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Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » Mi Jul 07, 2021 8:31

Da wir seit 2021 mit sämtlichen Flächen im Roten + Gelben Gebiet liegen, ist ja eine N-Min oder EUF Untersuchung notwendig.

EUF habe ich in 2020 ohne zu wissen das wir "Rotes Gebiet" werden sofort nach der Ernte der Getreides und des Raps von Hand gezogen.

Allerdings nicht nach Silomais vor WWeizen hier mußte ich meinem Probestecher die Fuß einstech Hilfe abscheiden um diesen auf 60cm in den Boden zu bekommen und dann mit Schädigung des Rücken wieder herauszuziehen
PS wäre mal interessant wieviel Landwirte durch die Probenahme hinterher zum Arzt mußten :mrgreen:

Jetzt steht die Getreideernte an und ich würde gerne wieder mit der EU Untersuchung durch den https://bodengesundheitsdienst.de/ meine Proben ziehen und zwar nicht im Bestand sondern direkt nach dem Mähdrescher, wie macht Ihr das so :?:

Allerdings ist es nich ganz einfach in Bayern die EUF Werte in das Programm der LfL einzupflegen :mrgreen: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/213781/index.php


Einen Vorteil hat schon im Roten Gebiet zu sein, unser Getreide steht alles noch, trotz der stärken Niederschläge in 2021 :D
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Würde EUF machen

Beitragvon adefrankl » Mi Jul 07, 2021 11:45

Paule1 hat geschrieben:Da wir seit 2021 mit sämtlichen Flächen im Roten + Gelben Gebiet liegen, ist ja eine N-Min oder EUF Untersuchung notwendig.

EUF habe ich in 2020 ohne zu wissen das wir "Rotes Gebiet" werden sofort nach der Ernte der Getreides und des Raps von Hand gezogen.
.....

Jetzt steht die Getreideernte an und ich würde gerne wieder mit der EU Untersuchung durch den https://bodengesundheitsdienst.de/ meine Proben ziehen und zwar nicht im Bestand sondern direkt nach dem Mähdrescher, wie macht Ihr das so :?:

Allerdings ist es nich ganz einfach in Bayern die EUF Werte in das Programm der LfL einzupflegen :mrgreen: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/213781/index.php


Einen Vorteil hat schon im Roten Gebiet zu sein, unser Getreide steht alles noch, trotz der stärken Niederschläge in 2021 :D

Also ich würde EUF machen. Ist einfacher (keine Unterbodenprobe), sicher effektiv nicht teurer und man weiß frühzeitig Bescheid. Habe letztes Jahr direkt nach der Weizenernte gezogen und das Ergebnis war sogar noch vor der Rapsaussaat da. Für Raps werde ich aber dieses Jahr sicher im Bestand die Proben ziehen müssen (Erntezeitpunkt). Aber ansonsten geht es auch problemlos direkt nach der Ernte.
Und falls ein Ergebnis doch ganz komisch ausfallen sollte, dann kann man das immerhin noch mit Nmin überprüfen. Bei Nmin weiß man dagegen erst zu Vegetationsbeginn wie man dran ist.
Mich würde allerdings schon interessieren, ob jemand schon direkt EUF und Nmin auf einer Fläche (gleiche Vegetationsperiode) verglichen hat. Gerade in roten Gebieten wäre es ja interessant zu wissen, welche Methode die niedrigeren Werte liefert. (Früher wäre man mehr an zuverlässigen Werten interessiert gewesen). Aber nachdem in roten Gebieten sowieso Nährstoffmangel verordnet ist, gilt es diesen wenigstens möglichst kein zu halten, so dass die Bodenfruchtbarkeit möglichst langsam abnimmt.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » Mi Jul 07, 2021 12:41

Ich denke ich mach nur noch EUF, heute Rechnung bekommen für 1x DSN/Nmin vom 11.03.21 die brauch schon sehr lange für die Rechnungsstellung :idea:

--DSN Untersuchung 20,90 Euro
--Gebühr DSN/Min 15,00 Euro
gesamt plus Mwst 42,72 Euro :mrgreen:
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon strokes » Mi Jul 07, 2021 14:58

Was ist schwierig an der EUF Eingabe im Bayr. DBE Programm? Werde heuer auch EUF machen
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jul 07, 2021 18:31

Paule1 hat geschrieben:Ich denke ich mach nur noch EUF, heute Rechnung bekommen für 1x DSN/Nmin vom 11.03.21 die brauch schon sehr lange für die Rechnungsstellung :idea:

--DSN Untersuchung 20,90 Euro
--Gebühr DSN/Min 15,00 Euro
gesamt plus Mwst 42,72 Euro :mrgreen:



Schön blöd!
Ich habe über die Raiffeisen gemacht,für meine zwei Nmin Proben habe ich 54€ bezahlt!
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Schlechter Stil!

Beitragvon adefrankl » Mi Jul 07, 2021 21:35

Johnny 6520 hat geschrieben:
Paule1 hat geschrieben:Ich denke ich mach nur noch EUF, heute Rechnung bekommen für 1x DSN/Nmin vom 11.03.21 die brauch schon sehr lange für die Rechnungsstellung :idea:

--DSN Untersuchung 20,90 Euro
--Gebühr DSN/Min 15,00 Euro
gesamt plus Mwst 42,72 Euro :mrgreen:



Schön blöd!
Ich habe über die Raiffeisen gemacht,für meine zwei Nmin Proben habe ich 54€ bezahlt!

Also die erste Zeile war doch völlig unnötig. Man kann ja durchaus schreiben, wenn es Varianten gibt bei denen man kostenmäßig günstiger wegkommt (ob das am anderen Ort auch funktioniert ist eine andere Frage), aber man braucht deshalb niemand als blöd zu bezeichen.
Nebenbei, für 55, 60 € wären bei EUF bei zwei Proben auch noch P, K, Mg, Ca, S und B enthalten gewesen und man hätte sich die Unterbodenprobe gespart. Vielleicht wäre das ja noch schlauer gewesen?
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon jak » Mi Jul 07, 2021 22:15

Maschinell EUF-Bodenproben nehmen: https://www.youtube.com/watch?v=RlFvYgHcX_Y

Im bayrischen Düngeprogramm muss man die Werte aus der EUF-Untersuchung umschlüsseln, bzw. die Empfehlung aus der EUF-Untersuchung muss man an die Düngebedarfsermittlung anpassen. Praktisch ändert man den Bodenvorrat, damit hinten die Empfehlung zusammenpasst. Bei mir ging es da um 2 oder 3 kg N je ha. Also eigentlich lächerlich.
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » So Jul 11, 2021 19:38

Mein Nachbar läßt die EU-Probenahme auch diese Jahr wieder von einem Dienstleister durchführen, dort bekommt er denn er auch diese Auswertung denn er hat ja wichtigeres zu tun als auf den Feldern Löcher zu stechen :idea:

Doch für mich stellt sich das wohl nicht, ich machen nur die mindest notwendigen EU-Proben, wohl wieder wie 2020 sofort nach dem Mähdrescher vor der Bodenbearbeitung, gefriere dann die Proben ein und wenn auch der Weizen geerntet wird kommt die Probe zum BGD :idea:
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » So Aug 01, 2021 10:42

Also ich habe nun nach der Ernte bei Wiese und Raps und vor der Ernte bei W`Gerste und W`Weizen die Bodenproben gezogen und mal eingefroren :idea: Diese sollen beim

https://bodengesundheitsdienst.de/ untersucht werden
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon juliusjr » So Aug 01, 2021 11:09

Du sollst sie nicht einfrieren sondern zb per Paket an die Adresse schicken(nach Rain am Lech) und untersuchen lassen.
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Werte EUF im Vergleich zu CAL

Beitragvon adefrankl » Sa Aug 14, 2021 22:46

Nun habe ich die ersten EUF Werte bekommen (nach Weizen). Trotz Düngung als E-Weizen liegt der N-Min Gehalt bei lediglich 21 kg/ha bzw. 28 kg/ha. Da das Stroh auch noch auf dem Feld verblieb, bedeutet dies, dass der nachfolgende Raps nicht ohne Herbststickstoff auskommt. Eigentlich wäre die naheliegende Lösung, der örtliche Viehalter hätte das Stoh geborgen und als Gegenleistung 30 kg/ha NH4-N als Biogasrest vor der Saat ausgebracht. Aber da ich dann der ganzen Aufzeichnungsplicht unterliegen würde (kanpp unter 15 ha) bleibt da halt nur die mineralische Variante.
Nachdem ich nun für fas alle Flächen EUF-Werte und maximal 3 Jahre alte CAL Bodenuntersuchungswerte habe, habe ich diese einmal systematisch verglichen (in der Zwischenzeit wurde bei den Grundnährstoffen annäherungsweise der Entzug gedüngt). Insofern sollten sich die Bodengehalte kaum geändert haben. Im wesentlichen liegen bei P und K die CAL Werte innerhalb der Toleranzspanne die bei der EUF Probe für die Umrechnung angegeben ist.
Systematische Abweichungen stelle ich dagegen bei Mg und beim Ca bzw. ph-Wert fest. Bei Magnesium lagen die Werte nach CAL im Bereich zwischen Optimal (C) und leicht unterversorgt, laut EUF ist die Einstufung dagegen meist als extrem hoch (E). Bei Kalk ist die Versorgung laut EUF dagegen deutlich schlechter als bei CAL. Da ich die Probenahme oder entsprechende Änderung des Bodengehalts als Ursache eigentlich ausschließe, stellt sich für mich die Frage, welche Werte geben eigentlich besser die Versorgungsbedingungen für die Pflanze wieder?
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » So Aug 22, 2021 21:40

Also meine Bodenproben liegen z.Teil immer noch in der Gefiertruhe, denn der BGD schickt mir meine Bestellten Tüten nicht :idea:


Herbstdüngung 2021
Düngeverordnung: Diese Vorschriften gelten im Herbst in roten Gebieten



Die Düngeverordnung beschränkt die Stickstoff- und Phosphatdüngung in nitratsensiblen Gebieten. Das gilt für Wintergetreide, auf Grünland, im Feldfutterbau, für Zwischenfrüchte oder zur Herbstdüngung in Raps. Diese Vorschriften sind nun einzuhalten.

Erlaubt ohne Antrag ist das Düngen von bis zu 30 kg/ha Ammonium-Stickstoff (N) oder 60 kg/ha Gesamt-N, jedoch nur bei entsprechendem N-Düngebedarf. Das gilt bis zum 1. Oktober zu

Zwischenfrüchten bei Saat bis 15. September mit Standzeit von mindestens 6 Wochen,
Feldfutter und Winterraps bei Saat bis 15. September,
Wintergerste nach Getreide bei Saat bis zum 1. Oktober.

Die Ausbringung sollte im Idealfall vor beziehungsweise zur Saat erfolgen, immer aber spätestens bis zum 1. Oktober.

Nicht erlaubt ist ab 1. Oktober eine Herbstdüngung für Wintergerste, Zwischenfrüchte ohne Futternutzung und eingeschränkt für Raps.
Die Herbstdüngung zu Raps ist nur möglich, wenn eine Nmin-Bodenuntersuchung in 0 bis 30 cm Tiefe auf dem jeweiligen Schlag oder der Bewirtschaftungseinheit unter 45 kg Nmin pro Hektar liegt.

Düngebedarf ermitteln: So hoch liegt er im Herbst in aller Regel

Auf jeden Fall muss ein N-Düngebedarf bestehen. Dabei gilt der anrechenbare Stickstoff mineralischer und/oder organisch-mineralischer N-Dünger Die Orientierungswerte dafür nach der Ernte liegen bei

Winterraps, Saat bis 15. September 0 bis 40 kg/ha N,
Wintergerste, Aussaat bis 1.Oktober 0 bis 30 kg/ha N,
Feldfutter, Futterzwischenfrucht, Ackergras, Saat bis 15.September 40 bis 60 kg/ha N,
Zwischenfrucht, Saat bis 15.September mit nachfolgender Winterung 20 bis 40 kg/ha N
Zwischenfrucht, Saat bis 15.September mit folgender Sommerung 40 bis 60 kg/ha N.

Bei Feldfutter und Zwischenfrucht sind maximal 60 Prozent Leguminosenanteil gemeint.

Dokumentation und Düngebedarf: Darauf ist zu achten

Sämtliche Düngegaben sind aufzuzeichnen und samt Bedarfsermittlung zu dokumentieren. Laut LTZ Augustenberg ist eine langjährige organische N-Düngung besonders auf hofnahen Flächen besonders zu berücksichtigen, weil hier früher am ehesten gedüngt wurde. Zudem besteht bei Mulch- oder Direktsaat eher ein etwas höherer N-Düngebedarf als bei der Herbstbestellung mit dem Pflug und einer N-Nachlieferung.

Zwischenfruchtmischungen, bei denen Leguminosen überwiegen, die also mehr als 60 Prozent Samenanteil an Leguminosen haben, brauchen in aller Regel keinen Dünger. Bei späten Saatterminen ist der N-Düngebedarf etwa für Feldfutter geringer als bei früher Saat.

Nach N-reichen Vorfrüchten, also Raps, Kartoffeln, Feldgemüse, mehrjährigem Feldfutter, Leguminosen und Gemenge mit mehr als 60 Prozent an Leguminosen wird der N-Bedarf aus dem Bodenvorrat gedeckt. Deshalb besteht dafür grundsätzlich kein N-Düngebedarf.
Zwischenfrüchte anbauen: Sie sind vor Sommerungen Pflicht


Die Düngeverordnung verlangt, vor Sommerungen Zwischenfrüchte anzubauen. Wer nach dem 1. Februar Sommerkulturen sät oder pflanzt und diese düngen will, muss im Vorjahr eine Zwischenfrucht etablieren.

Ein Umbruch der Zwischenfrucht ist ab 16. Januar möglich. Eine Ausnahme ist die Befreiung für niederschlagsarme Gebiete mit langjährig weniger als 550 mm/m2. Niederschlag.
Sperrfristen und Festmist: Diese Verbotszeiträume und Regeln gelten im Herbst

Für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Stickstoff (N)-Gehalt von mehr als 1,5 Prozent in der Trockenmasse gilt auf Ackerland zunächst ein „grundsätzliches“ Aufbringungsverbot ab Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.Januar des Folgejahres.

Auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutterbau beginnt der Verbotszeitraum ab 1. November und dauert wie auf Ackerland bis zum 31. Januar des Folgejahres. Vom 1.September bis zum 1.November wird der Gesamt-Stickstoff über flüssige Wirtschaftsdünger zusätzlich auf 80 kg/ha ha begrenzt.

Für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost gilt die Sperrzeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar. Dieselbe Sperrzeit gilt auch für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (P) mit mehr als 0,5 Prozent in der Trockenmasse. Die Vorschriften gelten auch für Hühnertrockenkot, Geflügelmist und separierte oder getrocknete Produkte aus organischen Düngern sowie für festen oder flüssigen Klärschlamm
Für Dünger mit analytisch festgestellten TM-Gehalten unter zwei Prozent, etwa Waschwasser von Gemüse, können laut LTZ Augustenberg auf Antrag Ausnahmen vom Verbotszeitraum genehmigt werden. Dann ist aber ein Nachweis durch Laboranalysen nötig.
Mit Material von ISIP, LTZ, DLR



https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... ten-584612


:idea: :idea: War Düngen früher einfach :idea: :idea:
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon juliusjr » Mo Aug 23, 2021 7:26

Und für was brauchst du neue Tüten???? Hast sie ja schon gezogen und somit wohl in einer Tüte. Hab schon immer die Proben mit meinen eigenen Tüten abgegeben. Lade dir den Erhebungsboden runter und füll ihn aus und häng ihn irgendwie an die Tüten. Hoffentlich stellst du dich sonst nicht so an.....
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon juliusjr » Mo Aug 23, 2021 7:33

Kalk will mir euf tendenziell auch mehr empfehlen - gegenüber früher find ich es aber gut, dass der ph-wert angegeben wird und man dann seine eigenen Schlüsse ziehen kann. Kali hab ich auch dass gefühl dass bei euf mehr empfohlen wird, aber ich hab noch nie den direkten Vergleich gehabt, also wirklich den selben gezogenen Boden in beide Labore gleichzeitig geschickt.
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Re: Im Roten Gebiet-EUF oder N-min ?

Beitragvon Paule1 » Mo Aug 23, 2021 16:24

Das mit 2 Laboren würde die Verwirrung nur noch größer machen, es wird hier nie gleiche Wert herauskommen :idea: Hab in der Sache erst vorhin mit meine Zuckerrüben Obmann gesprochen, der macht für EUF keine Werbung mehr solange die mit der LfL kein Abkommen haben das die EU Ergebnisse ohne Probleme verwendet werden können.
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