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Hofübergabe / Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Hofübergabe / Pflichtteilsverzicht

Beitragvon fuchsi » Do Okt 30, 2008 21:14

Hallo,

Ich hab mich schon ein wenig informiert über die Hofübergabe, die bei meinem Mann wohl bald ansteht.

Was mir noch nicht ganz klar ist, dazu hab ich bis jetzt nichts passendes gefunden:

Wenn die Geschwister den Pflichtteilsverzicht nicht unterschreiben, und seine Eltern
(Gütergemeinschaft) sterben in den nächsten zehn Jahren,
dann haben die Geschwister ja einen Pflichtteilsanspruch, richtig?
Wie hoch ist der bzw. nach welchem Wert wird den berechnet?
Einheitswert, Ertragswert, Verkehrswert?
In einem anderen Forum wurde mir gesagt, dass es der Verkehrswert sei.
Stimmt das?

Dass die Geschwister etwas haben wollen, wenn wir von uns aus einen Acker verkaufen ist ja OK.
Aber ich will nicht, dass es nachher so ist dass wir verkaufen müssen, weil einer seinen Pflichtteil haben will.
Dann kann man gleich dichtmachen.

Es handelt sich um Hofstelle mit Stall (MV anfang achtziger Jahre) und 10 ha Land

Mein Mann hat schon gesagt, es wär was anderes, wenn mehr Land da wäre, aber so müssen wir den Rest
dazu pachten (funktionierte bisher ja ganz gut), aber rauszahlen können wir keinen.

Ich persönlich würde sagen, dass wenn kein Pflichtteilsverzicht unterschrieben ist, ich den Hof nicht übernehmen würde.
Dann müssen die Eltern mich rauszahlen (Wertsteigerung der letzten 13 Jahre)

EDIT: "ihn auszahlen" meinte ich

Mich interessieren nun eure Meinungen dazu

Danke!
Zuletzt geändert von fuchsi am Di Dez 02, 2008 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
fuchsi
 
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Beitragvon Komatsu » Do Okt 30, 2008 21:22

Dazu gibt es mittlerweile eine recht festgezurrte Rechtssprechung, da helfen dir meinungen wenig.

Aber ich kann dir nen Tipp geben :

Angeheiratete halten sich aus dem Thema am besten raus. Das gilt für beide Seiten. Eltern bekommen das schon mit ihren Kindern geregelt.
Komatsu
 
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Beitragvon fuchsi » Do Okt 30, 2008 21:27

Netter Kommentar, Danke! :evil:

... und was sagt nun die Rechtssprechung?

edit:
Am Besten die Klappe halt und fleißig schaffen, wie?
Womöglich auch noch nichts dagegen haben wenn
"Hege und Pflege in kranken Tagen" drinsteht...
fuchsi
 
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Beitragvon bulldogfan » Do Okt 30, 2008 21:40

also der tip mit 'raushalten' ist schon mal nicht so falsch, bei familiengeschichten gibt es schon genug zankereien. je mehr da mitgemischt wird desto schlimmer wird es. mal ne frage, du kannst doch nicht ernsthaft erwarten dass die geschwister auf ihren pflichtteil verzichten? und wieso sollten die eltern dich bezahlen? pachten die den hof von dir?
bulldogfan
 
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Beitragvon Komatsu » Do Okt 30, 2008 21:50

Fuchsi, das macht alles der bauernverband das es passt. Auch das Problem mit der Hege und Pflege, wird heute unternehmerisch gelöst.

Ja, Rechtssprechung die kann ich hier nicht wiedergeben und du würdest die bestimmt auch nicht verstehen. Das Buch "Landwirtschaftserbrecht" kannste für 150 € kaufen, ist etwa 500 seiten stark. Aber nach der Lektüre ist man als Laie auch nicht schlauer. Komm nur nicht auf die Idee ne Klage anzustrengen, da biste 2012 noch nicht mit fertig und etwa 30.000 € los.

Schön brav die Schwiegereltern umschmusen geht am einfachsten.
Komatsu
 
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Beitragvon Komatsu » Do Okt 30, 2008 21:53

Noch was ... ich mach ja beruflich genug Erbauseinnandersetzungen und da habe ich die Angewohnheit, wenn mich Angeheiratete stören, das ich entweder an die Frische Luft gehe oder die.
Komatsu
 
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Beitragvon Hauke schidt » Do Okt 30, 2008 21:54

Hallo Fuchsi,

such mal im Internet nach der Höfeordnung. Und dann schaue ob Ihr unter eines der genannten Bundesländer fallt.

Wenn nicht gibt es evtl in euren Bundesland Erbfolggesetze in der LW.

Wenn Ja, dann eine Anfrage beim Grundbuchamt, ob euer Hof in der Höferollen eingetragen ist (wenn es sonst niemend weiss).

Solltet ihr eingetragen sein, ist der Pflichteil nicht so hoch wie er im BGB bestimmt ist und Du musst ganz lieb zu Komatsu sein oder 150 Euronen investieren. :D

Sollte er nicht eingetragen sein als Landwirtschaft im Sinne der Höfeordnung gilt wohl BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) ab (ich meine) §1922 folgende.

Grüsse
Hauke :D
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Beitragvon fuchsi » Do Okt 30, 2008 22:21

@ Komatsu
"Störe" ich Dich?

Wenn es nicht so wäre, dass ich später mal mitarbeiten würde (sollte, wenn der Betrieb so wie er jetzt ist erhalten bleiben soll)
dann würde ich sagen "Macht doch was ihr wollt"
Dann würd ich mir irgendwo eine Arbeit suchen und hätte mit dem Betrieb an sich nichts zu tun.
Aber da ich später mitdrinhänge, ist es doch besser, wenn ich mir jetzt Gedanken mache, als nachher nur rumzumeckern.

Wer soll wo verklagt werden? Wegen der Wertsteigerung?

bulldogfan hat geschrieben: du kannst doch nicht ernsthaft erwarten dass die geschwister auf ihren pflichtteil verzichten? und wieso sollten die eltern dich bezahlen? pachten die den hof von dir?

Entschuldigung, das habe ich falsch geschrieben.

Wenn ich in der Situation wäre würde ich so handeln. Mein Mann hat den Hof von seinem Vater gepachtet.
Wenn der Pachtvertrag gekündigt wird, dann muss der Verpächter dem Pächter das zahlen, was der Hof jetzt mehr wert ist, oder?
(eiserne Pacht)

Zu den Geschwistern: Die haben alle als sie volljährig wurden einen bestimmten Betrag erhalten. Nur unterschrieben wurde wohl nichts.

Wenn die jetzt den Pflichtteilsverzicht nicht unterschreiben (müssen sie ja nicht, was man hat, das hat man), dann kannst Du Dir denken, wer nachher kommt und Geld haben will. :?

Deshalb würde ich, wenn ich an der Stelle wäre, sagen dass wenn keiner den Pflichtteilsverzicht unterschreibt, dann übernehm "ich" den Hof nicht (muss "ich" ja auch nicht)

Ich hoffe, dass das jetzt deutlicher dargestellt ist.
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Beitragvon HerrAigner » Do Okt 30, 2008 22:31

bleib mal lieb, nehm ein paar baldriantropfen und las das opa mal regeln. Du kannst ja schonmal ein Enkelchen ausbrüten, das Opas voll an.
HerrAigner
 
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Beitragvon fuchsi » Do Okt 30, 2008 23:00

... und morgen spannen wir wieder 2 Kühe vor den Pflug. :o

@Hauke Danke!
Unter die Höfeordnung fällt es schonmal nicht.
In der Höferolle ist der Hof auch nicht eingetragen, soweit meine Information
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Beitragvon Hauke schidt » Do Okt 30, 2008 23:03

In welchem Bundesland liegt der Hof denn?
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Beitragvon fuchsi » Fr Okt 31, 2008 0:24

Der Hof liegt in Baden-Württemberg.

An wen muss ich bzw. mein Mann sich wenden, um herauszufinden, nach welchem Wert der Pflichtteil ausgerechnet wird? (meine ursprüngliche Frage)
Einheitswert, Ertragswert, Verkehrswert?
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Okt 31, 2008 0:38

Hmm, bei dem Bundesland passe ich :-). Irgendwie habe ich da jetzt den Begriff "Badisches Gesetz" im Hinterkopf, aber das muss jetzt nichtmal mit dem Thema im Zusammenhang stehen.

An wem ihr euch wenden könnt, hat Komatsu glaube ich schon geschrieben.

Alternativ mal zum Fachanwalt, so teuer ist ne Rechtsberatung auch nicht.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Kaninchen » Fr Okt 31, 2008 1:39

Fuchsi, ich denke bei solch wichtigen Fragen, sollte man sich an denjenigen wenden, der sich damit auskennt: den Rechtsanwalt!
Da sind wahrscheinlich eh auch noch andere Verträge/Regelungen fällig, z.B. Zugewinn usw. usw.
Und ganz leer ausgehen sollen die Miterben ja wohl auch nicht.

Manchmal wird so etwas auch über laufende monatliche Zahlungen an die Miterben geregelt.

Ich denke, für ein Forum geht deine Frage zu weit.
Und das hat Komatsu - ever charming -. dir zu sagen versucht.

:wink:
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon Komatsu » Fr Okt 31, 2008 5:59

BaWü 10 ha - gibt den Verkehrswert nach 1349 BGB als Ertragswert, gehe mal von einem Wert 100.000 - 150.000 € aus.

Also bei 3 Geschwistern wären das so 10.000 € pro Kopf.
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