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Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine nic

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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon westfale2030 » Sa Mär 26, 2016 16:44

@Jagdmädel20

Die Jagdgenossenschaft wird sich genau das gedacht haben, was ich etwas weiter oben versucht habe klarzumachen.

Wenn der Jagdpachtvertrag das so vorsieht und die untere Jagdbehörde das abgesegnet hat, dann ist es so zu akzeptieren.

Für mich hätte die Einvernehmlichkeit zwischen Pächter und Verpächter zunächst mal oberste Priorität.

Such das Gespräch und nicht die Konfrontation.


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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Fuchse » Sa Mär 26, 2016 20:59

@yogi.
Es zählt der Pachtvertrag. Bundesland egal!
@Jagdmädel was willst du? Ein Pächter ist nur ein Pächter, so wie ein Mieter ein Mieter ist und die Wohnung ohne ein ja des Eigentümers auch nicht unter vermieten kann!
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 8:44

Sachsen-Anhalt
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 8:46

@Fuchse du willst also sagen,wenn er nicht unterschreibt,dann hat der Jäger keine Chance unter dem Pächter in dem Revier zur Jagd zu gehen?
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 8:50

@Wertfale ich wollte mich nur mal informieren.ich bin nicht die Person um die es geht,hab das Problem nur mitbekommen.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » So Mär 27, 2016 8:57

tj, bist du es ?.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » So Mär 27, 2016 9:35

Jagdgesetz Sachsen-Anhalt
§ 18 Jagderlaubnis (zu § 11 Abs. 1 Satz 3 BJagdG)
(1) Eine Jagderlaubnis kann
1.entgeltlich oder unentgeltlich,
2.für die Erlegung einer unbestimmten oder einer bestimmten Zahl von Tieren,
3.ständig oder nicht ständig
erteilt werden. Eine Jagderlaubnis ist ständig, wenn sie in mindestens einem Jagdjahr für die volle Jagdzeit der in dem Jagdbezirk vorkommenden Wildarten oder länger gelten soll; der Jagdpächter darf eine ständige Jagderlaubnis im Zweifel nur mit Zustimmung des Verpächters erteilen.
(2) Übt ein Jagdgast die Jagd aus, ohne daß der Revierinhaber oder ein von diesem mit der Begleitung des Jagdgastes beauftragter angestellter Jäger im Jagdbezirk anwesend und ohne Schwierigkeiten zu erreichen ist, so hat er eine schriftliche Jagderlaubnis des Revierinhabers (Jagderlaubnisschein) mit sich zu führen.
(3) Der Revierinhaber hat der Jagdbehörde entgeltliche Jagderlaubnisse und ständige Jagderlaubnisse anzuzeigen.

Fazit: Nur eine ständige Jagderlaubnis ist vom Verpächter gegenzuzeichnen.
Jagderlaubnis entspricht dem Begehungsschein.
Gruß Yogi
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 9:45

@Yogi die Begehungsscheine werden bei uns jeder Jahr neu ausgestellt.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 9:51

Dh wenn ein Begehungsschein für 11 Monate ausgestellt wird und der 12.Monat dort als Gastjäger dort drauf geschrieben wird,muss der Vorstand nicht unterschreiben?Darf der Jagdpächter das dann so ausstellen?
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Königstiger2 » So Mär 27, 2016 11:24

Ich habe vom Jagdgesetz (bin kein Jäger) nicht die meiste Ahnung, aber nach dem hier gelesenem stellt sich mir die Frage:
Will hier jemand unbedingt einen Keil zwischen Verpächter und Pächter treiben oder ist das Verhältniss sowieso schon gespalten und dieses soll noch untermauert werden? Harmonie sieht anders aus.
Als Verpächter würde ich bei Pachtende wissen, was ich zu tun habe.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » So Mär 27, 2016 11:35

Königstiger2 hat geschrieben:Ich habe vom Jagdgesetz (bin kein Jäger) nicht die meiste Ahnung, aber nach dem hier gelesenem stellt sich mir die Frage:
Will hier jemand unbedingt einen Keil zwischen Verpächter und Pächter treiben oder ist das Verhältniss sowieso schon gespalten und dieses soll noch untermauert werden? Harmonie sieht anders aus.
Als Verpächter würde ich bei Pachtende wissen, was ich zu tun habe.


Darum geht es überhaupt nicht,also um einen Keil zwischen denen zu setzen.ich möchte nur wissen,welche Möglichkeiten dem Jagdpächter bleibt um seine Jäger selbst aus zu wählen,also ihnen die Begehungsscheine auszustellen,dem jenigem den er möchte und nicht unbedingt der Vorstand.der Vorstand hat ein Problem mit dem Jäger der einen Schein bekommen soll und nicht mit dem Jagdpächter.(zumindest soweit ich weiß)
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Königstiger2 » So Mär 27, 2016 11:44

Dann wird der Vorstand dementsprechend seine Gründe haben.
Wenn sich jetzt jemand, wie in diesem Fall du, Rat holt, um das Prozedere zu umgehen, dann ist das für mich "einen Keil dazwischen treiben"
Wie gesagt: Harmonie sieht anders aus und man sieht sich immer zwei mal im Leben.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » So Mär 27, 2016 13:10

Jagdmädel, der Vorstand der Jagdgenossenschaft besteht aus mindestens 3 Jagdgenossen. Also müsste es schon mindestens 2:1 stehen um die Unterschrift zu versagen. Wenn nicht laut Satzung der JG sogar ein Mitgliederbeschluß dazu gefasst werden müsste. Auch eine Jagderlaubnis die für nur 11 Monate plus der Jagderlaubnis für 1 Monat ergibt eine jährliche Jagderlaubnis. Über die möglichen Folgen für den Pächter kannst dir ja mal selber einen Kopf machen. Und noch eimal, ein Begehungsschein ist eine Jagderlaubnis, nur ein anderes, nicht mehr im Rechtsgebrauch verwendetes Wort.
Gruß Yogi
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Karlo » So Apr 24, 2016 8:50

Der Jagdpächter kann den Jagdvorsteher per Verpflichtungsklage zur Unterschrift zwingen. Verweigert der Jagdvorsteher trotz Verpflichtung die Unterschrift, kann das Urteil (oder der gerichtliche Vergleich) vollstreckt werden. Das beginnt dann mit dem gebührenpflichtigen Besuch des Gerichtsvollziehers und geht über Zwangsgelder bis zur Verhaftung (so richtig mit Polizei und Handschellen) und sechsmonatiger Beugehaft. Selbstverständlich haftet der Jagdvorsteher auch für sämtliche Schäden, die aus einer rechtswidrigen Verweigerung der Unterschrift resultieren. Das können z.B., entgangener Hegebeitrag oder sogar Wildschäden sein. Ist Eile geboten, ist auch eine einstweilige Verfügung möglich.

Grunsätzlich ist das Erfordernis des Jagderlaubnisscheins eine polizeirechtliche Vorschrift. Der Jagderlaubisschein ist regelmäßig nicht konstitutiv (errichtet die Jagderlaubnis) sondern nur deklarativ (weißt aus, dass die Jagderlaubnis besteht).

Um zu entscheiden, ob eine Unterschrift des Jagdvorstehers nötig ist und welche Wirkung die fehlende Unterschrift im Außen- und Innenverhältnis hat, müsste man wissen welches Landesjagdgesetz anzuwenden ist und was im Pachtvertrag steht. Zudem kommt es darauf an, welcher Art (z.B. entgeltlich oder unentgeltlich, befristet oder unbefristet) die Jagderlaubnis ist. Vermutlich ist die Unterschrift des Jagdvorstehers völlig entbehrlich oder das Fehlen hat nur Auswirkungen im Innenverhältnis.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » So Apr 24, 2016 9:01

JuliaMünchen hat geschrieben:Der Jagdvorsteher braucht da überhaupt nichts zu unterschreiben, nach dt. Jagdrecht. Verpachtet ist verpachtet und der JVkann seine Streckenlisten, Abschusspläne und Versammlunsberichte unterschreiben. Sonst nichts. Wenn wirklich ein "Jagdschutzberechtigter" kontrolliert (Polizei) dann hast du ja deinen vom Jagdvorsteher nicht unterschriebenen Begehungsschein und der reicht ja aus. und wenn du den Begehungsschein zu Hause vergessen hast, dann kannst du ihn nachreichen. WBK und JS sind da schon viel wichtiger. Am besten in beglaubigter Abschrift, dann hast du keinen Ärger wenn du den Papierkram verlierst.


Schön das Karlo meine Aussage unterstreicht. Andere unterstellen mir, dass ich etwas an der Murmel habe. :shock:
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