Family Guy hat geschrieben:Elisa hat geschrieben:Du brauchst keine landw. Ausbildung um den Hof zu erben.
Wirtschaftsfähig heisst eig. nur das du nicht total bekloppt bist.
Eine Ausbildung in einem anderen Bereich sollte da als Nachweis genügen.
Damit ist alles gesagt, solte es irgendwie zu der Situation kommen, dass bei mehreren Geschwistern ein berufsfremder Bruder/ Schwester den Hof erhalten soll und man selbst hat eine landwirtschaftliche Ausbildung, könnte man sich vor Gericht darauf berufen, dass man wirtschaftsfähig ist und man quasi allein durch die Ausbildung/ Berufsnähe Anspruch auf den Hof hat.
...also ist dies nur im Streitfall interessant? Gilt das Ältestenrecht eigentlich geschlechterübergreifend?
Ich würde den Hof gerne erben und mit meiner 1 Jahre älteren Schwester danach gemeinsam nebenberuflich weiterführen (als GbR z.B.)... Sie ist auch berufstätig, wohnt in der Nähe und möchte den Hof aber nicht hauptberuflich betreiben ("normales Leben mit normalem Haus").