Was ist dein "agrarjurist" von Beruf?
Ich tippe auf: "Abschmecker in der Biogasanlage"
Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 18:36
bauer hans hat geschrieben:HÖHERE GEWALT heisst:
derjenige,auf dessen grundstück ein baum,ein ast oder früchte,blätter fallen,muss diese entsorgen und kann keinen schadensersatz verlangen.
bauer hans hat geschrieben:welche ist eine angemessene zeit,das holz zu entfernen???
Sottenmolch hat geschrieben:
Meine Frage(n) an dich? Welche Art Baum war es denn und kannst du Sommerbruch mal etwas näher erläutern?
T5060 hat geschrieben:Ein Gericht würde sagen, dass Holz ist in einem angemessenen Zeitraum zu entfernen... also max. 4 - 8 Wochen
Für den Schaden der durch den Bruch des Baums infolge Sturm entstanden ist, kannst du nicht in Haftung genommen werden,
wohl aber durch den Schaden einer "überlangen Lagerung" auf Nachbars Fläche.
Das aber auch nur unter dem Vorbehalt, dass du belegen kannst deiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen zu sein.
Ebenso kann die Nachbarin das Holz auf deine Kosten beseitigen lassen.
Ein Schaden aus "überlanger Lagerung" ist auch nicht durch die Haftpflicht ersetzbar, da es sich um Vorsatz handelt.
Mitglieder: 240236, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], langholzbauer