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Moderator: Falke
harley2001 hat geschrieben:Glaube nicht, dass das in Deutschland zählt, da das geheime Mitschneiden von Gesprächen illegal ist.
PhatFinder hat geschrieben:Na wenn schon Rechtsexperten hier sind ,dann hätte ich mal eine Frage .
Nehmen wir mal an ich bin der Eigentümer des Brennholzes und erwische den Dieb auf frischer Tat .
Er ist allein ,ich bin allein.
Also steht Aussage gegen Aussage .
Ich hätte aber bei dem Gespräch beim Holzdiebstahl mit dem Dieb draussen das Handy mit eingeschalteter Sprachaufzeichnung in der Hosentasche ,von dem der Dieb nichts weis .Auf der Sprachaufzeichnung ist eindeutig herauszuhören das der Dieb numal beim Holzklauen erwischt wurde .
Gild so eine geheime Aufzeichnung mit der Stimme des Diebes und meiner Stimme als Beweismaterial ?
Wäre ja dann auch in anderen Fällen anwendbar ,der Handytrick .
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