Aktuelle Zeit: So Dez 07, 2025 23:47
240236 hat geschrieben:Die sollen sich die paar € behalten und ich lebe ohne ITW viel ruhiger. Da ist der Aufwand viel größer als der Nutzen.
elchtestversagt hat geschrieben:Für ITW 2025 ist das Kontaktgitter über dem Trog zugelassen, aber das Laves stuft einen dennoch in HS 1 ein....
Das ist ein weiteres "Unding", und wir sind wieder beim Thema Auslegungssache. Denn das Laves wird in dieser Position nur von einer einzigen Person vertreten, und was der halt nicht passt, ist "Gesetz"...Ich weiss nicht, wie das nachher in den anderen Bundesländern aussehen wird. Haben wir dann 16 verschiedene Auslegungsregeln?
Ich denke, da werden noch viel mehr Fallstricke kommen, die uns so heute noch nicht klar sein werden. Warum müssen die Schalentränken zusätzlich sein, und, noch viel geiler, wenn man für zwei oder drei Wochen mehr Tiere einstallt, dann muss man das ganze auch für diese Anzahl an Tieren vorhalten. Es sind klare Regelungen für Scheuermöglichkeiten, Tränken, aber Kontaktgitter gibt es keine, sprich egal ob die Buchten 10 oder 1000 Tier vorhält, 99cm breite reichen aus...Andererseits müssen bei den Trennwänden diese einen mtr lang sein, je 20 Tiere, bei 21 in einer Bucht muss man aber 2 mtr haben, und nicht 1,10 mtr oder sowas....
Diese ganzen Regelungen gelten ab Eistallung...Wenn ich aber nun "sehr schwere Ferkel" mit 100 kg Lebendgewicht kaufe, dann ist das ja "ab Einstallung"....
Kapiere ich nichtHöffti hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Die sollen sich die paar € behalten und ich lebe ohne ITW viel ruhiger. Da ist der Aufwand viel größer als der Nutzen.
Dann lieber Strohschweine ausmisten, oder?

elchtestversagt hat geschrieben:Für ITW 2025 ist das Kontaktgitter über dem Trog zugelassen, aber das Laves stuft einen dennoch in HS 1 ein....
Das ist ein weiteres "Unding", und wir sind wieder beim Thema Auslegungssache. Denn das Laves wird in dieser Position nur von einer einzigen Person vertreten, und was der halt nicht passt, ist "Gesetz"...Ich weiss nicht, wie das nachher in den anderen Bundesländern aussehen wird. Haben wir dann 16 verschiedene Auslegungsregeln?
Ich denke, da werden noch viel mehr Fallstricke kommen, die uns so heute noch nicht klar sein werden. Warum müssen die Schalentränken zusätzlich sein, und, noch viel geiler, wenn man für zwei oder drei Wochen mehr Tiere einstallt, dann muss man das ganze auch für diese Anzahl an Tieren vorhalten. Es sind klare Regelungen für Scheuermöglichkeiten, Tränken, aber Kontaktgitter gibt es keine, sprich egal ob die Buchten 10 oder 1000 Tier vorhält, 99cm breite reichen aus...Andererseits müssen bei den Trennwänden diese einen mtr lang sein, je 20 Tiere, bei 21 in einer Bucht muss man aber 2 mtr haben, und nicht 1,10 mtr oder sowas....
Diese ganzen Regelungen gelten ab Eistallung...Wenn ich aber nun "sehr schwere Ferkel" mit 100 kg Lebendgewicht kaufe, dann ist das ja "ab Einstallung"....
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