JueLue hat geschrieben:Was ich auf die schnelle bei QS gefunden habe (Transportrichtlinien, Stand Jan. 2010) ist folgendes:
"Der Einsatz von elektrischen Treibehilfen ist möglichst zu vermeiden. Sie dürfen allenfalls bei aus-gewachsenen Rindern und bei ausgewachsenen Schweinen eingesetzt werden, die jede Fortbewe-gung verweigern, und nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere genügend Freiraum zur Vor-wärtsbewegung haben. Es dürfen nur Stromstöße von maximal einer Sekunde in angemessenen Abständen und nur an den Muskelpartien der Hinterviertel verabreicht werden. Sie dürfen nicht wiederholt werden, wenn das Tier nicht reagiert."
STIMMT---hab ich auch gerade in meinen unterlagen gelesen---allerdings war in den QS richtlinien meines früheren abnehmers,der VIEHTREIBER definitiv verboten,ausserdem gab es ne JÄHRLICHE QS kontrolle.