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Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon mini-rancher » Do Mär 10, 2022 18:05

Als vollkommen Unbeteiligter stellt sich mir die Frage: "Muss der Betrieb nach den Regeln der Höfeordnung übergeben werden?"
24 ha x 25 000 + Gebäude + Technik = 1 000 000
Der andere bekommt 15 000 für ein Auto. (Weniger als 2%)
Wieso verkaufst du den Hof nicht an den Sohn, der ihn haben möchte, machst einen Abzahlungsplan und vererbst das Geld zu gleichen Teilen?
Oder sorgt dafür, daß der andere wenigstens ein kleines Bauerngütchen mit 5 ha erhält?
Eine Ausbildung hat der Erste wohl nicht erhalten, wenn darauf hingewiesen wird, daß der weichende Erbe ja eine gute Ausbildung als Ersatz für das Betriebsvermögen erhält.
Ich wäre für Fairnes gegenüber beiden.
mini-rancher
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Do Mär 10, 2022 18:23

Hallo,

wenn man 1 Mio. Euros aus dem Betriebsvermögen entnimmt,
fallen rund 1/2 Mio. Euros Steuern an.
Das ist so ziemlich das dümmste, was man machen kann.

Der Hof soll ja weitergeführt werden.
Es ist eben die Frage was der weichende Hoferbe zu bekommen hat.
Gibt es da irgendwelche Vorschriften, oder kann man das nach Lust und Laune machen ?


MfG
Hubertine
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon farmerpirat » Do Mär 10, 2022 18:50

Wie sieht das bei der Nachabfindung mit Pachteinnahmen von Photovoltaik Freiflächen aus? Das Land ist ja verpachtet und nicht verkauft
farmerpirat
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon T5060 » Do Mär 10, 2022 19:00

Man darf nicht alles überall reinschreiben. Gibt nur Ärger.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Grimli » Do Mär 10, 2022 19:00

mini-rancher hat geschrieben:Als vollkommen Unbeteiligter stellt sich mir die Frage: "Muss der Betrieb nach den Regeln der Höfeordnung übergeben werden?"
24 ha x 25 000 + Gebäude + Technik = 1 000 000
Der andere bekommt 15 000 für ein Auto. (Weniger als 2%)
Wieso verkaufst du den Hof nicht an den Sohn, der ihn haben möchte, machst einen Abzahlungsplan und vererbst das Geld zu gleichen Teilen?
Oder sorgt dafür, daß der andere wenigstens ein kleines Bauerngütchen mit 5 ha erhält?
Eine Ausbildung hat der Erste wohl nicht erhalten, wenn darauf hingewiesen wird, daß der weichende Erbe ja eine gute Ausbildung als Ersatz für das Betriebsvermögen erhält.
Ich wäre für Fairnes gegenüber beiden.


hört sich wenig an aber der Nachfolger startet gegebenfalls dann mit negativem Kontostand auf dem Betriebskonto und Banken geben teilweise keine 1000€ Dispo Kredit mehr. Je nach Situation kann das ne lange Durstphase im Dispo bereich bedeuten die nur einmal im Jahr zu Weihnachten ausgeglichen wird. Oder aber die abgebende Generation hat erst mal mehrere Jahre zu knapsen wenn mal ein neues Auto oder ne Altenteilerhaus/Wohnungsreparatur her müssen. Hier auch die Kreditwürdigkeit mit fortgeschrittenem Alter beachten und welche folgen erhöhter Luqiditätsentzug ab dem 45 Lebensjahr hat wenn gegebenfalls noch Projekte mit 10-20 Jahren Laufzeit geplant sind und was es dann heißt nur noch über Volltilgerdarlehen bis zum Renteneintrirr an Finanzierung zu kommen oder ganz von Finanzierung abgeschnitten zu werden.

Auch sollte die Summe mal in Verhältnis zu den realen Unternehmergewinnen nach Reinvestionen und normalen Entnahmen für Lebenshaltung und Tilgung gesetzt werden und nicht zu den reinen Vermögenswerten die der Übernehmer ja auch als ganzes wiederum an die nächste Generation weiter geben soll wenn es dauerhaft ein Hof nach Höfeordnung bleiben soll.

Abfindungen können nicht von der Steuer als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Der Freibetrag für Schenkungen wie oben erwähnt, gilt nur wenn die Eltern direkt an die weichenden Kinder schenken, nicht wenn der Nachfolger die Schenkungen gegenüber seinen Geschwistern übernimmt dann sind es nur die 20.000 €. Also in diesem Fall aufpassen das dann auch reale Gewinne der Vergangenheit auf die der Abgeber im besten Fall nicht mehr angewiesen ist, im vorab übergeben werden und nicht auf die Ertragskraft des Hofes in die Zukunft abgestellt wird und dafür der Übernehmer heran gezogen wird.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 20:15

Hubertine hat geschrieben:Der Hof soll ja weitergeführt werden.
Es ist eben die Frage was der weichende Hoferbe zu bekommen hat.
Gibt es da irgendwelche Vorschriften, oder kann man das nach Lust und Laune machen ?


MfG

Ist vorgeschrieben. Mir wurde ungefähr die gleiche Größenordnung nach Höfeordnung in Niedersachsen überschrieben. Der weichende Erbe bekam 8000 € Pflichtteil von mir. Das nicht unerhebliche hoffreie Erbe geht an den weichenden Erben. Ich bin dann raus. Hoffentlich hat dann aber der Euro noch einen Wert.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Do Mär 10, 2022 20:22

Hallo,

Otto Mohl hat geschrieben:
Ist vorgeschrieben.



Wo steht das ?


MfG
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 20:30

12 Höfeordnung.

Einheitswert Mal 1,5.
Daraus die Erbquote. Bei mir 1/4.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Do Mär 10, 2022 20:33

Hallo,

Erbquote = Anzahl der Kinder ?


MfG
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 20:36

Wert ist das Ding natürlich mehr. Die Hälfte ist wahrscheinlich eher eine halbe Million und nicht 8000 €. Allerdings vererbt man einen Hof ja auch nicht zum Verkaufen. Deshalb ist Nachabfindung absolut fair. Auch wenn Windpark kommt.
Nachteil ist natürlich, dass da auch noch die Eltern weiter wohnen. Erkläre mal einer Lebenspartnerin aus einer klassischen Familie in der Neubausiedlung, dass sie da wohnt, wo auch noch andere Generationen leben und jeder seine Verrücktheiten hat. Das ist wahrscheinlich einer von vielen Gründen, warum hier im Forum viele keine Frau haben.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 20:38

Hubertine hat geschrieben:Hallo,

Erbquote = Anzahl der Kinder ?


MfG

Keine Ahnung. Hof lief auf Vattern. Deshalb wohl Muttern die Hälfte und der Rest durch die Kinder.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 20:46

Gebühren für Beratung durch Landvolk und Vertrag haben meine Eltern getragen. Im Nachhinein hätte man den Vertrag auch schlauer gestalten können. So ist er aber total unverpflichtend für mich.
Kosten für Steuerberater 1000€ für mich wegen Erbschaftssteuererklärung.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon mini-rancher » Do Mär 10, 2022 20:58

Keiner weiß, was bis dahin ist. Jedes Bauerngut hat auch Gebäude, die früher zur Viehhaltung genutzt wurden.
(Bei uns ist der Hof nur die Fläche zwischen den Gebäuden. Das Gut ist die Gesamtheit von Gebäuden, Hoffläche, Wiesen, Wald und Felder)
Es könnte ja sein, daß das 2. Kind mit einer kleinen Schweinemast beginnt, Legehennen hält, daß alles direktvermarktet, einen ha Kartoffeln und Kürbisse anbaut und dazu ein Bauernhofcafe erfolgreich betreibt.
Dann kommt ihr und gebt das Alles dem einen und lasst den anderen höchstens als Knecht dort arbeiten.
Warum stellt für euch der Begriff BETRIEB so etwas unantastbares dar, daß man einen Erben massiv benachteiligen muss?
Warum kann man nicht beiden Erben jeweils 13 ha zum Ertragswert vererben? Dann wären ZWEI BETRIEBE entstanden.
Man könnte auch dem anderen seine Fläche für 30 Jahre an den einen (zwangs) verpachten.
Oder der andere Erbe ist eine Tochter, die sich zufälligerweise gerade in deinen Sohn verliebt hat. Hätten sie später 13 ha mehr. :wink:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Isarland » Do Mär 10, 2022 21:10

Dann koomt es soweit, wie im Nachbarort bei uns. 60ha wurden durch 5 geteilt, ist a 12 ha. Inzwischen gibts den Hof nicht mehr. Alles verpachtet oder verkauft.
Du lebst doch im Mittelalter.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Do Mär 10, 2022 21:13

Hallo,

Isarland hat geschrieben:Dann koomt es soweit, wie im Nachbarort bei uns. 60ha wurden durch 5 geteilt, ist a 12 ha. Inzwischen gibts den Hof nicht mehr. Alles verpachtet oder verkauft.
Du lebst doch im Mittelalter.


Das ist die Philosophie in Süddeutschland.

Im Norden sollen die Höfe erhalten bleiben.


MfG
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