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Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Christoph87 » Mi Jul 26, 2023 9:21

hallo Liebe Forumsteilnehmer!
im Bekanntenkreis läuft grad die Vorbereitung zur Betriebsübergabe....und da hab ich schon einige interessante Ideen gehört.
jetzt hätt mich interessiert ob von euch jemand erfahrungen mit solch besonderen "ideen" für den Übergabevertrag hat.

- der Jungbauer MUSS Tierhalter bleiben für mindestens 10 Jahre (in dem Fall wärns etwas über 1 GVE / ha, die er gern halten möchte)
- der Jungbauer muss bei verpachtung den Pachterlös auf seine Geschwister aufteilen
- bei Betriebsaufgabe muss auch aufgeteilt werden.

das ganze ist zurzeit kein wirklicher Streitfall, da der Jungbauer ohnehin mit Tieren weiterarbeiten möchte und er mit einer Gewissen Leidenschaft den Hof betreibt / betreiben wird.
Seine Geschwister sind auch allgemein sehr verliebt sind in die Landwirtschaft und wünschen das der Hof weiterläuft.
meine Frage an euch, hat jemand so einen Fall schon gehabt? wär das Rechtlich überhautp durchsetzbar, jemanden zur Tierhaltung zu verpflichten?

bin schon gespantn ob auch andere nicht alltägliche Punkte im Übergabevertrag haben (wollten).

sg
Christoph
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 26, 2023 9:39

Christoph87 hat geschrieben:
- der Jungbauer MUSS Tierhalter bleiben für mindestens 10 Jahre (in dem Fall wärns etwas über 1 GVE / ha, die er gern halten möchte)
- der Jungbauer muss bei verpachtung den Pachterlös auf seine Geschwister aufteilen
- bei Betriebsaufgabe muss auch aufgeteilt werden.


Christoph



1. die 10 Jahre "muss Tierhaltung" hat ein Bekannter auch. Das ist aber anscheinend eher eine steuerliche Sache wie eine Hofübergabeklausel
2. den möglichen Pachterlös aufteilen halte ich für sehr schwierig. Natürlich könnte der Übernehmende von heute auf morgen die Flächen verpachten weil er keinen Bock mehr hat. In einen solchen Fall halte ich eine solche Klausel dann auch für einigermaßen vertretbar. Was aber wenn die Übernehmerfamilie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr kann? Einen Fall mit Behinderung in der Familie, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, psychische Probleme usw.?
3. siehe 2.

Ich kenne einen Betrieb, ein ehemaliger Kunde, recht gut dem es wie im Fall 2 ergangen ist. Durch einen Unfall war er weitestgehend arbeitsunfähig und hatte aber noch ordentlich Kredite von Investitionen abzustottern. Die Pacht war quasi seine Rente + half beim der Abzahlung vom Stall der nicht mehr weiter zu bewirtschaften war.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Jul 26, 2023 11:44

Man kann vieles in Verträge schreiben, die frage ist halt ob der Hofnachfolger dann noch unterschreibt.
Wäre ja nicht der erste Hofnachfolger der plötzlich abhaut und woanders einen Betrieb aufbaut.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 26, 2023 12:34

Sönke Carstens hat geschrieben:Man kann vieles in Verträge schreiben, die frage ist halt ob der Hofnachfolger dann noch unterschreibt.

Man kann auch vieles in Verträge 'reinschreiben, unterschreiben und hinterher feststellen, dass es sittenwidrig und damit hinfällig ist.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Höffti » Mi Jul 26, 2023 13:09

Qtreiber hat geschrieben:
Sönke Carstens hat geschrieben:Man kann vieles in Verträge schreiben, die frage ist halt ob der Hofnachfolger dann noch unterschreibt.

Man kann auch vieles in Verträge 'reinschreiben, unterschreiben und hinterher feststellen, dass es sittenwidrig und damit hinfällig ist.

Bei notariell beglaubigten Verträgen dürfte das die absolute Ausnahme sein.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Ackersau » Mi Jul 26, 2023 13:37

Der Notar beurkundet dass, was ihm vorgelegt wird. Nicht alle Notare sind in der Landwirtschaft sachkundig. Ganz wichtig ist, dass die Pflege (ab Pflegestufe...) ausgeschlossen wird. Das kann sonst den Betrieb kosten. Nicht alles, was die Mehrheit komisch findet ist sittenwidrig. Es herrsch ja Vertragsfreiheit. Ein weiterer Fallstrick kann die Nachabfindungklausel bei Verkauf sein. Ganz wichtig: NACH Abzug der Steuerzahllast. Sonst kann für den Übernehmer auch mal nix über bleiben. Die Naturalentnahmen werde oft belächelt, können aber steuerlich sinnvoll sein.
Zusammengefasst: Wer zu viel in die Zukunft regeln will, produziert oft sehr viel dummes Zeug.
es gibt Leute, die wollen schon festlegen, welcher von den minderjährigen Enkeln dann das alles mal bekommen soll
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Höffti » Mi Jul 26, 2023 14:08

Ackersau hat geschrieben:Der Notar beurkundet dass, was ihm vorgelegt wird.


Bitte schick mir mal die Adresse von diesem Notar. Gerne per pn. Sowas kann man immer brauchen. Die acht Notare, bei denen ich bisher Verbriefen ließ, waren da anders gestrickt.

Für den Rest gilt wohl eher das hier:
Je komplizierter, weittragender und vielschichtiger ein Vertrag ist, desto größeres Interesse haben die Vertragsparteien daran, dass alle Einzelheiten vor dem Gesetz Bestand haben. Darum verlangt der Gesetzgeber für solche existenziellen Vertragswerke wie Testamente, Erb- oder Eheverträge und Immobilien-Kaufverträge eine Beurkundung durch den Notar. Dieser setzt im Beisein der Vertragsparteien die Urkunde auf, prüft alle Vorgänge und Inhalte und bestätigt mit seiner Unterschrift die Authentizität aller Erklärungen. Mit dieser Unterschrift übernimmt er auch die Haftung für die Rechtsgültigkeit des Vertrags - beispielsweise bei einem Hausverkauf
Zuletzt geändert von Höffti am Mi Jul 26, 2023 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon T5060 » Mi Jul 26, 2023 15:11

Solange damit keine direktvollstreckbare Sanktion im Grundbuch vereinbart ist,
sind die meisten Vereinbarungen im Hofübergabevertrag zahnlose Geschichten.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Ackersau » Mi Jul 26, 2023 19:22

Höffti hat geschrieben:
Ackersau hat geschrieben:Der Notar beurkundet dass, was ihm vorgelegt wird.


Bitte schick mir mal die Adresse von diesem Notar. Gerne per pn. Sowas kann man immer brauchen. Die acht Notare, bei denen ich bisher Verbriefen ließ, waren da anders gestrickt.

Für den Rest gilt wohl eher das hier:
Je komplizierter, weittragender und vielschichtiger ein Vertrag ist, desto größeres Interesse haben die Vertragsparteien daran, dass alle Einzelheiten vor dem Gesetz Bestand haben. Darum verlangt der Gesetzgeber für solche existenziellen Vertragswerke wie Testamente, Erb- oder Eheverträge und Immobilien-Kaufverträge eine Beurkundung durch den Notar. Dieser setzt im Beisein der Vertragsparteien die Urkunde auf, prüft alle Vorgänge und Inhalte und bestätigt mit seiner Unterschrift die Authentizität aller Erklärungen. Mit dieser Unterschrift übernimmt er auch die Haftung für die Rechtsgültigkeit des Vertrags - beispielsweise bei einem Hausverkauf

Das bezeichne ich nach wie vor als Trugschluss. Edit: Für Testamente besteht keine Notarspflicht. Ich erlebe jedes Jahr Fälle, wo zwar juristisch alles richtig war, aber weder die steuerlichen Konsequenzen, noch die innerfamiliären bedacht waren. Das führt dann oft zum Streit bis aufs Blut. Hier im Kreis gibt es eine bis maximal zwei Notariate, die das drauf haben- und das immer im Zusammenspiel mit Steuerberater und Bauernverband. Der Notar weist ja explizit darauf hin, dass er die steuerlichen Aspekte nicht prüfen kann.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Gronachtaler » Mi Jul 26, 2023 21:18

Als übernehmer würde ich alle drei Punkte ablehnen
Die sollen froh sein dass einer den Hof haben will warum soll er buckeln und wenn er nicht mehr kann halten die Geschwister die hände auf ? Jeder von uns weiss dass in der LW keine Reichtümer zu erwirtschaften sind
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon Ackersau » Mi Jul 26, 2023 21:52

Zumindest redet man über Übergabe. seit dem Wegfall der Hofabgabeklausel haben wir einen Teil Betriebsleiter, die auch mit 65 noch nen Pachtvertrag mit dem potentiellen Übernehmer machen wollen.

Nochmal zu den Bedingungen: Es kommt immer drauf an, was man dafür bekommt. das mit dem Teilen bei Verpachtung sollte man gut überlegen oder zeitlich sehr eng begrenzen
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon T5060 » Mi Jul 26, 2023 21:56

Ich frag mich immer nur, wie grausam haben die Alten ihre Nachfolger erzogen, dass sie der Rache fürchten ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon DWEWT » Do Jul 27, 2023 5:40

T5060 hat geschrieben:Solange damit keine direktvollstreckbare Sanktion im Grundbuch vereinbart ist,
sind die meisten Vereinbarungen im Hofübergabevertrag zahnlose Geschichten.


Dass das kein zahnloser Tiger ist, dafür werden die weichenden Erben schon sorgen.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon agrarflächendesigner » Do Jul 27, 2023 7:33

Meine Meinung:
Den alten klar machen was Sache ist. Ich hab bei der Übergabe ganz klar gesagt das wird zwischen mir und meinen Eltern geregelt, alles was den Hof selbst angeht haben meine Geschwister nix mitzumischen.
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Re: Hofübergabe, Tierhaltungsverpflichtung?

Beitragvon T5060 » Do Jul 27, 2023 8:50

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Solange damit keine direktvollstreckbare Sanktion im Grundbuch vereinbart ist,
sind die meisten Vereinbarungen im Hofübergabevertrag zahnlose Geschichten.


Dass das kein zahnloser Tiger ist, dafür werden die weichenden Erben schon sorgen.


Halt die Frage, ob sie nur die Zähne zeigen oder auch beissen können.

Zwischen Zähne zeigen und dem tatsächlichen Biss liegen erhebliche Hürden und Hemmnisse.
Das erste ist immer der hohe Streitwert und die damit verbundenen hohen Kosten, für die man in Vorleistung gehen muss.
Für Erbschaftsgeschichten gibt es generell keine Rechtsschutz und die Prozeßfinanzierer tun sich mit Privatleuten da auch schwer.
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