Wie im Betreff bereits genannt, bin ich auf der Suche nach sinnvollen Ansätzen bzw. Ideen wie man ein immerwährendes Nutzungsrecht für Brennholz (ca 15 RM) ablösen könnte? Mir ist bewusst, dass allein der Begriff Brennholz vage ist (hart-, weich) und es regionale Preisunterschiede gibt. Mir geht es vielmehr um systematische Ansätze.
bin selber nicht betroffen, sondern wurde von den beiden ersucht, einen möglichst objektiven Wert zu ermitteln. (bzw. eine nachvollziehbare Systematik zur Bestimmung vorschlagen)
Schwierig, schwierig. Ich würde mich vielleicht erstmal auf eine Anzahl potentielle Entschädigungsjahre einigen, für die man dann den Brennholzwert für die 15rm ausrechnet und ausbezahlt. Brennholzwert ausrechnen über den Durchschnitt der letzten Jahre (da kann man ja Bezug auf Region und Holzart nehmen) und vielleicht auch eine prozentuale Steigerung für kommende Preissteigerungen einberechnen. Spontan würde ich 25 Jahre als Diskussionsgrundlage in den Raum werfen, also ca. eine menschl. Generation.
Grüße, Robert
PS: Lass uns bitte hören, auf was sich letztendlich geeinigt wurde, wäre echt mal interessant.
Hallo was ist denn bitte ein Brennholznutzungsrecht...was muss ich mir unter dem Begriff vorstellen. Jetzt sagt nicht das Recht Brennholz zu nutzen ) . Hab ich nich nicht gehört. Grüße Patric
ich denke es wäre für eine allgemeine Beantwortung von Bedeutung wie denn diese "Brennholznutzungsrechte" vereinbart/festgelegt wurden: in Form einer mündlichen/schriftlichen Vereinbarung zwischen zwei (natürlichen=lebenden) Personen die nur diese beiden Vertragsparteien bindet oder in Form eines Grundbucheintrags zu Lasten eines Grundstücks und zum Vorteil eines anderen Grundstücks (=ähnlich einem "Wegerecht")?????
Im ersten Falle könnte man an "aussitzen" denken, im zweiten Falle ........... naja... (wird´s "richtig interessant").
Ist da irgendwas zu erkennen ob "übertragbar" (=vererbbar) oder nicht? Um wen handlet es sich bei den "Parteien" (Privatmenschen/Stiftung/öffentlich rechtliche Organisation)????
In unserem Gemeindewald wurden auch vor einigen Jahren die Brennholzrechte abgelöst. Unsere Gemeinde hat sich mit den Rechteinhabern so geeinigt, dass diese ein Stück Wald (ca 35 ha) in Eigenregie bewirtschaften und dafür auf ihre angestammten Brennholzrechte am gesamten Gemeindewald verzichten. Wie genau die Rechtsform für die Nutzung der 35 ha sind, kann ich nicht sagen, ich glaube aber dass die Rechtlergemeinschaft Eigentümer des besagten Waldstücks geworden ist.
Viele Grüße aus Unterfranken Tom -------------------------------------------------------- Franken liegt zwischen Bayern und Deutschland!
Hallo, da gibt es ganz unterschiedliche Ansätze.. Bei unseren Holzrechten ist es so geregelt, dass das ausscheidende Holzrecht auf die anderen Rechtler übertragen wird. Die Holzrechte liegen explizit auf den Höfen des Dorfes. Scheidet jetzt jemand aus weil ihm beispielsweise die gemeinsame Holzarbeit zuviel ist, dann verfällt sein Recht unwiederbringlich und geht auf die anderen Rechtler über. Es gibt einen Vorstand und eine Satzung die solche Fälle regeln.Es kommt schon vor, dass man beispielsweise aus privaten Gründen (Krankheit, Beruf, etc.) mal nicht an der gemeinsamen Arbeit teilnehmen kann, dann meldet man sich beim Vorstand für das laufende Jahr ab und das Recht verfällt nicht. Wir haben aber auch im Falle des Generationswechsels schon erlebt, dass die Hofnachfolger auf das Holzrecht verzichten. Eine geldwerte Ablösung ist bei uns nicht vorgesehen, genausowenig wie ein Verkauf des Rechtes an Dritte. Vielleicht existieren in eurer Nutzungsgemeinschaft ähnliche Satzungen, die für diese Fälle ein bestimmtes Procedere vorsehen. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass man sein Holzrecht ohne Rücksicht auf die verbleibenden Mitglieder einfach weitergeben/verkaufen kann.
Welche qualität hatte denn das Brennholz? Kronenholz? Schlagabraum? Totholz?
Zentral für eine faire Einigung wäre erstmal mit einer Analyse des bisherigen anzufangen. Wenn der Nutzer da über Jahre nur wertlose oder niedrigpreisige Sortimente rausgenommen hat, wird der Nutzungsgewährende wohl kaum was auszahlen wollen.
Wenn der Nutzer zum Beispiel nur Totholz entnommen hat wäre da ja nicht mehr wie 10 €/rm anzusetzen. Und der Nutzungsgewährende könnte ja durch den übergrossen Nährstoffentzug düngen müssen, dann würde am Ende ne Null rauskommen.
Wer zuletzt lacht, hat's nicht eher kapiert . . .
Fällt der Baum beim ersten Streich, war bestimmt der Baumstamm weich.
Die Frage ist so pauschal ungefähr zu beantworten, wieviel ein Wald wert ist.
Der Wert des Nutzungsrechtes beinhaltet mehrer Faktoren:
-Ist der Wald in dem ich das Nutzungsrecht habe einfach oder schwer zu bewirtschaften (Steilhang, Erreichbarkeit nur mit Traktor etc....)
-Darf ich mir die Bäume selber aussuchen oder bekomme ich welche zugewiesen ( dann kann ich mir evtl. auch Werholz entnehmen )
-Nur Hartholz oder auch Weich- bzw. Nadelholz
-Wie hoch ist der regionale Brennholzpreis auf dem Stock
-Darf nur ich, oder auch meine Gehilfen in den Wald
Wenn Du die diese und noch viel mehr Fragen beantwortet hast, weißt du was ein Raummeter Wert ist, dann ist die Frage wie lang das Nutzungsrecht gilt, zinst das ganze ab und weißt was das Nutzungsrecht in Euro, heute wert ist.
Danke für die versuchten Hilfen. Allerdings würde ich bitten, auf meine Fragen einzugehen und nicht versuchen, juristische Diskussionen daraus abzuleiten.
'Vielleicht war meine Frage nicht präzise genug, stelle sei vereinfacht nocheinmal.
Mit welchem Betrag soll ein immerwährendes (beantwortet ob es sich nur auf bestimmte Personen bezieht, somit nein) Brennholz-Nutzungsrecht abgegolten werden, wenn man davon ausgeht, dass Holz nach heutigem Wert in der Höhe von zb. €300 p-a- entnommen wird?
Nachwievor sind Ideen gesucht, wie man diesen Betrag ermitteln kann. Wenn, bitte explizite und nicht allgemeine Vorschläge (siehe "zinst das ganze ab"). Danke, JP
Barwert kann ich problemlos selber berechnen, es geht letztendlich um einen sinnvollen Zins bzw. Zeitraum. Zeitraum ist ja durch immerwährend gegeben, genau in diesen zwei Punkten suche ich sinnvolle Tipps.