Aktuelle Zeit: Do Nov 06, 2025 16:44
Wuestenfuchs00 hat geschrieben:Stoapfälzer hat geschrieben:Ein zugelassener Tank ist immer erforderlich. Größe bis 1000 Liter kann das LRA einfach genemigen, alles darüber braucht spezielle Vorkehrungen (Tankraum überdachten Tankplatz ...)
Doppelwandig ist immer erforderlich bei einem zugelassenen Tank. Meine Eigenverbrauchstankstelle (3000 Liter) wurde dieses Jahr offiziell vom Landratsamt bzw der Wasserschuzbehörde abgenommen und genemigt.
Hast du dafür eine Quelle? Bis auf die PDF-Datei der Landwirtschaftskammer konnte ich im Netz noch nicht wirklich hilfreiches finden.
countryman hat geschrieben:Es gibt zugelassene einwandige GFK Tanks die ohne Auffangwanne stehen dürfen, zB Cemo.
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