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Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Oberpfälzer » Sa Dez 30, 2017 16:10

unterfrankemain hat geschrieben:Vielen Dank für die vielen Antworten! Es ist so, dass meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Bei Niesbrauch muss ich in der NotarUrkunde nachschauen.
Mein Bruder als übernehmen von Haus und Hof möchte auch die Grundstücke und den Wald. Er möchte ein Angebot unterbreiten. Ich frage mich was hierfür angemessen ist. Er hat ja darauf verzichtet, weil er das Haus hat


Ich find es bei Übergaben am besten, wenn der Hof als Ganzes erhalten bleibt. Solche landwirtschaftlichen Anwesen bestehen ja oft seit Jahrhunderten in dieser Konstellation. Ich denke, da sollte man als weichender Erbe net auf den letzten Heller schauen (ist wahrscheinlich ne etwas naive Sicht...).
Wenn die Grundstücke einmal aufgeteilt sind, dann sind sie auch sehr schnell verkauft (spätestens in der nächsten Generation) und die Familiengeschichte ist beim Teufel.

Zumal es in diesem Fall ja net um irgendwelche riesigen Ländereien geht, wo einer dann absolut privilegiert wäre.
Also, wenn kein Bauerwartungsland darunter ist, würde ich die 120000 Quadratmeter auf ca. 120000 Euro an Wert festlegen, auch wenn man real momentan mehr erlösen könnte. Wenn dann jeder der vier weichenden Erben 30000 Euro bekommt, wäre es ne faire Sache aus meiner Sicht.
Müsste ja auch für den Übernehmer machbar sein. Dann noch die beschriebene Klausel einbauen, dass Nachzahlungen fällig werden, wenn er es innerhalb von 10 Jahren zu nem höheren Preis als dem 1 Euro pro Quadratmeter verkauft.
Das Studium des jüngsten Sohnes würde ich nicht anrechnen, zumal er ja da net auf Kosten der Eltern auf dicke Hose gemacht, sondern ja eher bescheiden als Student gelebt hat, wenn man das so liest.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Family Guy » Sa Dez 30, 2017 18:48

Oberpfälzer hat geschrieben:
Ich find es bei Übergaben am besten, wenn der Hof als Ganzes erhalten bleibt. Solche landwirtschaftlichen Anwesen bestehen ja oft seit Jahrhunderten in dieser Konstellation. Ich denke, da sollte man als weichender Erbe net auf den letzten Heller schauen (ist wahrscheinlich ne etwas naive Sicht...).
Wenn die Grundstücke einmal aufgeteilt sind, dann sind sie auch sehr schnell verkauft (spätestens in der nächsten Generation) und die Familiengeschichte ist beim Teufel.


Wird das Land nicht mehr selbst bewirtschaftet, verschwindet die Bindung an die Scholle sehr schnell, bleibt der Hof jetzt erhalten, wird er spätestens von der nächsten Erbengeneration versilbert.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Labernich » Mo Jan 01, 2018 14:29

Kann ich als Pächter voll bestätigen.
Die Generation die noch selbst auf den Flächen gewirtschaftet hat will das alles im guten Zustand zusammen bleibt.
Da ist auch nicht der letzte Euro Pacht ausschlaggebend.
Die nächste Generation die Vater oder Opa noch auf den Flächen geholfen hat schaut schon mehr aufs Geld. Ab der dritten Generation müssen die Erben oft auf den Liegenschaftskarten gezeigt bekommen wo die Flächen sind.
Da geht es nur noch um Kohle und es wird fast immer verkauft.
Ich liebe die Grünen wie mein Bier 4,9% und kaltgestellt!
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon 15er » Di Jan 02, 2018 8:03

unterfrankemain hat geschrieben:Vielen Dank für die vielen Antworten! Es ist so, dass meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Bei Niesbrauch muss ich in der NotarUrkunde nachschauen.
Mein Bruder als übernehmen von Haus und Hof möchte auch die Grundstücke und den Wald. Er möchte ein Angebot unterbreiten. Ich frage mich was hierfür angemessen ist. Er hat ja darauf verzichtet, weil er das Haus hat


Das ist ja auch das einzige was wirklich Sinn macht das ganze zusammenzulassen.

Eine Aufteilung von Acker und Wald bringt doch nichts vorallem wenn keiner irgendwas mit der Landwirtschaft am Hut hat.

Soll nicht provokant sein, aber angenommen ihr teilt auf, jeder von euch vieren kriegt 2,5 ha Acker und 0,5 ha Wald.
Was will man denn mit dieser "Riesenfläche"?

Der Großteil des Waldes wird mit 99%iger Wahrscheinlichkeit, spätestens in der nächsten Generation nicht mehr genützt und macht nur noch Ärger, kann man ja Land auf Land ab beobachten, gerade Wald war nach dem Krieg bei uns in Obb ein beliebtes Heiratsgut und so gibt es viele klein Flächen die ungenutzt sind.

Und die Ackerflächen bringen 1000€ Pacht im Jahr (um einfach mal einen Betrag zu nennen), von der Bank kriegt man auch keine Unsummen an Grundschuldeintragung.
Gewisse Steuern werden fällig und die BG für den Wald muss man zahlen.
Eine Priviligierung auf die kleinen Flächen ist nahezu ausgeschlossen, lässt man das zusammen, könnte irgendein Nachfahr mit etwas Geschick wieder eine solche erlangen, was enorme Vorteile mit sich bringen kann.


Welche Summe da dann ausgezahlt wird, wird immer brutal schwirig sein und hängt halt brutal von den finanziellen Möglichkeiten des Hoferben ab.
Der Vorschalg von Oberpfälzer wäre da kein schlechter, also aus der Ferne betrachtet.

Was ich selber als angeheirateter "Hoferbe" noch mitgeben kann und was von den "Kleinhäuslern" die im "normalen" Wohngebiet wohnen vollkommen vernachlässigt und unterschätzt wird, sind die brutal hohen Kosten die zum Erhalt von älteren Gebäudlichkeiten anfallen und dass es was die Pflege der Eltern angeht schon auch eine gewisse psyhische Belastung für diejenigen ist, die die Alten dann wirklich 365 Tage im Jahr an der Backe haben, auch wenn sie noch nicht zu pflegen sind.

Ich denke wenn man die 10 ha verpachtet ist man froh wenn die Fixkosten wie Versicherungen, Grundsteuer, BG und die ein oder andere Kleinreparatur an den vorhandenen Geräten und Gebäuden gedeckt sind.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon DST » Mi Jan 03, 2018 13:10

Hab so eine Übergabe hinter mir, Vier Erben, davon ich als Hoferbe.
Ist im Nachgang vollends aus dem Ruder gelaufen. Aber so richtig scheiße.
Ich war derjenige der am meisten mit gearbeitet hat, und als einziger den Willen und die Fähigkeiten hatte um das ganze weiterzuführen.
Wenns um Geld geht dann zählt das aber überhaupt nichts.

Ich habe guten Beruf und war auf das Erbe absolut nicht angewiesen.
Würde ich nochmals in so eine Situation kommen dann verzichte ich auf alles und lache denjenigen aus der den Scheiß übernimmt.

Für die Erben gibt es zwei Möglichkeiten:

A) Für alles einen Wert festlegen, den Gesamtwert durch fünf teilen. Das Wohnrecht und die Pflege dabei mit einbeziehen.
Dabei wird der Betrieb zerissen, denn der Übernehmer kann in dem Fall keine 80% an vier weichende Erben auszahlen.

B) Der Betrieb soll zusammen bleiben. Dann müssen die weichenden Erben auf einen Großteil ihres Erbteils verzichten.


Der älteste hat Haus und Hoffläche bereits geerbt, belastet durch Wohnrecht und Pflege der Eltern. Hat somit sein Erbe erhalten und an den Flächen kein Anrecht mehr.
Sein Erbe ist vermutlich höher als die 20% die ihm eigentlich zustünden.
Soll das bereits erhaltene Erbe des ältesten bei der jetzigen Erbgeschichte noch mit einbezogen werden oder ist das bereits außenvor?

Wurde bei der Teilübergabe 2011 der damalige Wert von Haus und Hoffläche festgelegt?
Die Preise für Immobilien und Ldw bzw Forstflächen haben sich seit 2011 bis aktuell 2018 ganz schön nach oben entwickelt.

Wie soll das Studium des jüngeren Bruders mit einberechnet werden? Wer legt das fest?
Wie die Mithilfe aller Kinder auf dem Hof. Soll dies auch anteilig einbezogen werden? Wohl kaum.
Das gibt doch nur Unstimmigkeiten.

Also am Besten ist alles Vergangene auch Vergangenheit. Egal ob Mithilfe oder Studium, hätten die Eltern Ihr Geld verzockt wärs doch jetzt auch weg.


Die aktuelle Basis ist hier und jetzt: Anfang 2018. 12Ha Fläche. Vier (übrige) Erben.

Wie soll der älteste im jetzigen Fall die 12Ha bei den Geschwistern ablösen? Bei nur 1€ pro m² sind es 120.000€
Die Flächen werden seit 2006 schon nicht mehr selbst bearbeitet.
Es wurde schon geschrieben das die lächerlichen Pachteinnahmen mit Sicherheit kein Grund dafür sind.
Will man die Flächen in Zukunft selbst wieder landwirtschaftlich nutzen sollte man erstmal nachrechnen wieviele JAHRZEHNTE man auf diesen Flächen Erträge erwirtschaften muß um überhaupt die Kosten für den Grund und Boden wieder zu bekommen. Bis dahin hat man noch nix verdient.
Wer tut sich sowas an?

Die vier restlichen Erben müssen sich entscheiden ob Sie Ihren vollen Anteil wollen oder daß der Betrieb zusammen bleibt. Beides gleichzeitig geht nicht.

Und der Hoferbe muß sich im Klaren sein das er für den Rest seines Lebens von seinen Geschwistern als derjenige angesehen wird der davon am meisten profitiert hat :!: .
Das Er die alte Hütte, die alten Nebengebäude, das Wohnrecht und die Pflege der Eltern an der Backe hat das sieht keiner mehr. Nur den Geldwert seines Erbes. :!:

Wenn er unbedingt die Flächen will dann nimmt er noch einen Kredit auf um die Geschwister auszubezahlen, mit dem Erfolg das er jahrelang die Schulden abarbeiten muß und seinen Geschwistern sein ganzes Leben lang dankbar sein muß weil die Ihm die Flächen für ein paar Cent billiger überlassen haben als Sie auf dem freien Markt dafür erzielt hätten. n8


Da alle vier verbleibenden Erben weggezogen sind und mit Landwirtschaft nichts am Hut haben, sollten Sie sich als erstes mal befragen welchen Verkaufswert die 12Ha Flächen aktuell in Ihrer Gegend haben. Sonst kommt im Nachhinein nur miserable Stimmung auf.
Dann sollten alle vier einstimmig festlegen ob Sie die vollen 25% Ihres Anteiles wollen oder bereit sind es dem ältesten Bruder für einen deutlich geringeren Betrag zu überlassen, sodas dieser den Hof zusammenhalten kann.
Das kann auch mit Verkaufsverbot oder Nachzahlungspflicht notariell festgehalten werden, sollte der älteste die Flächen in relativ kurzer Zeit wieder verkaufen wollen.

So eine Nachzahlungspflicht (Verkaufserlös ist höher als die Auszahlung an die Geschwister) ist aber auch wieder relativ bei z.B. Forstflächen, hier kann man erst alles Holz abräumen und dann den nackten Boden billig verramschen.

Je mehr Erben je mehr Meinungen und Ansichten, und dementsprechend mehr Differenzen.

Ich wünsche euch einen guten Kompromiss.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Estomil » Mi Jan 03, 2018 14:27

Klingt ja fast so, als wenn die Geschwister entscheiden könnten Wer was bekommt.

Höfe gehören als ganzes erhalten. Weichende Erben sind mit dem 1,5 rächen des einheitswertes abzufinden. Indem fall also 20000€ durch fünf!

Soviel dazu was überhaupt an Anspruch da ist. Und mehr sollte es meiner Meinung nach auch nicht sein, da die Kosten der Pflege erheblich sind!
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon DST » Mi Jan 03, 2018 22:18

Estomil hat geschrieben:Klingt ja fast so, als wenn die Geschwister entscheiden könnten Wer was bekommt.

Höfe gehören als ganzes erhalten. Weichende Erben sind mit dem 1,5 rächen des einheitswertes abzufinden. Indem fall also 20000€ durch fünf!

Soviel dazu was überhaupt an Anspruch da ist. Und mehr sollte es meiner Meinung nach auch nicht sein, da die Kosten der Pflege erheblich sind!


Wenn ich es richtig interpretiert habe dann ist die Hofstelle bereits 2011 an den ältesten überschrieben worden, sowie auch die Pflege notariell geregelt worden.
Da die Hofstelle vermutlich einen deutlich höheren Wert hat als 1/5 des ganzen Betriebes, wird durch den Mehrwert auch die Pflege durch den ältesten begründet.
Notariell abgesegnet und von allen Parteien unterzeichnet.

Aktuell geht es noch um 12 Ha Ldw./Forst.

"Höfe gehören als ganzes erhalten" schön und gut, hier geht es aber nicht mehr um einen aktiven Hof, seit 2006 also seit 12Jahren wird bereits keine Landwirtschaft mehr betrieben, also warum sollten die ungenutzten Flächen auch noch an den ältesten gehen und die anderen Vier Erben werden mit Almosen abgespeist.?

"Wer was bekommt", entscheiden in erster Linie die Erblasser also die Eltern.
Wollen die Eltern alle Kinder gerecht beerben so müssten sie die 12Ha durch Vier teilen. Entweder also die Flächen aufteilen, mit Wertausgleich, oder alles verkaufen.

"Wer was nimmt" können dann die Erben entscheiden, ob vollen Erbteil, Grundstück oder finanzieller Ausgleich.

Wollen die Eltern das der Hof zusammenbleibt dann beerben Sie nur den ältesten, die anderen können dann ihr Recht auf den Pflichtteil einfordern,
wie hoch der Pflichtteil bei zwei Lebenden Elternteilen und 5 Kindern ausfällt kann man so nicht genau sagen, kommt drauf an ob die Flächen nur einem Elternteil gehören oder ob ein Ehevertrag besteht.
Den Pflichtteil muß in dem Fall dann der älteste Sohn als Alleinerbe, auszahlen.
Spätestens jetzt wird er einen Kredit aufnehmen müssen oder ein Grundstück verkaufen. Egal, ist beides schlecht für den Hof.

Aus eingener Erfahrung kann ich sagen das die weichenden Erben Geld sehen wollen und kein Landwirtschaftliches Grundstück.
Die TE hat geschrieben das alle weggezogen sind und mit Landwirtschaft nichts mehr am Hut haben.

Wollen auch die Erben das der Hof zusammenbleibt, dann lassen sie sich auch auf einen deutlich geringeren Anteil als den tatsächlichen Wert ein, oder verzichten ganz, aber sie sollten im Vorfeld wissen um welche tatsächlichen Werte es sich dreht.
Darauf hat man als Erbe ein Anrecht.

Aber warum sollten die Vier Erben dem ältesten diese Grundstücke auch noch überlassen?
Bei einem aktiven Landwirtschaftlichen Betrieb ist es klar, da benötigt er die Flächen für die Weiterführung des Betriebes.
Aber in diesem Falle ist er voll Berufstätig, die Flächen sind seit 12 Jahren verpachtet. Landwirtschaftschaft wird von dem Bruder nicht betrieben.
Die Grundstücke wären für den Bruder fast wie Bargeld.

Geld regiert die Welt.
Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Und auch die Familie, das hab ich am eigenen Leib erfahren :regen:

Darum mein Hinweis an die vier Erben:
Tatsachen schaffen und als erstes die aktuellen Grundstückswerte klären, die Preise sind je nach Region und Lage deutlich höher als 1€/m²
Dann hat man eine faire Ausgangslage für alle und man kann sich gemeinsam an einen Tisch setzen.
Andernfalls fühlt sich einer oder mehrere im Nachhinein über den Tisch gezogen.


Weiß nicht wo solche Aussagen wie mit dem 1,5fachen Einheitswert herkommen, aber rechtsgültig ist das in D nicht.
Rechtsgültig ist der Pflichtteil. Der ist ein Muß.


Gruß Daniel
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Do Jan 04, 2018 10:22

DST hat geschrieben:Weiß nicht wo solche Aussagen wie mit dem 1,5fachen Einheitswert herkommen, aber rechtsgültig ist das in D nicht.
Rechtsgültig ist der Pflichtteil. Der ist ein Muß.

Denke die Leut haben das aus der Höfeordnung, welche in Bayern gar nicht gilt.

Die Einstellung weiter oben man könne weichende Erben einfach so abspeisen, es wäre nicht viel da, sollte man sich dem Frieden zuliebe ganz schnell abgewöhnen. Ich selbst konnte bei der Übertragung des Hofes nur ganz knapp die Kurve kriegen, und dann muss Geld auf den Tisch. Macht euch nicht ins Hemd, so ist das heute. Die Erhaltung von aktiven Höfen sollte versucht werden, selbst da muss Geld auf den Tisch. Bei stillgelegten Höfen muss nicht mehr zusammenhalten werden, was gar keine Einheit mehr ist. Die Vorstellungen des Erblassers muss man natürlich berücksichtigen, die des Übernehmers werden gerne überbewertet.

Der Oberpfälzer gab meiner Meinung einen brauchbaren Ausgangswert an. Jetzt kann man noch regionale Details feststellen, sollte aber nicht vergessen dass manche Preise fiktiv sind, oft der Verkauf nicht zustande kommt, oder die Filetstücke weg sind und man bleibt auf dem Rest sitzen. Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf an den Übernehmer - ich nenn das jetzt beinhart so wie zb in Holland normal - oder an wenige außerfamiliäre Interessenten, ist dem Verkauf an Bestbieter unbedingt vor zuziehen.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Welfenprinz » Do Jan 04, 2018 16:40

Natürlich ist dieser Wert kein MUSS. Weil das ganze Procedere -Auszahlung der weichenden Erben und Erhalt des ganzen Bezriebes durch einen-ein freiwilliges Verfahren ist,das in gegenseitiger Übereinkunft abgemacht wird. Der Gesetzgeber hat diese vom normalen Erbgang (Realteilung) abweichende Möglichkeit extra aus wirtschaftspolitischen Gründen geschaffen. Um möglichst vielen kleinen und mittleren Betrieben auch in Handwerk und Gewerbe einen Erhalt zu sichern bzw Vernichtung durch den Erbgang zu verhindern.

Und die Auszahlung ist selbstverständlich kein “Almosen“' .Weil die weichenden Erben den ausgezahlten Betrag sofort zur freien Verfügung haben,sie können die Kohle im Puff verbraten oder in Hebel30bitcoinderivaten anlegen. Der Erbe hingegen hat zwar auf dem Papier ein (Buchwert) vermögen, de facto aber lediglich eine erwerbsmöglichkeit,in diesem Fall die Pacht von 12 ha Land. Im übrigen ist selbstverständlich auch ein verpachteter Betrieb weiterhin ein landwirtschaftlicher Betrieb. Es ist schon mehr als einmal vorgekommen dass die übernächste Generation da wieder was drauf macht.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Do Jan 04, 2018 16:51

Welfenprinz hat geschrieben:Und die Auszahlung ist selbstverständlich kein “Almosen“' .Weil die weichenden Erben den ausgezahlten Betrag sofort zur freien Verfügung haben,sie können die Kohle im Puff verbraten oder in Hebel30bitcoinderivaten anlegen. Der Erbe hingegen hat zwar auf dem Papier ein (Buchwert) vermögen, de facto aber lediglich eine erwerbsmöglichkeit,in diesem Fall die Pacht von 12 ha Land. Im übrigen ist selbstverständlich auch ein verpachteter Betrieb weiterhin ein landwirtschaftlicher Betrieb. Es ist schon mehr als einmal vorgekommen dass die übernächste Generation da wieder was drauf macht.

stimme dir zu, nur eben sagt man nicht dem weichendem Erben er würde alles verbraten ;) das kommt nicht gut, ist auch nicht fair - auch nicht wenn man den Bruder oder die Schwester als ganz krassen Holodri nur kennt. Natürlich ist es wünschenswert, wenn die weichenden Erben sehen was der Übernehmer vom Grund und Boden hat: er darf den Boden verwalten bis er ins Gras beißt. Viele haben schon versucht vom Boden abzubeißen, bringt nichts außer man verkauft, einmal.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Welfenprinz » Do Jan 04, 2018 17:12

“Meine Schwester hat das Geld geerbt und ich die Arbeit“. :lol:
2x ist bei uns der Fall eingetreten,dass ich “nachentrichten“ musste.
Dies Jahr sind die 25 Jahre um und ich könnte so richtig auf die Kacke hauen.....und nu sitzt schon der nächste Erstgeborene in den Startlöchern. *seufz* :roll:
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon emskopp33 » Do Jan 04, 2018 20:08

Der Erblasser (Eltern) werden stark außer Acht gelassen. Wer etwas zu vererben hat entscheidet wie die Verteilung zu erfolgen hat, und nicht die Erbnehmer.
Verantwortungsvolle Eltern sollten schon recht früh festlegen, und auch kommunizieren, was sie im Fall der Fälle an Vorkehrungen getroffen haben; dies mit allen Kindern besprochen und abgeklärt haben, sowie die weichenden Erben eine Verzichtserklärung unterzeichnen lassen und fertig.
Beim Geld hört (leider) auch die Verwandtschaft auf, auch wenn es Geschwister sind.
Erbstreitigkeiten sind meist hausgemacht, wenn sich nicht vernünftig gekümmert wird.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Do Jan 04, 2018 20:46

emskopp33 hat geschrieben:...die weichenden Erben eine Verzichtserklärung unterzeichnen lassen und fertig.

.... :lol: :roll:
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon emskopp33 » Do Jan 04, 2018 22:38

Dachte das ich es nicht extra schreiben müsste, aber auch weichende Erben müssen berücksichtigt werden (Pflichtanteil, ggf. Sondervereinbarungen). Danach sind sie abgefunden und zur späteren Streitvermeidung die Verzichtserklärung
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Do Jan 04, 2018 23:02

ja, und wärst du noch so nett auch oben das Thema zu lesen, würdest du feststellen gerade darum gehts. So geradlinig wie du das darstellst läufts halt nicht immer, und darum gabs auch die Frage hier. Erblasser haben was zu sagen und über die Jahre viele Möglichkeiten wie du richtig schreibst. Wenn man aber dann am Ende des Tages keine Einigung hat, hat man keine Unterschrift auf der Verzichtserklärung.

Dann muss man zurück an den Tisch und reden. Ansagen wie vorhin "Wer etwas zu vererben hat entscheidet wie die Verteilung zu erfolgen hat, und nicht die Erbnehmer." sind dann Gift!!! Im Nachsatz plötzlich die Einsicht, dass es auch Gesetze zu Pflichtteilen gibt ist zumindest problematisch wenn man mal tatsächlich in solchen Situationen ist.
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