Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 21:12

Hilfe bei Führerscheinklasse T

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Thema gesperrt
56 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4

Re: Hilfe bei Führerscheinklasse T

Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 13, 2008 15:41

Deswegen

korn2801 hat geschrieben:...
Die Führerscheinklasse T habe ich auch beantragt, da ich gelegentlich in der Landwirtschaft tätig sein werde. ....


Du schreibst ja selbst

korn2801 hat geschrieben:...
** nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen


Hast Du schon mal so einem Bock gefahren?
Wenn nicht und ich stelle Dir den Bescheid aus und Du "mähst" irgendwann mal ein kleines Kind um, dann würde ich mir schon Vorwürfe machen!
Du bist hier in einem Internetforum und "bettelst" bei wildfremden Leuten nach einem Bescheid..... schon merkwürdig :roll:
Wenn Du doch mal irgendwann in der LW tätig bist, dann solltest Du doch vielleicht schon Kontakte dorthin besitzen und die können Dir doch diesen Bescheid ausfüllen ...... meinste nicht ?!

Gruss, Marco
Benutzeravatar
Blockhaus
 
Beiträge: 155
Registriert: Mi Jun 11, 2008 15:30
Wohnort: Lettland
  • Website
Nach oben

Beitragvon korn2801 » Fr Jun 13, 2008 15:55

@ Blockhaus
das ist ja eigentlich alles richtig...

ich finde nicht dass es merkwürdig ist... ich bin doch nur ehrlich!

wenn ich jetzt den klasse t nicht bekomme, habe ich später keine chance mehr ihn zu bekommen, sondern muss nochmal in die fahrschule....
ist doch nur verständlich, dass ich mich jetzt bemühe!!!

ich finde es eher merkwürdig wie die Ämter das handhaben! hab einen Antrag von Bad Oldesloe zugesendet bekommen von jmd. hier, da kreuzt man es einfach an und fertig. deswegen verstehe ich den ganzen aufwand den ich jetzt betreiben muss nicht.

oder würdest du an meiner stelle sagen: naja, egal... dann verzichte ich halt drauf wenn ich dann doch mal auf nem trekker sitze wofür ich eigentlich klasse T benötigen würde fahr ich halt schwarz?????

es tut ja keinem weh mir das zu bescheinigen und ich hab für die zukunft (für die arbeit) vorgesorgt.
korn2801
 
Beiträge: 7
Registriert: Do Jun 12, 2008 16:05
Nach oben

Berufliche Zukunft

Beitragvon alteshaus75 » So Jun 15, 2008 9:32

Du schreibst ständig von deiner beruflichen Zukunft in der Landwirtschaft. Also hast du ja wohl schon was in Aussicht. Frage doch einfach hier nach, es wird sich ja wohl um einen landwirtschaftlichen Betrieb handeln.

Oder ist das ganze nur für den Fall, daß du irgendwann mal eventuell bei irgendeinem Landwirt jobben wirst? Das trifft dann aber für alle Menschen zu, man weiß ja nie was man im Laufe seines Lebens beruflich noch so macht... Dann könnte man aber wirklich jedem so einen Führerschein geben.

Die Regelung mit der Bescheinigung macht schon Sinn, weil das Amt da zumindest davon Ausgehen kann, daß dich ein erfahrener Landwirt einweist und dich am Anfang vielleicht nur auf dem Acker oder Feldweg fahren läßt, bis du etwas Erfahrung mit dem Bock hast.
alteshaus75
 
Beiträge: 59
Registriert: Sa Mai 12, 2007 10:45
Wohnort: Franken
Nach oben

Beitragvon Rübezahl » So Jun 15, 2008 15:23

Da muss ich meinem Vorposter auch zustimmen. Ich habe keinen Klasse T Schein, bin aber schon ziemlich viel mit MBTrac und Co gefahren. dann hatte ich 3 Jahre Pause und habe mir nen Schlepper gekauft. Der läuft zwar nur 32 KM/h, aber ich habe letzte Woche Holz ausgeliefert und bin mit dem (In den Augen von richtigen Traktorfahren immernoch kleinen Zug...;-)) 4 Tonnen Schlepper und 8 Tonnen Anhänger (ungebremst) ganz schön ins Schwitzen gekommen. Den T sollte man bekommen wenn man auch Erfahrung auf so großen Maschinen hat, oft genug passieren mega schwehre Unfällr mit solchen Gespannen. Hut ab dass ihr so ehrlich seid und den Wisch nicht einfach unterschreibt....

Klingt jetzt nach Rechtsgläubigkeit und Beamtentum, aber es hat einfach seine Daseinsberechtigung, so ärgerlich dass jetzt auch klingen mag...
Rübezahl
 
Beiträge: 558
Registriert: Mo Apr 21, 2008 11:11
Wohnort: In the deepest Taunus
Nach oben

Beitragvon Farmer237 » Sa Jun 21, 2008 0:12

Stoapfälzer hat geschrieben:Naja da gibt´s schon noch mehr Regeln den wenn du gewerblich fährst (Siloabtransport für Biogasanlage) mit Klasse T dann fährste auch schwarz dafür brauchste CE :twisted:
:


Falsch,dies betrifft nur die Leute die den alten 3er nicht haben sondern den T bzw L erst nach Einführung des Plastikschrottführerscheines gemacht haben,alle anderen genießen den Status das sie Fahrzeuge mit T und L auch ohne land und forstwirtschaftliche Nutzung bewegen dürfen :!: :!:
Farmer237
 
Beiträge: 43
Registriert: Mo Dez 24, 2007 23:31
Nach oben

Beitragvon Farmer237 » Sa Jun 21, 2008 0:19

Rübezahl hat geschrieben:Den T sollte man bekommen wenn man auch Erfahrung auf so großen Maschinen hat


Aha also erst mal schwarz unterwegs sein :?: :?:

Rübezahl hat geschrieben: oft genug passieren mega schwehre Unfällr mit solchen Gespannen.


Richtig und ganz vorn dabei die U20 Jünger,ich würd solchen Kiddies erst nach ablegen einer MPU die Erlaubnis erteilen den Schein für solch schweres Gerät zu machen,denn so wie sich die manchen mit ihren Rollern und 125er verhalten,SO VERHALTEN SIE SICH AUCH AUF EINEM 20T GESPANN :idea: :!: :!:
Farmer237
 
Beiträge: 43
Registriert: Mo Dez 24, 2007 23:31
Nach oben

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Jun 21, 2008 9:21

Farmer237 hat geschrieben:
Stoapfälzer hat geschrieben:Naja da gibt´s schon noch mehr Regeln den wenn du gewerblich fährst (Siloabtransport für Biogasanlage) mit Klasse T dann fährste auch schwarz dafür brauchste CE :twisted:
:


Falsch,dies betrifft nur die Leute die den alten 3er nicht haben sondern den T bzw L erst nach Einführung des Plastikschrottführerscheines gemacht haben,alle anderen genießen den Status das sie Fahrzeuge mit T und L auch ohne land und forstwirtschaftliche Nutzung bewegen dürfen :!: :!:

Wenn dem so ist dann ist´s ja noch schlimmer die dies richtig gelernt haben (T Schein) dürfen nicht fahren und Umschreiber dies nur im Auto gelernt haben, haben anscheinend Narrenfreiheit und werden auf die Öffentlichkeit losgelassen *Kopfschüttel*
Benutzeravatar
Stoapfälzer
 
Beiträge: 8304
Registriert: So Jan 13, 2008 14:48
Wohnort: regensburger Land
Nach oben

Beitragvon Farmer237 » Sa Jun 21, 2008 9:46

Stoapfälzer hat geschrieben:Wenn dem so ist dann ist´s ja noch schlimmer die dies richtig gelernt haben (T Schein) dürfen nicht fahren und Umschreiber dies nur im Auto gelernt haben, haben anscheinend Narrenfreiheit und werden auf die Öffentlichkeit losgelassen *Kopfschüttel*


Tja nennt sich im unseren Staat "Bestandsschutz",aber die die es nicht können sorgen ja automatisch dann dafür das der Bestand schrumpft,nennt sich dann natürliche Auslese :!:
Farmer237
 
Beiträge: 43
Registriert: Mo Dez 24, 2007 23:31
Nach oben

Nicht schwarz fahren

Beitragvon alteshaus75 » So Jun 22, 2008 7:23

@Farmer237: Nicht schwarz fahren, sondern auf dem Hof und dem Acker (als o auf Privatgelände) dem Umgang mit solchen Gefährten kennenlernen und ein Gespür dafür bekommen. -> wie verhält sich der Schlepper mit Hänger beladen/unbeladen beim Bremsen, -> wie läuft der Hänger in der Kurve nach, -> wie breit ist mein Gespann (besser auf dem Hof ein Dachrinnnenfallrohr abgesägt als ein Kind auf dem Gehweg mitgeschleift),...

Das ersetzt vielleicht nicht eine komplette Fahrschulausbildung, aber besser als wenn man sich ohne Vorkenntnisse auf den Bock setzt und gleich auf der Straße übt.
alteshaus75
 
Beiträge: 59
Registriert: Sa Mai 12, 2007 10:45
Wohnort: Franken
Nach oben

Beitragvon Holzklotz » So Jun 22, 2008 10:41

Hab meinem "rosa Wisch" vor 4 Jahren umschreiben lassen in den Kartenführerschein.
Habe gleich den T Führerschein beantragt.
Hatte nur erwähnt, ich bräuchte auch noch den T und das wars.
Hat die ältere Dame auf dem Rahthaus auch noch selber auf dem Formular angekreutzt :wink:
Geht allerdings nur dann, wenn man den Führerschein vor 1988 gemacht hat.

Darf also weiterhin LKW,s bis 7,5 to fahren und mit Anhänger bis 12to GGw.
Land-und forstwirtschaftliche Maschinen bis 60km/h und 40to GGw.

Wer Traktoren ohne T fährt, die BAUARTBEDINGT schneller als 32km/h fahren oder ein größeres GGw wie 7,5 to haben, werden zu 100% wegen fahren ohne Fahrerlaubnis vor den Richter kommen, das ist Fakt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, als ob ich ohne Führerschein Auto fahre, oder nur die Erlaubnis fürs Auto habe und trotzdem Motorrad fahre, oder einen LKW lenke.
Und glaubt mir, dass wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen, und wer meint "nicht Wissen schütz vor Strafe" der soll ruhig weiter träumen.
Holzklotz
 
Beiträge: 419
Registriert: Fr Apr 06, 2007 11:04
Wohnort: Calw
Nach oben

Beitragvon Farmer237 » So Jun 22, 2008 12:38

Holzklotz hat geschrieben:

Wer Traktoren ohne T fährt, die BAUARTBEDINGT schneller als 32km/h fahren oder ein größeres GGw wie 7,5 to haben, werden zu 100% wegen fahren ohne Fahrerlaubnis vor den Richter kommen, das ist Fakt.


Das mit dem Gewicht stimmt nicht,wer Schlepper fährt die schwerer als 3,5t sind und sie nicht LoF mäßig einsetzt und nur die Klasse B hat,fährt ohne Führerschein!Wenn ich nen DX bewege mit Ladewagen der weit über 3,5t hat und 40 läuft und ich habe den T,ist alles io,fahre ich mit dem gleichen Gespann für einen Bekannten einen Möbeltransport und habe nur die Klasse B so fahr ich ohne Führerschein :!:
Farmer237
 
Beiträge: 43
Registriert: Mo Dez 24, 2007 23:31
Nach oben

Beitragvon Holzklotz » Mo Jun 23, 2008 0:24

Farmer237 hat geschrieben:
Holzklotz hat geschrieben:

Wer Traktoren ohne T fährt, die BAUARTBEDINGT schneller als 32km/h fahren oder ein größeres GGw wie 7,5 to haben, werden zu 100% wegen fahren ohne Fahrerlaubnis vor den Richter kommen, das ist Fakt.


Das mit dem Gewicht stimmt nicht,wer Schlepper fährt die schwerer als 3,5t sind und sie nicht LoF mäßig einsetzt und nur die Klasse B hat,fährt ohne Führerschein!Wenn ich nen DX bewege mit Ladewagen der weit über 3,5t hat und 40 läuft und ich habe den T,ist alles io,fahre ich mit dem gleichen Gespann für einen Bekannten einen Möbeltransport und habe nur die Klasse B so fahr ich ohne Führerschein :!:


Natürlich stimmt das mit dem Gewicht.
Entweder ist das Gewicht oder die Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend, und ob du gewerblich fährst oder nicht.
Das Problem das du anführst haste du aber auch wenn du für ne Biogasanlage fährst mit deinem Gespann.
Holzklotz
 
Beiträge: 419
Registriert: Fr Apr 06, 2007 11:04
Wohnort: Calw
Nach oben

Beitragvon Bumbelbee » Mo Jun 23, 2008 10:18

Also ich finde solche Diskussionen ehrlich sinnlos. Man kann nicht jeden mit so einem Gespann fahren lassen, dass ist klar. Aber solche Aussagen dass die Fahrer U20 die meisten Unfälle haben ist mit Sicherheit nicht so stehen zu lassen. Ich habe selber keine Landwirtschaft zu hause habe es aber gelernt und mach zur Zeit meinen Techniker. Ich finde wenn einer den T - Führerschein macht ist er mit Sicherheit vorher schon gefahren auf dem Feld. Wenn man den Führerschein umschreiben lässt finde ich ist es richtig nachzufragen ob man mit solchen Maschinen umgehen kann. Man fährt immerhin mit schweren Gewichten rum sollte wissen was man zu beachten hat zB. Bremse usw. Da kommen die Erfahrungen auch erst mit der Zeit.
LG
Bist du schlau, kaufst du in Gaggenau
Bumbelbee
 
Beiträge: 9
Registriert: Mo Apr 14, 2008 10:29
Wohnort: Oberfranken
  • Website
  • ICQ
Nach oben

Beitragvon berni » Mo Jun 23, 2008 10:43

Wer Traktoren ohne T fährt, die BAUARTBEDINGT schneller als 32km/h fahren oder ein größeres GGw wie 7,5 to haben, werden zu 100% wegen fahren ohne Fahrerlaubnis vor den Richter kommen, das ist Fakt.

es muss denke ich heißen:
Wer Traktoren ohne T fährt, die BAUARTBEDINGT schneller als 32km/h fahren UND ein größeres GGw wie 7,5 to haben, werden zu 100% wegen fahren ohne Fahrerlaubnis vor den Richter kommen, das ist Fakt.
Für den Fall dass sie den C1E haben. L ist ja bis 32kmh eingeschlossen, Fahrzeuge unter 7,5t durch den "kleinen" LKW-schein.
wenn man sein Holz nicht selbst einschlägt machts ein anderer (und wenns der Sturm ist)
berni
 
Beiträge: 267
Registriert: Mi Apr 11, 2007 9:54
Wohnort: Bamberg
Nach oben

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Jun 23, 2008 12:01

Wobei sich bei C1E die 7,5 Tonnen nur auf das zulässige GG des Schleppers bezieht wie schwer der Anhänger ist ist egal
Benutzeravatar
Stoapfälzer
 
Beiträge: 8304
Registriert: So Jan 13, 2008 14:48
Wohnort: regensburger Land
Nach oben

VorherigeNächste

Thema gesperrt
56 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google Adsense [Bot], Gronachtaler, Majestic-12 [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki