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Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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43 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon mini-rancher » Do Mär 10, 2022 21:19

Ja. 60 Hektar, die auf andere Bauern verteilt wurden. Ist das immer schlecht? Hätten ja auch 2 Neuanfänger dabei sein können.
Bei uns hat ein Großer seine 30 ha Eigentum an 3 vererbt. Einer macht Pferde. Einer Mutterkühe. Einer verpachtet. Vorher war alles verpachtet.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Südheidjer » Do Mär 10, 2022 21:21

mini-Rancher, einer meiner Ururgroßonkel durfte auf dem einen Hof seines Bruders als Pächter arbeiten. Der Älteste erbt alles. In diesem Fall waren es zwei Höfe, ein großer und ein kleiner....den kleinen Hof konnte der Jüngere als Pächter bewirtschaften. Immerhin konnte er so seine Existenz sichern und mußte vermutlich selten hungern.
Durch diese Art des Vererbens sind z.B. einige Höfe in der Lüneburger Heide immer noch recht groß, also einige hundert Hektar schwer. Es wurde nie geteilt.

Und was das Erben anbelangt:

"Wenn es darum geht, sich um die Eltern zu kümmern, ist man Einzelkind. Wenn es ans Erben geht, dann hat man Geschwister."

"Redet ihr noch miteinander oder erbt ihr schon?".
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon mini-rancher » Do Mär 10, 2022 22:09

Auch bei uns sah man schon immer darauf, daß der Besitz nicht weniger wurde. Keiner hat ohne Not etwas verkauft.
Dann kam Sozialismus und LPG. Nach der Wende gab es dann eingetragene Genossenschaften und GmbH.
Und auch viele Private Bauern. Große und kleine. Alle kaufen Fläche dazu, wenn sie welche angeboten bekommen.

Mich stört nur, daß der 2. Erbe mit einem Äppel und nem Ei abgespeist werden soll. Darum hab ich ja ein kleines Bauerngütchen mit 5 ha vorgeschlagen.

Wenn die großen Güter geschlossen vererbt werden, bleiben die da ewig in Familienbesitz? Ich meine, könnt ihr da mit Sicherheit ausschließen daß die nicht nach der Erbschaft versoffen oder verspielt werden, oder noch schlimmer: pleite gehen oder verkauft?
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Südheidjer » Fr Mär 11, 2022 0:44

Naürlich wurden Höfe immer mal wieder verspielt und versoffen, aber dann meist als Ganzes.
Bei meinen Vorfahren gab es einen Hof, der über 20 Generationen in Familienbesitz war. Von der Fläche so groß, daß man trotz daß die Heide karg und ertragsarm war, von leben konnte, besonders nachdem im 19. Jahrhundert viel zu Wald aufgeforstet wurde.
Aber dem Erben in der 21. oder 22. Generation stieg der "Reichtum" so zu Kopp, daß er ein Leben in Saus und Braus führte. Wein, Weib und Gesang. Da war er dann irgendwann so pleite, daß er den Hof verkaufen mußte und eine lange Familienhistorie damit zu Ende ging. Schade.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Lemberger » Fr Mär 11, 2022 8:37

Als Außenstehender habe ich folgende Frage zum Ndrs. Höferecht:
Hat dieses Höferecht noch eine rechtliche Bedeutung oder wird es nur noch aus Tradition angewandt? Ich darf doch mit meinem Eigentum innerhalb des gesetzlichen Rahmens tun und lassen was ich will. Ich sehe eine Hofübergabe eher als Verhandlungssache zwischen Abgeber und Übernehmer, sowie Abgeber und weichenden Erben.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon DWEWT » Fr Mär 11, 2022 8:59

Der "Hof-Charakter" schützt den Hof evtl. vor dem Realerbgang mit der dann drohenden Teilung im Erbverfahren. Wie du den Übergang auf den/die Erben regelst, bleibt natürlich deine Sache. Der "Hof-Charakter" ermöglicht eine sogen. privilegierte Vererbung. In Zukunft wird das Finanzamt allerdings genauer hinschauen. Viele kleine Betriebe könnten bei einer Überprüfung der privilegierten Vererbung in die Röhre schauen, wenn das FA auch mal auf § 2049 BGB schaut. Die dort gemachten Vorgben für eine privilegierte Vererbung, dürften dann viele Betriebe nicht mehr erfüllen. Um gerade kleiner Betriebe zu schützen, hat das Land Brandenburg vor wenigen Jahren die Höfeordnung/-rolle wieder eingeführt. In den anderen NBL gilt sie nicht.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon bauer hans » Fr Mär 11, 2022 9:03

Südheidjer hat geschrieben:Aber dem Erben in der 21. oder 22. Generation stieg der "Reichtum" so zu Kopp, daß er ein Leben in Saus und Braus führte. Wein, Weib und Gesang. Da war er dann irgendwann so pleite, daß er den Hof verkaufen mußte und eine lange Familienhistorie damit zu Ende ging. Schade.

hier auf 80er böden hatten zwei generationen von 200ha auf 12ha reduziert.
gibt aber auch den fall,dass innerhalb von zwei generationen von 5ha nebenerwerb auf 80ha pacht und vollerwerb aufgestockt worden war.
das ist menschliche entwicklung,die so ist wie sie ist.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon DWEWT » Fr Mär 11, 2022 9:16

Estomil hat geschrieben:
Das ist leider Quark. Steuerlich ist das zwar richtig, sprich man kann reinvestieren. Erbrechtlich sieht das aber anders aus.

Wenn auf deine Fläche demnächst eine Windkraftanlage steht, dass sind diese Einkommen nachabfindungsoflichtig genauso wie die Sandkuhle, das Baugebiet und selbst der Hähnchenstall den deine Frau Grade baut.
Selbst ein wertausgleich bei Flurbereinigungen den man nicht mal haben wollte muss man. Anteilig abtreten.
Gut bei zwei Kindern ist's immer nur die Hälfte.
Aber man Stelle sich vor es sind 6 Geschwister vorhanden. Dann behält der hofeigentümer nur ein siebtel. Der Rest muss abgefunden werden.


Wir können natürlich Sonderfälle konstruieren bei denen, unter Beteiligung von z.B. gewerblicher Aktivität, die Situation anders/individuell zu bewerten ist.
Auch sollte die sogen. Nachabfindungsverzichtserklärung nicht so hoch gehängt werden. Zieht der Hoferbe, während des ersten 10-Jahreszeitraumes, besondere Vorteile aus der von den gewichenen Erben abgegebenen Nachabfindungsverzichtserklärung, so haben diese evtl. die Möglichkeit, ihn wegen "sittenwidrigem Verhaltens" zu belangen. Kommt das Gericht dann zu der Erkenntnis, dass der Hoferbe so gehandelt hat, ist die abgegebene Nachabfindungsverzichtserklärung nichtig! Mit Erlangung der Rechtskraft, darf dann der Bauer sofort seine nicht wirklich gewichenen Miterben nachabfinden! Das kann hart sein. Ich kenen einen solchen Fall.
Überhaupt ist das sittenwidrige Verhalten im Erbrecht eine besondere Größe. Vor ca. 20 Jahren wollte ein Berufskollege sein außereheliches Kind vom Erbgang ausschließen und bot ihm für einen schriftlichen Erbverzicht eine erkleckliche Summe an. Der potenzielle Erblasser fiel fast vom Stuhl, als sein außerehelicher Abkömmling ihn wegen sittenwidrigem Verhaltens verklagen wollte. Eine Beratung beim RA schaffte niederschmetternde Klarheit. Leider hatte der Landwirt für die Abfindung Geld verwendet, das eigentlich gar nicht existierte. Er konnte sich also nicht wehren. Das Kind nahm deshalb zusätzlich am ganz normalen Erbgang teil. Wenn man clever ist, kann man zweimal kassieren. Das gilt auch, wenn der andere dumm ist. :wink:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Isarland » Fr Mär 11, 2022 13:59

Hubertine hat geschrieben:Hallo,

Isarland hat geschrieben:Dann koomt es soweit, wie im Nachbarort bei uns. 60ha wurden durch 5 geteilt, ist a 12 ha. Inzwischen gibts den Hof nicht mehr. Alles verpachtet oder verkauft.
Du lebst doch im Mittelalter.


Das ist die Philosophie in Süddeutschland.


MfG

Wenn du Franken zu Süddeutschland rechnest, dann ja. Der im Nachbarort hätte sicher anders gehandelt, wenn eine/r seine Erben interesse an einer weitern Bewirtschaftung gehabt hätte.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon aldersbach » Mo Mär 14, 2022 20:41

bauer hans hat geschrieben:hier auf 80er böden hatten zwei generationen von 200ha auf 12ha reduziert.
gibt aber auch den fall,dass innerhalb von zwei generationen von 5ha nebenerwerb auf 80ha pacht und vollerwerb aufgestockt worden war.
das ist menschliche entwicklung,die so ist wie sie ist.
Diejenigen die von 200ha auf 12 ha reduziert haben, hatten aber sicher ein entspannteres Leben :lol:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Marian » Di Mär 15, 2022 22:07

Auch der größte Hof passt durch eine Kneipentür.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon hansi2019 » Mi Mär 16, 2022 11:10

Ein Vermögen kann man mit viel Arbeit aufbauen,
ein Vermögen halten kann man nur mit viel Arbeit u. Philosophie halten.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon ellaanna » Do Mär 17, 2022 16:48

Um dem höferecht in Niedersachsen zu entgehen, kann man den Hof aus der höferolle nehmen. Ob das so einfach geht, ist eine andere Frage.
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