Er ist -und so hat er es ja auch richtig angeboten- (z.B. bei ebay kleinanzeigen) ein Privatverkäufer https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbsmaessiger-verkauf-im-internet-ab-wann-verkaufe-ich-nicht-mehr-privat-sondern-gewerblich_132258.html.
Gewerblicher Anbieter wird er erst im Ausnahmefall. Dass er den Verkaufspreis jedoch erfassen muss in der Landwirtschaft -also da ist er nicht "privat"- ist ein Widerspruch nur auf den ersten Blick. Als Landwirt werd ich nicht zum gewerblichen Anbieter, wenn ich 2 x im Jahr ein Maschinchen verkaufe.
Aber "wastl90", d u darfst das auch gern als gewerblicher Anbieter verkaufen, ich halte dich nicht auf, nur zu !