Hallo zusammen,
ich hänge mich hier mal kurz mit dran.
Es geht aktuell darum einen gebrauchten 30 Jahre alten Schlepper zu verkaufen. Der Schlepper ist im LoF Einsatz. (ganz kleiner pauschalierender Betrieb sozusagen)
Nun möchte ich logischerweise den Schlepper unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc. verkaufen, da ich diese im Anschluss nicht leisten kann wenn doch etwas unerwartetes Auftritt und der Käufer darauf pocht. An privat scheidet also aus.
Somit bleibt Verkauf an einen Landwirt mit Steuernummer, bzw. Händler, oder eben sonstiges Gewerbe.
Mir ist nicht ganz klar, um Gewährleistung komplett ausschließen zu können (wir reden nicht von bewusst verschwiegenen Mängeln etc.) reicht es wenn der Käufer irgendeine Art von Gewerbe hat? Z.B. kann dies auch ein Bäcker, Gastwirt, Schreinerbetrieb oder sonst wer sein der diesen Schlepper für sich kauft, solange er im Kaufvertrag angibt dass dies für sein Unternehmen ist? (es muss also kein LaMa Händer bzw. Landwirt sein?)
Danke für eure Hilfe.
Gruss
Frank