Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 5:01

Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 10:08

Family Guy hat geschrieben:
Elisa hat geschrieben:Du brauchst keine landw. Ausbildung um den Hof zu erben.
Wirtschaftsfähig heisst eig. nur das du nicht total bekloppt bist.
Eine Ausbildung in einem anderen Bereich sollte da als Nachweis genügen.


Damit ist alles gesagt, solte es irgendwie zu der Situation kommen, dass bei mehreren Geschwistern ein berufsfremder Bruder/ Schwester den Hof erhalten soll und man selbst hat eine landwirtschaftliche Ausbildung, könnte man sich vor Gericht darauf berufen, dass man wirtschaftsfähig ist und man quasi allein durch die Ausbildung/ Berufsnähe Anspruch auf den Hof hat.


...also ist dies nur im Streitfall interessant? Gilt das Ältestenrecht eigentlich geschlechterübergreifend?

Ich würde den Hof gerne erben und mit meiner 1 Jahre älteren Schwester danach gemeinsam nebenberuflich weiterführen (als GbR z.B.)... Sie ist auch berufstätig, wohnt in der Nähe und möchte den Hof aber nicht hauptberuflich betreiben ("normales Leben mit normalem Haus").
Lenni87
 
Beiträge: 15
Registriert: Do Okt 05, 2017 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon DST » Do Jan 04, 2018 10:33

Im gewerblichen Bereich werden doch Betriebe an zum Teil ahnungslose Nachfolger übergeben.
Auch kann jeder Ottonormalverbraucher ohne jegliche Ausbildung ein Gewerbe anmelden und einen Handwerksbetrieb eröffnen.

Kann im Falle des TE nicht der Senior weiterhin als "Betriebsleiter" auf dem Papier geführt werden?

Die Qualifikation des/der Betriebsinhaber wäre dann doch egal.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
Beiträge: 2798
Registriert: Fr Dez 19, 2014 17:50
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Jörken » Do Jan 04, 2018 10:45

Lenni87 hat geschrieben:Ich würde den Hof gerne erben und mit meiner 1 Jahre älteren Schwester danach gemeinsam nebenberuflich weiterführen (als GbR z.B.)... Sie ist auch berufstätig, wohnt in der Nähe und möchte den Hof aber nicht hauptberuflich betreiben ("normales Leben mit normalem Haus").

Achtung, unangenehme Frage: warum wollt ihr beide erben, könnt ihr euch beide nicht so recht entscheiden??
Warum diese Frage? Wenns irgendwie geht, ist so eine Konstellation zu vermeiden, weil ihr 2 vielleicht die liebsten Geschwister seid, es aber um Geschäft und Geld geht. Ihr würdet euch als gleichberechtigte Erben in eine Zwangslage manövrieren, im schlimmsten Fall den Hof lahm legen sobald ihr euch mal nicht einig seid. Du hast ja schon die GbR vorgeschlagen. Einer von euch beiden erbt den Hof alleine, dem anderen stünde eine satte Auszahlung zu. Diese bleibt teilweise als Beteiligung in der GbR und ihr könnt wirtschaften. Solltet ihr nicht mehr zusammen mögen, muss die GbR gelöst oder umgebaut werden, der Hof wäre höchstens indirekt betroffen.
Jörken
 
Beiträge: 871
Registriert: Fr Sep 04, 2015 12:56
Wohnort: Österreich, Tirol
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Family Guy » Do Jan 04, 2018 10:58

DST hat geschrieben:
Die Qualifikation des/der Betriebsinhaber wäre dann doch egal.


Bis aufwenige Fördermaßnahmen im AFP ist für den Betriebsleiter keine Mindestqualifikation notwendig und der senior möchte sicher mit Mitte 60 Rente bekommen. geht im Moment nur, wenn er den Betrieb abgibt.
Benutzeravatar
Family Guy
 
Beiträge: 1480
Registriert: Fr Nov 04, 2016 14:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 11:12

Family Guy hat geschrieben:
DST hat geschrieben:
Die Qualifikation des/der Betriebsinhaber wäre dann doch egal.


Bis aufwenige Fördermaßnahmen im AFP ist für den Betriebsleiter keine Mindestqualifikation notwendig und der senior möchte sicher mit Mitte 60 Rente bekommen. geht im Moment nur, wenn er den Betrieb abgibt.


Genau, das ist das Problem - die Rente... Mein Vater hat auch schon vorgeschlagen, dass er den Hof an seine Frau verpachtet und wir diesen dann bewirtschaften.. Soll angeblich auch gehen - wäre jetzt aber nicht meine favorisierte Variante...
Lenni87
 
Beiträge: 15
Registriert: Do Okt 05, 2017 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 11:16

Jörken hat geschrieben:
Lenni87 hat geschrieben:Ich würde den Hof gerne erben und mit meiner 1 Jahre älteren Schwester danach gemeinsam nebenberuflich weiterführen (als GbR z.B.)... Sie ist auch berufstätig, wohnt in der Nähe und möchte den Hof aber nicht hauptberuflich betreiben ("normales Leben mit normalem Haus").

Achtung, unangenehme Frage: warum wollt ihr beide erben, könnt ihr euch beide nicht so recht entscheiden??
Warum diese Frage? Wenns irgendwie geht, ist so eine Konstellation zu vermeiden, weil ihr 2 vielleicht die liebsten Geschwister seid, es aber um Geschäft und Geld geht. Ihr würdet euch als gleichberechtigte Erben in eine Zwangslage manövrieren, im schlimmsten Fall den Hof lahm legen sobald ihr euch mal nicht einig seid. Du hast ja schon die GbR vorgeschlagen. Einer von euch beiden erbt den Hof alleine, dem anderen stünde eine satte Auszahlung zu. Diese bleibt teilweise als Beteiligung in der GbR und ihr könnt wirtschaften. Solltet ihr nicht mehr zusammen mögen, muss die GbR gelöst oder umgebaut werden, der Hof wäre höchstens indirekt betroffen.


Erben soll am Besten natürlich nur einer... Da folgen noch Gespräche, wer erben soll... Die Frage ist nur, ob wir überhauft erben können wg. der Wirtschaftsfähigkeit... Mein Vater will natürlich nur am Liebsten den Hofvermerk beibehalten... Verstehe ich auch - vor allem wenn man selber vielleicht irgendwann mal Kinder bekommt... Das würde es spätestens dann total kompliziert machen, so dass wohl nur noch ein Verkauf möglich wäre, wenn man die anderen nicht auszahlen kann...
Lenni87
 
Beiträge: 15
Registriert: Do Okt 05, 2017 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon DST » Do Jan 04, 2018 11:28

Family Guy hat geschrieben:
Bis aufwenige Fördermaßnahmen im AFP ist für den Betriebsleiter keine Mindestqualifikation notwendig und der senior möchte sicher mit Mitte 60 Rente bekommen. geht im Moment nur, wenn er den Betrieb abgibt.


Ich meinte das der Senior nach der Betriebsübergabe weiterhin als Betriebsleiter oder Geschäftsführer (oder wie auch immer man die Position bezeichnet) auf dem Papier fungiert.
Er hat ja die gewünschte Qualifikation.
Dies könnte neben der Rente, als Minijob oder gar Ehrenamtlich laufen.
Oder liege ich damit komplett falsch?
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
Beiträge: 2798
Registriert: Fr Dez 19, 2014 17:50
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Family Guy » Do Jan 04, 2018 12:01

DST hat geschrieben:
Ich meinte das der Senior nach der Betriebsübergabe weiterhin als Betriebsleiter oder Geschäftsführer (oder wie auch immer man die Position bezeichnet) auf dem Papier fungiert.
Oder liege ich damit komplett falsch?


Er muss in der Praxis was machen, auf dem Papier müssen die Nachfolger die Verantwortung und das Risiko übernehmen.
Benutzeravatar
Family Guy
 
Beiträge: 1480
Registriert: Fr Nov 04, 2016 14:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Estomil » Do Jan 04, 2018 12:23

Die höferolle etc spielt überhaupt nur eine Rolle wenn kein Testament vorhanden ist und von Gericht ein Erbe gefunden werden muss.

Zu Lebzeiten kann dein Vater mit dem hof machen was er will. Und wenn er ihn quadratmeterweise verschenkt!

Es wäre hier aber dringend zu empfehlen den Hof bei einem Erben zu belassen.

Dem reichenden Erben sollte dann eine angemessene Abfindung zustehen. Das lässt sich auch steuerlich sehr schön lösen. In Zweifel wäre sogar für die abgebende Schwester ein niesbrauchsrecht über x Jahre möglich (pachteinnahmen)

Bei einer hof dieser Grösse sollte ja genügend Geld vorhanden sein um alle angemessen zu entschädigen.

Wichtig ist nur auf garkeinen Fall eine erbengemeinschaft einzugehen. Das endet praktisch immer im Streit sowie in der Zerschlagung des hofes.
Estomil
 
Beiträge: 4094
Registriert: So Dez 19, 2010 16:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon marius » Do Jan 04, 2018 13:27

Also wenn der Threaderöffner trotz 200 - 250 ha seinen ausserlandwirschaftlichen Arbeitsplatz nicht aufgeben will, warum wird der Hof dann nicht gleich geschlossen und auf alle Erben in gleichen Teilen aufgeteilt frage ich mich ?
Nur als Hobby kann man sich auch 3 Ziegen auf 1 ha halten. Da sind keine 200 - 250 ha nötig.

Bekommen die 200 ha nur ein Erbe sind doch spätere Streitereien der Erben vorprogrammiert weil einer nahezu 200 ha geschenkt bekommt die er früher oder später bei seiner Vollzeitarbeit ohnehin verpachtet, während die restlichen Erben nur ein Butterbrot bekommen.
Und führen beide Erben den Hof ohne eine landw. Ausbildung gemeinsam, gibt das auch Probleme und ist nicht gerade empfehlenswert.

Noch dazu da einige Grundstücke derzeit ohnehin schon verpachtet sind und der/die vermeintliche Übernehrmer keine landw Ausbildung hat und diese auch nicht zwingend nachmachen möchte. Nur wenn es wegen dem Erbe nötig wäre wenn ich das richtig verstehe.

Verpachten kann nach der Aufteilung dann jeder der Erben selber und die Hofstelle und Ferienwohnungen können ebenfalls aufgeteilt werden.
Da sollte erst mal der Gesamtwert geschätzt und dann untereinander aufgeteilt werden. Am besten ab zum Bauernverband. Die kennen sich damit aus und beraten ihre Mitglieder. Die haben auch Rechtsanwälte vom Fach.

Beim Erblasser hat ja kein Kind zuhause viele Jahre umsonst in Vollzeit mitgearbeitet wie das früher noch üblich war, denn das müßte sonst natürlich beim Erbe schon großzügig berücksichtigt werden.

Ansonsten den Hof zu Lebzeiten des Vaters zu gleichen Teilen aufteilen oder im Testament festhalten.

Der Erblasser könnte auch selber verpachten. Seine Hofabgabe wäre jetzt überhaupt nicht nötig. Ein Testament hingegen schon.
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 13:58

marius hat geschrieben:Also wenn der Threaderöffner trotz 200 - 250 ha seinen ausserlandwirschaftlichen Arbeitsplatz nicht aufgeben will, warum wird der Hof dann nicht gleich geschlossen und auf alle Erben in gleichen Teilen aufgeteilt frage ich mich ?
Nur als Hobby kann man sich auch 3 Ziegen auf 1 ha halten. Da sind keine 200 - 250 ha nötig.

Bekommen die 200 ha nur ein Erbe sind doch spätere Streitereien der Erben vorprogrammiert weil einer nahezu 200 ha geschenkt bekommt die er früher oder später bei seiner Vollzeitarbeit ohnehin verpachtet, während die restlichen Erben nur ein Butterbrot bekommen.
Und führen beide Erben den Hof ohne eine landw. Ausbildung gemeinsam, gibt das auch Probleme und ist nicht gerade empfehlenswert.

Noch dazu da einige Grundstücke derzeit ohnehin schon verpachtet sind und der/die vermeintliche Übernehrmer keine landw Ausbildung hat und diese auch nicht zwingend nachmachen möchte. Nur wenn es wegen dem Erbe nötig wäre wenn ich das richtig verstehe.

Verpachten kann nach der Aufteilung dann jeder der Erben selber und die Hofstelle und Ferienwohnungen können ebenfalls aufgeteilt werden.
Da sollte erst mal der Gesamtwert geschätzt und dann untereinander aufgeteilt werden. Am besten ab zum Bauernverband. Die kennen sich damit aus und beraten ihre Mitglieder. Die haben auch Rechtsanwälte vom Fach.

Beim Erblasser hat ja kein Kind zuhause viele Jahre umsonst in Vollzeit mitgearbeitet wie das früher noch üblich war, denn das müßte sonst natürlich beim Erbe schon großzügig berücksichtigt werden.

Ansonsten den Hof zu Lebzeiten des Vaters zu gleichen Teilen aufteilen oder im Testament festhalten.

Der Erblasser könnte auch selber verpachten. Seine Hofabgabe wäre jetzt überhaupt nicht nötig. Ein Testament hingegen schon.


Also die Wunschplanung wäre, dass einer von uns beiden den Hof alleine übernimmt, der weichende Erbe seinen Pflichtteil erhält, man danach eine GbR für den Betrieb macht und zu gleichen Teil Erträge und Aufwendungen beschreitet. Soviel wie möglich verpachten. Ich habe einen Job, der Geld einbringt, meine Schwester hat einen Job und ein Haus mit Ihrem Mann und das der Hof nur noch ein Bonus ist...

Da meine Schwester keine Kinder möchte - ich aber schon, sehe ich mich eher als Erben. Auch weil ich dort wohne und körperlich besser anpacken kann als sie...
Lenni87
 
Beiträge: 15
Registriert: Do Okt 05, 2017 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Manfred » Do Jan 04, 2018 14:17

Wenn ihr euch in der Familie bezüglich dieser Lösung einig seit, ist das alles kein großes Problem.
Dann braucht ihr eigentlich "nur" eine vernünftige steuerliche Beratung, um bei der Übergabe und zukünftig aus den Betriebseinnahmen nicht unnötig Geld an den Fiskus zu verschenken.
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
Manfred
 
Beiträge: 13540
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon T5060 » Do Jan 04, 2018 14:37

Versucht euch nicht an der Höfeordnung, da ist alles anders wie ihr es kennt und die Höfeordnung ist komplett anders, wie man glaubt.
Ist ne Welt für sich und auch gut so.

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6feordnung
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35364
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Welfenprinz » Do Jan 04, 2018 16:19

Einem Bekannten von mir ist bei der Hofübergabe auch die “Wirtschaftsfähigkeit“ abgesprochen worden von diesen Wichtigtuern ,die sich “Landwirtschaftsgericht“ nennen. Zum Glück haben die ex-akt 0,00% Wichtigkeit und Wirkung. Und so werkelt dieser Kollege nun mal seit 25 Jahren fröhlich vor sich hin und hat seinerseits schon den Nachfolger in den Startlöchern.

Lass dich von so einem Blödsinn gar nicht beeindrucken. Was ihr -die Familie- in gegenseitigem Einvernehmen ausmacht,gilt. Fertig,Punkt,aus.
Steuerliche Beratung ist klar,es gibt zu viele Fallstricke. Und aansonsten -meine immer favorisierte Lösung-erstmal pachten. Betriebsübergabe später.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
Benutzeravatar
Welfenprinz
 
Beiträge: 5854
Registriert: So Mär 27, 2011 10:22
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Grimli » Do Jan 04, 2018 16:52

T5060 hat geschrieben:Dann gehst Du zur Kammer und machst deinen "Nebenerwerbslandwirte-Lehrgang" und zur Abwechslung ein Praktikum auf einem anderen Bauernhof, damit du mal was anderes gesehen hast.
Hier habt doch da diesen hilfsbedürftigen älteren Herrn bei Hannover......



oder und das geht im benachbarten NRW auch :

Landwirtschaftliche Meisterschule an der Landwirtschaftskammer in Münster Wollbeck, in 2 Jahren Abendschule/Wochenende
- staatlich geprüfter Wirtschafter
- Landwirtschafts Meister
- Ausbildereignungsprüfung

Gut ist ein bischen Umfänglicher als der Nebenerwerbslandwirt. Aber : Vorraussetzung ist keine Landwirtschaftliche Lehre sondern nur 5 Jahre Berufserfahrung/Mithilfe auf dem elterlichen Betrieb einem Landwirtschaftlichen Betrieb oder im Garten Landschaftsbau , Forst etc
Ein Mitschüler von mir der vorher einen Igenieur Beruf erlernt hatte und dann in die Landwirtschaft eingeheiratet ist fand das jedenfalls sinnvoller als den Nebenerwerbslandwirt den er vorher besucht hatte und womit er ziemlich unterfordert war.
Grimli
 
Beiträge: 953
Registriert: So Jul 04, 2010 13:29
Wohnort: Westmünsterland
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Agrarpolitik

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], flash

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki