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Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Mi Mär 09, 2022 23:57

Hallo,

wir bewirtschaften im Harzvorland einen Betrieb ohne Viehhaltung mit 26 ha Eigenland.

In ein paar Jahren soll er an die Folgegeneration übergeben werden.

Nun gibt es zwei Kinder, von denen eines i.S, der Höfeordnung wirtschaftsfähig ist.

Irgendwie muss das zweite Kind ja abgefunden werden.
Aber, über welche Größenordnungen reden wir ?

Bevor wir jetzt irgendwelche Beratungsstellen aufsuchen,
würde ich vorher ein paar persönliche Meinungen aufsammeln wollen.

MfG
Hubertine
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon T5060 » Do Mär 10, 2022 0:35

50.000 € ....... sollte passen. Der Hoferbe erbt ja auch noch Oma und Opa mit.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 10, 2022 1:02

Warum kommen solche Fragen immer noch kurz vor Angst?
Wenn der Betrieb/Hof irgendwelchen Höferecht unterliegt, weis das der Besitzer seit der Übernahme.
Da ist doch idR.. wirklich genug Zeit, auf eine einvernehmliche Übergabe an die nächste Generation hin zu arbeiten!
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Hubertine » Do Mär 10, 2022 1:09

Hallo,

das ist ja das Ziel.

Eine einvernehmliche Lösung finden.

Es sind ja noch ein paar Jahre Zeit.
Also von 'kurz vor der Angst' kann keine Rede sein.

So eine Auszahlung müsste ja aus dem Betriebsvermögen passieren.
Als Schenkung wären aber nur 20'000,- EUR steuerfrei.
Oder zählt hier das Vererben an Kinder ?
Das wäre dann in der o.g. Größenordnung für den weichenden Hoferben steuerfrei.
Aber es käme ja aus dem Betriebsvermögen.
Muss dann der Betriebsinhaber deswegen Steuern zahlen ?
Nehmen wir an, es werden 1,5 ha Land übergeben.
Dann wechselt das ja vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen des weichenden
Hoferben.


MfG
Hubertine
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Otto Mohl » Do Mär 10, 2022 6:21

8000 bis 10000 € muss ungefähr so in der Größenordnung abgefunden werden.
Wird dann von den Vertragserstellern berechnet.

Alles darüber ist persönlicher Geschmack und Fairness.
Otto Mohl
 
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Obelix » Do Mär 10, 2022 7:28

langholzbauer hat geschrieben:Warum kommen solche Fragen immer noch kurz vor Angst? ...

Weil die Alten - deren Aufgabe es ist, das Thema frühzeitig zu klären - es vor sich her schieben.

Aus Angst, es gäbe Unfrieden in der Familie. Aus Angst vor Machtverlust. Ist natürlich beides
Quatsch. Man muss das nur frühzeitig genug angehen.

Schlimm ist, dass die Alten mal über einen Punkt hinaus sind und sich dann gar nichts mehr
tut bis zum Ableben. Zunehmende Altersstarrsinnigkeit und Demenz spielen da mit jedem
nach hinten geschobenen Jahr negativ mit. Die Verlustängste bei den Alten nehmen von
Jahr zu Jahr zu und es wird immer schwieriger, sich zu Thema Hofübergabe durchzuringen.

Also kümmert euch frühzeitig darum. Am besten schon mit 55 - 60 Jahren. (* Ich weiß, viele
haben mit dem Alter se1lbst noch nicht den Hof, was ganz krank ist.)
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon DWEWT » Do Mär 10, 2022 8:37

Ein wenig kurios ist das schon. Zunächst sollte doch mal das Gespräche mit den Erben gesucht werden. Ist das wirtschaftsfähige Kind überhaupt interessiert an dem Hof? Wie stellt sich der/die weichende Erbe/in seine Abfindung vor? Wie ist die Belastung des zukünftigen Hofeigentümers? Abgaben an die Erblasser? Sind vorweg schon Schenkungen an weichende Erben durchgeführt worden? Welchen Ersatzwirtschaftswert hat das ldw. Eigentum? Zu steuerlichen Fragen gibt es hier nur Meinungen und keine Ratschläge! Auch wenn es vielleicht darum geht, Kosten zu sparen, sollte von vornherein ein Fachmann (Jurist/StB) kontaktiert werden, damit überhaupt eine Datengrundlage zum Erbe vorliegt.
1. Gespräche mit der ganzen Familie! 2. Gemeinsames Gespräch mit dem Fachmann! 3. Klärung der Ansprüche des weichenden Erben! Auch evtl. noch zu erhebende Nachabfindungsansprüche, für den Fall der Übertragung des Hofes in das Privatvermögen durch den Hoferben, müssen besprochen werden! Soll der Hof überhaupt weitergeführt werden? Macht einen Aufgaben/Fragenkatalog, den ihr Punkt für Punkt abarbeitet. Eine detaillierte Fragenklärung erhält den Familienfrieden!
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon bauer hans » Do Mär 10, 2022 9:15

der steuerberater hilft weiter,der kennt die finanzen des betriebes.
50000 bei 26ha erscheint mir sehr hoch.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Südheidjer » Do Mär 10, 2022 11:11

"Mein" Landvolkverband (auch in Niedersachsen) bot die letzten Wochen Online-Seminare zum Thema "Hofübergabe" als Zoom-Meeting an (Teil I und II).

Vielleicht solltest du dich mal an die wenden. Vielleicht gibt es Aufzeichnungen, die du dir noch ansehen kannst oder Info-Material zum Download.

Ich meine, daß man als Kind grundsätzlich beim Erben einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro hat und das alle 10 Jahre. Vollkommen losgelöst von der Landwirtschaft, also jeder Otto-Normal-Erbe.
Ich glaube nicht, daß du in der Höhe den weichenden Erben abfinden willst und kannst.

Der Hof soll als Einheit erhalten bleiben. Wenn du da Flächen rauslöst, dann bedeutet das eine Schwächung des Betriebs. Find' ich jetzt nicht erstrebenswert, aber wenn z.B. die Möglichkeit von 2-3 Bauplätzen besteht, dann ist sowas zu überlegen.

Sind alle deine Flächen Betriebsvermögen? Ich meine, daß es früher mal eine steuergünstige Möglichkeit gab, landwirtschaftliche Flächen ins Privatvermögen zu überführen. Das müßte so in den 1980ern gewesen sein. Kann aber sein, daß das nur für "nicht-aktive" Betriebe möglich war.

Steuerliche Sachen solltest du mit einem Steuerberater besprechen, der davon auch Ahnung hat.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Estomil » Do Mär 10, 2022 12:17

Einheitswert Mal 1,5 durch Anzahl der Erben.

Also irgendwo vieleicht 15000€.
Schulden sind zum Teil aber abziehbar. Dazu kommen Abfindungen für nicht landwirtschaftliches Vermögen. Außerdem bleibt die nachabfindung damit aber erhalten.

Man sollte sich also einigen auf eine realistische Summe und gleichzeitig sollte der weichende Erbe damit auch auf alle nachabfindungsanspruche verzichten.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon DWEWT » Do Mär 10, 2022 12:28

Nachabfindungsansprüche erlangen nur Bedeutung, wenn der Hoferbe den ganzen Hof oder Teile davon "liquidiert". Wenn der Erlös in neue Flächen investiert wird, geht der gewichene Erbe leer aus. Außerdem verjähren die Ansprüche nach 20 Jahren komplett und schon nach 10 Jahren reduzieren sich die Ansprüche auf die Hälfte. Ich würde niemandem raten, auf die Nachabfindungsansprüche zu verzichten! Der Hoferbe erhält einen ldw. Betrieb und nicht dessen Vermögen zur sofortigen freizügigen Verfügung!
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 10, 2022 13:02

Da kommen ja mal richtig sachliche Beiträge zu diesem wichtigen Thema!
Schön!
Ich entschuldige mich für meine recht plumpe Schreibweise im Beitrag von gestern. :shock:
Die erbrechtliche Bewertung und Behandlung von eingetragenen Höfen bzw. auch von landwirtschaftlichen Betrieben( Hofgut im BGB) ist ja recht eindeutig gesetzlich geregelt.
Danach fühlen sich leider viele weichende Erben benachteiligt, obwohl sie oft von ihren Eltern schon aus den Erträgen des Betriebes eine ausgezeichnete Ausbildung und meist auch entsprechende Entschädigungen erhielten, die es so in anderen Branchen nicht gibt.
Deshalb muss dieses Thema vom Tage der Übernahme bis zur Übergabe nicht nur in den Köpfen, sondern auch am Familientisch immer aktuell bleiben und mit dem Betrieb weiter entwickelt werden.
Leider halten viele der weichenden Erben die frühzeitigen Abfindungen für Geschenke/Zuwendungen und wollen diese bei der Übergabe außen vor lassen.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon T5060 » Do Mär 10, 2022 13:51

Estomil hat geschrieben:Man sollte sich also einigen auf eine realistische Summe und gleichzeitig sollte der weichende Erbe damit auch auf alle nachabfindungsanspruche verzichten.


Sehe ich genauso, deshalb 50.000 €. Jetzt müsste man nochmal nach den Gebäuden schauen und dann könnte man noch was drauflegen, hängt aber auch noch von einem möglichen Altenteil ab.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon Estomil » Do Mär 10, 2022 16:13

DWEWT hat geschrieben:Nachabfindungsansprüche erlangen nur Bedeutung, wenn der Hoferbe den ganzen Hof oder Teile davon "liquidiert". Wenn der Erlös in neue Flächen investiert wird, geht der gewichene Erbe leer aus. Außerdem verjähren die Ansprüche nach 20 Jahren komplett und schon nach 10 Jahren reduzieren sich die Ansprüche auf die Hälfte. Ich würde niemandem raten, auf die Nachabfindungsansprüche zu verzichten! Der Hoferbe erhält einen ldw. Betrieb und nicht dessen Vermögen zur sofortigen freizügigen Verfügung!


Das ist leider Quark. Steuerlich ist das zwar richtig, sprich man kann reinvestieren. Erbrechtlich sieht das aber anders aus.

Wenn auf deine Fläche demnächst eine Windkraftanlage steht, dass sind diese Einkommen nachabfindungsoflichtig genauso wie die Sandkuhle, das Baugebiet und selbst der Hähnchenstall den deine Frau Grade baut.
Selbst ein wertausgleich bei Flurbereinigungen den man nicht mal haben wollte muss man. Anteilig abtreten.
Gut bei zwei Kindern ist's immer nur die Hälfte.
Aber man Stelle sich vor es sind 6 Geschwister vorhanden. Dann behält der hofeigentümer nur ein siebtel. Der Rest muss abgefunden werden.
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Re: Hofübergabe nach Ndrs. Höferecht

Beitragvon bauer hans » Do Mär 10, 2022 16:59

vererben ist immer hoch emotional.
gerne wird vergessen,dass zum haus der abgehenden was von omas konto bar geflossen war oder auch zum neuen auto.
hier gibts einen,der den hof ohne jegliche modernisierung geerbt hatte,hatte aber der schwester bei 42ha um 200000DM abfindung gezahlt.
das konnte der,weil er als vorstand in der genossenschaft vorranging bei aktiengeschäften bedient wurde,er musste nur ein depot eröffnen,den rest machte der banker.
wir schaffen uns :mrgreen:
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