Hallo,
viele wollen für einen Maschinenkauf doch nur eine Rechnung. Beim Kaufvertrag würd ich reinschreiben: "Privatverkauf, Gebrauchtmaschine gekauft wie gesehen ohne Garantie". Kannst auch auf die Rechnung schreiben. Oder auch "Privatverkauf einer Gebrauchtmaschine ohne Garantie". Die Angaben würd ich machen, da du sonst laut EU-Recht automatisch Garantiepflichtig bist. Wenn dem Käufer dann demnächst beim Knüpfer was bricht o. ä. kann das auch eine Verschleißerscheinung sein. Mit dem muss der Käufer rechnen. Verkaufst du z.B. einen Schlepper und das Getriebe schrottet nach einer Woche, könnt´s auch sein, das du das vorher schon gemerkt haben könntest und du hast die Kiste wieder. Als Privatperson würd ich diesen Zusatz anbringen. Als Händler bist du sowieso zu einem Jahr Händlergarantie verpflichtet (EU-Recht).
