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Hofübergabe / Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Beitragvon Maic » Fr Okt 31, 2008 9:39

moin ...... moin
wenn der Hof nicht in der Höfeordnung ist ( und das ist er nicht steht ja da ) !
Wie kommst da auf 10000 pro Kopf ;;Komatsu;; ??

Dann wird das ganze auf die 3 Geschwister verteilt !
Maic
 
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Beitragvon Komatsu » Fr Okt 31, 2008 10:36

Maic hat geschrieben:moin ...... moin
wenn der Hof nicht in der Höfeordnung ist ( und das ist er nicht steht ja da ) !
Wie kommst da auf 10000 pro Kopf ;;Komatsu;; ??

Dann wird das ganze auf die 3 Geschwister verteilt !


kpl. quatsch maic...... was du schreibst

auch ohne Höfeordnung gilt das Grundstücksverkehrsgesetz und dort gibt es das Zuweisungsverfahren und weichende Erben werden mit dem Pflichteil in Geld abgefunden und fertig. Ihr haut ihr alle nur Fakten durch einnander, sonst nix.
Komatsu
 
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Beitragvon janny1408 » Fr Okt 31, 2008 13:33

hallo fuchsi wir haben das gerade durch der anteil beträgt 25 prozent den die geschwister bekommen aber nur wenn die eltern weniger als 10 weitere jahre leben. du musst dann die 25 prozent aufbringen wenn dies der fall ist. woher das geld dann kommt kredit landverkauf bar ......
versucht euch gütig zu einigen denn 25 prozent sind auch bei einem kleinen hof viel geld.... :roll:
janny1408
 
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Beitragvon fuchsi » Fr Okt 31, 2008 13:53

Danke für die Information.
Jetzt bin ich wenigstens ein bisschen schlauer.

Zum Steuerberater, RA, Notar gehen wir noch.

Ich weiß, es gibt solche und solche und wahrscheinlich haben die damals einen ganz ""%$ erwischt, aber von der "Beratung" vom Bauernverband war keiner begeistert
"Geben Sie ihrer Mutter doch einfach eine EC-Karte, die auf das Betriebskonto läuft, da kann sie sich dann bedienen"
"Das Altenteil ("Taschengeld") setzen wir mit 400€ an, damit sie auch was zu verteilen haben, sonst lässt sich keiner mehr blicken"
Und als sie dann noch Fragen hatten, ging er kurz raus "um etwas zu kopieren", danach klingelte andauern das Telefon und jede Frage wurde durch 5minütiges Telefonieren unterbrochen. Da sind sie einfach gegangen.

BaWü 10 ha - gibt den Verkehrswert nach 1349 BGB als Ertragswert, gehe mal von einem Wert 100.000 - 150.000 € aus.

Also bei 3 Geschwistern wären das so 10.000 € pro Kopf.


Also wird der Verkehrswert zugrundegelegt (?)
Das wollte ich wissen.


Wenn wir von uns aus etwas verkaufen sollten, dann bekommt jeder etwas davon ab, ist ja klar. (Nachabfindungsanspruch)
Es soll nur nicht sein, dass wir nachher dicht machen können, weil einer meint er hätte noch nichts bekommen. (und sie haben ja alle schon etwas bekommen).
(Für den Fall, dass die Eltern sterben innerhalb von 10 Jahren)
fuchsi
 
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Beitragvon Komatsu » Fr Okt 31, 2008 14:21

Nicht der Verkehrswert nach §194 BauGB, sondern der nach §1349 BGB und das ist ein Ertragswert.

Rechne mal etwa so

Eigentumsfläche 5000 € / ha
Pachtfläche 2000 € / ha

Wohnhaus Miete je qm x 12 x qm x 0,5 x 12,5

Beispiel

10 ha Eigentum x 5000 + 15 ha Pacht x 2000 = 80000 € Landwirtschaft
200 qm Wohnhaus x 3 € Miete = 45000 €
= rd. 125000 Wert abzzgl. 20.000 Altenteil

bei 3 Kindern

Nr.1 : erbt den Hof
Nr. 2 : 105000 / 6 = 17.500 € Pflichtteilanspruch
Nr. 3 : siehe Nr. 2

Bauland, Windmühlen usw. geht Extra ebenso wie Oma´s Sparbuch und der Picasso im Wohnzimmer und die Goldbarren im Safe
Komatsu
 
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Okt 31, 2008 14:37

Habe die ganze Diskussion bisher mal verfolgt und bin eigentlich in meiner Meinung bestätigt worden, dass in den "normalen" Bauernfamilien bezüglich betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe doch einfach Fehlanzeige zu vermelden ist.

Ich glaube man muss fuchsi einmal klarmachen, dass es für eine sogenannte Verkehrswertermittlung grundsätzlich zwei Verfahren gibt u.z. einmal das Ertragswertverfahren und dann das Substanzwertverfahren. Bei dem Ertragswertverfahren werden schlicht und einfach die zukünftigen Erträge zugrunde gelegt, der Substanzwert wird danach bemessen was soetwas kosten würde bzw. man am Markt bezahlen müsste.

Vereinfacht einmal gesagt für den nach dem Ertragswert ermittelten Verkehrswert eines ha Ackers bekommst du beileibe keinen einzigen ha zu kaufen. Der Ertragswert, der eigentlich betriebswirtschaftlich richtige, ist in aller Regel wesentlich niedriger als der Substanzwert.
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Beitragvon HerrAigner » Fr Okt 31, 2008 17:11

Carpe, in 2007 waren in den neuen Bundesländern für die Flächen Marktwerte und Ertragswerte dicht beieinnander.
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Beitragvon kalumet » Fr Okt 31, 2008 17:28

Ich möchte dazu folgendes anmerken:
Ich habe in 80er Jahren eine höhere Landbauschule besucht und damals wurden wir darauf hingewiesen, unbedingt den Pflichtteilsverzicht in den Übergabevertrag aufzunehmen.
Alle Geschwister des Übernehmers haben bis zur Übergabe in vielen Fällen laufend Geld- und Sachleistungen wie Führerschein, Auto, Wohnungseinrichtung, Studium (nicht das Studium kritisiere ich, sondern die häufigen Geldzuweisungen während des Studiums) erhalten und viellfach sind dafür niemals Belege erstellt worden. Wenn man es genau nimmt, sind diese Gelder dem Betrieb entzogen worden.
Deshalb ist es in meinen Augen absolut korrekt, wenn die Fragestellerin ebenfalls einen Pflichtteilsverzicht fordert.
Wenn der Übergeber ein Interesse daran hat, dass sein (kleines) Anwesen erhalten bleibt und weiterbewirschaftet wird, wird er den Forderungen seiner Schwiegertochter auch zustimmen.

Guss
Hans
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Beitragvon ChrisB » Fr Okt 31, 2008 17:59

@ kalumet
so wie du geschrieben hast sollte es sein!
Wenn die Übergeber das Anwesen erhalten wollen müssen sie entsprechend handeln.
Ich selbst habe persönlich mehrere Übergaben im nächsten Bekanntenkreis miterlebt,
darunter 2 moderne Vollerwerbsbetriebe und kleine Nebenerwerb.
Optimale Lösung, in Vollerwerb haben die Altenteiler noch die abweichenden 3 Erben voll abgegolten (Häuser), dafür werden Sie heute aus steuerlichen Gründen noch im Betrieb weiter geführt :wink:
Die Hoferbin konnte sich mit den Eltern sowie den Geschwistern nicht über die Geldzahlung (Realteilgebiet)einigen, der moderne Betrieb wurde von den Eltern daraufhin aufgelöst, die Hoferbin ist verzogen.
Deshalb sollten die Hoferben schon frühzeitig bei den "Alten" nach der Zukunft fragen und danach handeln.
Chris
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Okt 31, 2008 18:04

Das mag man zwar so sehen können, aber mit dieser Meinung wirst du nicht durchkommen. Alle diese Ausgaben sind dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und damit eigentlich längst der betrieblichen Sphäre entzogen.

Wenn man die Sache einmal völlig wertfrei sieht, dann ist es doch (leider) so, dass die weichenden Erben eigentlich die Dummen sind. Dies hängt halt (leider) damit zusammen, dass die Ertragskraft der landwirtschaftlichen Betriebe in aller Regel so gering ist, dass die Abfindungen, neben Investitionen und Erweiterungen, nicht erwirtschaftet werden können. Dies wird natürlich offiziell völlig bestitten, ist aber leider die Tatsache.
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Beitragvon kalumet » Fr Okt 31, 2008 18:41

Ja wie kommst du denn auf die Idee, dass die weichenden Erben die Dummen sind?
Wenn ein kleiner, vielleicht ein Nebenerwerbsbetrieb übergeben wird, muß der Übernehmer schon Idealist sein, um den überhaupt weiterzuführen. Da wohnen die weichenden Erben schon lange im eigenen Neubau und der Übernehmer immer noch im Altbau bei seinen Eltern

Und wenn große Betriebe übergeben werden, sind meist auch erhebliche Sachwerte (Häuser...) vorhanden, die in aller Regel für die weichenden Erben vorgesehen sind. Wenn ein Mietshaus als Abfindung und eine gute Ausbildung nicht genug sind, ja dann fällt mir auch nic hts mehr ein.

Gruss
Hans
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Okt 31, 2008 18:53

Noch einmal die Ausbildung hat nichts mit Abfindung zu tun und kann schon gar nicht damit aufgerechnet werden. Das mag vielleicht in Bayern etwas anders sein, als im übrigen Land, aber es ist so.

Wenn du im übrigen Recht hast, dann spricht doch nichts dagegen die Sachen dann auch real zu teilen. Wir sollten uns doch im klaren sein, dass der Pflichtteilsanspruch immer nur einen Teil des erzielbaren Substanzwertes darstellt, wenn denn z.B. der Hof aus geraden, nutzbaren Äckern besteht. Dabei gehe ich noch nicht einmal soweit das Pachtland in die Wertbetrachtung einzubeziehen. Ich würde das nur auf die eigenen Flächen reduziert wissen wollen.
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Beitragvon ChrisB » Fr Okt 31, 2008 19:04

Hallo kalumet nochmal,
genau das trifft auf mich zu, 3 Geschwister jeder im Neubau und ich mit meinen Eltern im "Altbau" :oops: allerdings nur kleiner Nebenerwerb.
Unsere Vollerwerb haben auch alle Neubau :wink:
Chris
PS CarpeDiem,
kein einziger Vollerwerb könnte bei 3 Geschwistern und Realteilung weiterexistieren :?:
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Okt 31, 2008 19:07

Chris genau das habe ich geschrieben, wenn du meine Postings richtig gelesen hast. Aber die allermeisten verschliessen doch ihre Augen vor der tatsächlichen Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe und genau dieses führt zum Dilemma und zum Streit in den Familien.
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Beitragvon holzjackl » Fr Okt 31, 2008 19:10

Servus,
Ich sehe es auch so wie kalumet, ein altes Sprichwort sagt ja, die einen bekommen das Geld, die anderen die Arbeit!

MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
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