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Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon unterfrankemain » Mi Dez 27, 2017 22:52

Hallo zusammen, nach der Hofübergabe 1. Teil stellen sich mir weitere Fragen für die Hofübergabe 2. Teil. Zuerst die Fakten:
Bundesland Bayern
Hof seit 2006 nicht mehr bewirtschaftet (Ackerland verpachtet), ohne Schulden, einige Wirtschaftsgebäude sind vorhanden, auch alte Maschinen, Hofübergabe Teil 1 im Jahr 2011
5 Geschwister, Eltern leben beide, Rentner, 10 ha Ackerland, 2 ha Wald

Der Betrieb wird seit 2006 nicht mehr bewirtschaftet. Die Flächen sind verpachtet, die Einnahmen daraus gehen an die Eltern. 2011 wurde der Hof per Notar übergeben. Mein Bruder übernahm als Ältester das Elternhaus und hat es für sich und seine Familie teilweise umgebaut. Er wird nach dem Ableben der Eltern das komplette Haus alleine bewohnen können. Außerdem wird er dann die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude und eine Wiese (1ha direkt am Haus) besitzen. Er hat sich damals bereit erklärt, dass ihm dies als Abfindung genügt. Er verzichtet also auf das Ackerland und den Wald. Zudem hat er sich bereit erklärt, dass er die Eltern pflegt, solange sie zu Hause wohnen können.
Die vier weichenden Erben haben auf den Hof verzichtet und haben Anrecht auf die Ackerfläche bzw. den Wald. Alle vier sind seit Jahren ausgezogen, haben bis zur Aufgabe des Betriebes bzw. bis zu ihrem Auszug mitgeholfen. Am meisten auf dem Hof gearbeitet hat der Älteste der Kinder.
Der Hof wird wohl weiterhin nicht bewirtschaftet, sondern verpachtet bleiben, da mein Bruder selbst einen guten Job hat, den er für die Landwirtschaft nicht aufgeben möchte.
Wir anderen vier Geschwister (2 Frauen, 2 Männer) wohnen nicht mehr auf dem Hof, und haben unsere eigenen Familien und unsere Jobs ohne die Landwirtschaft. Mein jüngerer Bruder hat als einziger studiert, daher jahrelang kein Geld verdient und wurde finanziell gelegentlich von unseren Eltern unterstützt. Dies hielt sich aber in Grenzen, da er während des Studiums jobbte und BaföG bekam. Wir anderen haben uns z.T. nebenberuflich weitergebildet und konnten uns beruflich weiterqualifizieren, einschließlich des Hofübernehmers. Als wir damals den Vertrag beim Notar unterschreiben ließen haben wir uns als Familie zuvor auch beim Bauernverband beraten lassen. Der Sachbearbeiter meinte damals, dass ein weichender Erbe, der studiert hat genug abgefunden sei und kein Anrecht auf weiteres habe. Wie ist in der Hinsicht eure Meinung?
In ein paar Wochen möchte mein Vater bzw. mein Bruder als Hofübernehmer wohl endgültige Klarheit schaffen, was sie uns beim Familienfest an Weihnachten klargemacht haben. Bisher war die einstimmige Meinung so, das wir abwarten, wie unsere Eltern gepflegt werden müssen. Da ich von meinen Geschwistern und deren Schwiegereltern bzw. von meinem Schwiegervater weiß, wie teuer ein Heimplatz werden kann, wollten wir abwarten und schauen, ob evtl eins der Ackergrundstücke oder Wald verkauft wird, um den Platz für unsere in einem Altenheim zu bezahlen.
Ich (als weichende Erbin) frage mich nun nach dem neuen Gespräch mit Eltern sowie dem Bruder der den Hof übernimmt, wie wir weitermachen sollen. Wie viel Geld sollen/ können wir verlangen, damit wir als weichende Erben zufrieden sein können und uns nicht über den „Tisch gehauen“ gehauen fühlen müssen? Was können wir unserem Bruder zumuten, damit er sich nicht für uns verschulden muss? Muss mein kleiner studierter Bruder wirklich auf alles verzichten, wie vom Bauernverband vorgeschlagen? Er ist noch jung, hat mit 21 den Vertrag unterschrieben. Wie können wir den Familienfrieden wahren?
Gibt es vielleicht ähnliche Fälle und es können Tips gegeben werden?
unterfrankemain
 
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon lama-bauer » Do Dez 28, 2017 19:23

Servus,
als erstes solltet Ihr alle zusammen einen Termin beim Notar machen.
Denn nur was dort schriftlich festgelegt wird,zählt im Pflege-oder Erbfall.
Was hierzu ein Sachbearbeiter vom BBV redet, ist nicht relevant.
Wenn deine Eltern zum Pflegefall werden,falls das auch wirklich Eintritt,dann sind dafür entsprechend hohe Zuzahlungen nötig.
Leider ist die Hofübergabe noch nicht vollzogen,da dies 10 Jahre dauert.
Der Wert des Hofes wird auf 10 % pro Jahr gesetzt,es sind also noch 40% ( für 4 Jahre) im Besitz eurer Eltern.
Die Pflegekosten werden vom vorhandenen Konto abgebucht,solange bis die Bank den Hahn zudreht.
Das heißt,erst wenn die Einnahmen aus (Rente,Pachteinnahmen) und Sparvermögen/Hofbesitz zur Kontodeckung nicht mehr ausreichen,dann kommt es zu Pfändungen (Acker, Waldgrundstücke und Hofbesitz ).
Außer ihr 5 Kinder zahlt zu gleichen Anteilen, die Zuzahlung auf das Konto ein.
Damit die Grundstücke hierfür nicht verloren gehen,sollten sie zu gleichen Teilen oder Wert,an euch Kinder Notariell Überlassen werden.
Die Pachteinnahmen gehen dann an euch.
Die Frage ist auch,ob eure Eltern die Pachteinnahmen weiterhin selbst benötigen?
Vermutlich haben die Eltern auch ein Wohnrecht im Elternhaus durch die Übergabe,dieses Wohnrecht wird auch nach 10 Jahren Hofübergabe als Vermögen von den Pflegekassen eingefordert.
Das heißt,das derjenige der den Hof erhalten hat,als erster für eine mögliche Zuzahlung der Pflegekasse herangezogen wird, wenn das Geld der Eltern nicht ausreicht.
Aber nur soweit, das seine eigene Existenz nicht gefährdet wird,darüber hinaus werden die restlichen Kinder zur Zuzahlung belastet.
Geld kannst Du oder deine Geschwister gar keins verlangen,sondern nur eine gerechte Aufteilung der Grundstücke,da ja diese euch noch zustehen.
Außer ein Geschwister will alle Grundstücke,dann muß dieser euch auszahlen.
Am besten Ihr setzt euch zusammen und zwar "nur ihr 5 Geschwister mit euren Eltern",und besprecht das ganze mal ihn Ruhe.
Dann das ganze nochmal beim Notar mit der richtigen Beratung und auf alle Fälle auch das Testament der Eltern mit einbeziehen.
Schöne Grüße und viel Erfolg
lama-bauer
 
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Estomil » Fr Dez 29, 2017 13:15

Da habt ihr euch aber in eine dumme Situation gebracht. Da die alten das Geld brauchen werden sie wohl ein niesbrauchsrecht eingetragen haben auf den flächen.
Bei einer Vererbung in Teilen wird der Hof aufgelöst und zum Verkehrswert angesetzt. Das heisst, dass mitunter kräftige Steuenzahlubgen auf euch zukommen können. Zumal die Flächen mit einem niessbrauch auch noch unverkäuflich sind. Das sollte geklärt werden!
Der Wert des wohnrechts sollte im pflegefall erlöschen wenn ihr keinen vollkommenen ****** als steuerberater hattet.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Fr Dez 29, 2017 15:50

Wie schon der Lama Bauer sagte, solltet ihr zu einem Notar gehen und das in Ruhe besprechen. Die Feiertage lösen manchmal hohe Wellen aus, im Februar sollts doch wieder ruhiger sein? Solange dauerts eh bis ihr einen Termin bekommt.
Was deinem studierten Bruder zusteht oder nicht, lässt sich wohl ausrechnen nachdem die Unterstützung fürs Studium abgezogen wurde. Ihr müsst also festlegen was jedem von euch zusteht. Da ohnehin die Landwirtschaft nicht weiter geführt wird, solltet ihr verkaufen oder aufteilen. Aber bitte teilt nicht jedes Feldtstück in 5 Parzellen, der Blödsinn wurde lange genug gemacht.
Zur Pflege und pfändbaren Wohnrechten kann ich als Österreicher nicht viel sagen, aber dass sich ein Kind bereit erklärt für die Pflege aufzukommen war in Ö in den 1980igern schon ein veraltetes Modell. Prüft das.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon vansan » Fr Dez 29, 2017 16:37

also in niedersachsen ist das so: ist der hof in der höfeverordnung,wird der betrieb nicht zerschlagen und es bekommt in der regel der ältetste den hof.die weichenden erben bekommen eine abfindung. einheitswert des betriebes mal 1,5 minus schulden (gibt einen umrechnungsschlüssel) geteilt durch anzahl aller kinder (bei euch 5).
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon stamo » Fr Dez 29, 2017 18:15

Das ist doch kein Hof. Wert von 12 ha + Haus - Pflegerisiko durch fünf und fertig.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon sliv » Fr Dez 29, 2017 18:23

Nur als kleiner Gedankengang, solange die Eltern leben können die mit Ihrem Vermögen tun und lassen was diese wollen. Also auch dies schenken / überschreiben wem Sie wollen, ohne das irgendwer ein Anrecht hat, erst im Todesfall zählen die 10 Jahre im Bezug auf den Pflichtteil. Also in Ruhe zusammensetzen und klären, und nicht übermäßig fordern...

Gruß
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon 777 » Fr Dez 29, 2017 21:38

Kosten Altersheim... 10 Jahre nach der Hofübergabe verjährt sich ein Anspruch auf Zahlungen von Heimkosten geg. den Erben von Schenkungen (Hofübergabe......)

Desweiteren gibts zieml. hohe Freibeträge an Einkommen , das nicht angerührt wird ( erreichen die meisten gar nicht, bzw. wenn doch, dann tuts ihnen nicht weh :wink: ).
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon T5060 » Fr Dez 29, 2017 21:42

Mit 60 trennt man sich von der ganzen Scheisse, wer mit 60 nicht weis, wie er das Erbe geregelt bekommt, weis es mit 70 auch nicht und mit 80 ist meist nix mehr zum vererben da.

60 Jahre + 10 Jahre SGB macht 70 Jahre da ist der Pflegefall meist noch nicht da.

Danach kommt i.d.R. nur der Wertvorteil des Wohnrechts und je nach Leistungsfähigkeit aus dem Einkommen ein Beitrag zu den Pflegekosten des Sozialamts.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon unterfrankemain » Fr Dez 29, 2017 22:54

Vielen Dank für die vielen Antworten! Es ist so, dass meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Bei Niesbrauch muss ich in der NotarUrkunde nachschauen.
Mein Bruder als übernehmen von Haus und Hof möchte auch die Grundstücke und den Wald. Er möchte ein Angebot unterbreiten. Ich frage mich was hierfür angemessen ist. Er hat ja darauf verzichtet, weil er das Haus hat
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Hofaufgabe?

Beitragvon adefrankl » Fr Dez 29, 2017 23:40

Nun ich möchte noch eingen Gedanken einfügen, die zunächst unabhängig ist von der genauen Aufteilung etc.
Was soll mittelfristig mit dem Hof passieren und haben die Eltern noch offiziell den Betrieb mit dem Rest?)
Denn fall es früher oder später doch auf eine Betriebsaufgabe hinausläuft, dann wäre es wahrscheinlich weit günstiger wenn die Eltern diese
Eerklären und nicht die Nachfahren. Denn da gibt es eine Sonderregelung bei der Betriebsaufgabe über 55 Jahre, dass da nur der halbe Steuersatz fällig wird
(kann nur einmal in Anspruch genommen werden .....) Eine weitere wichtige Frage ist dabei, wie hoch ist der (steuerliche) Verkehrswert des Resthofes und mit welcher Steuerbelastung wäre dann bei dieser oder jener Variante zu kalkulieren. Was soll überhaupt mit den Grundstücken passieren.
Da kann natürlich nur ein Steuerberater wirklich Auskunft geben, aber es ist vielleicht hilfreich wenn man auch um diese Variante grundsätzlich weiss.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Jörken » Sa Dez 30, 2017 8:20

unterfrankemain hat geschrieben:Mein Bruder als übernehmen von Haus und Hof möchte auch die Grundstücke und den Wald. Er möchte ein Angebot unterbreiten. Ich frage mich was hierfür angemessen ist. Er hat ja darauf verzichtet, weil er das Haus hat

Das ist natürlich eine spannende Frage. Was will er damit machen? Verkauft ers in 2 Jahren nach einer Umwidmung? In Ö gibts die Nachtragserbteilung: im wesentlichen wird bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren der Erlös zwischen den Erben aufgeteilt. Grund dafür ist, fürs verkaufen muss man nicht erben, das kann jeder. Ich weiß nicht ob es vergleichbares in Bayern gibt, aber vieles lässt sich vom Notar in eine Vereinbarung packen.

Ansonsten wäre meiner Meinung anteilige Verkehrswerte für euch angemessen. Ihr bekommt Geld, der Bruder Grund, und keiner will die Landwirtschaft weiterführen, also muss er euch MEINER MEINUNG den Boden abkaufen zu einem angemessenen Verkehrswert.
Worauf dein Bruder verzichtet hat und was davon noch rechtlich bindend ist... -> Notar!
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Paule1 » Sa Dez 30, 2017 11:39

Der Hof ist schon seit 2006 verpachtet sollte er nicht zuvor ins Privatvermögen gebracht werden und dann verteilt?
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon Welfenprinz » Sa Dez 30, 2017 15:40

-für den Fall des Verkaufs nach Erbe oder Übertragung macht man eine Vereinbarung ,dass die weichenden Erben nachträglich am Gewinn,der durch die Aufdeckung stiller Reserven entsteht beteiligt werden. Z.B. die ersten 10 Jahre zu 40%,die zweiten 10 Jahre zu 20%,dann noch 5 oder 10 Jahre zu 10%.

- zur Höhe der Auszahlung wurde ein Anhaltspunkt genannt. 1,5fache des einhertswerts minus Verbindlichkeiten. Ist doch eine brauchbare Orientierung.

-das Studium ist eigentlich noch ne “normale“ Unterstützung durch die Eltern,Ausbildung halt. Sie wären sicher auch bereit,dem Handwerkerkind während der Meisterschule unter die Arme zu greifen. Finanzieren sie nach dem Studium noch ein Jahr unbezahltes Praktikum in Amerika sollte das natürlich als “vorgezogene Auszahlung“ geltend gemacht hat. Dieser Punkt ist aber definitiv sehr individuell gestalt- und aushandelbar
Zuletzt geändert von Welfenprinz am Sa Dez 30, 2017 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübergabe 5 Geschwister, vorweggenomene Erbfolge

Beitragvon bauer hans » Sa Dez 30, 2017 15:58

T5060 hat geschrieben:.....wer mit 60 nicht weis, wie er das Erbe geregelt bekommt, weis es mit 70 auch nicht und mit 80 ist meist nix mehr zum vererben da.

wenn das so einfach wäre,dann hätten anwälte und gutachter nix zu tun.
der mensch ist emotional,egoistisch und aggressiv und nicht gewillt selbst zu denken.
wir schaffen uns :mrgreen:
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