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Hilfe bei Führerscheinklasse T

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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56 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4

Hilfe bei Führerscheinklasse T

Beitragvon korn2801 » Do Jun 12, 2008 16:21

Hallo zusammen,

ich habe den alten Führerschein der Klasse 3 und bin gerade dabei meinen Motorradführerschein zu machen; daher muss ich nun alle Klassen umschreiben lassen.

Die Führerscheinklasse T habe ich auch beantragt, da ich gelegentlich in der Landwirtschaft tätig sein werde.
Jetzt im moment arbeite ich aber in einer anderen Branche, der Witz an der Sache ist, dass mir das Landratsamt geschrieben hat, dass sie von mir einen Nachweis haben wollen.

Nun wollte ich hier mal fragen ob jmd. bereit wäre mir zu bescheinigen, dass ich evtl. mal bei ihm mithelfen würde.
Das würde mich sehr freuen, denn wenn ich jetzt die Klasse T nicht bekomme, kann ich sie später nicht mehr beantragen, sondern muss nochmal in die fahrschule gehen.

also nur zur vermeidung von missverständnissen, da ist nichts krummes dran, ich habe gerade nochmal mit dem amt telefoniert, und habe dort erklärt, dass ich im moment in einer anderen branche arbeite, es geht nur darum, dass ich mal in der Land- oder Forstwirtschaft tätige sein würde.
und das wollen die halt bestätigt haben.

über nachricht würde ich mich freuen (gerne auch per PM)
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Beitragvon Hauke schidt » Do Jun 12, 2008 19:25

Moin,

damit geht wohl jedes Amt anders um. Hier reicht eine einfache Aussage, das man bei verschiedenen befreundeten Landwirten gelegentlich aushilft.

Hast Du oder Deine Eltern mehr als einen Ha Land? Dann sage denen, das du eine kleine LW betreiben willst und alles dazu vorbereitest.

Wenn nichts hilft, benötigst Du wohl wirklich eine Unterschrift eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Stoapfälzer » Do Jun 12, 2008 19:36

Vielleicht sollte man eher das Führerschein System ändern (Klasse CE) denn wenn ich denke was ich bei CE gelernt hab und andere beim T dann streuben sich mir schon so einige Haare vorallem bei den Klasse 3 Umschreibern die noch nie auf so nem Bock gesessen sind.
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Beitragvon Stoapfälzer » Do Jun 12, 2008 19:40

@ Stoapfälzer: Volle Zustimmung!

Mit Klasse T darf man zwar so was fahren, man hat aber absolut keine Ahnung vom fahren. Das lernt man erst beim CE (habe den in Do in der"Stadt" gemacht, da wird es manchmal richtig eng)

Gruß

Schachmatt


Sorry aber des Thema hatten wir erst vor ein paar Tagen und ich war nicht allein mit meiner Meinung -und wenn dann wieder schwerste Unfälle passieren dann heißt´s wieder die Bauern fahrn ja nur wie blöd rum und dabei sind Manche den Gefährten und der Technik einfach nicht gewachsen bzw genug vertraut
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Beitragvon korn2801 » Fr Jun 13, 2008 10:16

Hast Du oder Deine Eltern mehr als einen Ha Land? Dann sage denen, das du eine kleine LW betreiben willst und alles dazu vorbereitest.

Wenn nichts hilft, benötigst Du wohl wirklich eine Unterschrift eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers.

das interessiert das amt in keinster weise...
ich habe denen auch gesagt, dass sie mir unnötig steine in den weg legen bezüglich meiner beruflichen zukunft und an deren vernunft appeliert... keine chance.
es ist ja auch so, dass es jeder landkreis anders handhabt, ich habe mich informiert und andere mussten nur im antrag ankreuzen, dass sie in der forst- oder landwirtschaft tätig sind und das wars dann.

bei dem von mir gefordertem nachweis muss die mitgliesnummer der berufgenossenschaft dabei sein.
--------------
von mir noch mal die bitte an alle hier im forum sich bei mir zu melden wer das für mich machen würde... mir wäre es schon wichtig die führerscheinklasse zu bekommen!
wenn das den reiz erhöht mir zu helfen wäre ich auch bereit euch eine kleinigkeit für eure bemühungen zukommen zu lassen.

also bitte melden
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Beitragvon Stoapfälzer » Fr Jun 13, 2008 10:59

Bei uns im Landkreis ist´s auch so das man ne Bestätigung eines Betriebes braucht wenn man selbst keine Betriebsnummer vorweisen kann.
Ich glaub das ist eher Ländersache (Bayern, BW...)
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Beitragvon Gundo » Fr Jun 13, 2008 12:50

Such dir einen Land- oder Fortwirt aus der Region und lass dir eine Erklärung folgenden Inhalts unterzeichnen:

(Briefkopf mit BG-Nummer)
... hiermit bestätige ich, dass Herr Korn2801 als Erntehelfer in meinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden soll. Da wir schnellaufende Großtraktoren haben, ist es erforderlich, das Herr Korn2801 eine Fahrerlaubnis der Klasse T hat, um unsere Erntefahrzeuge führen zu können...
(Datum, Unterschrift)

Diese Erklärung ist inhaltlich völlig unverbindlich, und daher für den ausstellenden Landwirt ohne jedes Risiko.
Aber für die Behörde ist sie ausreichend.
Gundo
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Re: Hilfe bei Führerscheinklasse T

Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 13, 2008 13:09

korn2801 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe den alten Führerschein der Klasse 3 und bin gerade dabei meinen Motorradführerschein zu machen; daher muss ich nun alle Klassen umschreiben lassen.

Die Führerscheinklasse T habe ich auch beantragt, da ich gelegentlich in der Landwirtschaft tätig sein werde.


Also ich weiß ja nicht warum Ihr hier so rumdiskutiert :roll:

Mit alter Klasse 3 bekommst Du max. den L Führerschein, sprich alte Klasse 5 ! Ich weiss nicht, wie Du darauf kommst, das Du Anspruch auf Klasse T hast :?: :!:

Siehe mal hier:

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussg ... /index.php

Oder hat sich irgendetwas geändert und man bekommt jetzt auch mit alter Klasse 3 die Klasse T ?? :shock:

Grüsse, Marco
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Beitragvon Stoapfälzer » Fr Jun 13, 2008 14:51

Man muß noch hinzufügen das er auch Klasse C1E bekommt (bis 7,5tonnen zul Gesammtgewicht) sprich er darf auch 40 und 60km/h Schlepper fahren aber hald nur bin 7,5 t GG. Also nen 309er oder 510er Fendt dürft er trotzdem fahen auch ohne T -oder irre ich mich da?
@ Blckhaus die Möglichkeit des (Geschenks) Klasse T gibt´s wirklich vorrausgesetzt er ist in der Land o Forstwirtschaft tätig
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Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 13, 2008 14:59

Stoapfälzer hat geschrieben:Man muß noch hinzufügen das er auch Klasse C1E bekommt (bis 7,5tonnen zul Gesammtgewicht) sprich er darf auch 40 und 60km/h Schlepper fahren aber hald nur bin 7,5 t GG. Also nen 309er oder 510er Fendt dürft er trotzdem fahen auch ohne T -oder irre ich mich da?
@ Blckhaus die Möglichkeit des (Geschenks) Klasse T gibt´s wirklich vorrausgesetzt er ist in der Land o Forstwirtschaft tätig


Richtig, von der Gewichtsklasse hast Du Recht, aber Klasse L und T besagt nur etwas über die Geschwindigkeit, auch mit Anhänger!

@ Stoapfälzer: das würde ja auch bedeuten, man könnte die Klasse L entfallen lassen, weil ja dann nicht mehr interessant, oder?

Gruss, Marco
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Beitragvon Stoapfälzer » Fr Jun 13, 2008 15:08

Naja da gibt´s schon noch mehr Regeln den wenn du gewerblich fährst (Siloabtransport für Biogasanlage) mit Klasse T dann fährste auch schwarz dafür brauchste CE :twisted:
Und die neue Klasse B ist ja nur noch bis 3,5t zGG und das mit umschreiben ist nur so weil man die alten 3er Besitzer ja nicht "kastrieren" kann (Kompromiss) Klasse L ist immer noch interessant für Nebenerwerbler und Hobbyforster denen die Klasse reicht und der ist ja bei B eingeschlossen (das überschneidet sich überall -nicht ganz logisch) drum hab ich mit 18 CE gemacht und mich am A... lecken lassen :roll:
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Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 13, 2008 15:19

Ok, aber wir sprechen nunmal jetzt von den alten Klassen und da besagt der von mir genannte Link eindeutig, dass alte Klasse 2 nur Klasse L enthällt und nicht T. Und wie ich schon sagte, in L und T ist nur etwas über Geschwindigkeiten geregelt!! Natürlich erhält er automatisch C1 und C1E dazu, sprich bis 7,5 to. zGG., da findet für mich keine "Kastrierung" statt.

Mir soll es egal sein, ich hab Klasse 2 und 3, wenn ich mal den neuen Führerschein haben möchte, bekomme ich T sowieso.

Vielleicht bekommt Korn ja noch seinen Nachweis, wobei ich bedenken hätte, diesen auszustellen!
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Beitragvon korn2801 » Fr Jun 13, 2008 15:28

will mal zur klarheit folgendes posten:

Fahrerlaubnisklasse (alt) 3: Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis nach dem 31.12.88

UMSCHREIBUNG =>

unbeschränkte Fahrerlaubnisklassen (neu)

B, BE, C1, C1E, M, S, L
--------------------------------------
Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV)
CE 79 (C1E>12000kg, L ≤3) ;
T **
** nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen
----------------------------------------
weitere Berechtigungen: Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9 FeV
C1 171 , L 174
-----------------------------------------
nachzulesen unter: www.fahrlehrerverband-bw.de
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Beitragvon korn2801 » Fr Jun 13, 2008 15:29

@ Blockhaus

wieso hättest du bedenken?
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Beitragvon Stoapfälzer » Fr Jun 13, 2008 15:38

Nimm doch einfach Klasse C1E und "fahre hin in Frieden" des kapiert doch dann eh keiner mehr ob der Schlepper den du evtl 1 mal in jahr fährst auch fahren darfst oder hast du immer den Fahrzeugschein dabei -denn die meisten haben ja nur 7,5 tGG also bis auf jetzt die ganz großen.
Und die Bescheinigung wird dir eh keiner Ausstellen wenn dem nicht wirklich so ist dasst du ihm hilfst, und wenn dem so währ dann bräuchtest uns ja nicht anhauen drum -Sorry :wink:
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