Same hat geschrieben:Außerhalb der örtlichen Baulinie sind nur 20cbm ohne Genhmigung erlaubt. Alles was darüber ist brauchts ein normales Genehmigungsverfahren und da hast Probleme wenn du keinen Land- bzw. Forstwirtschaftlichn Betrieb angemeldet hast.
Tatsache ist, daß du in NRW im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch nicht mal einen Regenunterstand für ein Schaf bauen darfst, wenn du keinen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb hast. Selbst der einfache Bau oder der Betrieb eines Lagerplatzes ist nicht zulässig!!!!
Nochmal § 65 Landesbauordnung NRW:
"§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
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Stellplätze, Abstellplätze, Lagerplätze
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26. Ausstellungsplätze, Abstellplätze und Lagerplätze bis zu 300 m² Fläche außer in Wohngebieten und im Außenbereich,
27. unbefestigte Lagerplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, für die Lagerung land- oder forstwirtschaftlicher Produkte"
Diese Vorschriften bzw. Gesetze werden in unserem Bundesland sehr restriktiv gehandhabt, es bringt wirklich nicht viel, einen Schwarzbau in die Landschaft zu stellen, dafür laufen zuviele "Petzer" durch unsere Wälder. In einem Nachbarort musste ein Unternehmer ein fast fertiges Wohnhaus komplett abreissen, weil er glaubte, ohne Baugenehmigung umbauen zu dürfen. Das Haus stand im Aussenbereich, durch die Umbaumassnahmen war der Bestandsschutz erloschen. Er klagte durch alle Instanzen, hat nix genützt. Jetzt steht da nur noch eine baufällige Garage, die darf bleiben......
