Landwirt 100 hat geschrieben:"Wenn dann noch Agrardiesel beantragt wurde, dreht sich das Karussell mit Steuerhinterziehung usw. erst richtig."
Warum denn das? Die Steuererstattung kann nur auf die Mengen Diesel beantragt werden, für die es einen Beleg gibt.
Ja gut, das mag sein. Ich hab mit Agrardiesel/Rückerstattung nichts zu tun, kenn mich daher auch nicht näher damit aus.
Aber "einfach nachversteuern" und alles ist tutti kann ich mir nur schwer vorstellen.
