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Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Mi Jan 03, 2018 15:37

Liebe Community,

ich bin derzeit in der Situation, dass ich mich mit der Thematik im Betreff auseinandersetzen muss und hätte da ein paar Fragen, auf die ich hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalte.

Zum Hintergrund:
Ich wohne nach vielen Jahren wieder in einer Wohnung auf einem landwirtschaftlichen Hof in Niedersachsen (Pensionspferde, Ferienwohnungen, Rinder) mit ca. 200-250 ha Fläche. Mein Vater der langsam aber sicher auf die Mitte 60 zugeht ist der alleinige Eigentümer des Hofes. Zudem ist dieser seit 10 Jahren verheiratet. Seine Frau hat zwei Töchter und vermutlich auch ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen. Ich habe eine ältere Schwester, mit der ich mich wunderbar verstehe (Einzelhandelskauffrau im Landhandel). Ich habe vor knapp 10 Jahren eine kfm. IT-Ausbildung abgeschlossen und bin Angestellter bei einem Unternehmen, von dem ich auch nicht wegmöchte. Zudem ihat mein Vater noch einen älteren Bruder (weichender Erbe) mit einer Tochter (gelernte Pferdewirtin).

Aktuell sind die landwirtschaftlichen Flächen an einen Bauern aus dem Nachbarort verpachtet. Über die Forstwirtschaft habe ich keine Kenntnisse, aber mein Vater kümmert sich mit zwei Angestellten vor allem um die ca. 25 Pensionspferde, sowie die 4-5 Ferienwohnungen & -häuser und die Rinder (Schlachtvieh). Der Hof befindet sich in der Höferolle und wird als landwirtschaftlicher Betrieb geführt. Der Hof soll irgendwann mal (wenn möglich) von meiner Schwester und mir zusammen im Nebenerwerb weitergeführt werden. Was nur irgendwie geht soll verpachtet und an Angestellte übergeben werden - möglichst wenig Arbeit nach dem eigentlichen Job für möglichst viel Gewinn also :D

Jetzt kommt der Knackpunkt...

Zum jetzigen Stand habe ich keine landwirtschaftlichen Kenntnisse, da ich früh in Richtung IT gegangen bin. Was würde auf mich oder meine Schwester zukommen, wenn einer von uns beiden den Hof in der Höferolle erben möchten... Stichwort: Wirtschaftsfähigkeit.... Ist eine landwirtschaftliche Lehre unabdinglich oder ist es vielleicht auch möglich in Richtung Fernstudium/Abendschule zu gehen? Es geht tatsächlich nur um das Erben - was danach passiert schauen wir dann gemeinsam...

Hat ein nicht-gelernter Landwirt sich mit dieser Wirtschaftsfähigkeit schon einmal beschäftigen müssen und kann da was zu sagen?

Bei Rückfragen stehe ich gerne mit weiteren Details parat.

Vielen Dank erstmal :)
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon kaltblutreiter » Mi Jan 03, 2018 15:59

Ihr habt Mastrinder, 25 Pensionspferde und dabei alle landwirtschaftlichen Flächen verpachtet?
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Mi Jan 03, 2018 16:31

kaltblutreiter hat geschrieben:Ihr habt Mastrinder, 25 Pensionspferde und dabei alle landwirtschaftlichen Flächen verpachtet?


Entschuldige, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Wir haben natürlich Paddocks und Weiden für die Pferde und Rinder, sowie noch kleinere Weiden für Silage und Heulage zum Füttern. Die restlichen und Acker- und Grünflächen, auf denen wir vor einigen Jahren noch selber Getreide angebaut haben, sind verpachtet.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Family Guy » Mi Jan 03, 2018 18:13

Wie hat sich dein Vater bisher geäußert? Im Moment sieht mir das ein wenig nach Planung ohne den Erblasser aus.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Elisa » Mi Jan 03, 2018 18:18

Du brauchst keine landw. Ausbildung um den Hof zu erben.
Wirtschaftsfähig heisst eig. nur das du nicht total bekloppt bist.
Eine Ausbildung in einem anderen Bereich sollte da als Nachweis genügen.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon T5060 » Mi Jan 03, 2018 18:26

Bei der Hofgröße sollte man sich nicht scheuen diskret professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wobei sich schon die Frage stellt, wie man auf die Idee kommt bei der Hofgröße keine landw. Ausbildung zu machen.
Verständlich dass dann Papa sagt mir reichts so auch.

Die angeheirateten Kinder sind erst mal nicht erbberechtigt. Wenn aber Papa seine neue Ische als Erbin ein setzt und die dann ihre Brut vererbt,
wird es trotz Höferolle luschtich.

Also mir reden hier über einen Wert von 6 - 7 Mill. €.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon marius » Mi Jan 03, 2018 20:27

T5060 hat geschrieben:sollte man sich nicht scheuen diskret professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


:lol:
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Family Guy » Mi Jan 03, 2018 20:54

T5060 hat geschrieben:
Die angeheirateten Kinder sind erst mal nicht erbberechtigt. Wenn aber Papa seine neue Ische als Erbin ein setzt und die dann ihre Brut vererbt,
wird es trotz Höferolle luschtich.



Eine Anspruch auf den Hof erarbeitet man sich, indem z.B. längere Zeit den Betrieb pachtet. Diese Pacht gilt quasi als Zusage, dass man den Betrieb auch später erbt.
Im Moment ist dein Vater frei in seiner Entscheidung, er könnte den Hof auch als ganzes an seine jetzige Gattin vererben, wieviel Jahre ist die denn jünger?

Lenni87 hat geschrieben: Zudem ist dieser seit 10 Jahren verheiratet. Seine Frau hat zwei Töchter und vermutlich auch ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen.


Ihr scheint euch nicht wirklich viel in der Familie zu unterhalten. Wo die Flächen liegen, weißt du aber schon noch?

T5060 hat recht, es wird lustig werden, die Höferolle dient aber auch nur dazu, die Höfe als geschlossene Einheit zu erhalten.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon T5060 » Mi Jan 03, 2018 21:19

marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:sollte man sich nicht scheuen diskret professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


:lol:


... und das von keinem der weniger als 5 Autostunden entfernt ist :lol:

Da kann man schon mal sagen 30.000 € Fix und 300.000 € bei Erfolg :shock:
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 8:38

Family Guy hat geschrieben:Wie hat sich dein Vater bisher geäußert? Im Moment sieht mir das ein wenig nach Planung ohne den Erblasser aus.


Mein Vater möchte den Hof natürlich in der 'richtigen Familie' behalten. Seine Frau bzw. kommen nicht wirklich in Frage. Auch nicht von meinem Vater aus. Daher bin ich nach 10 Jahren auch wieder in eine neugebaute Wohnung in das Haupthaus gezogen, um einfach mal wieder präsent zu sein.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 8:41

Elisa hat geschrieben:Du brauchst keine landw. Ausbildung um den Hof zu erben.
Wirtschaftsfähig heisst eig. nur das du nicht total bekloppt bist.
Eine Ausbildung in einem anderen Bereich sollte da als Nachweis genügen.


Bist du dir da sicher? Ich finde auf zahlreichen Websites andere Angaben (http://www.höfeordnung.de/lexikon/wirtschaftsfaehigkeit/)

Zitat: Allgemein lässt sich anhand der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Regel aufstellen, dass heute grundsätzlich nur derjenige wirtschaftsfähig ist, der auch eine erfolgreich abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung oder ein Studium der Agrarwissenschaften absolviert hat.

Wer dagegen über keine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium der Landwirtschaft verfügt ist grundsätzlich nicht wirtschaftsfähig, es sei denn, er hat sich die Fähigkeiten „verschafft“, indem er z.B. über mehrere Jahre einen landwirtschaftlichen Betrieb z.B. im Nebenerwerb bewirtschaftet hat.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 8:50

Family Guy hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
Die angeheirateten Kinder sind erst mal nicht erbberechtigt. Wenn aber Papa seine neue Ische als Erbin ein setzt und die dann ihre Brut vererbt,
wird es trotz Höferolle luschtich.



Eine Anspruch auf den Hof erarbeitet man sich, indem z.B. längere Zeit den Betrieb pachtet. Diese Pacht gilt quasi als Zusage, dass man den Betrieb auch später erbt.
Im Moment ist dein Vater frei in seiner Entscheidung, er könnte den Hof auch als ganzes an seine jetzige Gattin vererben, wieviel Jahre ist die denn jünger?

Lenni87 hat geschrieben: Zudem ist dieser seit 10 Jahren verheiratet. Seine Frau hat zwei Töchter und vermutlich auch ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen.


Ihr scheint euch nicht wirklich viel in der Familie zu unterhalten. Wo die Flächen liegen, weißt du aber schon noch?

T5060 hat recht, es wird lustig werden, die Höferolle dient aber auch nur dazu, die Höfe als geschlossene Einheit zu erhalten.


Erben sollte seine neue Frau (ca. 57 Jahre alt) nichts - die Kinder schon gar nicht. Mein Vater will den Hof schon mir und/oder meiner Schwester vererben.

Das Hauptproblem, welches ich sehe ist, dass ich nach meinem ergoogleten Kenntnisstand nur erben darf, wenn ich auch wirtschaftsfähig ist, was m.M.n. eine landwirtschaftliche Ausbildung erfordert...

Ich bin wegen einer Ausbildung nach Schule ausgezogen und habe eine andere Ausbildung gemacht, weil ich in dem Alter keinen Reiz an der Landwirtschaft gesehen hatte.
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon T5060 » Do Jan 04, 2018 8:54

Dann gehst Du zur Kammer und machst deinen "Nebenerwerbslandwirte-Lehrgang" und zur Abwechslung ein Praktikum auf einem anderen Bauernhof, damit du mal was anderes gesehen hast.
Hier habt doch da diesen hilfsbedürftigen älteren Herrn bei Hannover......
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Lenni87 » Do Jan 04, 2018 9:09

T5060 hat geschrieben:Dann gehst Du zur Kammer und machst deinen "Nebenerwerbslandwirte-Lehrgang" und zur Abwechslung ein Praktikum auf einem anderen Bauernhof, damit du mal was anderes gesehen hast.
Hier habt doch da diesen hilfsbedürftigen älteren Herrn bei Hannover......


Danke für deinen Beitrag!
Meinst du sowas hier?
https://www.lwk-niedersachsen.de/index. ... 12237.html

Das Problem ist nur, dass ich in Vollzeit arbeite und diesen Arbeitsplatz auch nicht hergebe... Und soviel Praxiszeit bekomme ich nicht zusammen... Was wären denn die Alternativen? Hofvermerk löschen lassen und nach BGB an beide Geschwister zu gleichem Teil vererben? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten-
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Re: Hofübernahme (Höferolle & wirtschaftsfähigkeit)

Beitragvon Family Guy » Do Jan 04, 2018 9:30

Elisa hat geschrieben:Du brauchst keine landw. Ausbildung um den Hof zu erben.
Wirtschaftsfähig heisst eig. nur das du nicht total bekloppt bist.
Eine Ausbildung in einem anderen Bereich sollte da als Nachweis genügen.


Damit ist alles gesagt, solte es irgendwie zu der Situation kommen, dass bei mehreren Geschwistern ein berufsfremder Bruder/ Schwester den Hof erhalten soll und man selbst hat eine landwirtschaftliche Ausbildung, könnte man sich vor Gericht darauf berufen, dass man wirtschaftsfähig ist und man quasi allein durch die Ausbildung/ Berufsnähe Anspruch auf den Hof hat.
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