
Allerdings nur an einen Erben, keine Aufteilung, Betrieb läuft weiter .
Allerdings noch nicht Notarisch, obwohl schon beim BBV und Steuerberater gewesen??????
Leider gilt nicht alles Notariell geschrieben auch "Gesetzlich"

Hier hilft für alle Beteiligten nur Steuerberater sowie fachlich Landw. Beratung,
durch Fachleute die damit "Regelmäßig" zu tun haben

Bei einem Vollerwerb mit auch Eigentumsflächen, geht gar nichts ohne Landw. Steuerberater !!!!!!!!!!
Kenne einige Aufgabebetriebe, hier hat die Auflösung, nach der Verpachtung,
den Verkauf von sämtlichen Maschinen usw. länger als 10 Jahre gedauert.
Aktuell hat einer die Flächen unter den Kindern aufgeteilt

Jetzt muss der Altbauer wegen Betriebsauflösung,
mehrere tausend € ans Finanzamt überweisen
