Hat von euch schon jemand Infos, in welcher Form und an wen die zu richten ist?
Vermutlich muss man auch eine Meldung abgeben, wenn man gar keine eingesetzt hat?
Aktuelle Zeit: Mi Okt 22, 2025 10:19
"schwabe" hat geschrieben:
Ich benötige für meine kleine Bullenmsst lediglich:
Impfmittel: (rispoval)
Tetracyclin, marbocyl, xylacin
ist da überhaupt was dabei ?
agrarflächendesigner hat geschrieben:Hallo Zusammen,
hab da was verpennt mit der Antibiotikameeldung![]()
Soweit ich das ganze jetzt verstehe, gilt das nur für Mastbetriebe? Liege ich da soweit richtig?
Bin ein Milchviehbetrieb mit eigener Nachzucht, da falle ich dann raus? oder??
Freu mich ber hilfreiche Antworten.
Grüße
Sepp
Muss ich überhaupt melden?
Nach dem AMG sind Betriebe zur Mitteilung verpflichtet, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast berufs- oder gewerbsmäßig halten.
bullet Wenn das für Sie nicht zutrifft => keine Mitteilungspflicht nach AMG,
bullet wenn Sie nicht sicher sind => bei der zuständigen Behörde erkundigen
bullet wenn oben Genanntes auf Sie zutrifft => lesen Sie bitte weiter ....
Stoapfälzer hat geschrieben:Heute steht dazu ein Beitrag im Wochenblatt der mich auch verunsichert hat. Da steht das bis 14 Jan eine Betriebszweigmeldung zu erfolgen hat und dann vierteljährig die Antibiotikameldungen.
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