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Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine nic

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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Karlo » So Apr 24, 2016 10:10

JuliaMünchen hat geschrieben:
JuliaMünchen hat geschrieben:Der Jagdvorsteher braucht da überhaupt nichts zu unterschreiben, nach dt. Jagdrecht. Verpachtet ist verpachtet und der JVkann seine Streckenlisten, Abschusspläne und Versammlunsberichte unterschreiben. Sonst nichts. Wenn wirklich ein "Jagdschutzberechtigter" kontrolliert (Polizei) dann hast du ja deinen vom Jagdvorsteher nicht unterschriebenen Begehungsschein und der reicht ja aus. und wenn du den Begehungsschein zu Hause vergessen hast, dann kannst du ihn nachreichen. WBK und JS sind da schon viel wichtiger. Am besten in beglaubigter Abschrift, dann hast du keinen Ärger wenn du den Papierkram verlierst.


Schön das Karlo meine Aussage unterstreicht. Andere unterstellen mir, dass ich etwas an der Murmel habe. :shock:


"Relativiert" wäre der zutreffendere Ausdruck.

So ausnahmlos wie Sie es darstellen ist es nicht. Auch ist die Ordnungswidrigkeit schon begangen, wenn der Jagderlaubnisschein zuhause vergessen worden ist obwohl man ihn mitführen müsste. Die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein sind im Original mitzuführen, Kopien oder Abschriften genügen den Ausweisvorschriften auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind.
Karlo
 
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » So Apr 24, 2016 10:47

Jagdmädel20 hat geschrieben:
Jagdmädel20 hat geschrieben:Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.unser Jagdvorstandsvorsitzender weigert sich die Begehungsscheine,die vom Jagdpächter ausgestellt wurden zu unterschreiben. Was kann der Jagdpächter nun tun?


Das war so gemeint,dass der Vorstand sich weigert zu unterschreiben.Dies ist doch aber immer Pflicht bei einem unentgeltlichen Begehungsschein,oder?Der Vorstand hat unbewiesene Dinge gegenüber dem Jäger (BegehungsscheinInhaber) vorgebracht bei der Versammlung und so begründet,dass er nicht unterschreiben möchte. Er hat dem Jagdpächter nahegelegt,diesen Jäger keinen Begehungsschein mehr auszustellen.


Jagdmädel20 schreibt eindeutig von einem unentgeltlichen Begehungsschein. Für einen unentgeltlichen Begehungsschein fehlen rechtliche Vorschriften. Anders würde es wie schon beschrieben bei einem entgeltlichen Begehungsschein darstellen, der ja quasi eine Unterverpachtung darstellt.

Wohnt der Jagdpächter zum Beispiel im Revier und ist auch telefonisch zu erreichen brauch ich gar nix. So schaut es aus. Ich bin "Jagdgast" und zur Jagd eingeladen.
Zuletzt geändert von JuliaMünchen am So Apr 24, 2016 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Karlo » So Apr 24, 2016 11:06

Werte Julia aus München, ich empfehle einen Blick über den bayerischen Tellerrand z.B. nach Hessen. Und damit beende ich die Diskussion mit Ihnen.
Karlo
 
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » So Apr 24, 2016 11:28

Jagdmädel20 hat geschrieben:Sachsen-Anhalt


Jagdmädel schreibt eindeutig von Sachsen Anhalt. Und nach §18 Absatz 2 des Landesjagdgesetz von Sachsen Anhalt braucht die Dame für eine unentgeltlichen Jagderlaubnis keinen vom Jagdvorsteher unterschriebenen Begehungsschein.

Es ist dort auch ausdrücklich so geregelt, dass wenn der Revierinhaber oder ein angestellter Revieraufseher dort im Revier wohnen und sie mit einfachen Mitteln (sprich Mobiltelefon) zu erreichen sind überhaupt kein Begehungsschein notwendig ist. Sie ist ganz einfach Jagdgast.

Ich lese halt erst mal den ganzen Pfad durch und sage dann erst meine Meinung!
JuliaMünchen
 
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon sexzylinder » Mi Jun 08, 2016 21:40

ich kenn es auch so, dass ALLE Pächter des reviers den begehungsschein unterschreiben, der Jagdvorstand (jagdgenossenschaft=grundbesitzer) unterschreibt da nicht.
wenn einer nicht unterscheibt=Pech gehabt. ist ja keiner verpflichtet zu unterschreiben...
sexzylinder
 
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon T5060 » Mi Jun 08, 2016 21:56

Das Thema Begehungsscheine ist individuell im Pachtvertrag geregelt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Fuchse » Mi Jun 08, 2016 22:06

Begehungscheine müssen von der Jagd Vorstandschaft abgesegnet werden!
Dann braucht es ja vorher keine Jagdvergabe wenn dann jeder angeschleifte Hans Doffal mitn Gewehr ballern kann.
Gruß Robert
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