Hallo,
wir bewirtschaften im Harzvorland einen Betrieb ohne Viehhaltung mit 26 ha Eigenland.
In ein paar Jahren soll er an die Folgegeneration übergeben werden.
Nun gibt es zwei Kinder, von denen eines i.S, der Höfeordnung wirtschaftsfähig ist.
Irgendwie muss das zweite Kind ja abgefunden werden.
Aber, über welche Größenordnungen reden wir ?
Bevor wir jetzt irgendwelche Beratungsstellen aufsuchen,
würde ich vorher ein paar persönliche Meinungen aufsammeln wollen.
MfG