unterfrankemain hat geschrieben:Vielen Dank für die vielen Antworten! Es ist so, dass meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Bei Niesbrauch muss ich in der NotarUrkunde nachschauen.
Mein Bruder als übernehmen von Haus und Hof möchte auch die Grundstücke und den Wald. Er möchte ein Angebot unterbreiten. Ich frage mich was hierfür angemessen ist. Er hat ja darauf verzichtet, weil er das Haus hat
Ich find es bei Übergaben am besten, wenn der Hof als Ganzes erhalten bleibt. Solche landwirtschaftlichen Anwesen bestehen ja oft seit Jahrhunderten in dieser Konstellation. Ich denke, da sollte man als weichender Erbe net auf den letzten Heller schauen (ist wahrscheinlich ne etwas naive Sicht...).
Wenn die Grundstücke einmal aufgeteilt sind, dann sind sie auch sehr schnell verkauft (spätestens in der nächsten Generation) und die Familiengeschichte ist beim Teufel.
Zumal es in diesem Fall ja net um irgendwelche riesigen Ländereien geht, wo einer dann absolut privilegiert wäre.
Also, wenn kein Bauerwartungsland darunter ist, würde ich die 120000 Quadratmeter auf ca. 120000 Euro an Wert festlegen, auch wenn man real momentan mehr erlösen könnte. Wenn dann jeder der vier weichenden Erben 30000 Euro bekommt, wäre es ne faire Sache aus meiner Sicht.
Müsste ja auch für den Übernehmer machbar sein. Dann noch die beschriebene Klausel einbauen, dass Nachzahlungen fällig werden, wenn er es innerhalb von 10 Jahren zu nem höheren Preis als dem 1 Euro pro Quadratmeter verkauft.
Das Studium des jüngsten Sohnes würde ich nicht anrechnen, zumal er ja da net auf Kosten der Eltern auf dicke Hose gemacht, sondern ja eher bescheiden als Student gelebt hat, wenn man das so liest.