Oli, ich kann nur hoffen, daß du deinen Beitrag zu den Prüfungskosten sarkastisch gemeint hast !
Vielleicht gibt es in Deutschland einige wenige Betriebe, die weder von der landw. BG noch sonst einer BG oder gesetzlichen Unfallversicherung erfast werden.
Stichwort, mindest Betreibsgröße.
Aber ob die sich eine eigene Hubarbeitsbühne o. ä kaufen ?
Allen anderen Betrieben, egal ob Landw.-Forst-Gartenbau, Handwerk, Industrie oder Dienstleistung u. öffentl. Arbeitgeber unterliegen in Deutschland
der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht, und das, meist schon seit Bismarks Zeiten.
Und diese Berufsgenossenschaften u. Unfallversicherer legen u. a. auch fest, welche Maschinen u. Arbeitsmittel wie, wie oft und durch wen zu prüfen sind.
So haben die Vorschriften der BGs und öffentl. Unfall versicherungen quasi Gesetzeskraft.
Wenn man glaubt, um die regelmäßigen Prüfungen durch anerkannte Institutionen herumkommen zu können, kann das im Fall eines Personen oder Sachschadens
sehr bitter für den Eigentümer und Verantwortlichen werden.
Gruß AEgro