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Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon brennholz jürgen » Di Jun 18, 2013 17:29

Hallo,
ich hatte heute Morgen schon den Link unter Holzklau verbreitet. Auch taucher 2207 bezieht sich hier drauf http://kb.112-magazin.de/kb-polizei/ite ... er-gefasst
Hoffe es spricht sich rum. Viele dachten, dass man den Sender schnell ausfindig machen kann. Hier noch einmal ein Zitat:
Konsequenzen für den Holzdieb auch durch Hessen-Forst
Für das Fuhrunternehmen hat der Diebstahl weitere Konsequenzen. Abgesehen von den polizeilichen Ermittlungen erteilt Hessen-Forst dem Fuhrunternehmen aus Waldeck-Frankenberg ein generelles Befahrungsverbot des hessischen Staatswalds.
Brennholz Jürgen
Dieser Beitrag zeigt die Historische Brennholzgewinnung bis zur Moderne und ist nicht gänzlich zum Nachmachen empfohlen!
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 18, 2013 22:08

Also auf deutsch: Ende im Gelände für den Fuhrmann. Wer die Staatswälder nicht mehr befahren darf, kann seine LKWs verkaufen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon karl-simon » Di Jun 18, 2013 23:54

Schlaft Ihr gut,

mit Eurem Schönfelder als Kopfkissen, ist hier ein Forum für Jura Studenten oder Fans von Gerichtssendungen ?

Hilf Dir selbst dann hilft Dir Gott.


Gruß, ks
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Ford8210 » Mi Jun 19, 2013 8:47

@Harald und Karambu
Nötigung und Erpressung sprechen davon, daß die Handlung "rechtswidrig" ist. D.h., daß der "Täter" ohne Recht/Berechtigung bzw. Rechtfertigung handelt. Eine Rechtswidrigkeit ist in jedem Fall dann ausgeschlossen, wenn eine Drohung in direktem Zusammenhang mit der Tat des Adresaten der Drohung zusammenhängt. In diesem Fall: Bezahlst du mir das Holz nicht, zeige ich dich wegen Diebstahl an. Es handelt sich hier um keine Nötigung. Zwar soll der "Dieb" mit der Drohung der Anzeige zur Zahlung genötigt werden, aber die Forderung ist auch berechtigt, also nicht rechtswidrig.
Gleiches gilt für Erpressung. Man könnte hier anführen, daß es sich um Erpressung handelt, weil Eine "Nötigung" mit dem Hintergrund begangen worden ist einen finanzieller Vorteil zu erreichen. Aber da die "Nötigung" nicht rechtswidrig war, ist auch keine Rechtswidrigkeit im Sinne des Erpressungsparagrafen gegeben, bzw. begangen wurden und somit greift dieser Paragraf ebenfalls nicht.

Der § 154c StPO ist keine Vorschrift bezüglich Bestrafung von Tätern, wie es das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Die StPO (Strafprozeßordnung) ist die Handlungsanweisung für Judikative und Executive. Einfach ausgedrückt: Es schreibt die einzelnen Tätigkeiten beim Kochen vor und nicht das was am Ende des Kochvorganges herauskommen muß. Außerdem spricht diese Vorschrift davon, wann der Staatsanwalt von der Verfolgung von Straftaten absehen kann und nicht, wann er die Verfolgung der Straftat aufnehmen muß. Davon spricht nämlich der § 163 StPO. Der 154 StPO besagt, daß Straftaten die aufgrund einer Erpressung oder Nötigung, begangen durch den Erpressten bzw. Genötigten, bekannt werden von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden müssen. Es sei denn, die Straftaten erscheinen so schwerwiegend, daß der Staat auf eine Bestrafung nicht verzichten will. Auf gut deutsch: Diebstahl, zum Beispiel, interessiert dann nicht sonderlich, während ein Raub oder Mord auf jeden Fall verfolgt werden.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon westfale2030 » Mi Jun 19, 2013 9:01

Das laß mal schön bleiben. Du weißt ja nie an wen du da gerätst. Kannst dich ja mit der Kamera auf die Lauer legen und so Beweise sammeln. Ein Menschenleben zählt heutzutage nicht mehr so viel.

Gruß westfale
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Justice » Mi Jun 19, 2013 10:40

Mit der Hälfte an Energie und Kreativität könnten die "Spezialisten" hier ihr Holz auch an eine Stelle bringen, an der nicht geklaut wird.
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Harald » Mi Jun 19, 2013 10:57

Ford8210 hat geschrieben:Nötigung und Erpressung sprechen davon, daß die Handlung "rechtswidrig" ist.


Könnte ich dann auch sagen: "Bezahl mir 10.000 € für den Ster Holz, oder ich zeige Dich wegen Diebstahl an"?
Das wäre ja auch keine Androhung einer rechtswidrigen Handlung, also nach Deiner Interpretation keine Nötigung oder Erpressung. :?:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Dynamo » Mi Jun 19, 2013 13:57

Hi,

hab mal gehört, dass ein Waldbauer eine geringe Menge Schießpulver ins gelagerte Holz eingebracht hat und nachdems
irgendwo in der Nachbarortschaft ein Ofen zerrissen hat, wussten alle wer der Holzdieb war, auch nicht schlecht..... :D

Der Dieb klaut nie wieder was und
alle wissen wer der Dieb war...
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Justice » Mi Jun 19, 2013 14:30

Ahhhhhhhhh!

Höhrt, hört! Was ganz was Neues! :roll: :roll: :roll:
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Tornadowi » Mi Jun 19, 2013 22:19

Sind denn schon Sonderschulferien...........? Kommt mir langsam so vor.......
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Ford8210 » Do Jun 20, 2013 6:44

@Harald
Ist zwar nicht meine Interpretation, aber egal. Um deine Frage zu beantworten: Ja, könntest du. Wäre keine Nötigung oder Erpressung. Höchstens versuchter Wucher (müßte aber rechtlich geprüft werden-die Arbeit mach ich mir aber jetzt nicht). Das Problem ist lediglich, daß du mit der Höhe der Forderung dermaßen außerhalb jeglicher guten Geschäftspraxis bist, daß dich hier sowieso niemand ernst nimmt. Und wenn dir der Klauer dann für den Ster den ortsüblich Preis vor Ort zahlt, darfst du dich dann auch nicht beschweren, obwohl es immer noch ein versuchter Diebstahl wäre, der jedoch vermutlich mangels öffentlichem Interesse (da du dann ja keinen Schaden hast), oder wegen geringer Schuld eingestellt werden würde.

Nochmals zurück zur Interpretation.
Jede Tat, die darauf abzielt, einen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gegen seinen Willen zu bewegen ist eine Nötigung. Wird hierbei Geld eingefordert, dann liegt eine Erpressung vor. Der Knackpunkt hier ist nicht die rechtswidrige Handlung, sondern die Rechtswidrigkeit der Geldforderung, bzw. die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Eine Strafanzeige ist ein "empfindliches Übel". In dem Fall des Holzdiebstahles ist die Androhung einer Strafanzeige jedoch nicht rechtswidrig, da sie in direktem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht. Also: Gibst du mir nicht mein Geld, dann zeige ich dich an. Anders verhält es sich, wenn du sagen würdest, daß du den Dieb z.B. wegen Fahren ohne Führerschein anzeigst, wenn er das Holz nicht wieder auslädt. Denn das Fahren ohne Führerschein hat nichts mit dem Holzdiebstahl zu tun. Verlangst du aber anstatt des Ausladens des Holzes einen Geldbetrag, dann würdest du dich bei Drohung mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein (kann auch jede andere, nicht mit dem Diebstahl in Verbindung stehene Straftat sein) einer Erpressung schuldig machen.
Forderst du aber Geld für den gestohlenen Ster Holz und drohst bei Nichtzahlung mit der Erstattung einer Strafanzeige wegen Holzdiebstahl, dann handelt es sich um keine erpresserische Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches, da deine Geldforderung nicht rechtswidrig ist, weil dir der Ersatz des gestohlenen Holzes vom Holzdieb zusteht. Jetzt alles klar? Wenn nicht, dann nimm es einfach so hin, daß sich niemand wegen Nötigung oder Erpressung schuldig macht, wenn er jemandem beim Stehlen von seinem Holz erwischt und ihn unter Drohung einer Strafanzeige wegen Holzdiebstahl zur Herausgabe des Holzes oder zur Zahlung des Holzes auffordert.

Auch diese Erklärung lief im Schnelldurchgang. Tiefgründiger geht hier nicht, weil es den Rahmen sprengen würde. Damit dies rechtliche einwandfrei verständlich ist, müssen alle, die sich mit diesem Rechtsthema befassen mindestens 3 Semester Strafrecht studieren.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Holzhackerbub » Sa Jun 22, 2013 20:19

Also, wenn ich mein unwissendes Volke mit solch hochtrabenden Worten zugeschwallert hätte, würde ich einen Tag mit einem mächtigen St**der rumlaufen....
Wieviele Tagesdecken benötigt man für ein Wochenbett?
Komm wir essen Opa. - Satzzeichen können Leben retten!
Ich habe Tinitus im Auge: Ich sehe nur noch Pfeifen!
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jun 22, 2013 20:42

Holzhackerbub, das, was Ford geschrieben hat, geht einfach nicht klarer auszudrücken. Im Gegenteil: Für einen Juristen hat er sich sogar außerordentlich volksnah ausgedrückt. Es ist für einen Juristen kein Problem, einen Satz über 10 Zeilen hinzuziehen, wobei dennoch die Regeln der Rechtschreibung und des Satzbaues exaktestens eingehalten werden.
Daß du dich an seiner Ausdrucksweise störst, zeigt, daß du noch keine juristische Vorlesung hattest, was aber kein Makel ist. :D
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon fichtenmoped » So Jun 23, 2013 7:44

So kanns auch ausgehen :
http://www.innsalzach24.de/innsalzach/p ... 63428.html

Franz
Wer einmal Stihlt, Stihlt immer wieder......
geklaut aus dem Fendt Dieselroß Forum
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Re: Holzklau, eine unkonventionelle Idee

Beitragvon PhatFinder » So Jun 23, 2013 9:55

Na wenn schon Rechtsexperten hier sind ,dann hätte ich mal eine Frage .
Nehmen wir mal an ich bin der Eigentümer des Brennholzes und erwische den Dieb auf frischer Tat .
Er ist allein ,ich bin allein.
Also steht Aussage gegen Aussage .
Ich hätte aber bei dem Gespräch beim Holzdiebstahl mit dem Dieb draussen das Handy mit eingeschalteter Sprachaufzeichnung in der Hosentasche ,von dem der Dieb nichts weis .Auf der Sprachaufzeichnung ist eindeutig herauszuhören das der Dieb numal beim Holzklauen erwischt wurde .
Gild so eine geheime Aufzeichnung mit der Stimme des Diebes und meiner Stimme als Beweismaterial ?
Wäre ja dann auch in anderen Fällen anwendbar ,der Handytrick .
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