sonst käme da nicht so eine blinde Vermutung bei raus!
Das ganze noch anhand eines Beispiels das mit der Fragestellung Garnichts zu tun hat!
Ein Kind Auto fahren zu lassen hat nicht im geringsten was damit zu tun wenn Erwachsene Menschen im Wald arbeiten!
Waldmichel
 
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Pegasus_o » So Jul 12, 2020 12:02

Obelix hat geschrieben:
Deutscher Holzer hat geschrieben: ... Wenn die beiden privat im Wald arbeiten, brauchen sie eine
Private Unfallversicherung ! Um mögliche Personenschäden abzudecken. ...


Also mal übertragen: der 6-Jährige, den Ihr Autofahren lasst, braucht eine Unfallversicherung.
Richtig aus Sicht des 6-Jährigen und dessen Eltern.

Aber die private Unfallversicherung wird denjenigen, der den 6-Jährigen hat Autofahren lassen,
also i.d.R. den Besitzer des Wagens, in Regress nehmen.

Und im Wald wird es für den Besitzer ähnlich ausgehen.


Nö.
Eine Unfallversicherung versichert das Risiko eines Unfalls, zahlt im Falle des Schadens eine vorher festgelegte Summe, hat mit den Folgen ansonsten nix am Hut und nimmt niemanden in Regress. Deshalb geht das auch einen dritten, wie z.B. einen Waldbesitzer, einen feuchten Kehricht an, ob es eine Unfallversicherung gibt. Regress kommt wenn von der Krankenversicherung des Opfers, wenn ein dritter in der Haftpflicht steht. Diese muß nämlich unbegrenzt für die Genesung aufkommen...
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon yogibaer » So Jul 12, 2020 12:14

Obelix hat geschrieben:Ja, Du bist Mitarbeiter bei der SVLFG in der entsprechenden Fachabteilung und weißt das natürlich.

Nein, ich bin kein Mitarbeiter der SVLFG.
Aber, ich musste als Betriebsinhaber meine Kenntnisse im Arbeitsschutz nachweisen. Da ich weniger als 10 Beschäftigte hatte kann ich das mittels eines Fernlehrganges mit abschließender Prüfung bei der Gartenbau-BG nachweisen.
Vor nunmehr fast 50 Jahren hatte ich schon einmal wegen meiner Tätigkeit im Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb einen fast identischen Lehrgang absolviert. Dieser erste Lehrgang entsprach auch den Forderungen der BG für Privatbetriebe in der DDR.
Also kannst du mir meine Kenntnisse im Arbeitsschutz wohl nicht absprechen.
Obelix hat geschrieben:Da Du der bist, der alles weiß, dann sag uns allen mal, bis zu welchen Durchmesser der Inhaber eines
üblichen Brennholz-Motorsägenführerscheins fällen darf.

Den sogenannten "Brennholzerschein" kann man zur Zeit in einen 2-tägigen Grundkurs ohne abschließende Prüfung erwerben. Man darf damit dann liegendes, abgestocktes Holz bearbeiten und Schwachholz bis ca. 20cm BHD fällen.
Damit es dich beruhigt ich habe die Module A - D nach DGUV erfolgreich absolviert.
Ich weiß zwar vieles aber noch längst nicht alles. Es wird wohl auf der Welt keinen Menschen geben der alles weiß.
Obelix hat geschrieben:Da fällt mir nur zu ein: "Der Mensch glaubt halt das, was er glauben möchte und nicht was richtig ist."

Glaubst du wirklich, dass eine FBG keinen für sie wasserdichten Vertrag entwirft?
Obelix hat geschrieben:Hast Du Dich nicht mal gefragt, warum der Staatsforst Selbstwerbung inzwischen in vielen Bundesländern
ablehnt und nur noch "ab Waldstraße gerückt" verkauft?

Das wird wohl mit der Zertifizierung und der Vermeidung von zu vielen Fällschäden zu tun haben.
Gruß Yogi
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Ecoboost » So Jul 12, 2020 13:33

Servus,

also bevor ich mich da mit irgendwelchen Privatleuten rumärgern muss und am Ende vielleicht noch das Rindviech bin weil ich was übersehen habe stelle ich lieber mein Waldstück für die praktische Unterweisung eines Motorsägenlehrganges zur Verfügung.
Da Arbeiten die unter der Aufsicht des Kursleiters und ich muss dabei keine Angst haben mit einem Fuß im Abgrund zu stehen. Wenn hierbei was passieren sollte sind die Teilnehmer in der Regel auch entsprechend abgesichert.
Und für 10 Fichten oder noch mehr wo die mir da umlegen und aufarbeiten - dafür gebe ich auch gerne mal eine ordentliche Brotzeit aus.
So etwas in der Art schwebt mir schon länger vor, werde mich da mal bei den Kursanbietern in der Umgebung umhören ob sie für die praktische Unterweisung Bedarf an Waldflächen haben.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Kalle-Ralle » So Jul 12, 2020 14:05

Eco, die Idee ist nicht schlecht. Als ich meine Kurse gemacht habe (Brennholzerschein und einen Aufbaukurs Fällung stehendes Holz) kam schon durch, dass die immer wieder Flächen suchten.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Groaßraider » So Jul 12, 2020 17:05

Deutscher Holzer hat geschrieben:Ich hab mir das gesamte Thema mal durchgelesen.
Leute, ihr labert hier seitenweise Unsinn, das ist kaum in Worte zu fassen !
Wie yogibaer völlig richtig schreib, das allermeiste ist völliger Quatsch! Geht völlig am Thema vorbei!

Die landwirtschaftliche BG ist eine landwirtschaftliche, betriebliche Unfallversicherung. Die Betonung liegt hier auf ,,wirtschaft.'' Für privat für den Eigenbedarf gemachtes Holz ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig...


Dein Unsinn ist nicht besser..... Bzw. Komplett falsch. Als BG Beitragszahler bist du bei Land und Forstwirtschaftlicher Tätigkeit versichert!

Der Obstbauer stürzt vom Anhänger und hat eine seiner Kirschen im Mund...

Ein guter Bekannter erntet jedes Jahr ca. 500-600 to Speisekartoffeln, davon zweigt er sich ca. 1 to für Eigenverbrauch, Freunde und Verwandte ab.
Ist er bei dieser Tonne nicht versichert......

Waldbesitzer xy fällt mehrere Fichten für den Verkauf, die 17. entpuppt sich beim Fällschnitt als Rotfaul.... also ist es privates Brennholz... die Fichte kippt in die Gegenrichtung.... Waldbesitzer xy ist Tod.... BG zur Witwe... Sorry wir zahlen nicht er hat privates Brennholz gemacht n8
Gruß R. M.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Steyrer8055 » Mo Jul 13, 2020 5:52

Hallo Kalle-Ralle!
Wenn du den "Brennholzerschein mit Aufbaukurs zur Fällung" gemacht hast,würde mich interressieren was der Kursleiter über die Orte gesagt hat,wo du ans Werk gehen darfst. Rechtliche Dinge werden dort bestimmt auch besprochen! In den Kursen wo ich war,ist das immer ein Thema. Komme ich auf Messen in Deutschland kurz auf das Thema,scheinen mir da grosse Unterschiede zu Österreich zu sein,u.wenn ich die Beiträge hier lese,bestättigt das meinen Eindruck!
Ich hatte 2 schwere Forstunfälle 05 u.11,darum mein Interresse in der Sache!

mfg Steyrer8055
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Kalle-Ralle » Mo Jul 13, 2020 16:07

Hallo Steyrer,

das ist schon ein paar Tage her (2013 + 14). Wenn ich mich recht erinnere, war die rechtliche Seite nicht wirklich ein Thema. In beiden Kursen war das "wo" nicht wirklich dabei. Ich denke, das wollen die "technischen" Kurse gar nicht grossartig aufgreifen, das wäre auch abendfüllend. Sieht man ja hier. Es ging hauptsächlich um Sicherheit, Sicherheit, Sicherheit.

Ich kann dir mehr in ein paar Monaten sagen, mein Bruder tritt jetzt die Nachfolge meines Vater an, im Januar verstorben. Der hockt im Kreis Lippe, da ist rund ums Elternhaus nur Gemeindewald. Bin sehr gespannt, was der Förster zulässt unter welchen Bedingungen. mit Vattern war es halt so ein Geschäft über Jahrzehnte. Man kannte sich, jetzt werden die Personen wohl ein Mal durchgetausch worden sein und man wird sehen müssen, was wie geht.
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon Badener » Di Jul 14, 2020 15:17

Deutscher Holzer hat geschrieben:[...]

Wenn die beiden privat im Wald arbeiten, brauchen sie eine Private Unfallversicherung ! Um mögliche Personenschäden abzudecken.
Es sollte eigentlich für jeden selbstverständlich sein, daß man eine solche private Unfallversicherung hat.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ....


Ok Missverständnis, ich meinte nicht die private Krankenversicherung sonder die Krankenversicherung die ein jeder in Deutschland hat. Also AOK; TKK, DAK und deren Derivate.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon opal » Mi Jul 15, 2020 20:02

Ihr müsst Folgendes unterscheiden:

Holz/ Brennholz im Rahmen der Waldpflege und Waldnutzung im Wald entnehmen und der Transport zum Lagerplatz ist durch die BG abgedeckt. Diese Tätigkeit gehört zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Forstes dazu.

Am Zwischenlager:
1. Fall: Das Holz aufarbeiten um es zu verkaufen oder im eigenen Betrieb zu nutzen ist ebenfalls von der BG abgedeckt.
z.B. das Holz wird aufgearbeitet um damit das Betriebsgebäude zu heizen oder um im eigenen betrieb einen Stall zu bauen.

2. Fall: Das Holz aufarbeiten um es privat zu nutzen (egal ob Brennholz oder Bauholz) ist nicht von der BG abgedeckt.
z.B. das Holz wird genutzt um das Privathaus der Tochter zu heizen oder sie baut sich damit auf ihrem Grundstück einen Pferdestall.

Zum Selbstwerber:
Er entnimmt das Holz im Wald und setzt es dort auf. Das ist eine waldbauliche oder waldpflegerische Maßnahme die zum Betrieb eines Forstes gehört. Bis zu diesem Punkt wäre die BG zuständig. Hier ist es egal das der Eigentümer selbst oder ein von ihm Beauftragter tut. Es ist eine notwendige Maßnahme im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Flurstücks.

Aberjetzt kommt der Unterschied:
In dem Moment wo das Holz für die Nutzung in einem privaten Haushalt aufgearbeitet wird (spalten/ kleinsägen des vorgelieferten Holzes und anschließender Transport zum Privathaushalt) ist dies keine Tätigkeit mehr die dem Forstbetrieb dient. Und da ist die BG nicht mehr zuständig.
Da macht er das auf eigenes Risiko!

Der Richter muss dann u.U. klären wo genau nun die Trennlinie zwischen Betrieb und Privat liegt. Ob am Waldrand oder schon im Garten des Privathauses.
Als Waldeigentümer musst Du sicherstellen, dass der Beauftragte bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit die Reglen der BG kennt und diese einhält. Wenn der Beauftragte sich ohne das Wissen des Auftraggebers darüber hinwegsetzt, ist das nicht das Problem des Auftraggebers. Man hat es hoffentlich schriftlich dokumentiert, dass er sie einhalten muss.
Was nicht geht: Zuschauen und nicht reagieren geht nicht!
Ob er sich beim anschließenden privaten Aufarbeiten daran hält kann einen als Waldeigentümer eigentlich egal sein.

Wenn etwas passiert ist Dreck immer Trumpf!
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon yogibaer » Mi Jul 15, 2020 20:29

Der Selbstwerber ist in der Regel kein Angestellter oder unentgeltlich, mithelfendes engeres Familienmitglied des Betriebsinhabers, demzufolge bleibt die immer BG draußen vor.
Gruß Yogi
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Re: Haftung Waldarbeit bei mir?

Beitragvon opal » Do Jul 16, 2020 16:16

Das kann man so eindeutig nicht sagen.

Mir hilft eine sog. "sonstige Person" bei der betrieblichen Tätigkeit der Waldpflege, entnimmt das Holz und bringt es zu meinem Lagerplatz.
Bis hierher betriebliche Tätigkeit. BG zuständig auch für "sonstige Personen".

Zwei Monate später fährt er zum Lagerplatz arbeitet das Holz für sich auf und bringt es zu seinem Privathaus. Er kauft mir das Holz ab.
BG nicht zuständig.

Das ist im Endergebnis auch Selbstwerbung.

Sollte im ersten Teil der sonstigen Person/ Helfer ein Unfall passieren wird die BG wahrscheinlich versuchen aus der Leistungspflicht rauszukommen und die Ansprüche ablehnen. Der Geschädigte muss klagen. Als Geschädigter würde ich mich nicht so einfach abwimmeln lassen.

Aus nachvollziehbaren Gründen hätten die BGs gerne, dass es so einfach und eindeutig ist.
Aber ganz so einfach ist es sicher nicht!

Ein Richter wirds dann entscheiden!
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