JuliaMünchen hat geschrieben:JuliaMünchen hat geschrieben:Der Jagdvorsteher braucht da überhaupt nichts zu unterschreiben, nach dt. Jagdrecht. Verpachtet ist verpachtet und der JVkann seine Streckenlisten, Abschusspläne und Versammlunsberichte unterschreiben. Sonst nichts. Wenn wirklich ein "Jagdschutzberechtigter" kontrolliert (Polizei) dann hast du ja deinen vom Jagdvorsteher nicht unterschriebenen Begehungsschein und der reicht ja aus. und wenn du den Begehungsschein zu Hause vergessen hast, dann kannst du ihn nachreichen. WBK und JS sind da schon viel wichtiger. Am besten in beglaubigter Abschrift, dann hast du keinen Ärger wenn du den Papierkram verlierst.
Schön das Karlo meine Aussage unterstreicht. Andere unterstellen mir, dass ich etwas an der Murmel habe.
"Relativiert" wäre der zutreffendere Ausdruck.
So ausnahmlos wie Sie es darstellen ist es nicht. Auch ist die Ordnungswidrigkeit schon begangen, wenn der Jagderlaubnisschein zuhause vergessen worden ist obwohl man ihn mitführen müsste. Die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein sind im Original mitzuführen, Kopien oder Abschriften genügen den Ausweisvorschriften auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind.