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Käufer macht Probleme Rückezange

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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51 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Käufer macht probleme Rückezange

Beitragvon DMS » Mo Apr 29, 2024 6:03

Er ist -und so hat er es ja auch richtig angeboten- (z.B. bei ebay kleinanzeigen) ein Privatverkäufer https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbsmaessiger-verkauf-im-internet-ab-wann-verkaufe-ich-nicht-mehr-privat-sondern-gewerblich_132258.html.

Gewerblicher Anbieter wird er erst im Ausnahmefall. Dass er den Verkaufspreis jedoch erfassen muss in der Landwirtschaft -also da ist er nicht "privat"- ist ein Widerspruch nur auf den ersten Blick. Als Landwirt werd ich nicht zum gewerblichen Anbieter, wenn ich 2 x im Jahr ein Maschinchen verkaufe.

Aber "wastl90", d u darfst das auch gern als gewerblicher Anbieter verkaufen, ich halte dich nicht auf, nur zu !
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Re: Käufer macht probleme Rückezange

Beitragvon frafra » Mo Apr 29, 2024 8:02

@vogesenblitz

richtig krass !!


@anderen wie wisst ihr das der verkauf gewerblich an privat ist ??
wenn der käuer ebenso walldbesitzer ist wie der verkäufer ?
einer privat ,einer gewerblich ??

gottseidank hab ich bis auf "kleinigkeiten " immer glück beim an und verkauf von gebrauchtware
ich hab aber auch ein elektrogerät mit defekten teilen retour bekommen ,der hat das einfach als ersatzteilspender verwendet und dann behauptet es sei defekt
daraus habe ich gelernt!
es gibt immer was zu tun , jabajaja........
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Re: Käufer macht probleme Rückezange

Beitragvon Ecoboost » Mo Apr 29, 2024 18:23

Servus,

ich antworte hier mal, wobei es mir ehrlich gesagt sehr schwer fällt das alles so zu Glauben wie es der TE hier von sich gibt.
Zumal es ja nicht der erste Ärger ist wo er mit dem Verkauf einer gebrauchten Maschine hat, aber gut.

Fakt ist der Verkauf der Rückezange war so formal völlig in Ordnung. Er hatte wohl die entscheidenden Textstellen im Kaufvertrag drinnen, die jegliche Ansprüche über etwaige Mängel sowie ein Rückgaberecht gegenüber dem Verkäufer ausschließen.
Ein Nachbesserungsrecht gibt es meines Wissens doch nur bei Werkverträgen, z.B. bei nicht fachgerecht ausgeführter KFZ-Reparatur usw.
Aber doch nicht bei privaten Kaufgeschäften, hier liegt es allein im Ermessen des Verkäufers inwieweit man sich da in so einem Fall auf einen Preisnachlass einigt. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Kaufpreisminderung im Falle so eines Mangels - sofern man davon überhaupt so sprechen kann da Maschine schließlich gebraucht - gibt es hier meines Erachtens gegenüber dem Verkäufer nicht. Ein kürzeres Seil ist für mich auch nicht zwingend ein Mangel, insbesondere erst recht nicht bei Gebrauchtsachen denn mit so was muss man einfach rechnen.
Der Käufer hätte sich hier vom Seilzustand selbst ein Bild bei der immerhin zweistündigen Besichtigung machen müssen, ehe er den Kaufvertrag unterschreibt. Stichwort gekauft wie gesehen.
Denn ein Seil ist ein klassisches Verschleißteil, es hätte auch länger sein und ihm gleich beim ersten Zuzug eines Stammes dann reißen können.

Kurios finde ich auch dass man mit der Zange erst mal eine Zeit lang arbeitet und dann diese zurück geben möchte.
Den hätte ich was gehustet, wo sind wir denn hier!?
Nicht Wissen was man will, unnütz die Leute aufhalten womit man seine Zeit verplempert und dann noch die Frechheit zu haben die Maschine auf den Hof zu stellen - dass geht gar nicht.
Normal hätte man hier sagen müssen:
Ja du kannst sie mir bringen, aber nur Energieautark mit einem E-Auto. :lol:

Mein Güllefass habe ich ohne Kaufvertrag verkauft. Anzahlung machen lassen, per Mail schriftlich fest gehalten dass der Restbetrag in Bar bei der Abholung fällig ist, eine Quittung ausgehändigt und fertig.
Der wollte unbedingt das Fass, ich habe es nach Erhalt der Anzahlung auf "Reserviert" gesetzt.
Allerdings hatte ich auch eine sehr detaillierte Beschreibung gemacht.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Käufer macht probleme Rückezange

Beitragvon wastl90 » Mi Mai 01, 2024 8:43

DMS hat geschrieben:Er ist -und so hat er es ja auch richtig angeboten- (z.B. bei ebay kleinanzeigen) ein Privatverkäufer https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbsmaessiger-verkauf-im-internet-ab-wann-verkaufe-ich-nicht-mehr-privat-sondern-gewerblich_132258.html.

Gewerblicher Anbieter wird er erst im Ausnahmefall. Dass er den Verkaufspreis jedoch erfassen muss in der Landwirtschaft -also da ist er nicht "privat"- ist ein Widerspruch nur auf den ersten Blick. Als Landwirt werd ich nicht zum gewerblichen Anbieter, wenn ich 2 x im Jahr ein Maschinchen verkaufe.

Aber "wastl90", d u darfst das auch gern als gewerblicher Anbieter verkaufen, ich halte dich nicht auf, nur zu !

Guck mal unter Seite 4 " Verkauf einer Landmaschine"
Vorsicht ist geboten im Fall, dass der Landwirt die gebrauchte Maschine an einen
Verbraucher verkauft, also eine Person, die den Vertrag nicht zum Zwecke der
Berufsausübung abschließt. Wird der Vertrag mit einem anderen Landwirt geschlossen, besteht insoweit keine Gefahr. Verkauft der Landwirt die Maschine
aber zum Beispiel an einen Hobbytraktorfahrer, finden die Regelungen zum
Schutze des Verbrauchers Anwendung. Ein vollständiger Gewährleistungsauschluss ist dann nicht möglich. Die Gewährleistungsfrist kann maximal auf ein
Jahr verkürzt werden. Ebenfalls gilt zu Lasten des Verbrauchers eine Beweislastumkehr betreffend die Mangelhaftigkeit der Sache. Tritt innerhalb der ersten
sechs Monate nach Lieferung der Maschine eine Mangel auf, wird vermutet, dass
die Sache schon bei Lieferung mangelhaft war. Der Landwirt als Verkäufer müsste dann das Gegenteil beweisen.


Quelle: https://www.meidert-kollegen.de/wp-cont ... schaft.pdf

Und genau das ist es doch im vorliegenden Fall. Verkauft wird an eine Privatperson, also ist der Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich!
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Re: Käufer macht probleme Rückezange

Beitragvon DMS » Mi Mai 01, 2024 9:35

wastl90 hat geschrieben:
DMS hat geschrieben:Er ist -und so hat er es ja auch richtig angeboten- (z.B. bei ebay kleinanzeigen) ein Privatverkäufer https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbsmaessiger-verkauf-im-internet-ab-wann-verkaufe-ich-nicht-mehr-privat-sondern-gewerblich_132258.html.

Gewerblicher Anbieter wird er erst im Ausnahmefall. Dass er den Verkaufspreis jedoch erfassen muss in der Landwirtschaft -also da ist er nicht "privat"- ist ein Widerspruch nur auf den ersten Blick. Als Landwirt werd ich nicht zum gewerblichen Anbieter, wenn ich 2 x im Jahr ein Maschinchen verkaufe.

Aber "wastl90", d u darfst das auch gern als gewerblicher Anbieter verkaufen, ich halte dich nicht auf, nur zu !

Guck mal unter Seite 4 " Verkauf einer Landmaschine"
Vorsicht ist geboten im Fall, dass der Landwirt die gebrauchte Maschine an einen
Verbraucher verkauft, also eine Person, die den Vertrag nicht zum Zwecke der
Berufsausübung abschließt. Wird der Vertrag mit einem anderen Landwirt geschlossen, besteht insoweit keine Gefahr. Verkauft der Landwirt die Maschine
aber zum Beispiel an einen Hobbytraktorfahrer, finden die Regelungen zum
Schutze des Verbrauchers Anwendung. Ein vollständiger Gewährleistungsauschluss ist dann nicht möglich. Die Gewährleistungsfrist kann maximal auf ein
Jahr verkürzt werden. Ebenfalls gilt zu Lasten des Verbrauchers eine Beweislastumkehr betreffend die Mangelhaftigkeit der Sache. Tritt innerhalb der ersten
sechs Monate nach Lieferung der Maschine eine Mangel auf, wird vermutet, dass
die Sache schon bei Lieferung mangelhaft war. Der Landwirt als Verkäufer müsste dann das Gegenteil beweisen.


Quelle: https://www.meidert-kollegen.de/wp-cont ... schaft.pdf

Und genau das ist es doch im vorliegenden Fall. Verkauft wird an eine Privatperson, also ist der Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich!


Der vollständige Ausschluss der Gewährleistung ist -selbstverständlich- nicht möglich, nichts Anderes hab ich auch geschrieben, liegt ein Mangel vor hilft die Klausel nix. Deshalb hab ich ja geschrieben dass die Eigenschaft, dass das Seil 30 Meter hat (da reicht schon das Typenschild) nachgebessert werden musste. Wenn er das hätte vermeiden wollen, hätte er den Mangel beschreiben müssen, insofern relativ einfach. Den Verkäufer trifft eben die Pflicht, die Sache genauestens zu beschreiben, besonders wenn etwas von der "Norm" abweicht.

Die Verlinkung ist allgemein gefasst und nicht für alle Fälle -wie den- gültig. Jeder Fall ist anders.
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon ihc driver 94 » Do Mai 02, 2024 9:50

Ist man eigentlich alle seine sorgen los wenn man die Maschine als Defekt und Teileträger verkauft?
Oder entbindet das genauso wenig von der pflicht slles klitzeklein anzugeben?
Bin ich froh dass der fall abgeschlossen is
ihc driver 94
 
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon Landwirt 100 » Do Mai 02, 2024 10:06

Ich vermute mal das hängt von Fall zu Fall ab. Wenn man seinen Porsche verkauft und dem Käufer suggeriert, dass alles top ist wird es wohl nicht helfen im Kaufvertrag zu schreiben, dass er als Ersatzteilträger verkauft wird. Da wird das Gericht wohl auf Seiten des Privatkäufers sein.
Also würde ich beim gebrauchten Schlepper zum Beispiel, alle eventuell vorhandenen Mängel auflisten.
Also Mängel an: der elektrischen Anlage, im Antriebsstrang, der Brems- und Hydraulikanlage, und Fahrgestell.
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon T5060 » Do Mai 02, 2024 10:21

Wenn so ein oberschlauer Korintenkacker vor mir steht, dann verkaufe ich dem erst gar nichts.
Das trifft auf 80% der nicht viehhaltenden Kleinwaldbesitzer zu. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon Qtreiber » Do Mai 02, 2024 13:21

T5060 hat geschrieben:Wenn so ein oberschlauer Korintenkacker vor mir steht, dann verkaufe ich dem erst gar nichts.
:prost:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
Qtreiber
 
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon forstfux1.0 » Fr Mai 03, 2024 20:02

Ich glaube die Fragen von Forstwirt92 sind frei erfunden, eine ähnliche Geschichte wurde schon mal erzählt:
post1949647.html?hilit=anwalt#p1949647
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon ihc driver 94 » Fr Mai 03, 2024 20:17

Ja klar hab ich mir ausgedacht hab ja nix besseres zu tun... :roll:
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon langer711 » Sa Mai 04, 2024 12:14

Qtreiber hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Wenn so ein oberschlauer Korintenkacker vor mir steht, dann verkaufe ich dem erst gar nichts.
:prost:


Das merkt man leider nicht immer sofort.
Aber alle Diskussionen sind dann zwecklos.
Wenn der „Kunde“ sich quer stellt, wird er auch irgendwas finden, es sei denn im Kaufvertrag steht exakt drin, das er Schrott gekauft hat.

Die Entscheidung zur Rückabwicklung war hier goldrichtig.
Das neue Seil hätte Geld gekostet und der Spaßvogel wäre noch immer nicht zufrieden gewesen „und wer montiert jetzt das neue Seil?“
Vermutlich hätte der noch den nächsten Lama beauftragt mit Anfahrt 2-3h und die Rechnung dem Verkäufer vorgelegt.
Hier ging es nicht mehr um den kleinen Mangel „Seil zu kurz“, sondern nur noch um Geld und das bis auf den letzten Cent.
Allein so weit hin und her zu gondeln wegen sonem Geraffel…
Das weis ich bei erster Anfahrt schon, ob ich das will, oder nicht.

Der nächste Käufer war ja auch schon da.
Weniger Ärger, alles gut.
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon langholzbauer » Sa Mai 04, 2024 12:37

Genau deshalb hatte ich das so vorgeschlagen. :wink:

Aber der Hinweis von @Forstfux deutet auf eine gewisse Lernschwäche beim TE hin.
Wenn man vor 2 Jahren schonmal auf die Fresse gefallen ist, sollte ein erwachsener mündiger Mensch wissen, wie er einen Kaufvertrag zu schreiben bzw. einzuhalten hat und nicht nochmal mit ähnlichen Problemen die Community plagen.
Mit solchen Leuten will ich dann auch keine Geschäfte mehr machen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon Spänemacher58 » Sa Mai 04, 2024 20:30

Wenn ich das so sehe hat Forstwirt92 schon mal 40% nachgelassen und den Schrott vorher zu einem utopischen Preis angeboten.
Dann hat der Käufer wohl gemerkt, dass selbst mit dem Nachlass der Schrott noch zu teuer war.
Wie sagte mein Vater immer: Man kann der Sau auch zu tief in den Arrx greifen!
Bei den "Geschäften" des TE braucht man guten Rechtschutz und reich wird man dabei auf Dauer nicht!
Ich habe viele Jahre teure Werkzeugmaschinen, auch gebrauchte verkauft.
Mein Motto:
Immer ehrlich bleiben und gute Geschäfte machen die der Kunde nicht bereut und wiederkommt.
Ein Geschäft mit einem unzufriedenen Kunden versaut den Ruf, selbst wenn man vor Gericht gewinnt
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Re: Käufer macht Probleme Rückezange

Beitragvon langer711 » So Mai 05, 2024 16:44

„Man sieht sich immer zweimal im Leben“

Will sagen:
Entweder man macht irgendwann das zweite Geschäft, oder ein Dritter hört vom ersten Geschäft.
Schlechte Erfahrungen haben blöderweise eine höhere Reichweite, als gute.
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