Hallo,
Ich hab mich schon ein wenig informiert über die Hofübergabe, die bei meinem Mann wohl bald ansteht.
Was mir noch nicht ganz klar ist, dazu hab ich bis jetzt nichts passendes gefunden:
Wenn die Geschwister den Pflichtteilsverzicht nicht unterschreiben, und seine Eltern
(Gütergemeinschaft) sterben in den nächsten zehn Jahren,
dann haben die Geschwister ja einen Pflichtteilsanspruch, richtig?
Wie hoch ist der bzw. nach welchem Wert wird den berechnet?
Einheitswert, Ertragswert, Verkehrswert?
In einem anderen Forum wurde mir gesagt, dass es der Verkehrswert sei.
Stimmt das?
Dass die Geschwister etwas haben wollen, wenn wir von uns aus einen Acker verkaufen ist ja OK.
Aber ich will nicht, dass es nachher so ist dass wir verkaufen müssen, weil einer seinen Pflichtteil haben will.
Dann kann man gleich dichtmachen.
Es handelt sich um Hofstelle mit Stall (MV anfang achtziger Jahre) und 10 ha Land
Mein Mann hat schon gesagt, es wär was anderes, wenn mehr Land da wäre, aber so müssen wir den Rest
dazu pachten (funktionierte bisher ja ganz gut), aber rauszahlen können wir keinen.
Ich persönlich würde sagen, dass wenn kein Pflichtteilsverzicht unterschrieben ist, ich den Hof nicht übernehmen würde.
Dann müssen die Eltern mich rauszahlen (Wertsteigerung der letzten 13 Jahre)
EDIT: "ihn auszahlen" meinte ich
Mich interessieren nun eure Meinungen dazu
Danke!