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Kaufvertrag landmaschiene

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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34 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon franky_nea » Sa Sep 03, 2022 11:22

Hallo zusammen,

ich hänge mich hier mal kurz mit dran.

Es geht aktuell darum einen gebrauchten 30 Jahre alten Schlepper zu verkaufen. Der Schlepper ist im LoF Einsatz. (ganz kleiner pauschalierender Betrieb sozusagen)
Nun möchte ich logischerweise den Schlepper unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc. verkaufen, da ich diese im Anschluss nicht leisten kann wenn doch etwas unerwartetes Auftritt und der Käufer darauf pocht. An privat scheidet also aus.

Somit bleibt Verkauf an einen Landwirt mit Steuernummer, bzw. Händler, oder eben sonstiges Gewerbe.
Mir ist nicht ganz klar, um Gewährleistung komplett ausschließen zu können (wir reden nicht von bewusst verschwiegenen Mängeln etc.) reicht es wenn der Käufer irgendeine Art von Gewerbe hat? Z.B. kann dies auch ein Bäcker, Gastwirt, Schreinerbetrieb oder sonst wer sein der diesen Schlepper für sich kauft, solange er im Kaufvertrag angibt dass dies für sein Unternehmen ist? (es muss also kein LaMa Händer bzw. Landwirt sein?)

Danke für eure Hilfe.

Gruss
Frank
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Einhorn64 » Sa Sep 03, 2022 20:54

"Aufgrund des Alters wird die Maschine als Bastelobjekt/zur Teileverwertung verkauft, es ist keinerlei Gewährleistung möglich."
Da sollte der Kaufvertrag wasserdicht sein.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon franky_nea » So Sep 11, 2022 19:08

danke für die Antwort.
hat sonst noch jemand Erfahrung bzw. einen Tip dazu?
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon RichtigerThomas » So Sep 11, 2022 21:04

Moin,
ich quetsche mich auch noch eben dazwischen…
Haben einen gebrauchten Schlepper vom Händler/Werkstatt unseres Vertrauens gekauft, 10.000h, 10 Jahre alt, im April bekommen.
Im Kaufvertrag stehen alle technischen Informationen sowie „gepflegte Maschine“, „Gekauft wie gesehen“.
Jetzt ging uns beim Zwischenfrucht säen der Motor hoch, nach lediglich 400h in meinem Betrieb. Maschine hatte vorher auch schon gut Öl verbraucht (ca 15l in 400h) worauf wir auch direkt aufmerksam gemacht haben und alles dokumentiert haben.

Motor ist bestellt und soll die Tage eingebaut werden, nur über das finanzielle wurde noch nicht gesprochen. Nach meinem Verständnis habe ich als Landwirt keinerlei Gewährleistungsansprüche, sehe hier jedoch den zuvor festgestellten hohen Ölverbrauch als Konfliktpotenzial aber auch als Chance auf „Kulanz“.

Sieht jemand Chancen für mich nicht komplett auf der Rechnung sitzen zu bleiben & hat jemand einen ähnlichen Fall schon erlebt?

Gruß
RichtigerThomas
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Karsten78 » So Sep 11, 2022 21:07

Verstehe ich das richtig?

Ein neuer oder ein anderer Motor wurde bestellt und ihr habt nicht mal über Kosten gesprochen?

Kopfschüttel
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon 4911 » So Sep 11, 2022 21:13

Dass bei 10 000 Stunden der Motor kaputt wird, dürfte als normaler Verschleiss einzustufen sein. Vielleicht kommt dir der Händler bei der Reparatur trotzdem preislich etwas entgegen.

Eine Rolle dürfte dabei auch spielen, ob der Händler den Schlepper im Kundenauftrag mit dem niedrigeren Steuersatz oder selbst mit 19 % verkauft hat.
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon RichtigerThomas » So Sep 11, 2022 21:16

Karsten78 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig?

Ein neuer oder ein anderer Motor wurde bestellt und ihr habt nicht mal über Kosten gesprochen?

Kopfschüttel


Uns wurde kein schriftliches Angebot unterbreitet, sondern mündlich abgeklärt wie lange das ganze dauert und was es am Ende ungefähr kostet. Muss ja vorwärts gehen und nicht noch durch die Verkaufsabteilung und unterzeichnet werden und wieder zurück…
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon RichtigerThomas » So Sep 11, 2022 21:28

4911 hat geschrieben:Dass bei 10 000 Stunden der Motor kaputt wird, dürfte als normaler Verschleiss einzustufen sein. Vielleicht kommt dir der Händler bei der Reparatur trotzdem preislich etwas entgegen.

Eine Rolle dürfte dabei auch spielen, ob der Händler den Schlepper im Kundenauftrag mit dem niedrigeren Steuersatz oder selbst mit 19 % verkauft hat.



Es ist ein eingetauschter Schlepper eines Angestellten, der ja vermutlich vom Mangel des Motors (Ölverbrauch) wusste, war nicht im Kundenauftrag, also selbst mit 19%.
Wir hatten uns vorher informiert was bei diesem Motor alles anstehen könnte und was bereits gemacht wurde, aber das er nach 400h schon hochgeht.
Ich will mich auch gar nicht arg beklagen, der Preis war in Ordnung und der Triebsatz ist neu. Wenn der Motor jetzt neu drin ist kann ich erstmal wieder ohne größere Reparaturen fahren bis die Menschheit auf Elektrotraktoren umstellt. Nur blind bezahlen will ich natürlich auch nicht.
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon 4911 » So Sep 11, 2022 21:40

Wenn Triebsatz und Motor neu sind, dürfte für die nächsten 10 000 h Ruhe sein.
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon countryman » Mo Sep 12, 2022 8:03

Kauf als Landwirt bedeutet dass die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden kann - die AGBs dürften alle darauf hinaus laufen. Es spielt insofern keine Rolle ob direkt vom Händler oder "in Kommission" gekauft wurde.
Mäßiger Ölverbrauch bedeutet nur selten, dass der Motor in Kürze völlig aufgeben wird. Da würde ich auch keinen versteckten Mangel konstruieren wollen. Bei 10 kh ist kein Schlepper mehr jungfräulich.
Aber gleich ein Tauschmotor? So schlimm?
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon RichtigerThomas » Di Sep 13, 2022 23:44

countryman hat geschrieben:Aber gleich ein Tauschmotor? So schlimm?


Fendt bzw. Deutz haben ja aus dem 5,7l Aggregat aus den 700 Favorit ein 6,0l Aggregat für die Com 3 Modelle und neuere gemacht, dafür mussten halt die Laufbuchsen weichen und wenn dann ein Zylinder frisst dann ist man soweit wie wir…
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon T5060 » Mi Sep 14, 2022 0:32

Naja die Wertverbesserung musst du dir schon anrechnen lassen, du hast ja dann einen neuen Motor der die nächsten 15.000 Std. hält, über 1/3 der Kosten könnt ihr diskutieren und wenn man sich dann bei der Hälfte davon trifft, hat keine Seite was verloren und du hast nen Schlepper mit dem dann viel Freude hast.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Landwirt 100 » Mi Sep 14, 2022 6:19

Also der Motor ab Werk hat 10000 Stunden gehalten, und der nun neu eingebaute wird 15000 h. Interessant;-)
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Johannes49 » Fr Sep 16, 2022 10:44

Gabs bei uns. 1. Motor bei 6500h platt, der 2. hält bis Heute bei 25000h .
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon RichtigerThomas » Mi Dez 07, 2022 20:04

Austausch Motor ist nach zwei Monaten auch endlich eingebaut, 27.000€ an denen sich sie Werkstatt nicht beteiligt für einen Motor dessen Mehrwert ich nicht ganz sehe. Bisher kommt man uns nur mit den Kosten des Leihschleppers entgegen, ca 1500€.
Die Werkstatt und ich sind uns aber einig, dass da noch was kommen muss über zukünftige Reparaturen, ansonsten haben die Jungs einen Kunden weniger.
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