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Holzschuppen bauen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Matz » Mi Jan 30, 2008 19:00

Same hat geschrieben:Außerhalb der örtlichen Baulinie sind nur 20cbm ohne Genhmigung erlaubt. Alles was darüber ist brauchts ein normales Genehmigungsverfahren und da hast Probleme wenn du keinen Land- bzw. Forstwirtschaftlichn Betrieb angemeldet hast.


Tatsache ist, daß du in NRW im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch nicht mal einen Regenunterstand für ein Schaf bauen darfst, wenn du keinen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb hast. Selbst der einfache Bau oder der Betrieb eines Lagerplatzes ist nicht zulässig!!!!
Nochmal § 65 Landesbauordnung NRW:

"§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

............................................................

Stellplätze, Abstellplätze, Lagerplätze

.............

26. Ausstellungsplätze, Abstellplätze und Lagerplätze bis zu 300 m² Fläche außer in Wohngebieten und im Außenbereich,

27. unbefestigte Lagerplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, für die Lagerung land- oder forstwirtschaftlicher Produkte"


Diese Vorschriften bzw. Gesetze werden in unserem Bundesland sehr restriktiv gehandhabt, es bringt wirklich nicht viel, einen Schwarzbau in die Landschaft zu stellen, dafür laufen zuviele "Petzer" durch unsere Wälder. In einem Nachbarort musste ein Unternehmer ein fast fertiges Wohnhaus komplett abreissen, weil er glaubte, ohne Baugenehmigung umbauen zu dürfen. Das Haus stand im Aussenbereich, durch die Umbaumassnahmen war der Bestandsschutz erloschen. Er klagte durch alle Instanzen, hat nix genützt. Jetzt steht da nur noch eine baufällige Garage, die darf bleiben......
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon christian6678 » Mi Jan 30, 2008 19:13

Danke für die vielen antworten,

was muß ich den tun um ein land,-forstwirtschaftlicher betrieb zu werden?
Und was kostet mich das ganze?
Ich muß jetzt für die förderung der Aufforstung nach Kyrill eine Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer beantragen. Ist vieleich damit schon alles erledigt?
gruß Christian
christian6678
 
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Beitragvon Matz » Mi Jan 30, 2008 19:48

christian6678 hat geschrieben:Danke für die vielen antworten,

was muß ich den tun um ein land,-forstwirtschaftlicher betrieb zu werden?


Hier schwinden meine Kenntnisse, ist einige Jahre her, dass ich mich mit dieser Problematik beschäftigt habe. Wir wollten damals Unterstände für unsere Pferde bauen; der einzige Weg, die Erlaubnis dafür zu bekommen, war eben auch, einen Betrieb zu eröffnen. Bei uns wäre das eine Pensionspferdehaltung gewesen. ...... Man muss, einfach gesagt, eine "Gewinnerzielungsabsicht" nachweisen und ein Gutachten vorlegen, dass man mit der Land- bzw. Forstwirtschaft ein nicht unerhebliches Einkommen erzielen kann. Das Gutachten hätte mir die Landwirtschaftskammer erstellt, nötig waren genug eigene bzw. langfristig zugepachtete Flächen zur Eigenfuttererzeugung. Das Gutachten hätte ca. 400,00 Euro gekostet, der zu erzielende Gewinn sollte ungefähr 3.000,00 bis 4.000,00 Euro pro Jahr betragen. Wie gesagt, diese Zahlen sind ca. 10 Jahre alt, keine Ahnung, wie es heute aussieht und was für die Anerkennung zum Forstbetrieb erforderlich ist. Guter Rat: sprich mit der Landwirtschaftskammer, die können dir die erforderlichen Auskünfte geben, alles andere ist Spekulation und Rätselraten.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon Andy_S » Mi Jan 30, 2008 20:42

Im Nachbarort wollte ein Pferdehalter einen Unterstand (auserhalb des Ortes) Bauen. Nach mehrmaligem ablehnen hat er sich ans Veterinäramt gewendet und sich beschwert, dass die Pferde im Regen stehen müssen. Daraufhin wurde der Unterstand genehmigt, allerdings bringt Dich das nicht weiter.
Gruß
Andy
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Bebauung im Außenbereich

Beitragvon Anja Ranke » Mi Jan 30, 2008 21:27

Ich darf gerabe abreißen. Lt Auskunft des Bauamtes darf grundsätzlich niemand im Außenbereich auch nur einen Schuhkarton als Kaninchenstall aufstellen...... Ausnahme:privilegierte Landwirte, die dürfen bis 300m² Grundfläche und 4m Firsthöhe genehmigungsfrei bauen was sie wollen, wenn keine Fundamente benötigt werden und mindestens 1 Seite offen ist.
Also Vorsicht..... ich darf auf meinem Hausgrundstück 2 aneinander gesetzte Carports und einen Schuppen in Blockbauweise demontieren..... dank einens netten Nachbarn...
Holz macht warm.
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Re: Holzschuppen bauen

Beitragvon Robiwahn » Mi Jan 30, 2008 22:04

christian6678 hat geschrieben:... auf meinem Holzplatz der auf meinen Waldgrundstück liegt...


Wie groß ist denn dein Wald? Bei einigen ha würde ich von Forstbetrieb ausgehen und damit wärst du sozusagen berechtigt, so Dinger hinzustellen.

Soweit ich weiß geht das Finanzamt ab Größen über ca. 1ha von Gewinnerzielungsabsicht und damit von Forstbetrieb aus. Kann aber natürlich auch von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich sein. Also solltest du vielleicht da mal nachfragen.

Grüße, Robert
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Beitragvon pumpe » Do Jan 31, 2008 0:06

Hauptsache wir ersaufen in diesem schönen Land in Paragraphen, die zu Kaisers Zeiten entstanden sind.......

DIESEN Hickhack gibts wohl nur hier..... :twisted: :twisted:

Gruss Pumpe
Die Renten sind sicher! (Norbert Blüm)
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Beitragvon abu_Moritz » Fr Feb 01, 2008 18:53

Fireglow hat geschrieben:jedenfalls gilt das BauGB sowieso deutschlandweit.


Es ist aber nicht das BauGB maßgebend, sonder die LBO, und da hat jeden Bundesland seine eigene, meistens ähnlich, aber nicht gleich.
In Bawü zb sind außerorts 20m³ umbauter Raum und innerorts 40m³ genehmigungsfrei - je Grundstück.
Umbauter Raum beinhaltet übrigends alles was Überdacht ist, also inkl. Dachüberstand.

Gruß Joe
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Beitragvon Matz » Fr Feb 01, 2008 19:10

abu_Moritz hat geschrieben:Umbauter Raum beinhaltet übrigends alles was Überdacht ist, also inkl. Dachüberstand.
Gruß Joe

Dachte ich auch immer, aber aus aktuellem Anlass habe ich mich intensiv mit dieser Materie beschäftigt und dabei herausgefunden, dass es
1.) heute nicht mehr "umbauter Raum", sondern "Brutto-Rauminhalt" heißt und
2.) tatsächlich Dachüberstände nicht angerechnet werden.
Siehe z.B. hier: http://www.archifee.de/hilfen/bri.html
Das müsste eigentlich so auch für die baugenehmigungsfreien Gartenhäuser gelten, manche Städte schreiben auf ihren Internetseiten jedoch etwas anderes. Ich glaube, so genau weiss da keiner Bescheid......
Zuletzt geändert von Matz am Fr Feb 01, 2008 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Umbauter Raum BRI

Beitragvon landyjoerg » Fr Feb 01, 2008 19:21

Hallo,

da war einer schnelle, aber OK :D
Der umbaute Raum wird folgendermaßen berechnet:

Grundsätzlich werden Länge x Höhe x Breite der Rohbauaußenmaße berechnet.
Bei Fertigmaßen wird von allen Maßen 2 % für den Verputz abgezogen.
Die Höhe wird ab Oberkante Kellerfußboden gerechnet. (Obsolet - nach neuer DIN277 UK Bodenplatte)
Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab Geländeoberfläche gerechnet.
Bei nicht ausgebautem Dachgeschoss wird die Höhe bis zur Oberfläche der Böden über dem obersten Vollgeschoss gerechnet.
Bei ausgebautem Dachgeschoss wird bis zur Außenfläche der umschließenden Wände und Decken gerechnet, ohne Dacheindeckung
Bei unterschiedlichen Geschossgrundrissen müssen die einzelnen Geschosse separat gerechnet werden.
Der nicht ausgebaute Dachraum wird nur zu einem Drittel angesetzt. (obsolet nach neuer DIN277)
Nicht gesondert berechnet werden:

Dachgauben und -aufbauten bis 2 m² Ansichtsfläche
Balkonplatten und Vordächer bis zu 0,5 m Ausladung
Dachüberstände und Gesimse, einzelne vorgelagerte Stufen, Wandsäulen und -pfeiler
normale Gründungen


Gruss Jörg
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Beitragvon Fireglow » Sa Feb 02, 2008 15:04

Matz hat geschrieben:
abu_Moritz hat geschrieben:Umbauter Raum beinhaltet übrigends alles was Überdacht ist, also inkl. Dachüberstand.
Gruß Joe

Dachte ich auch immer, aber aus aktuellem Anlass habe ich mich intensiv mit dieser Materie beschäftigt und dabei herausgefunden, dass es
1.) heute nicht mehr "umbauter Raum", sondern "Brutto-Rauminhalt" heißt und
2.) tatsächlich Dachüberstände nicht angerechnet werden.
Siehe z.B. hier: http://www.archifee.de/hilfen/bri.html
Das müsste eigentlich so auch für die baugenehmigungsfreien Gartenhäuser gelten, manche Städte schreiben auf ihren Internetseiten jedoch etwas anderes. Ich glaube, so genau weiss da keiner Bescheid......


freilich ist das BauGB maßgebend. Dort ist geregelt pb er überhaupt im Aussenbereich was bauen darf (Landwirte sind priviligirt).
In der LBO ist dann nur geregelt ob es verfahrensfrei oder nicht. und natürlich noch die ganzen danderen sachen wie "maß der baulichen nutzung" usw.
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Beitragvon Fireglow » Sa Feb 02, 2008 15:06

falsches zitat.
ich wollte abu_Moritz zitieren
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Beitragvon DHP-Kurt » Mi Feb 06, 2008 8:38

:idea: vielleicht ists auch nicht verkehrt (weil es in jedem Bundesland etwas anders ist) wenn man mit ner kl. Zeichnung und Flurkarte zum örtlichen Bauamt (oder untere Baubehörde) und stellt dort eine Bauvoranfrage. Die habens fast jeden Tag mit ähnlichen Sachen zu tun.
Es grüßt freundlich der Kurt.
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Beitragvon christian6678 » Mi Feb 06, 2008 14:24

Hallo,

ich möchte nicht bei uns auf amt gehen, da die beamten auf unserenm bauamt sowieso erstmal grundsätzlich gegen alles sind.
ich wrde mich mal bei einem architekten erkundigen wie das geregelt ist und was möglich ist. der müßte es ja eigentlich auch wissen.

gruß christian
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Beitragvon fiskars » Sa Feb 09, 2008 9:14

Tach

Komme auch aus NRW, und möchte einen Holzunterstand bauen.

Wenn ich jetzt zum Bauamt gehe, um mir eine Bauerlaubniß einzuholen, was kostet mich das wohl in Euros?

Oder, ist es z.B. bei der Größe von nicht mehr als 30qm Kosten+Genehmigungsfrei?

Grüße, aus dem jetzt Sonnigen NRW
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