meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo
da meinen Einige, dass die Jagd in ALLEN eingezäunten Flächen verboten ist, und damit diese Flächen aus der Pacht herausfallen.
Ist es nicht so, dass alle Flächen, auch die befriedeten, zu einem Jagdbezirk dazu gehören? Befriedungen sind somit völlig uninteressant, weil sie ohnehin mitbezahlt werden. Hat ein Bezirk exakt 150 Ha und ein durchgeknalter Ökotierschützer nimmt seine 3 Ha Fläche raus, wäre es ja per Definition mangels Fläche kein Jagdbezirk mehr...
Ich denke, es ist völlig irrelevant, wer in einem Bezirk irgendetwas "privat" befriedet, ein genehmigtes Dammwildgatter z.B, an der Gesamtfläche ändert sich nichts oder sehe ich das falsch?
Die "Befriedung" in dem Zusammenhang bedeutet nur, dass ein Pächter innerhalb von Hofräumen und Hausgärten die Jagd nicht ausüben darf, also auch nicht jagdausübungsberechtigt ist. Deshalb ist es auch so, dass gestecktes Wild, dass sich z.B. krank in einem befriedeten Bereich niedertut und verendet(!) nicht dem Jagdpächter gehört, sondern dem Grundeigentümer, obwohl der Pächter die befriedete Fläche mit bezahlt, der Pächter dürfte das befriedeten Bereich nur ungefragt betreten, wenn er einen Fangschuß antragen müsste, Tierschutz geht dann vor...
Etwas anderes ist es z.B. wenn Ortsränder sich ausdehnen und der Bezirk deshalb immer kleiner wird, dann ist es wohl so, dass der Bezirk maximal auf Eigenjagdgröße schrumpfen darf (75 ha), um noch als Jagdbezirk zu gelten...
Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege;-)