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Hubsteiger / Teleskopbühne

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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44 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon AEgro » Fr Mär 15, 2019 12:24

Oli, ich kann nur hoffen, daß du deinen Beitrag zu den Prüfungskosten sarkastisch gemeint hast !
Vielleicht gibt es in Deutschland einige wenige Betriebe, die weder von der landw. BG noch sonst einer BG oder gesetzlichen Unfallversicherung erfast werden.
Stichwort, mindest Betreibsgröße.
Aber ob die sich eine eigene Hubarbeitsbühne o. ä kaufen ?
Allen anderen Betrieben, egal ob Landw.-Forst-Gartenbau, Handwerk, Industrie oder Dienstleistung u. öffentl. Arbeitgeber unterliegen in Deutschland
der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht, und das, meist schon seit Bismarks Zeiten.
Und diese Berufsgenossenschaften u. Unfallversicherer legen u. a. auch fest, welche Maschinen u. Arbeitsmittel wie, wie oft und durch wen zu prüfen sind.
So haben die Vorschriften der BGs und öffentl. Unfall versicherungen quasi Gesetzeskraft.
Wenn man glaubt, um die regelmäßigen Prüfungen durch anerkannte Institutionen herumkommen zu können, kann das im Fall eines Personen oder Sachschadens
sehr bitter für den Eigentümer und Verantwortlichen werden.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Fr Mär 15, 2019 14:33

Moin,


wenn man Arbeitnehmer auf das Gerät schickt, mag das so sein.
Bei Mietgeräten selbstverständlich.

Wenn man es im eigenen Betrieb verwendet, braucht man es nicht prüfen lassen.

Ich klebe jedes Jahr auf meinen Autokran selbst eine neue Prüfplakette.


Olli
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Fr Mär 15, 2019 14:36

Moin,

um 13:00 Uhr hätte man eine schicke Drehleiter kaufen können.

Mit 10'400,- EUR über Zoll-Auktion verkauft.

Unkaputtbar, rein analoge Technik, 3 Meter Fahrzeughöhe, Korb für 270 kg = 3 Mann.



Olli

.
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon wastl90 » Fr Mär 15, 2019 15:42

Naja ich bin schon auch für ein Mindestmaß an Sicherheit. Ich habe das Glück einen großen Mietpark in der unmittelbaren Umgebung zu haben. Die Bühnen liegen alle (zumindest die ich bisher hatte) zwischen 90 und 160€. Für das Geld kann ich mir keine (sichere) Bühne selbst kaufen.

Das Problem an "nur" einer Bühne dürfte sein, dass es immer ein Kompromiss ist. Einmal ist sie zu groß, dann zu klein, zu wenig Ausladung, zu schwer, nicht geländegängig oder sonst irgendetwas passt nicht. Beim Mietpark hol ich mir das Gerät meiner Wahl und kann, wenn es sein muss, im Hühnerstall spazieren fahren oder eben an der neu gebauten Halle im Lehm wühlen. Beides in einer Maschine funktioniert nicht. Für die alltäglichen Arbeiten haben wir schon lange einen Arbeitskorb für Stapler/Frontlader. Hier komm ich schon bis auf ca. 9 m Arbeitshöhe. Alleine das reicht i.d.R. für alle gängigen Arbeiten.
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 15, 2019 15:52

DGUV Vorschrift 52
§ 26 Wiederkehrende Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten

Es spielt also keine Rolle ob der Unternehmer oder der Arbeitnehmer im Korb steht oder mit dem Kran arbeitet.
Aber in deiner Liste der Qualifizierungen ist sicherlich auch die Sachkunde- und/oder Sachverständigenbestätigung für Ladekrane enthalten.
Desweiteren hast du ein schönes Bild eingestellt welches eine Person im Korb des Kranes wahrscheinlich bei der Reparatur einer Strassenleuchte zeigt. Befindet sich diese auf deinen Hof? War der Einsatzort abgesperrt? Es könnte ja sein das der Nachbar gerade etwas von dir wollte -> steht neben dem LKW -> Abstützung bekommt einen Schaden -> LKW kippt um -> Nachbar liegt hoffentlich unverletzt darunter. Was nun?
Gruß Yogi
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Cowrider » Fr Mär 15, 2019 16:41

Soweit ich weis musst du wenn du diese Dinge (Hubsteiger, Radlader, Bagger) Privat besitzt und nur du allein verwendest keine UVV machen ( ist zumindest bei meiner Verwandschaft somit dem Uninogkran). Wenn du ein Unternehmer bist dann musst du die UVV machen. Mit Mitarbeiter sowieso dann musst du auch Einweisungen machen und alles schön schriftlich Dokumentieren....
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Fr Mär 15, 2019 16:55

Moin,

was lesen wir da ?

(1) Der Unternehmer ...

Weiter brauchen wir nicht zu lesen.

Solange man keine Arbeitnehmer (oder Mietkunden) mit den Gerätschaften losschickt, kann man machen, was man will.

Es ist sogar straffrei, sich selbst zu erschießen.

Allerdings ist es verboten, seine Arbeitnehmer zu erschießen.

In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren wer (der hier Schreibenden) denn die jährliche Prüfung
seiner Elektro-Bohrmaschine durchgehend nachweisen kann ?


Olli
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 15, 2019 18:03

Elektro-Bohrmaschine kauf ich jedes Jahr eine Neue. Hält ja eh nicht viel länger. Alte wird in der Bucht vertickt + die Kosten für die Prüfung = Geld für eine Neue.
Selbstmörder schmoren in der Hölle :klug:
Du fährst doch sicherlich mit dem Kran-LKW auf öffentlichen Strassen also brauchst du den Tüv (KFZ-Sachverständigengutachten) für den LKW und eine Haftpflichtversicherung. Du selbst in deiner Eigenschaft als Unternehmer bewegst mit dem Kran in der Öffentlichkeit oder auf einem fremden Grundstück mit dem Kran eine Last wobei ein technischer Schaden am Kran entsteht welcher einen Sachschaden oder einen Personenschaden verursacht der auf einen technischen Mangel am Kran zurückzuführen ist. Was sagt da deine Betriebshaftpflichtversicherung dazu wenn der Kran keine entsprechende Abnahme hat. Und mit einer Plakette geben die sich nicht zufrieden.
Nun sag nicht das deine Dachtraufe der Scheune 20m von öffentlichen Grund entfernt ist, bei vielen anderen ist die Traufe über öffentlichen Grund gebaut und somit muß der Kran auf öffentlichen Grund aufgestellt werden wenn man sie reinigen möchte.
Gruß Yogi
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Fr Mär 15, 2019 18:25

Moin,


das Fahrgestell vom Autokran braucht eine gültige HU.

Der Kranaufbau braucht eine Prüfung, wenn Arbeitnehmer damit arbeiten.

Schäden durch den Kran bezahlt die Hakenversicherung.
(Schreibe ich auf jede Rechnung als Einzelposten.)

Jede Bohrmaschine braucht vor der Inbetriebnahme durch Arbeitnehmer eine Eingangsprüfung.
(Ich habe bei der Inbetriebnahmeprüfung schon tolle Kabelanschlüsse der Chinesen an fabrikneuen Maschinen gefunden.)
Es nützt also nix, jedes Jahr eine neue Bohrmaschine zu kaufen.

Ich kann ja weiter fragen:
Wer hat denn Prüfaufkleber für die Eingangsprüfung einer Dreifachsteckdose ?

Ich wette - hier kein einziger.

Wer hat die Kaffeemaschine im Pausenraum das letzte mal prüfen lassen ?


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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 15, 2019 22:10

Die Bohrmaschine die ich jedes Jahr kaufe hat ein CE- und ein VDE-Zeichen, dürfte also zumindest beim 1. Gebrauch keine Auswirkungen auf meine Gesundheit haben. Haften bei einer Gefährdung tut ja der Hersteller. Sollte ich sie doch länger als 1 Jahr nutzen kommt sie zum Prüfer, passiert mir dann unmittelbar danach etwas ,was auf einen Prüffehler zurückzuführen ist, kann er sich warm anziehen.
An meiner Dreifach-Steckdose ist der gleiche Prüfaufkleber wie an einer "popligen Verlängerungsschnur", muß ich da jetzt zu meinen Elektriker und ein anderes Etikett verlangen?
Aber es ist doch alles schietegal. Ich hab keinen Arbeitnehmer und wenn ich richtig eine gewischt bekomme bin ich eben weg vom Fenster, Tote kann man nicht bestrafen. Da sparen dann Renten- und Krankenkasse ne Menge Geld.
Gruß Yogi
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Fr Mär 15, 2019 22:59

Moin,


die Betonung liegt auf "dürfte".

Hat man Arbeitnehmer beschäftigt, führt an der Registrierung (Inventarisierung) der Bohrmaschine MIT Erstprüfung nichts vorbei.

Dann die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen mit Dokumentierung in der Akte.

Der Arbeitnehmer schaut dann nur noch, ob eine gültige Prüfplakette auf dem Gerät klebt.

Und damit der Arbeitnehmer auch weiß. daß es gefährlich ist, mit der Bohrmaschine zu arbeiten,
ist JEDES Jahr eine Sicherheitsbelehrung abzuhalten und zu dokumentieren.

Ja, jedes Verlängerungskabel, und jede Dreifachsteckdose braucht eine Inventarnummer und einen eigenen Prüfaufkleber.

Und ja, wie ich schon schrieb: Sich selbst umbringen ist (auf Erden) straflos.


Olli


Edit:

Gerade ein aktueller Fall:
Maschine aus US-Produktion - Anschluß 3x400A 230/400V.
Der Steuerschrank strotzt nur so von Fehlern.
Aufgrund der Eingangs-Prüfung schon vor Erstinbetriebnahme gesperrt.
Nun muß der Hersteller ein Sanierungskonzept vorlegen,
damit das Ding dann irgendwann mal in Deutschland in Betrieb gehen kann.

.
US_Maschine_x.jpg
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon yogibaer » Sa Mär 16, 2019 0:14

Jetzt noch einmal: In der Vorschrift die für die Prüfung von Kranen gilt steht immer das der Unternehmer für die Einhaltungen der Prüfungen verantwortlich ist. Nirgendwo findet man das Wort Arbeitgeber.
In der Vorschrift für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräte steht überall Arbeitgeber. Nirgendwo steht Unternehmer in den entsprechenden Paragraphen.
Fällt dir daran nichts auf?
Mit ner kaputten Bohrmaschine bring ich mich höchstens selbst um die Ecke. Mit nem umstürzenden Kran bring ich unter ungünstigen Umständen eine ganze Reihe fremde Menschenleben in Gefahr. Im Gegensatz zum Bagger dürfen sich nämlich im Schwenkbereich eines Kranes Menschen befinden, schon mal da dran gedacht? Aber wie ich dich kenne brauchst du ja keinen Anschläger um z. B. passgenau einen Entwässerungsschacht zu setzen.
Hoffentlich reguliert deine Hakenversicherung dann auch einen Personenschaden wenn eine Glühlampe, die du gerade ausgewechselt hast, jemanden auf den Kopf fällt.
Gruß Yogi
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon TommyA8 » Sa Mär 16, 2019 2:38

Hey Olli,
ich glaube du hast an der Stelle nicht ganz den Durchblick bzw. machen wir das nicht so.

Evtl. habe ich beim Lehrgang zum befähigten Prüfer bei der BG was falsches gelernt.

Bei uns sieht das bei (Handgeführten) Neugeräten so aus:
Eine Gefärhrdungsbeurteilung wird erstellt, je nach Einsatzzweck (handgeführt, stationär, welche Umgebung, usw) wird die Prüffrist festgelegt, die Geräte ins Register aufgenommen, geprüft werden diese nicht (wenn diese ein CE Zeichen haben).
In meinen Lehrgangsunterlagen der BG (OK, die sind von 2017) ist das so auch zulässig bzw. gängige Praxis.

Ortsfeste Anlagen werden vor Ibn komplett geprüft.

Hier mal eine Veröffentlichung vom Land NRW:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/22314

Aus was für einen Vorschrift leitest du eine verpflichtende Prüfung eines Neugerätes (mit CE Zeichen) ab (Stichwort Produktsicherheitsgesetz)?

Für alle die gerne weitere Informationen hätten:
https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ ... 03-072.pdf

Oder ich frage wenn ich demnächst auf der Fortbildung (Laserschutzbeauftragter) bin noch mal im Detail nach.
Grüße TommyA8

PS: Wir haben die Prüfungen (ca. 2000 handgeführte Elektrogeräte + 1400 stationäre Anlagen) jetzt zum Teil an eine Fremdfirma vergeben, der Arbeitsaufwand ist bzw. war zu groß das alles selbst zu machen.

PPS: In welchen Normengremien arbeitest du denn mit
(hast du mal in einem anderen Bereich erwähnt)?
Evtl. sehen wir uns ja mal und können das besprechen (gerne auch als PN).
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
TommyA8
 
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon wastl90 » Sa Mär 16, 2019 8:31

Hier hat es vor ein paar Jahren einen Arbeitsunfall mit einem Sägespaltautomaten gegeben. Das Ding war noch kein Jahr alt und der Mitarbeiter hat sich verletzt. BG und Co. waren natürlich gleich mit von der Partie. Am Schluss kam heraus, dass eine Schutzvorrichtung am Gerät nicht idiotensicher war. Der Hersteller bekam eine auf die Klappe und nicht der Arbeitgeber/Unternehmer.
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Re: Hubsteiger / Teleskopbühne

Beitragvon Neo-LW » Sa Mär 16, 2019 23:34

Moin,

anbei nochmal die zugehörige VDE-Vorschrift.

Die Erstprüfung dient der Kontrolle der ordnungsgemäßen Errichtung (Erschaffung) einer Maschine (Bohrmaschine):

https://www.vde-verlag.de/buecher/lesep ... se3440.pdf

Ergo:
Bohrmaschine ohne 'pickerl' = illegale Benutzung.

Zitat:
"Die Erstprüfung soll sicherstellen, dass die Anlage entsprechend der Norm errichtet worden ist.
Die Wiederholungsprüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel sowie nach einer Instandsetzung oder Änderung aufgetreten sein können."


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