Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 11:13

Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine nic

Diskussionsforum für unsere Jäger
Forumsregeln
Schreibrechte in diesem Forum ab dem 1.6 nur noch für Gruppenmitglieder "Zugang Jägerforum". Mitgliedschaft über Persönlicher Bereich -> Benutzergruppen (ganz unten) beantragen! Danke
Antwort erstellen
37 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine nic

Beitragvon Jagdmädel20 » Fr Mär 25, 2016 3:48

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.unser Jagdvorstandsvorsitzender weigert sich die Begehungsscheine,die vom Jagdpächter ausgestellt wurden zu unterschreiben. Was kann der Jagdpächter nun tun?
Jagdmädel20
 
Beiträge: 8
Registriert: Fr Mär 25, 2016 3:42
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 25, 2016 6:25

Um hierauf eine Antwort zu geben muss man etwas mehr über die Pachtvertragsgestaltung sowie über die Art der Begehungsscheine wissen.
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » Fr Mär 25, 2016 9:04

Für was brauchst du einen Begehungsschein??? Du bist Jagdgast. Im Handyzeitalter ist dein Jagdherr doch immer erreichbar. Es kann dir ohne Begehungsschein überhaupt nichts passieren!
JuliaMünchen
 
Beiträge: 941
Registriert: So Feb 10, 2013 13:09
Wohnort: Dort wo sich Himmel und Erde küssen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon westfale2030 » Fr Mär 25, 2016 11:15

Schaut man sich einige Musterpachtverträge an, so wird man schon feststellen, daß entgeldliche und unentgeldliche Jagderlaubnisscheine von allen Pächtern eines Revieres und vom Verpächter zu unterzeichnen sind.
Damit soll meines Erachtens ganz einfach Transparenz geschaffen werden, und zwar für beide Seiten. Man will halt wissen mit wem man es zu tun hat und sich keine Läuse in den Pelz setzen.

Entscheidend ist aber, wie Yogibaer es schon angedeutet hat, der jeweilige Jagdpachtvertrag.

westfale
westfale2030
 
Beiträge: 615
Registriert: Sa Nov 26, 2011 16:48
Wohnort: nördliches Südwestfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon hugo-1952 » Fr Mär 25, 2016 11:44

JuliaMünchen hat geschrieben:Für was brauchst du einen Begehungsschein??? Du bist Jagdgast. Im Handyzeitalter ist dein Jagdherr doch immer erreichbar. Es kann dir ohne Begehungsschein überhaupt nichts passieren!


Sorry,
aber Du musst ganz mächtig einen an der Marmel haben so etwas zu posten!
hugo-1952
 
Beiträge: 428
Registriert: Sa Apr 11, 2015 12:56
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » Fr Mär 25, 2016 13:04

Der Jagdvorsteher braucht da überhaupt nichts zu unterschreiben, nach dt. Jagdrecht. Verpachtet ist verpachtet und der JVkann seine Streckenlisten, Abschusspläne und Versammlunsberichte unterschreiben. Sonst nichts. Wenn wirklich ein "Jagdschutzberechtigter" kontrolliert (Polizei) dann hast du ja deinen vom Jagdvorsteher nicht unterschriebenen Begehungsschein und der reicht ja aus. und wenn du den Begehungsschein zu Hause vergessen hast, dann kannst du ihn nachreichen. WBK und JS sind da schon viel wichtiger. Am besten in beglaubigter Abschrift, dann hast du keinen Ärger wenn du den Papierkram verlierst.
JuliaMünchen
 
Beiträge: 941
Registriert: So Feb 10, 2013 13:09
Wohnort: Dort wo sich Himmel und Erde küssen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 25, 2016 13:45

Nur geht die Verpachtung der Jagd nicht nur nach dem deutschen Jagdrecht sondern auch nach den Regeln des BGB. Ein entgeldlicher Begehungsschein z. B. ist einer Unterverpachtung gleichzustellen und diese kann sich der Verpächter vorbehalten. Was würdest Du machen wenn du einige ha Feld verpachtest und auf Umwege erfährst das der Pächter dieses Feld für den 3.fachen Preis weiter verpachtet hat?
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon T5060 » Fr Mär 25, 2016 13:50

Ein Begehungsschein ist keine Unterverpachtung, da der Fang immer noch beim Pächter bleibt.
Eine Unterverpachtung würde ja heissen, er tritt in die Verpflichtung des Pächters.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34726
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Schauerschrauber » Fr Mär 25, 2016 14:01

Hallo

bei uns nimmt das auch immer mehr sonderbare Strukturen an . Wir haben Jagdpächter die kassieren ihren "Jagdgästen" derart viel Kohle ab
das die was Pachtpreis angeht fast kostenneutral rausgehen - dann aber auch noch rumjammern wenn Wildschaden zu begleichen ist.

MfG
Schauerschrauber
 
Beiträge: 5149
Registriert: Sa Dez 31, 2005 11:07
Wohnort: Mittelhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon JuliaMünchen » Fr Mär 25, 2016 14:30

Jagd darf sich auch rentieren.
JuliaMünchen
 
Beiträge: 941
Registriert: So Feb 10, 2013 13:09
Wohnort: Dort wo sich Himmel und Erde küssen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 25, 2016 14:32

Jupp, hast Recht. Habe das etwas unqualifiziert ausgedrückt. Einigen wir uns auf folgende Formulierung: Ein Begehungsschein kann durch den Wortlaut des Textes und den getroffenen Abreden dazu einen Unterpachtvertrag gleichgestellt werden.
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Rainibo » Fr Mär 25, 2016 14:38

Bei uns läuft es genauso u. Entscheidend ist was im Vertrag steht,aber unsern Spezie interressiert das nicht von Fütterung über Dutzende auswärtige Kennzeichen auch in der Woche ohne seine Anwesenheit (Wohnt selber 110 km weit weg,also nichts mit innerhalb 15 Minuten da) u. das Thema Alkohol nur ohne ein Problem u. wem das nicht passt dem schicken ma Grün-weis ,da wird selbst ein Holzdiebstahl mit Beweisfotos in Flagrantie seitens der Behörden eingestellt,aber zur Ehre der Jägerschaft es gibt bestimmt auch noch Ehrbare nur bei uns vor Ort nicht in den Nachbardörfern klappt es jedoch bis auf Kleinigkeiten ganz gut,dort werden die Landwirte auch als Geschäftspartner behandelt was sie ja auch sind nur mit der dazwischen geschalteten Jagdgenossenschaft.
Rainibo
 
Beiträge: 114
Registriert: Mo Jan 06, 2014 19:11
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon sauigel » Fr Mär 25, 2016 17:55

JuliaMünchen hat geschrieben:Für was brauchst du einen Begehungsschein??? Du bist Jagdgast. Im Handyzeitalter ist dein Jagdherr doch immer erreichbar. Es kann dir ohne Begehungsschein überhaupt nichts passieren!

Klar so wird das oft gehandhabt .
Allerdings hat der Jagdgast absolut nichts in der Hand .Wenn der Jagdherr ein Waidloch ist kann er dem Jagdgast übel zusetzen ,wenn die Nase des Gastes dem Herrn nicht mehr passt .
sauigel
 
Beiträge: 276
Registriert: Fr Dez 25, 2015 12:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon Jagdmädel20 » Sa Mär 26, 2016 15:48

Jagdmädel20 hat geschrieben:Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.unser Jagdvorstandsvorsitzender weigert sich die Begehungsscheine,die vom Jagdpächter ausgestellt wurden zu unterschreiben. Was kann der Jagdpächter nun tun?


Das war so gemeint,dass der Vorstand sich weigert zu unterschreiben.Dies ist doch aber immer Pflicht bei einem unentgeltlichen Begehungsschein,oder?Der Vorstand hat unbewiesene Dinge gegenüber dem Jäger (BegehungsscheinInhaber) vorgebracht bei der Versammlung und so begründet,dass er nicht unterschreiben möchte. Er hat dem Jagdpächter nahegelegt,diesen Jäger keinen Begehungsschein mehr auszustellen.
Jagdmädel20
 
Beiträge: 8
Registriert: Fr Mär 25, 2016 3:42
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Jagdvorstandsvorsitzender unterschreibt Begehungsscheine

Beitragvon yogibaer » Sa Mär 26, 2016 16:00

Jagdmädel, wenn Du uns jetzt noch verraten würdest in welchem Bundesland die Jagdgenossenschaft angesiedelt ist könnte man genauer auf Dein Problem eingehen.
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
37 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Jägerforum

Wer ist online?

Mitglieder: 210ponys, Bing [Bot], eifelrudi, JueLue

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki