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Kaufvertrag landmaschiene

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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34 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Kaufvertrag Landmaschine

Beitragvon lerl » Mi Mär 30, 2016 7:52

Hallo,
viele wollen für einen Maschinenkauf doch nur eine Rechnung. Beim Kaufvertrag würd ich reinschreiben: "Privatverkauf, Gebrauchtmaschine gekauft wie gesehen ohne Garantie". Kannst auch auf die Rechnung schreiben. Oder auch "Privatverkauf einer Gebrauchtmaschine ohne Garantie". Die Angaben würd ich machen, da du sonst laut EU-Recht automatisch Garantiepflichtig bist. Wenn dem Käufer dann demnächst beim Knüpfer was bricht o. ä. kann das auch eine Verschleißerscheinung sein. Mit dem muss der Käufer rechnen. Verkaufst du z.B. einen Schlepper und das Getriebe schrottet nach einer Woche, könnt´s auch sein, das du das vorher schon gemerkt haben könntest und du hast die Kiste wieder. Als Privatperson würd ich diesen Zusatz anbringen. Als Händler bist du sowieso zu einem Jahr Händlergarantie verpflichtet (EU-Recht).
Zuletzt geändert von Falke am Mi Dez 07, 2022 20:10, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Thementitel korr.
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon joke31 » Mi Mär 30, 2016 7:57

Kaufvertrag kann nicht schaden habe ich auch gemacht als ich mein quad verkauft habe.
Sollte aber als vermerk stehen
Wie gesehen so gekauft.

Vorlagen kann man dowenloaden
Z.b. bei ADAC
Bin Ostfriese und das ist gut so
joke31
 
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon lerl » Mi Mär 30, 2016 8:27

Bei einem KFZ ist ein Kaufvertrag ein absolutes MUSS. Stell dir vor, du verkaufst dein Quad oder Schlepper ohne Vertrag oder Rechnung und der Käufer entsorgt ihn dann Jahre später im Kanal, dann hast du ein wenig Erklärungsnöte, wer denn die Karre entsorgt hat (Fahrgestellnummer).
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon mad ass » Mi Mär 30, 2016 9:14

lerl hat geschrieben:Als Händler bist du sowieso zu einem Jahr Händlergarantie verpflichtet (EU-Recht).


Auch gegenüber anderen gewerbetreibenden ???
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Homer S » Mi Mär 30, 2016 9:32

Grundsätzlich:

Verkäufer?
Händler
Landwirt
Privat

Käufer?
Händler
Landwirt
Privat

Jenachdem wer verkauft und wer kauft sind hier völlig Unterschiedliche Gewährleistungen gegeben.

Gruß homer
Homer S
 
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon Birlbauer » Mi Mär 30, 2016 9:34

Sachmängelhaftung hängt nicht vom schriftlichen Kaufvertrag ab, sondern einfach vom Kaufvertrag. Ohne schriftlichen Kaufvertrag - aber am besten im Zeugen, der beim Aufladen und Bezahlen dabei war, hat der Käufer gute Karten.

Für mich ist es für beide Seiten fair, das ganze schriftlich zu machen - wenn es um Wert geht.

Bei einem schriftlichen Kaufvertrag kann ich Formulierungen aufnehmen wie z.B. "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" und "der Käufer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er den Kauf für seinen Gewerbe- bzw. Landwirtschaftsbetrieb vornimmt".

Ansonsten schließe ich mich Homer an, mache Dich ein bischen mit dem Gewährleistungsrecht vertraut.
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon bauer hans » Mi Mär 30, 2016 10:16

grundsätzlich muss ein verkäufer eine zweijährige gewährleistung übernehmen,im gewerblichen bereich kann diese ausgeschlossen werden,landwirtschaft gilt als gewerblich.
bei traktorpool kann man kaufverträge gewerblich/privat herunter laden.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon rima0900 » Fr Apr 01, 2016 13:54

Hier wird mal wieder sehr viel durcheinander gebracht. Es dreht sich immer um Gewährleistung und nicht um Garantie, bei gebrauchtmaschinen auch nur 1 Jahr und nicht 2 wenn man das im Kaufvertrag angibt und es kommt drauf an wer an wen verkauft.

Privat an privat - keine Gewährleistung.

Privat an Gewerbe - keine Gewährleistung.

Gewerblich an privat - Gewährleistung.

Gewerblich an gewerblich - keine Gewährleistung.

Natürlich muss dieses im Kaufvertrag immer angegeben werden.
Grüßle
Max

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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon gaugruzi » Di Jul 28, 2020 20:42

Hallo,
Habe zu Verkauf Gebrauchtmaschine eine Frage: Wie kann ich als Verkäufer sicher gehen, dass ich auch an einen „Unternehmer / Landwirt“ verkaufe ? Reicht es, dass ich den Kaufvertrag dahingehend anpasse oder sollte ich es nochmal explizit aufführen, dass er Landwirt / Unternehmer ist ? Soll ich soweit gehen, dass ich das Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ ausweise (was mir persönlich weh tun würde) ? Nicht dass hier eine falsche Meinung entsteht; ich möchte keine Mängel verschweigen! Ich will meine jetzt funktionsfähige Maschine einfach verkaufen und dann mit Gewährleistung nichts zu tun haben. Andernfalls bekommt die Maschine der Händler, bei dem ich eine neue Maschine kaufe...

Danke
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon gaugruzi » Mi Aug 19, 2020 8:08

Es geht weniger um die MwSt sondern vielmehr um die Gewährleistung die ich bei einer gebrauchtmaschine nicht übernehme ! Reicht es wenn im Kaufvertrag angegeben ist dass Verkäufer (ich) und Käufer Unternehmer/ Landwirte sind ? Kann ich auf Angaben des Käufers vertrauen oder braucht es Nachweise? Ist der Käufer selbst schuld wenn er falsche Angaben macht? Kann der Käufer dadurch doch einen gewähleistungsanspruch bekommen ?
gaugruzi
 
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon gaugruzi » Mi Aug 19, 2020 13:00

Ob so einfach privat an privat geht bezweifle ich. Ist ja eine Maschine aus dem Betrieb. Z.B. Ein Autohaus kann auch nichts so einfach als Privatperson auftreten und das Auto privat verkaufen. Es verkauft das Auto evtl. als Bastlerobjekt und ohne Garantie.
Ich will bzw. muss aber als Unternehmer die Maschine verkaufen, und das ohne Gewährleistung (weil das so üblich ist)
....und will vermeiden, dass jemand später kommt und sagt, dass er kein Unternehmer ist.
Das wäre aber vortäuschen von falschen Tatsachen .....
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Re: Kaufvertrag landmaschiene

Beitragvon countryman » Mi Aug 19, 2020 16:07

Landwirte können sich bei Maschinenverkäufen nicht einfach als Privatmann bezeichnen und den Vertrag "so gestalten".
Wenn der Käufer sich im Vertrag aber selbst als Landwirt bezeichnet kann dagegen die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden.
In einem späteren Rechsstreit könnte der Käufer dann zwar immer noch behaupten, doch Privatnutzer zu sein, müsste dies aber beweisen.
Absolute Sicherheit gibt es wohl nicht, aber wenn der Käufer schlüssig als Landwirt (auch im Klein- oder Nebenbetrieb) auftritt, ist das Risiko gering.
Wer irgendwo positives oder negatives lof Einkommen bei der Steuer erklärt ist keinesfalls Privatperson.
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