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keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon drago » Do Mär 14, 2013 9:52

hallo,

in unserer Feldmark (Niedersachsen) ist ein ehemaliges Ackerstück verkauft und nun wild-dicht eingezäunt worden. Der Jagdpächter will dafür nun keine Jagdpacht mehr entrichten. Die Jagdpacht wird laut Beschluss für den Wegebau verwendet. Ist es nun rechtens, vom Eigentümer der Fläche entsprechend einen Beitrag zum Wegebau zu verlangen?
Hat hier schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

Grüße
drago
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon Fassi » Do Mär 14, 2013 10:37

Stichwort befriedeter Bezirk :wink: . Und wetten dass der Grundstückseigentümer sich früher oder später aufs EU- Urteil berufen wird.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon schweinefreund » Do Mär 14, 2013 11:09

drago hat geschrieben:hallo,

in unserer Feldmark (Niedersachsen) ist ein ehemaliges Ackerstück verkauft und nun wild-dicht eingezäunt worden. Der Jagdpächter will dafür nun keine Jagdpacht mehr entrichten. Die Jagdpacht wird laut Beschluss für den Wegebau verwendet. Ist es nun rechtens, vom Eigentümer der Fläche entsprechend einen Beitrag zum Wegebau zu verlangen?
Hat hier schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

Grüße
drago

Ich hab bei mir im Wald auch einiges Wild-Dicht eingezäunt ! Jagdpacht ist trotzdem zu bezahlen ! Die Jagdpachten stehen dem Eigentümer der Fläche zu !!!!!!! Und wenn der nicht den Wegebau über die Jagdpacht mit Sponsern will nütz so ein Beschluss auch nichts !
schweinefreund
 
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon yogibaer » Do Mär 14, 2013 12:09

drago hat geschrieben:hallo,

in unserer Feldmark (Niedersachsen) ist ein ehemaliges Ackerstück verkauft und nun wild-dicht eingezäunt worden. Der Jagdpächter will dafür nun keine Jagdpacht mehr entrichten. Die Jagdpacht wird laut Beschluss für den Wegebau verwendet. Ist es nun rechtens, vom Eigentümer der Fläche entsprechend einen Beitrag zum Wegebau zu verlangen?
Hat hier schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

Grüße
drago



§ 9
Befriedete Bezirke und Naturschutzgebiete

(1) Befriedete Bezirke sind

Gebäude,
Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
eingefriedete Campingplätze,
Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
Friedhöfe,
alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten Ortsteile und
Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen,
zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder
zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten werden (Sondergehege).

(2) Die Jagdbehörde kann

vollständig eingefriedete Grundflächen, die nicht nach Absatz 1 befriedet sind,
öffentliche Anlagen,
Fischteiche und andere Anlagen zur Fischhaltung oder zur Fischzucht sowie sonstige stehende Gewässer einschließlich der darin gelegenen Inseln,
Sportplätze und
Golfplätze

zu befriedeten Bezirken erklären.

(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn.2 bis 6 und Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.

(4) Die Jagdbehörde kann durch Verordnung die Jagd in Naturschutzgebieten gemäß deren Schutzzweck

auf bestimmte seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Federwildarten oder
zum Schutz schutzbedürftiger Arten oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tiere oder wild wachsender Pflanzen oder zum Schutz ihrer Lebensstätten

für bestimmte Zeiträume beschränken oder ganz oder teilweise verbieten. Soweit eine Verordnung nach Satz 1 nicht ausreicht, kann die Jagdbehörde Naturschutzgebiete durch Verordnung zu befriedeten Bezirken erklären. Sie kann darin eine beschränkte Jagdausübung durch die jagdausübungsberechtigten Personen der betreffenden Jagdbezirke gestatten. Sind Regelungen erforderlich, die über das Gebiet einer Jagdbehörde hinausgehen, so kann die oberste Jagdbehörde eine Verordnung nach den Sätzen 1 bis 3 erlassen.

(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des

§ 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend



Ist diese Fläche von Gesetz wegen oder laut Anordnug der Jagdberörde als Befriedet erklärt wird dafür keine Jagdpacht erhoben. Ist sie es nicht
erhält die Jagdgenossenschaft die Pachtzahlung für diese Fläche und verfährt damit wie es in der Satzung oder den nachfolgenden Beschlüssen
geregelt ist. Demzufolge hat der Eigentümer für den Wegebau keine Zahlung extra zu leisten. Die Gemeindeordnung habe ich jetzt nicht berücksichtigt, kann ich ja nicht kennen.
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon automatix » Do Mär 14, 2013 17:20

Jupp1303 hat geschrieben:Dafür bedürfte es einer Gemeindesatzung, ansonsten fehlt die Rechtsgrundlage für eine Feldwegabgabe. Bei einer Gemeindesatzung müssten nur dann ALLE zahlen. Also ganz einfach das Thema. Ich glaube aber der Jagdpächter liegt falsch, denn der muss für die Fläche zahlen !


nein, liegt er nicht - kann er die Fläche aufgrund des Zaunes nicht betreten muß er nicht bezahlen - alternativ könnte man auch die Rechtmäßigkeit der Umzäunung überprüfen lassen.

Wobei ich die Verwendung des Jagdpachtes für den Wegebau schon etwas grenzwertig finde
Badaboom
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon yogibaer » Do Mär 14, 2013 20:18

automatix hat geschrieben:
Jupp1303 hat geschrieben:Dafür bedürfte es einer Gemeindesatzung, ansonsten fehlt die Rechtsgrundlage für eine Feldwegabgabe. Bei einer Gemeindesatzung müssten nur dann ALLE zahlen. Also ganz einfach das Thema. Ich glaube aber der Jagdpächter liegt falsch, denn der muss für die Fläche zahlen !


nein, liegt er nicht - kann er die Fläche aufgrund des Zaunes nicht betreten muß er nicht bezahlen - alternativ könnte man auch die Rechtmäßigkeit der Umzäunung überprüfen lassen.


Falsch!

Das müßte heißen: Darf er die Fläche auf Grund einer Befriedung nicht bejagen muß er dafür nicht zahlen.
Ansonsten hat er ein Betretungsrecht für die eingezäunte Fläche denn sie zählt zum Jagdgebiet.
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon Rumpsteak » Fr Mär 15, 2013 8:23

Jupp1303 hat geschrieben:
Der könnte theorethisch immer noch Enten abknallen ..... somit bejagbar - fertig - zahlen !


Zur Jagd gehört nicht nur das abknallen sondern auch das versorgen des Wildes, da er das in diesem Fall nicht kann, hat das mit Jagd nichts zu tun. Man kann nicht die Hand aufhalten und selber keine "Gegenleistung" erbringen, auch als Grundeigentümer nicht. n8
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Mär 15, 2013 9:39

Hallo

da meinen Einige, dass die Jagd in ALLEN eingezäunten Flächen verboten ist, und damit diese Flächen aus der Pacht herausfallen.

Das ist natürlich Quatsch. Die Jagd ist ausschließlich auf befriedeten Flächen verboten. Und was außerhalb der mit Wohn- und Gewerbegebäuden bebauten EINGEZÄUNTEN Fläche in geschlossenen Ortschaften zur befriedeten Fläche gehört, steht im Jagdkataster. Und da braucht keiner daherkommen und sagen, dass die eingezäunte Sonderkultur oder der eingezäunte Jungwald nicht zum Jagdrevier zählt, obwohl es überhaupt keinen Hinweis darauf im Jagdkataster gibt.
Jeder Pächter sollte sich vor Abgabe seines Gebots über die Gegebenheiten in dem zu verpachteten Jagdrevier kundig gemacht haben und sein Gebot diesen Gegebenheiten entsprechend ausrichten. Nachher zu sagen, "ach dieses Stück an der Autobahn und jenes sumpfige Eck sind schlecht oder kaum zu bejagen, da hält sich kein Wild oder da ist es zu riskant zu schießen" zeugt nur von Dummheit.

Jeder Grundeigentümer (nicht der Besitzer), der ein nicht befriedetes Grundstück im Jagdrevier hat, ist automatisch Mitglied in der jagdgenossenschaft und hat ein Stimmrecht, das seinem Anteil an dem Gesamtgrund entspricht. In besonderen Fällen können Grundstücke von der unteren Jagdbehörde zu befriedetem Grund erklärt werden. Und wo die untere Jagdbehörde sitzt, braucht man hier niemandem zu erklären! Die untere Jagdbehörde ist NICHT der Jäger und NICHT der Vorstand der Jagdgenossenschaft und ist auch NICHT der Förster und auch NICHT das Landwirtschaftsamt!

Gruß
MwM



Jagdkataster: aus: http://www.vermessung.bayern.de/grenze/ ... aster.html. "Das Jagdkataster besteht aus einer Karte des Jagdreviers, aus einer Zusammenstellung der jagdbaren Flächen und aus einer Liste der Jagdgenossen, in der für jeden Besitzstand die Summe der jagdrelevanten Flächen nachgewiesen ist"
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon Rumpsteak » Fr Mär 15, 2013 10:17

meyer wie mueller hat geschrieben:Jeder Pächter sollte sich vor Abgabe seines Gebots über die Gegebenheiten in dem zu verpachteten Jagdrevier kundig gemacht haben und sein Gebot diesen Gegebenheiten entsprechend ausrichten. Nachher zu sagen, "ach dieses Stück an der Autobahn und jenes sumpfige Eck sind schlecht oder kaum zu bejagen, da hält sich kein Wild oder da ist es zu riskant zu schießen" zeugt nur von Dummheit.



Das kann man Kommentarlos so stehen lassen. Allerdings wurde die oben genannte Fläche erst vor kurzem eingezäunt und der Pächter will nun keine Pacht mehr für die Fläche zahlen. Was im Klartext bedeutet: Die jetzt eingezäunte Fläche war zu Beginn der Pachtperiode noch nicht eingezäunt. Sein Land für Wild unzugänglich machen, gleichzeitig aber Pacht vom zuständigen Jäger zu verlangen um damit den WEGEBAU zu finanzieren ist wie bereits geschrieben schon sehr Grenz wertig! Das steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier, was man dort vor Ort wie geregelt hat wissen nur die Betroffenen selbst.

Ein Stück weit verstehen könnte ich es, wenn der Pächter Zugang zur besagten Fläche hätte, und diese z.B für das Aufstellen von Kanzeln nutzen würde.
Rumpsteak
 
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Mär 15, 2013 11:20

Hallo

natürlich kann man den Jäger irgendwie schon verstehen.
Auf der anderen Seite wird nur ein Teil des Wildes durch einen Zaun von der Fläche ferngehalten (Flugwild z.B. Fansanen, Rebhühner .... ist dort immer noch da.) Und bezüglich der Jagdpacht ist eben die im Jagdkataster ausgewiesene Fläche relevant und nicht die Meinung des Jägers. Zudem werden nicht einzelne Teilflächen verpachtet, sonders das Revier als Ganzes. Und man muss als Jäger damit leben können, dass sich über die Pachtzeit das Revier entwickelt. (oder anders rum gefragt: Würde ein Jäger freiwillig mehr zahlen, wenn ein ha Sonderkultur aufgelöst wird oder im Wald der Zaun von einer Jungkultur abgebaut wird?)
Wenn die Fläche absolut nicht bejagbar ist, weil sie de facto durch den Zaunbau befriedet ist, kann der Jäger einen Antrag an die Untere Jagdbehörde stellen, dass die benannte Fläche als befriedet ausgewiesen wird und aus dem bejagbaren Gebiet rausgenommen wird. Aber bis dahin zählt die Fläche zum Revier.

Gruß
MwM


Übrigens zählt bei uns auch ein Wildgatter (Damwild ca 5 ha) zum Jagdrevier und der Jäger muss dafür Pacht zahlen. Obwohl diese Fläche theoretisch aus der bejagbaren Fläche und dem Jagdkataster rausgenommen werden könnte, wurde dies nicht veranlasst. Das Gatterwild wird übrigens vom Züchter selbst abgeschossen, aber die Hasen und Rehe, die sich immer wieder im Gatter einfinden, kann der Jagdpächter bejagen. Und ein anderer Teil des Reviers wird durch Schottische Hochlandrinder im Weidehaltung blockiert. Der Bulle ist so aggressiv, dass sich kein Fremder da reintraut und diese Weide de facto auch nicht zu bejagen ist, aber dennoch einen Wildbesatz hat.
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon Rumpsteak » Fr Mär 15, 2013 12:15

Es spielt doch keine Rolle ob nur ein Teil des Wildes durch zu den Zaun abgehalten wird, Fakt ist nun mal dass der Pächter keine Möglichkeit hat das zu bejagende Wild nach dem Schuss zu versorgen, welchen Sinn macht da die Jagd und die zu zahlende Pacht ? Ob man als Jäger freiwillig mehr zahlen würde wenn sich im Gegenzug Veränderung im entsprechenden Revier wieder spiegeln kann man so pauschal nicht sagen, ich würde dies tun wenn diese Veränderung sich wie im hier genannten Fall nicht negativ auf meine Aufgaben als Pächter auswirken.

Die Meinung des Jägers wird hier natürlich nicht berücksichtigt und somit bleibt diesem eben nur der Verweis auf das Jagdkataster. Aber nur weil etwas vom Gesetz her rechtlich ist, bedeutet das nicht zwingend dass es menschlich zu vertreten ist. Jeder egal ob Pächter oder Grundeigentümer der ein wenig Sachverstand hat wird mir da zu stimmen. Die einzige Dummheit die man dem Pächter hier ankreiden kann ist die, indirekt den Wegebau der Grundeigentümer zu zahlen..das war aber vor Beginn der Pacht für ihn einsehbar..

Die Sache mit der Weide und den Rindern ist so eine Sache, theoretisch kann der Pächter auf dieser Wiese jagen und auch betreten..im beschriebenen Fall kann er aber nur eingeschränkt jagen und die Fläche nicht betreten.
Rumpsteak
 
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon karambu » So Mär 24, 2013 10:34

Moin zusammnen -

ich habe mal so "mitgelesen", weil ich selbst mehr oder weniger als Eigentümer eines 1,5 ha großen Grundstückes betroffen bin, auch wenn es nicht wirklich eine atemberaubende Fläche ist.

Meine Situation:

"Resthof" mit ca. 1,5 ha Land, welches bis 2002 verpachtet war als Ackerland und dann aufgeforstet und mit einem Wildzaun eingezäunt wurde.
Dazu noch 2,5 ha gepachte (mit Stromlitze eingezäunte) Weiden direkt am Haus und 1,25 ha gepachtete Heuwiese dahinter.

Bis 2002 gab es Geld von der Jagdgenossenschaft (?) für die bis dahin als Acker genutzte Fläche. Nach der Aufforstung wurden die Zahlungen eingestellt, was mich auch nicht sonderlich gestört hat, da es ja eh nur ein kleiner Betrag war.

Demnächst könnte der Zaun aufgrund der Größe der Bäume abgebaut werden.

Da stellen sich mir doch gleich mehrere Fragen:

1. Stand mir für die letzten 10 Jahre doch das Geld für die 1,5 ha aufgeforstete Fläche zu?
2. Wenn der Zaun abgebaut wird, kann ich dem Jagdpächter den Zutritt zu "meinem Wald" bzw. das Jagen auf meinem Grundstück verweigern?
3. Darf der Jagdpächter "ohne Anmeldung" die von mir gepachtete Wiesen und Weiden betreten?

Hintergrund zu Frage 2 und 3 ist, dass unser "neuer" Jadtpächter und meine Frau vor einiger Zeit eine kleine Meinungsverschiedenheit hatte, nachdem der Jäger sich genau neben unsere Pferde (Abstand 2-3m) stellte und meinte, Hasen schießen zu müssen.
Auch nächtliche Schüsse in unmittelbarer Nähe unseres Schlafzimmers kommen bei meiner Frau nicht so gut an :oops:

Damit keiner etwas falsch versteht - ich habe weder etwas gegen Jäger, noch gegen die Jagd und ein Reh auf dem Teller ist mir lieber, als auf der Motorhaube, aber mein häuslicher Frieden ist mir deutlich lieber, als "mein neuer Jagdpächter" ! :D

Gruß

kb
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon meyer wie mueller » So Mär 24, 2013 14:13

Hallo

wie oben gesagt: Das Jagdkataster ist die Grundlage dafür, welche Flächen zum Jagdrevier zählen. Und die Jagdpacht wird dann anteilig für alle im Jagdkataster enthaltenen Flächen ausbezahlt. Die Jagdgenossenschaft beschließt jedoch häufig in der Mitgliederversammlung, dass die Pachteinnahmen für den Wegebau bzw, den Wegeunterhalt hergenommen wird.
Aber:
A) Niemand kann Flächen von sich aus als nicht bejagbar erklären, wenn z.B. ein Wildschutzzaun für eine Kultur errichtet wird und beschließen, dass dieser Grundeigentümer keine Pacht mehr erhält oder kein Stimmrecht mehr hat. Das kann nur dadurch geschehen, indem eine Fläche amtlich als befriedet erkärt wird.
B) Mit Fahrzeugen dürfen nur Wege, die auch im gemeindlichen Straßen- und Wegeplan aufgeführt sind, von Nicht-Grundbesitzern befahren werden (außer es ist im Grundbuch eine Last, also ein Fahrtrecht eingetragen). Manche haben schon im Gras eine Egge "vergessen", wenn "Geländefahrer" einfach so auf Privateigentum fahren, oder ein tiefes Loch ist da gegraben worden, weil man nach einem Markstein gesucht hat
C) Der Jäger darf, wenn er die Feldfrucht schont und es zum Zweck der ordnungsgemäßen Bejagung notwendig ist, nicht befriedete Grundstücke betreten und dort die Jagd ausüben. (das gilt auch für Flächen, die mit einem Wildschutzzaun versehen sind) Er darf aber keinesfalls Weidetiere beunruhigen oder die Frucht auf den Grundstücken beschädigen. Das sich ein Jäger zwischen Weidetiere - hier Pferde auf der Koppel - stellt und Schüsse abgibt, stellt einen gravierenden Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften und Gesetze dar. Sollte es dadurch zum Ausbruch der Weidetiere und zu Folgeschäden kommen, wird seine Haftpflichversicherung ihn schön im Regen stehen lassen.
D) Der Jäger ist berechtigt, jagdliche Einrichtungen auf dem Grund der Jagdgenossen zu errichten. Dies aber nur, sofern es nicht die Bewirtschaftung behindert. Also es ist nichts mit Aufstellen einer Kanzel mitten auf einem Grundstück oder einen Hänger mit einer Ansitzhütte darauf auf einer Wiese aufzustellen. Im Zweifelsfall setzt sich der Jagdpächter (oder sollte es tun) mit dem Grundeigentümer/dem Pächter in Verbindung und spricht sich ab.
E) Jagd nahe an befriedeten Bereichen (Wohnbebauung oder nahe dem Dorf) Meist wird ein Mindestabstand von 200 m von dem letzten Häusern gehalten. Jagd in der Nähe der Wohnbebauung ist sowieso nicht sinnvoll, da dort die Störungen durch Menschen und Tiere zu groß sind. Weiterhin ist es auch nicht gestattet aus Fahrzeugen heraus zu schießen (leider eine Unsitte, die man bei einzelnen Jägern beobachten kann)

So weit ungefähr, das was ich aus eigener Erfahrung bezüglich der Jagdpacht in unserer Flur weiß und was sich auch so in verschiedenen Stellungnahmen hier im Forum herauskristallisiert hat.

Wenn es Unklarheiten gibt, dann kann man ja mal ganz naiv bei der unteren Naturschutzbehörde (auch für die Jagd zuständig)anfragen, ob das so rechtens ist. Auch eine Anfrage beim Ordnungsamt, Abteilung Waffenrecht, bringt im Anschluß Leute, die sich mit Waffen danebenbenehmen und sich einem freundschaftlichen Gespräch verweigern, schnell wieder in die Spur. (Kurz mal mit der Videofunktion des Handys bestimmte nicht ganz gesetzeskonforme oder fragliche Aktivitäten dokumentieren, erleichtert die Argumentation)

Gruß
MwM


Ich bin der Meinung, dass man sich gerade als Jäger, der sich auf fremden Grund bewegt und Waffen führt, absolut gesetzeskonform und sehr kooperativ mit der heimischen Bevölkerung verhalten sollte. Zu schnell wird Fehlverhalten verallgemeinert und bringt die ganze Jägerschaft in Verruf. Da bringt es auch nichts bzw. ist es kontraproduktiv, wenn von anderen Jägern ein Fehlverhalten zu kaschieren versucht wird. ("Die sind ALLE so")
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Re: keine Jagdpacht für eingezäunte Fläche

Beitragvon karambu » Mo Mär 25, 2013 1:57

Hallo MwM,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da die " ... Fläche amtlich nicht als befriedet erkärt wurde ..." haben die alten Knauserer das Geld wohl für andere Dinge ausgegeben. :roll:

Aber egal - den paar Euros nachzutrauern wäre auch albern - :) - und ich werde mal beim "Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V." nachfragen, wie der derzeitige Status der Fläche ist. War die einzige Möglichkeit, die ich über google gefunden habe.

Auch die anderen Infos war sehr interessant. Ich hoffe, die erste Euphorie hat sich bei meinem neuen Jagdpächter gelegt und er wird etwas ruhiger!

Alle anderen Jäger, die ich bisher kennengelernt habe - ob privat oder durch meinen Job - machten verantwortungsvollen und souveränen Eindruck.

Vielen Dank

Gruß

kb
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